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| ![]() 'Wollen sich katholische Bischöfe zu Mittätern der Abtreibung machen?'30. November 2012 in Schweiz, 6 Lesermeinungen Die Schweizer Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" übt scharfe Kritik an Markus Büchel (Bischof von St. Gallen) und Martin Werlen (Abt von Einsiedeln), weil diese die Pro-Life-Initiative nicht unterstützen wollen Chur-Zürich (kath.net)
Schwangerschaft ist keine Krankheit und deshalb gehört Abtreibung nicht in die obligatorische Für die katholischen Bischöfe stellt sich eine brisante Gewissensfrage: Gemäss kircheninternen Richtlinien aus dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist Abtreibung ein «verabscheuenswürdiges Verbrechen» («Gaudium et spes», 51,3). Derzeit müssen alle Krankenversicherten, also auch die katholischen Bischöfe und alle Katholikinnen und Katholiken des Landes, mit ihren Prämien die jährlich 11'000 Abtreibungen in der Schweiz mitfinanzieren. Wollen die Bischöfe diese Mitfinanzierung weiterführen, oder nutzen sie die Gelegenheit, welche die Volksinitiative ihnen Ein weiteres Konzilsdokument, «Dignitatis Humanae» (Ziff. 2), verlangt sogar, dass in religiösen Dingen niemand gezwungen werden dürfe, gegen sein Gewissen zu handeln. Nun gibt es in unserem Land zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, nicht nur Katholiken, welche das 5. Gebot der Bibel ernst nehmen: Du sollst nicht töten! Sie wollen auch nicht gezwungen werden, das Töten mitfinanzieren zu müssen. Jenen beiden Bischöfen, die der Volksinitiative kritisch gegenüberstehen, sollte es eigentlich in den Schläfen pochen: Ihre Treue zur eigenen Lehre und ihre Glaubwürdigkeit stehen auf dem Spiel! Für die Bischofskonferenz als Kollegialbehörde gilt zudem, dass nicht nur ein Nein zur Volksinitiative, sondern auch ein Schweigen bzw. eine Stimmenthaltung oder Stimmfreigabe als Zustimmung zum Status quo aufgefasst werden muss: in diesem Fall ein persönliches Bekenntnis zur weiteren Mitfinanzierung von verabscheuenswürdigen Verbrechen! Die Schweizer Bischöfe haben im Jahr 2002 die Fristenlösungsvorlage abgelehnt. Diese hatte neben der straflosen Abtreibung auch die zwar weniger beachtete obligatorische Mitfinanzierung der Abtreibungen (KVG Artikel 30) zum Inhalt. Wollen die Bischöfe nun nachträglich ihre Abstimmungsempfehlung von 2002 abschwächen und behaupten, dass sie zwar die straflose Abtreibung ablehnen, nicht aber deren obligatorische Mitfinanzierung? Das überparteiliche Initiativkomitee und mit ihm 110'000 stimmberechtigte Schweizerinnen und Schweizer haben die Frage, die sich jetzt den Bischöfen stellt, für sich bereits eindeutig beantwortet. Sie sagen klar Ja zur Volksinitiative, damit sie: 1. in dieser ethisch-moralischen Frage die Gewissensfreiheit wiedererlangen, die heute 2. mit keinem Rappen Abtreibungen mitfinanzieren müssen. Wer meint, dass das Töten von ungeborenen Kindern sogar obligatorisch versichert werden müsse, missachtet die bereits dem Embryo innewohnende Menschenwürde (vgl. analog dazu: Urteil des EuGH, Luxemburg, 18. Oktober 2011, Brüste vs. Greenpeace). In rund anderthalb Jahren werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz die Gelegenheit erhalten, ihrerseits diese Frage an der Urne zu beantworten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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