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| ![]() Kirche geht gegen amtsenthobenen Priester vor23. August 2013 in Deutschland, 8 Lesermeinungen Trotz Amtsenthebung hatte ein in eingetragener Partnerschaft mit einem Mann lebender Priester im September 2011 in Berlin zu einem «Abendmahl mit Christen verschiedener Konfessionen» eingeladen Köln/Essen (kath.net/KNA) Die katholische Kirche will einen amtsenthobenen homosexuellen Priester aus dem Klerikerstand entlassen. Er hatte im September 2011 unmittelbar vor dem Deutschlandbesuch von Papst Benedikt XVI. einen kirchenrechtlich nicht erlaubten Gottesdienst gefeiert, kath.net hatte berichtet. Der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck beantragte für den aus seiner Diözese stammenden suspendierten Geistlichen Christoph Schmidt in Rom die Entlassung aus dem Klerikerstand. Das geht aus Unterlagen hervor, die Schmidt am Freitag in Köln veröffentlichte. Der Vizeoffizial des zuständigen Kirchengerichts des Erzbistums Köln, Dominik Kitta, bestätigte den Vorgang, ohne ihn zu kommentieren. Schmidt hatte gemeinsam mit dem ebenfalls amtsenthobenen Priester Norbert Reicherts im Vorfeld des Papstbesuches am 21. September 2011 in Berlin zu einem «Abendmahl mit Christen verschiedener Konfessionen» eingeladen. Schmidt und der aus dem Erzbistum Paderborn stammende Reicherts hatten ihr Priesteramt Ende der 1990er Jahre niedergelegt und leben offen als homosexuelles Paar zusammen. In Köln leiten sie ein kirchlich nicht anerkanntes Seelsorgezentrum. Zu dem Gottesdienst mit Abendmahl in Berlin waren ausdrücklich evangelische Christen, Homosexuelle sowie Geschiedene eingeladen. Das Austeilen der Kommunion etwa an wiederverheiratete Geschiedene stellt nach katholischem Kirchenrecht Ungehorsam dar. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuKirche
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