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12. Juli 2013 in Aktuelles, 10 Lesermeinungen
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Die Irische Bischofskonferenz kündigte an, das jetzt verabschiedete Abtreibungsgesetz mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof anzufechten


Dublin (kath.net/KNA) Das irische Parlament hat ein umkämpftes Abtreibungsgesetz gebilligt. In der Nacht zu Freitag nahmen die Abgeordneten den Entwurf der konservativen Regierung von Ministerpräsident Enda Kenny laut irischen Medienberichten mit 127 gegen 31 Stimmen an.

Damit sind in dem katholisch geprägten Land Abtreibungen künftig unter bestimmten Bedingungen legal. Dazu zählt neben einer Gefährdung des Lebens der Frau durch eine Fortsetzung der Schwangerschaft auch Suizidgefahr. Fünf Abgeordnete der regierenden Partei Fine Gael stimmten gegen das Gesetz, darunter auch Europaministerin Lucinda Creighton. Sie wurden aus der Fraktion ausgeschlossen und verlieren ihre Ämter.


Die Debatte wurde in den vergangenen Monaten angeheizt durch den Tod der 31-jährigen Inderin Savit Halappanavar. Sie starb im Oktober 2012 nach Schwangerschaftskomplikationen an einer Blutvergiftung, die durch einen antibiotikaresistenten Erreger von Harnwegsinfekten ausgelöst worden war. Eine Untersuchungskommission machte im Juni ärztliche Fehlentscheidungen für ihren Tod verantwortlich und verlangte von der Regierung, rechtliche Klarheit für Abtreibungen in medizinischen Notfällen zu schaffen.

Die katholische Kirche hatte bis zuletzt gegen das Abtreibungsgesetz opponiert. Erzbischof Eamon Martin, designierter Primas des Landes, hatte noch kurz vor Beginn der Parlamentsdebatte am Mittwoch die Abgeordneten aufgerufen, gegen den Fraktionszwang ihrem Gewissen zu folgen und gegen die Reform stimmen. Eine Legalisierung von Abtreibung sei eine «Kooperation mit dem Bösen» und nicht mit dem katholischen Glauben zu vereinbaren, so Martin. Die Irische Bischofskonferenz kündigte bereits am Dienstag an, das jetzt verabschiedete Abtreibungsgesetz mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Obersten Gerichtshof anzufechten.

Mit dem Abtreibungsgesetz will die Regierung ein Grundsatzurteil des höchsten irischen Gerichts umsetzen. Es hatte bereits 1992 entschieden, dass eine Abtreibung gerechtfertigt sein könne, wenn so das Leben der Mutter gerettet werden könnte. Die Regelung blieb aber umstritten und fand keinen Eingang in das entsprechende Gesetz. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg verlangte daher 2010 eine Klärung des Abtreibungsgesetzes; die Rechtsunsicherheit stelle eine Verletzung der Menschenrechte irischer Frauen dar.

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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