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| ![]() Wird Johannes XXIII. vom Staat Israel als Judenretter anerkannt?3. Juni 2013 in Chronik, 6 Lesermeinungen Bei der Jerusalemer Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem ist weiterhin ein Verfahren zur Anerkennung des 1963 verstorbenen Papstes als «Gerechter unter den Völkern» anhängig. Noch keine Entscheidung gefallen Jerusalem (kath.net/KNA) 50 Jahre nach dem Tod von Papst Johannes XXIII. (1958-1963) ist bei der Jerusalemer Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem weiter ein Verfahren zur Anerkennung als «Gerechter unter den Völkern» anhängig. Bis jetzt sei keine Entscheidung über einen 2011 eingereichten Antrag erfolgt, schrieb Baruch Tenembaum, Gründer der «International Raoul Wallenberg Foundation», in einem Beitrag der Zeitung «Times of Israel» (Montag). Johannes XXIII. war am 3. Juni 1963 im Alter von 81 Jahren gestorben. Angelo Giuseppe Roncalli, so der bürgerliche Name des Papstes, habe nicht nur eine «revolutionäre» Neubestimmung des Verhältnisses der katholischen Kirche zum Judentum eingeleitet, sondern schon in seiner Zeit als Vatikandiplomat während des Zweiten Weltkriegs eine «bedingungslose Liebe für das jüdische Volk und den Staat Israel» gezeigt, so Tenembaum. So habe er im Bemühen, «so viele Juden wie möglich zu retten», bei Vorgesetzen im Vatikan interveniert und seine diplomatischen Kanäle genutzt, um Juden im Balkan die Flucht zu ermöglichen. Manche meinten, dass der damalige Erzbischof dazu auch Taufurkunden ausgestellt habe, schrieb Tenembaum. Mit dem Titel «Gerechter unter den Völkern» ehrt der Staat Israel Personen, die unter Einsatz ihres Lebens Juden vor der Verfolgung im Nationalsozialismus gerettet haben. Es ist die höchste Auszeichnung des Staates für Nicht-Juden. Ein Jude schlug für Johannes XXIII. den Titel ´Gerechter unter den Völkern´ vor (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuIsrael
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