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Juristen-Vereinigung: Es gibt kein 'Recht auf Abtreibung'

28. Mai 2013 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Beratungsstellen von „Pro Familia“ die staatliche Anerkennung entziehen


Köln (kath.net/idea) Schwangerschaftsberatungsstellen, die für ein „Recht auf Abtreibung“ eintreten, müsste die staatliche Anerkennung entzogen werden. Das fordert der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht (Köln), Bernward Büchner (Freiburg). Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht a. D. erfüllen Träger wie die Organisation „Pro Familia“ nicht die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Schwangerschafts-Konfliktberatungsstellen. Nach Büchners Auffassung weist das gesetzliche Schutzkonzept Mängel auf. Anlass für seine Äußerung ist ein Jahrestag: Am 20. Mai vor 20 Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht das so genannte zweite Abtreibungsurteil verkündet.


Das von den Karlsruher Richtern damals als „Versuch“ gebilligte Beratungsschutzkonzept habe sich als schutzuntauglich erwiesen, urteilt Büchner. Es schreibt vor, dass Schwangere vor einer Abtreibung eine anerkannte Beratungsstelle aufsuchen. Die Anlaufstellen müssten die Gewähr bieten, „verfassungs- und gesetzeskonform“ zu beraten. Genau diese Voraussetzung sieht Büchner bei Trägern wie „Pro Familia“ nicht gegeben, weil sie für ein Recht auf Abtreibung einträten.

Recht auf Abtreibung verdrängt Recht auf Leben

Der Begriff „Pflichtberatung“ sei irreführend, denn die Frau sei lediglich zum Besuch einer Beratungsstelle verpflichtet. Eine Mitteilungs- oder Gesprächsbereitschaft sei nicht gefordert. Büchner: „Auch wenn sie sich ausschweigt, muss ihr der für die straffreie Tötung des ungeborenen Kindes erforderliche Beratungsschein ausgehändigt werden.“ Die Verfassungsrichter hätten 1993 gefordert, das Rechtsbewusstsein in der Bevölkerung zu stärken.

Dieses Bewusstsein fehle jedoch vielfach, weil der „beratene“ Schwangerschaftsabbruch praktisch keine Unrechtsfolgen habe und sogar staatlich gefördert sei. Dem Gesetz nach bleibt eine Abtreibung generell „rechtswidrig“. Sie wird jedoch bis zur 14. Schwangerschaftswoche nicht bestraft, wenn sich die Frau beraten lässt. Das aus Sicht von Büchner ideologisch begründete „Recht auf Abtreibung“ verdränge das Recht ungeborener Kinder auf Leben immer mehr. Auch die Hoffnung der Verfassungsrichter, die Mitwirkung der Ärzte könne das Leben des ungeborenen Kindes schützen, habe sich nicht erfüllt. Vielmehr spezialisierten sich immer mehr Ärzte auf Abtreibungen und machten sich so zu „Gehilfen zur Erfüllung von Tötungswünschen“.

Hand eines ungeborenen Kindes in der neunten Entwicklungswoche



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