Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  2. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  3. Die US-Bischöfe fördern die natürliche Familienplanung
  4. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  5. Neues Video bringt Sea-Watch unter schweren Verdacht: Zusammenarbeit mit bewaffneten Schleusern?
  6. Gänswein wird 70: Kirchenkarriere wohl noch nicht am Ende
  7. 'Weihnachten im Juli': Der Gedenktag der Heiligen Drei Könige
  8. Pax tecum – Wenn der Papst über Frieden spricht
  9. Vatikan dementiert Berichte über Ende des Rupnik-Verfahrens
  10. Deutsches Auswärtiges Amt verzichtet auf Genderschreibweise
  11. Papst ruft zu christlichem Lebensstil im Urlaub auf
  12. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  13. Ahmad Mansour: „Nennen wir es beim Namen: Es ist der Islamismus“
  14. Papst Leo: „So können wir als Christen das Alter leben: gebrechlich, aber zugleich berufen“
  15. Leo beruft den lehramtstreuen US-Erzbischof Cordileone in die Apostolische Signatur

Juristen-Vereinigung: Es gibt kein 'Recht auf Abtreibung'

28. Mai 2013 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Beratungsstellen von „Pro Familia“ die staatliche Anerkennung entziehen


Köln (kath.net/idea) Schwangerschaftsberatungsstellen, die für ein „Recht auf Abtreibung“ eintreten, müsste die staatliche Anerkennung entzogen werden. Das fordert der Vorsitzende der Juristen-Vereinigung Lebensrecht (Köln), Bernward Büchner (Freiburg). Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht a. D. erfüllen Träger wie die Organisation „Pro Familia“ nicht die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Schwangerschafts-Konfliktberatungsstellen. Nach Büchners Auffassung weist das gesetzliche Schutzkonzept Mängel auf. Anlass für seine Äußerung ist ein Jahrestag: Am 20. Mai vor 20 Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht das so genannte zweite Abtreibungsurteil verkündet.


Das von den Karlsruher Richtern damals als „Versuch“ gebilligte Beratungsschutzkonzept habe sich als schutzuntauglich erwiesen, urteilt Büchner. Es schreibt vor, dass Schwangere vor einer Abtreibung eine anerkannte Beratungsstelle aufsuchen. Die Anlaufstellen müssten die Gewähr bieten, „verfassungs- und gesetzeskonform“ zu beraten. Genau diese Voraussetzung sieht Büchner bei Trägern wie „Pro Familia“ nicht gegeben, weil sie für ein Recht auf Abtreibung einträten.

Recht auf Abtreibung verdrängt Recht auf Leben

Der Begriff „Pflichtberatung“ sei irreführend, denn die Frau sei lediglich zum Besuch einer Beratungsstelle verpflichtet. Eine Mitteilungs- oder Gesprächsbereitschaft sei nicht gefordert. Büchner: „Auch wenn sie sich ausschweigt, muss ihr der für die straffreie Tötung des ungeborenen Kindes erforderliche Beratungsschein ausgehändigt werden.“ Die Verfassungsrichter hätten 1993 gefordert, das Rechtsbewusstsein in der Bevölkerung zu stärken.

Dieses Bewusstsein fehle jedoch vielfach, weil der „beratene“ Schwangerschaftsabbruch praktisch keine Unrechtsfolgen habe und sogar staatlich gefördert sei. Dem Gesetz nach bleibt eine Abtreibung generell „rechtswidrig“. Sie wird jedoch bis zur 14. Schwangerschaftswoche nicht bestraft, wenn sich die Frau beraten lässt. Das aus Sicht von Büchner ideologisch begründete „Recht auf Abtreibung“ verdränge das Recht ungeborener Kinder auf Leben immer mehr. Auch die Hoffnung der Verfassungsrichter, die Mitwirkung der Ärzte könne das Leben des ungeborenen Kindes schützen, habe sich nicht erfüllt. Vielmehr spezialisierten sich immer mehr Ärzte auf Abtreibungen und machten sich so zu „Gehilfen zur Erfüllung von Tötungswünschen“.

Hand eines ungeborenen Kindes in der neunten Entwicklungswoche



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 kuhnel 3. Juni 2013 
 

Foto falsch beschriftet

Das Foto zeigt die Hand eines Fötus von 12 Wochen (nicht 9. Entwicklungswoche)! Siehe http://www.lifeissues.org/windows.html


1
 
 Lebensrechtler 29. Mai 2013 
 

Für ASchell

Guten Morgen,

also inwiefern jemand moralisch überzeugend ein Recht auf Abtreibung vertreten kann, müssen Sie mir erklären.

Außer in Notwehr hat ethisch betrachtet niemand das "Recht", jemand anderen zu töten.


1
 
 Bergsteiger 29. Mai 2013 
 

@A Schell

Also viel Unterschied hab ich nicht gefunden in der Entwicklung der Hand eines 9wöchigen Embryos.

http://www.babycenter.de/v32924/schwangerschaft-erleben-die-ersten-9-wochen


1
 
  28. Mai 2013 
 

ASchell:

Also Bitte: "Jus"bedeutet "Recht" auf Latein. Es gibt keine zwei Begriffe in der Ethik und in der Juristerei. Das Recht fußt auf der Moral, nicht umgekehrt, somit wäre auch gesatztes Recht Unrecht, wenn es gegen die Moral wäre. "Recht auf Abtreibung" gibt es nicht, es gibt aber Straffreiheit. Straffreiheit verschafft aber kein Recht. Nur weil jemandem zB eine Diversion angeboten wird, bedeutet das nicht, dass sein Verhalten rechtens wäre.
argumentieren kann man alles, "überzeugend" mag manche Argumentation sein. die Frage ist nur: Ist sie auch richtig?


3
 
  28. Mai 2013 
 

statt vieler Worte

Mit diesem Foto sollten sich alle diejenigen konfrontieren lassen, die sich für Abtreibung als "Menschenrecht" einsetzen.
Möge es seine aufrüttelnde Wirkung nicht verfehlen!

Aber sich bitte sich vorher wappnen:

http://www.abtreiber.com/images/abtreibung.jpg

Traurige, millionenfache Realität
weltweit!


3
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Zürcher ‚Marsch fürs Läbe‘ erneut nach Oerlikon verlegt
  2. GRÜN-Politikerin möchte das Töten von zwölf ungeborenen Kindern finanzieren
  3. ‚Marsch fürs Läbe‘: Organisatoren beharren auf Kundgebung in der Zürcher Innenstadt
  4. Knappe Mehrheit der US-Amerikaner für Abtreibung nur in wenigen Ausnahmen
  5. Erbprinz Alois von Liechtenstein kündigt Veto gegen mögliche Fristenregelung an
  6. Gallup Umfrage: Mehr Amerikaner sehen Abtreibungen als moralisch nicht akzeptabel
  7. Abtreibung mit Holocaust verglichen? Geistlicher vom Religionsunterricht freigestellt
  8. Pensionierter Pastor in Nordirland nach Predigt in Schutzzone um Abtreibungsklinik verurteilt
  9. Fluglinie zahlt Stewardess fast eine Million Dollar nach Kündigung wegen pro-life-Ansichten
  10. Weniger Zeit zum Nachdenken, höherer Druck – was die Abtreibungszahlen aussagen






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. „Wir können nicht sagen, dass das, was 1.600 Jahre lang getan wurde, jetzt nicht mehr gültig sei“
  3. Kissler-Kritik an Papst Leo XIV.: „Fatale Botschaft“ bei Lampedusa-Besuch
  4. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  5. Gänswein wird 70: Kirchenkarriere wohl noch nicht am Ende
  6. DANKE JUSTIN! - Kanadischer Sänger bringt Stadion während WM-Finale mit „Halleluja“ zum Schweigen!
  7. Krebs und Paradies – Das Leben des 17-jährigen David Buggi
  8. Auf der Intensivstation zum ständigen Diakon geweiht: Pino Cannavò
  9. Kardinal Burke: ‚Die Synodalität muss gestoppt werden‘
  10. INSA-Umfrage: Relative Mehrheit der Deutschen lehnt Leihmutterschaft ab
  11. Erzdiözese Wien bestätigt Pensionierung von Dompfarrer Faber
  12. Leo beruft den lehramtstreuen US-Erzbischof Cordileone in die Apostolische Signatur
  13. Birkenstock springt auf "Nun Girl Summer"-Trend auf: Animierte Filz-Nonne in Birkenstock-Sandalen
  14. Ahmad Mansour: „Nennen wir es beim Namen: Es ist der Islamismus“
  15. Irrtümer über den Jakobsweg

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz