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Wehrpflicht und Zivildienst sind gelebte Solidarität

12. Jänner 2013 in Kommentar, 34 Lesermeinungen
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Am 20. Jänner werden die Österreicher in einer Volksbefragung entscheiden, ob „Berufsheer und freiwilliger, bezahlter Sozialdienst“ oder „Wehrpflicht und Zivildienst“ die Sicherheit Österreichs garantieren sollen. Von Victoria Fender.


Wien (kath.net/vf) Angesichts der Volksbefragung in knapp einer Woche sucht man nach fundierten Informationen, die in den Medien aber nur recht spärlich dargeboten werden. Man hat das Gefühl, die Entscheidung über Österreichs Sicherheitspolitik ist eine Kombination aus Wahlkampfgag und politischem Wettstreit zwischen SPÖ und ÖVP.

Um eine vertretbare Entscheidung fällen zu können, muss man sich der Debatte wohl von zwei Seiten nähern: einerseits die Zahlen und Fakten sowie die möglichen Krisen berücksichtigen, andererseits die moralischen Aspekte dieser Diskussion erwägen.

Zahlen & Fakten:
Österreich ist ein neutraler Staat, das beinhaltet laut Verfassung auch, dass es fähig sein muss, sich in Krisensituationen schützen bzw. verteidigen zu können. Doch welche Krisen kann Österreich überhaupt erwarten? Wie viele Soldaten benötigt man zur Bewältigung dieser Krisen? Und welches Wehrsystem kann diese Soldaten effizient und ökonomisch bereitstellen?

In der „Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin“ (ein gemeinsames Dokument der Bundesregierung und des Nationalrates aus dem Jahr 2001) werden einige Beispiele für mögliche Krisen ausführlich dargelegt:

Mögliche Krisen:
Da gibt es den erforderlichen „Schutz kritischer Infrastruktur“. Unter kritischer Infrastruktur versteht man z.B. Regierungseinrichtungen, Einrichtungen zur Versorgung der Bevölkerung mit Wasser, Strom oder Gas, EDV-Infrastruktur, Flughäfen oder wichtigen Schienen- oder Straßenverkehrseinrichtungen.

In den Medien ist oft von den 1.000 Schutzobjekten auf österreichischem Staatsgebiet die Rede. Wenn man nun zur Sicherung dieser Objekte pro Schutzobjekt rund 50 Soldaten rechnet, dann benötigt man allein für einen solchen Grundschutz 50.000 Soldaten, um diese Schutzobjekte Österreichs verteidigen zu können.

Ein zweites Beispiel für erforderlichen Schutz wäre ein „blackout“. Als blackout bezeichnet man großflächige Stromausfälle, die beispielsweise durch einen Terrorangriff, Cyberattacken oder durch massive technische Ausfälle eintreten können. Im Falle eines blackouts würden auch Bankomaten, Scanner-Kassen in den Supermärkten und Tankstellen nicht mehr funktionieren. Nach einem bis zwei Tagen käme es bei der Nahrungsmittelbeschaffung zu einem Überlebenskampf auf unterster Stufe. Um die Ordnung und Sicherheit vor Lebensmittelgroßmärkten oder Tankstellen aufrechtzuerhalten, bedarf es einer hohen Zahl an Soldaten, ebenso, um überlebenswichtige Dienste zur Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.


Das derzeitige Wehrpflichtigenheer funktioniert – das Berufsheer-Modell ist zu klein.

Im Berufsheer-Modell sind etwa 15.000 Berufssoldaten plus einige tausend freiwillige Milizsoldaten vorgesehen. Erstens ist diese Anzahl - wie gerade vorgerechnet- zu gering! Ein größeres Berufsheer ist, laut Aussagen aller Experten, nicht finanzierbar!

Weiters: Jeder Berufssoldat ist Beamter oder Vertragsbediensteter und wird entsprechend bezahlt. Alle Sozialleistungen gelten somit auch für ihn, also Karenzurlaube, „Papamonat“, Dienstreisegebühren, Überstunden etc. und auch diese verursachen gegenüber Wehrpflichtigen enorme Mehrkosten.

Schließlich ist es fraglich, wie diese Soldaten bei sinkenden Budgets am freien Arbeitsmarkt geworben werden und rekrutiert werden können. Wie bekannt, kämpfen fast alle Berufsheere mit massiven Rekrutierungsproblemen! In Großbritannien wird z.B. aus den Gefängnissen rekrutiert, in Spanien werden Ausländer aus den lateinamerikanischen Staaten für die spanische Armee geworben.

Mit dem heutigen Wehrpflichtigen-Bundesheer können genügend Soldaten für alle Bedrohungen bereitgestellt werden! Zur Zeit hat das Bundesheer ca. 28.000 Soldaten, davon rund 16.000 Berufssoldaten und etwa 12.000 wehrpflichtige Grundwehrdiener. Rechnet man die 27.000 wehrpflichtigen Milizsoldaten, die alle im Krisenfall aus dem Zivilleben einberufen werden können, dazu, kommt man auf die Mobilmachungsstärke von 55.000 Soldaten und Soldatinnen. Mit diesen Kräften können alle Aufgaben erfüllt werden.

Durch die allgemeine Wehrpflicht ist es -bei einer Änderung der sicherheitspolitischen Lage- zusätzlich möglich, jederzeit aus den „Topf“ aller 1,8 Millionen männlichen Wehrpflichtigen die Heeresstärke „hochzufahren“. Das heißt von 55.000 Mann auf z.B. 100.000 Mann.

Ein Wehrpflichtiger wird nach seinem Grundwehrdienst dann einberufen, wenn er im Einsatzfall gebraucht wird: ein übungspflichtiger Milizsoldat kostet etwa ein hundertstel eines Berufssoldaten – andersrum argumentiert: fürs gleiche Geld habe ich entweder einen Berufssoldaten oder 100 wehrpflichtige Milizsoldaten.

Nicht vergessen: der Zivildienst!

Der Zivildienst ist verfassungsrechtlich als Wehrersatzdienst konstruiert, das heißt: Wenn die Wehrpflicht fällt, fällt auch der Zivildienst! Den Zivildienst ohne Wehrdienst beizubehalten ist wegen des in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten „Verbots der Zwangs- und Pflichtarbeit“ völkerrechtswidrig.

Beim Roten Kreuz wird die Hälfte des Personals der Rettung von Zivildienern gestellt. Bei deren Wegfall könnte daher nur die Hälfte aller Rettungsfahrzeuge betrieben werden – bei
lebenswichtigen Einsätzen wären die Folgen einer längeren Wartezeit undenkbar.

Moralische Aspekte:
Neben den oben genannten Aspekten gibt es noch eine gesellschaftspolitische Sichtweise.
Die Wehrpflicht bedeutet ein sichtbares Bekenntnis zum eigenen Land. Sie ist eine positive Art von Patriotismus und Gemeinschaftsgefühl und begründet auch den Gedanken der Solidarität in einer Krise, in der jeder seinen Beitrag leisten sollte.

Ein Berufsheer bedeutet, die unangenehme Aufgabe des persönlichen Wehrdienstes auf einige wenige „Profis“ abzuschieben. Wieder einmal meldet sich der Zeitgeist: man will kurzfristige Befriedigung der eigenen momentanen Bedürfnisse statt Einsatz für andere. Der gesellschaftliche Trend will sich vor Verantwortung drücken. Es herrscht Egoismus statt Solidarität, man fordert alle möglichen Dienstleistungen vom Staat, möchte aber nichts selbst dazu beitragen. Das Abgehen von der allgemeinen Wehrpflicht wäre daher ein Nachgeben gegenüber der „Was-bringt-mir-das?“-Ideologie, die sich im Konsumieren der Vorteile unserer Gesellschaft bei gleichzeitiger Umgehung oder Vermeidung der Erfüllung staatsbürgerlicher oder ethischer Verpflichtungen äußert. Der Bürger wird so vom Staatsbürger zum „Staatskonsumenten“.

Zusammenfassend muss man feststellen, dass mit einem Berufsheer weder die Aufgabe der militärischen Landesverteidigung, noch die Assistenz für die Sicherheitsbehörden, noch die Katastrophenassistenz erfüllt werden kann – da dieses Berufsheer zu klein ist.

Die Volksbefragung wird daher eine sicherheitspolitische Grundsatzentscheidung: Kann sich Österreich selbst schützen oder nicht. Sie wird jedoch auch eine zweite Grundsatzentscheidung bringen: Obsiegt Seriosität und staatspolitische Verantwortung oder Wahltaktik und Opportunismus.

Zu dieser Thematik hat S.E. Kardinal Schönborn jüngst in einer Presseaussendung die Worte des US-Präsidenten John F. Kennedy anlässlich dessen Amtsantritts 1961 wiederholt: "Fragt nicht, was euer Land für euch tun kann - fragt, was ihr für euer Land tun könnt". Diese Worte seien für den Erzbischof von Wien die Schlüsselfrage der kommenden Wehrpflicht-Volksbefragung. Dass "noch immer so viele Menschen selbstlos darauf schauen, was sie für unser Land tun können" sei die Perspektive, die es unabhängig vom Ausgang der Volksbefragung zu bewahren gelte.


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