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Keine Pille danach ohne potentiell abortive Wirkung auf dem Markt

26. Februar 2013 in Weltkirche, 32 Lesermeinungen
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Deutsche Expertin Sophia Kuby: Zustimmung der Bischöfe für ‚Pille danach‘ in Fällen von Vergewaltigung schafft eine „unrettbare“ Situation


Brüssel (kath.net/ACI) Die lateinamerikanische Nachrichtenagentur ACI-Prensa berichtet weiter über die unklaren medizinischen Erkenntnisse sowie die möglichen Folgen der DBK-Entscheidung zum Ja zur Pille danach, sofern sie keinen Embryo tötet, kath.net hat berichtet. kath.net zitiert einen ACI-Prensa-Artikel mit Aussagen von Sophia Kuby, Geschäftsführerin von „European Dignity Watch“ mit Sitz in Brüssel in Direktübersetzung:


Mit der Erlaubnis der deutschen Bischöfe, die ‚Pille danach‘ in Fällen von Vergewaltigung zu verabreichen, wurde eine unrettbare Situation geschaffen, die es nicht erlaubt, eine klare Trennlinie zu ziehen und die die Kirche in diesem europäischen Land in die 90er Jahre zurückversetzt, als sie umstrittene Positionen bezüglich der Abtreibung eingenommen hatte, erklärt eine deutsche Expertin in Sachen Lebensrecht.

Die deutschen Bischöfe vereinbarten, dass die „Pille danach“ in den katholischen Krankenhäusern in Fällen von Vergewaltigung verabreicht werden kann, „insofern sie eine verhütende und nicht eine abortive Wirkung hat“.

„Medizinisch-pharmazeutische Methoden, die den Tod eines Embryos bewirken, dürfen weiterhin nicht angewendet werden“, fügt die auf der Website der Deutschen Bischofskonferenz am 22. Februar veröffentlichte Erklärung hinzu.

In Erklärungen gegenüber ACI Prensa erklärte am 23. Februar die deutsche Geschäftsführerin von European Dignity Watch mit Sitz in Brüssel (Belgien), Sophia Kuby, dass „die Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz, die Verabreichung der ‚Pille danach‘ in katholischen Krankenhäusern in Fällen von Vergewaltigung zu erlauben, differenziert gelesen werden muss“.


„Vom theologischen Gesichtspunkt aus betrachtet haben die deutschen Bischöfe ihre Meinung nicht geändert, wenn sie sagten, dass, im Fall einer Vergewaltigung, eine ‚Pille danach‘ gegeben werden kann, dann, und nur dann, wenn sie die Schwangerschaft verhindert. Dies muss im Lichte dessen gelesen werden, was die katholische Lehre über den Beginn der Schwangerschaft lehrt, also mit der Befruchtung der Eizelle“.

Kuby erinnerte daraufhin daran, dass „nach deutschem Recht die Schwangerschaft mit der Einnistung beginnt. Das bedeutet, dass eine ‚Pille danach‘, die eine abortive Wirkung hat, weiterhin verboten ist. Und da liegt das Problem: Die deutschen Bischöfe beziehen sich auf eine ‚wissenschaftliche Erkenntnis‘ als Basis für ihre jüngste moralische und theologische Bewertung der ‚Pille danach‘; obwohl die wichtigste Studie, die ihnen dabei als Grundlage zu diesen scheint, nur die kontrazeptive Wirkweise der fraglichen Pille beschreibt“.

Doch, so erklärt die deutsche Expertin gegenüber ACI Prensa, "zeigt die massive Erkenntnis namhafter Experten weltweit, dass eine solche Pille nicht existiert, die nicht zusätzlich auch noch eine abortive Wirkung hat. Also ist diese unvollständige wissenschaftliche Erkenntnis, auf die sich die deutschen Bischöfe beziehen, gleichbedeutend mit einer falschen Annahme, weil genau die Wirkweise, die von der Studie nicht abgedeckt worden ist, das entscheidende Problem darstellt“.

„Eine ‚Pille danach‘ ohne eine potentiell abortive Wirkweise gibt es nicht auf dem Weltmarkt. Daher ist die Erklärung der deutschen Bischöfe, in der Tat, sehr problematisch und erteilt ihre moralische Zustimmung einer Sache, die einfach nicht existiert. Die Folge davon ist eine unrettbare Situation“.

Kuby fragt: „Wer kann mit aller Klarheit sagen, ob eine Befruchtung stattgefunden hat oder nicht? Welches katholische Krankenhaus wird von jetzt an einem Vergewaltigungsopfer noch die Verabreichung der ‚Pille danach‘ verweigern, wenn die Befruchtung vor einigen Stunden stattgefunden haben kann? Würden diese Stunden für die traumatisierte Frau irgendeinen Unterschied ausmachen?“

„Auf jeden Fall ist die Entscheidung der betroffenen Frau zu respektieren“, bekräftigen die Bischöfe in ihrer Erklärung, woraufhin Kuby darauf aufmerksam macht, dass "dies exakt dieselbe Sprachregelung ist, welche für die Pflichtberatung vor einer Abtreibung in Deutschland gilt“.

Für die Geschäftsführerin von European Dignity Watch "ähnelt die Situation besorgniserregend derjenigen des Dilemmas der Teilnahme der Katholischen Kirche an der Schwangerschaftskonfliktberatung vor einer Abtreibung in Deutschland in den 90ern, die im Jahr 2000 erst nach mehreren energischen und außerordentlichen Ermahnungen Papst Johannes Paul II. und der römischen Kurie endete“.

Mit der gestern veröffentlichten Erklärung, fährt Sophia Kuby fort, „haben die deutschen Bischöfe eine Situation geschaffen, die es nicht nur unmöglich macht, -medizinisch und moralisch- eine klare Trennlinie zu ziehen. Die Katholische Kirche war gerade dabei, aus der moralischen Lähmung in der Sache der Verteidigung des Lebens herauszukommen, die Folge der ‚cooperatio ad malum‘ (Mitwirkung beim Bösen, wie Johannes Paul II. sagte) bei der Schwangerschaftskonfliktberatung war.“

Kuby schließt mit dem Hinweis, dass „mit der Entscheidung für die Pille danach, auch wenn es kein theologisches Problem (mit der Erklärung) gibt, wenn sie völlig losgelöst vom aktuellen kulturellen und wissenschaftlichen Kontext gelesen wird, die Kirche in Deutschland zurück in den 90ern ist“.

Dieser Beitrag ist die Direktübersetzung des folgenden ACI-Prensa-Originalartikels : Experta alemana: Aprobación de obispos a píldora del día siguiente genera situación "insalvable"


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