Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Zuppi: ‚Wir vermissen Franziskus‘
  2. Ein stiller neuer US-Trend: Katholische Pfarreien führen wieder Kommunionbänke ein
  3. Salzburger Moraltheologin für legale Abtreibung und Frauenordination - Und die Kirche schweigt dazu!
  4. Bischof Timmerevers will ‚neues Denken‘ der Kirche beim Gender-Thema
  5. Fortschritt gibt es nur mit Tradition
  6. Pfarrer protestiert gegen Abtreibungs-Aktivismus des BDKJ München
  7. Michelle Obama: Kinder zu bekommen ist ‚das Geringste‘ wozu der weibliche Körper fähig ist
  8. Synodalismus ist die Folge eines theologischen Irrtums
  9. Wenn die ganze Schönheit und Chance der Weltkirche in einer einzigen Pfarrgemeinde präsent wird
  10. Die Hoffnung berühren – und leben. Die Kraft, die aus Christus kommt
  11. Nach Anschlag mit 200 toten Christen in Nigeria: ZDF gibt Klimawandel die Schuld
  12. USA: 20.000 Ständige Diakone - Aber zu wenige kommen nach, trotz der Zulassung von Verheiraten!
  13. Papst an Seminaristen: Freundschaft mit Christus für Berufung zentral
  14. US-Repräsentantenhaus untersucht möglichen Missbrauch von Steuergeld durch Planned Parenthood
  15. Gänswein warnt vor Fake-Auktion mit angeblicher Papst-Kleidung

Schutzuntaugliches 'Beratungsschutzkonzept'

31. Mai 2013 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Juristenkritik an Gesetz und Praxis der Abtreibung. Von Bernward Büchner


Köln (kath.net/pm) Anlässlich des zwanzigsten Jahrestages der Verkündung des zweiten Abtreibungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 erklärt der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a. D. Bernward Büchner:


Das von den Karlsruher Verfassungsrichtern damals nur als Versuch gebilligte „Beratungs-schutzkonzept“ hat sich längst als schutzuntauglich erwiesen. Für den nach dem Urteil von 1993 gebotenen Schutz jedes einzelnen Lebens war es von vornherein ungeeignet. Denn es überlässt es in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft der Letztentscheidung der Schwangeren, ihr Kind aus beliebigen Gründen töten zu lassen.

Dass diese Entscheidung eine Pflichtberatung voraussetzt, trifft nicht zu. Denn die schwangere Frau ist nach der gesetzlichen Fristenregelung lediglich verpflichtet, vor einem „Schwangerschaftsabbruch“ eine Beratungsstelle aufzusuchen. Eine Mitteilungs- und Gesprächsbereitschaft wird von ihr nicht verlangt. Auch wenn sie sich ausschweigt und eine Beratung deshalb nicht möglich ist, muss ihr der für die straffreie Tötung des ungeborenen Kindes erforderliche Beratungsschein ausgehändigt werden.


Eine Mindestanforderung an die staatliche Schutzpflicht ist nach dem Karlsruher Urteil von 1993 die Erhaltung und Stärkung des Rechtsbewusstseins. Nur wenn das Bewusstsein von dem Recht des Ungeborenen auf Leben wach erhalten werde, könne das Konzept einer Beratungsregelung „prinzipiell geeignet sein, das Leben des ungeborenen Kindes zu schützen.“ An dem vorausgesetzten Rechtsbewusstsein fehlt es jedoch vielfach, weil der „beratene“ Schwangerschaftsabbruch praktisch keine Unrechtsfolgen hat, vielmehr staatlich gefördert und in einem von den Ländern sicherzustellenden Netz von Einrichtungen angeboten wird. Inzwischen wird das Recht ungeborener Kinder auf Leben im öffentlichen Bewusstsein immer mehr durch ein ideologisch begründetes „Recht auf Abtreibung“ verdrängt.

Die erforderliche Anerkennung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle setzt voraus, dass ihr Träger die Gewähr für eine verfassungs- und gesetzeskonforme Beratung bietet. An dieser Voraussetzung fehlt es bei Trägern, die – wie z. B. Pro Familia – für ein „Recht auf Abtreibung“ eintreten. Deshalb müsste ihnen die staatliche Anerkennung längst entzogen werden, was jedoch bisher nie geschehen ist.

Die Hoffnung der Verfassungsrichter, die Mitwirkung der Ärzte könne zugleich Schutz für das Leben des ungeborenen Kindes bewirken, hat sich längst als Illusion erwiesen. Denn Schwangerschaftsabbbrüche werden inzwischen weitgehend von Ärzten durchgeführt, die sich hierauf spezialisiert haben und sich als Gehilfen zur Erfüllung von Tötungswünschen – oft weniger der Schwangeren als ihres Umfeldes – verstehen.

Trotz der offenkundigen und schwerwiegenden Mängel seines gesetzlichen „Schutzkon-zepts“, über welche die offizielle Abtreibungsstatistik nicht hinwegtäuschen kann, hat der Gesetzgeber bisher seine Pflicht zur Beobachtung der Auswirkungen der geltenden Regelung sowie zu deren Nachbesserung bzw. Korrektur ignoriert. An ihre Erfüllung ist deshalb mit Nachdruck zu erinnern.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. 'Mörderische Bastarde'
  2. ‚The Satanic Temple‘ will ‚Abtreibungsklinik‘ im US-Bundesstaat Maine eröffnen
  3. Michelle Obama: Kinder zu bekommen ist ‚das Geringste‘ wozu der weibliche Körper fähig ist
  4. Britische Lebensschützerin wurde verurteilt, weil sie vor Abtreibungsklinik Gespräche angeboten hat
  5. Polnischer Präsidentschaftskandidat gegen Abtreibung auch bei Vergewaltigung
  6. US-Regierung gegen Abtreibungs-Agenda der Vereinten Nationen
  7. Planned Parenthood schließt sein Vorzeige-Abtreibungszentrum in Manhattan
  8. Zahl der Abtreibungen in Texas fast auf null gesunken
  9. Kalifornien stellt Ermittlungen gegen Lebensschützerin Sandra Merritt ein
  10. Neun wichtige Lebensschutzmaßnahmen von Präsident Trump in der ersten Woche seiner Amtszeit






Top-15

meist-gelesen

  1. Salzburger Moraltheologin für legale Abtreibung und Frauenordination - Und die Kirche schweigt dazu!
  2. Kardinal Zuppi: ‚Wir vermissen Franziskus‘
  3. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  4. Ein stiller neuer US-Trend: Katholische Pfarreien führen wieder Kommunionbänke ein
  5. Fortschritt gibt es nur mit Tradition
  6. Pfarrer protestiert gegen Abtreibungs-Aktivismus des BDKJ München
  7. Michelle Obama: Kinder zu bekommen ist ‚das Geringste‘ wozu der weibliche Körper fähig ist
  8. Bistum Eichstätt beendet Dienstverhältnis mit Priester
  9. Wenn die ganze Schönheit und Chance der Weltkirche in einer einzigen Pfarrgemeinde präsent wird
  10. Gebrochen, um zu nähren – Die göttliche Logik der Eucharistie
  11. Nach Anschlag mit 200 toten Christen in Nigeria: ZDF gibt Klimawandel die Schuld
  12. Gänswein warnt vor Fake-Auktion mit angeblicher Papst-Kleidung
  13. Synodalismus ist die Folge eines theologischen Irrtums
  14. Schottischer Priester feiert Messe auf Mount Everest
  15. Tschechien: Jesuiten-Provinzial setzt Schritte gegen Rupnik-Umfeld

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz