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Geldwäsche-Papsterlass: Medien erwarten mehrfaches Zittern

22. August 2013 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
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Vatikan-Finanzaufsicht kann jetzt umfassend durchgreifen - Franziskus ließ Brief des inhaftierten Prälaten Scarano unbeantwortet - Motu Proprio von 8. August spricht von großer Verärgerung über den Skandal


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Die erweiterten Kompetenzen der vatikanischen Finanzaufsichtsbehörde AIF könnten großes Zittern unter einer Reihe von Verantwortlichen für die Veranlagung des Vermögens der Vatikanischen Güterverwaltung (APSA) hervorrufen, heißt es in italienischen Medien von Mittwoch. Denn aufgrund des neuen Motu Proprio (Papsterlasses) von 8. August ist die AIF fortan für alle vatikanischen Einrichtungen mit regelmäßigen Finanzaktivitäten zuständig. Dies hat u.a. direkte Folgen für den Prozess gegen den früheren APSA-Mitarbeiter Prälat Nunzio Scarano, der in Rom wegen versuchter Geldwäsche in Untersuchungshaft sitzt.

In einem Schreiben hatte sich der umtriebige Prälat vor drei Wochen aus seiner Zelle an Papst Franziskus gewandt und behauptet, er habe "nie schmutziges Geld gewaschen und nie gestohlen, sondern nur Personen zu helfen versucht", die ihn um Hilfe gebeten hätten. Mit den Erträgen aus den diversen "Hilfen" hätte ein Sterbehospiz errichtet werden sollen, so Scarano laut italienischen Medien.

Franziskus ließ den Brief allerdings unbeantwortet. Das Motu Proprio von 8. August spreche vielmehr von großer Verärgerung über den Scarano-Skandal, heißt es. Der Prälat müsse seit 8. August mehr als vorher Schlimmes befürchten. Denn eine Finanzaufsichtsbehörde, die Einrichtungen und Personen kontrolliert, die vom weltlichen Recht im Ernstfall gar nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, wäre letztlich ein zahnloser Tiger geblieben. Einem solchen hatte die im Dezember 2010 von Benedikt XVI. errichtete vatikanische Finanzaufsichtsbehörde AIF bis zu dem Motu Proprio von 8. August geglichen.


Zwar ordnete Benedikt XVI. an, dass die "Autorita Informazione Finanziaria" die Geldflüsse im Vatikan überwachen solle, und zwar sowohl von Einrichtungen der staatlichen Verwaltung als auch der römischen Kurie. Das zugleich veröffentlichte Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und verdeckter Terrorismusfinanzierung galt jedoch nur für den Vatikanstaat.

Das Motu Proprio von 8. August legt nun fest, dass alle Anti-Geldwäsche-Vorschriften des Vatikanstaates künftig auch für die Einrichtungen der römischen Kurie gelten sollten. Auch nicht gewinnorientierte Einrichtungen sollen demnach der Kontrolle der AIF unterliegen. Damit ist ein umfassendes Durchgreifen ermöglicht.

Die geistlichen Mitarbeiter der Kurie, dem Leitungsorgan der katholischen Kirche, unterlagen bislang nur dem Kirchenrecht. Eine Ahndung von Fehlverhalten war damit erschwert.

Scarano, der Oberbuchhalter der vatikanischen Güterverwaltung APSA war, muss jetzt wie jeder Bürger die Härte des Gesetzes befürchten. Der aus Salerno stammende Priester hatte an dem letztlich gescheiterten Versuch mitgewirkt, 20 Millionen Euro Schwarzgeld einer befreundeten Reederfamilie in einem Privatjet von der Schweiz nach Italien zu bringen und einem ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter einen Scheck über 400.000 Euro für die Überführung überreicht.

Erstmals in einem solchen Fall hat auch die vatikanische Staatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet. Sie stellte ein Rechtshilfeersuchen an die italienische Justiz.

Mit dem neuen Erlass setzt der Vatikan seine Bemühungen fort, die von den Anti-Geldwäsche-Experten des Europaratskomitee-Moneyval vor gut einem Jahr bemängelten Defizite zu beheben. Vor allem Stellung und Kompetenzen der AIF wurden gestärkt.

Der Moneyval-Bericht hatte unzureichende Zuständigkeiten und Unklarheiten über deren Umfang beanstandet. Zudem soll fortan von allen vatikanischen Einrichtungen, die finanzielle Transaktionen durchführen, eine Risiko-Abschätzung erfolgen, die mögliche Einfallstore für Geldwäsche und andere unlautere Geschäfte identifiziert und bewertet.

Eine weitere Neuerung ist die Einrichtung einer zentralen Kommission, die die Maßnahmen der einzelnen vatikanischen Einrichtungen gegen Geldwäsche koordinieren soll.

Unterdessen ist die Zukunft der skandalträchtigsten vatikanischen Institution, der sogenannte Vatikanbank IOR weiterhin ungewiss. Er habe noch keine Entscheidung getroffen, ob das "Institut für die religiösen Werke" in seiner jetzigen Form bestehen bleibe, in einen Hilfsfonds umgewandelt oder ganz geschlossen, sagte Papst Franziskus am Rückflug von Brasilien. Er werde in dieser Frage auf die Mitarbeiter der Bank und die mit der Begutachtung betraute Kommission hören. In jedem Fall müssten jedoch "Transparenz und Ehrbarkeit" Kennzeichen des IOR sein, so der Papst.

Copyright 2013 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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