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| ![]() Diözese Bozen muss Schadensersatz an Missbrauchsopfer zahlen29. August 2013 in Aktuelles, 4 Lesermeinungen Erstmals in Italien wurde eine Diözese zu Schadensersatzzahlungen nach einem Zivilprozess verurteilt Mailand (kath.net/KAP) Die Diözese Bozen-Brixen sowie eine Pfarre in Bozen sind vom dortigen Landesgericht im Rahmen eines zivilrechtlichen Prozesses zu 700.000 Euro Schadenersatz an ein Missbrauchsopfer und dessen Eltern verurteilt wurden. Es ist das erste Mal, dass eine italienische Diözese zu einer solchen Zahlung verurteilt wurde, wie die Tageszeitung "Corriere della Sera" (Mittwoch) unter Berufung auf die nationale Bischofskonferenz berichtet. Die Richter sahen als erwiesen an, dass die Diözese und die Pfarre eine Mitverantwortung trügen, und sprachen dem Missbrauchsopfer 500.000 Euro und beiden Elternteilen je 100.000 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Fall kommt nun vor das Berufungsgericht. Die mittlerweile erwachsene Frau war als Minderjährige zwischen 1989 und 1994 in der Bozner Pfarre Pius X. von einem dortigen Priester sexuell missbraucht worden. Der heute 48-jährige Geistliche hatte nach seiner Festnahme 2003 stets seine Unschuld beteuert. Im Strafprozess war er wegen Verjährung im Jahr 2009 freigesprochen worden. Zuvor war er in zweiter Instanz zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Auch ein kirchenrechtlicher Prozess endete 2010 mit einem Freispruch des Priesters. Die Diözese zeigte sich "überrascht und enttäuscht" über das Urteil. Es sei "unverständlich", dass jemand, der strafrechtlich weder angeklagt noch verurteilt sei, im Zivilprozess zur Zahlung einer Strafe verurteilt werden könne. Während der Vernehmung des damaligen Bischofs Wilhelm Egger als Zeuge im Strafprozess sei deutlich geworden, dass dieser keine Kenntnis von den Vorwürfen gegen den Geistlichen gehabt habe. Die Diözese Bozen-Brixen gilt in Italien als Vorreiter im Kampf gegen sexuellen Missbrauch. Als bislang einzige Diözese des Landes hat es einen eigenen Beauftragten für Missbrauchsfälle, an den sich Betroffene wenden können. Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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