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'Wollen sich katholische Bischöfe zu Mittätern der Abtreibung machen?'

30. November 2012 in Schweiz, 6 Lesermeinungen
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Die Schweizer Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" übt scharfe Kritik an Markus Büchel (Bischof von St. Gallen) und Martin Werlen (Abt von Einsiedeln), weil diese die Pro-Life-Initiative nicht unterstützen wollen


Chur-Zürich (kath.net)
Die Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" hat am Freitag schwere Kritik an dem Schweizer Bischof Markus Büchel (St. Gallen) und an Abt Martin Werlen (Einsiedeln) geübt, weil diese eine Anti-Abtreibungsinitiative, die derzeit in der Schweiz läuft, ablehnen. Kath.Net hat berichtet. Die Initiative zeigt sich vom Verhalten von Büchel und Werlen enttäuscht und erklärt wörtlich: "Diese Bischöfe haben den Inhalt unserer Volksinitiative nicht erfasst. Wenn sie die Volksinitiative ablehnen, heisst das nichts anderes, als dass sie mit ihren obligatorischen Krankenkassenprämien Abtreibungen weiterfinanzieren wollen. Damit verlieren sie als katholische Bischöfe ihre Glaubwürdigkeit." [A.d.Red.: Martin Werlen ist kein Bischof]. Die Volksinitiative wird am kommenden Montag von der Bischofskonferenz diskutiert. Mehrere andere Schweizer Bischöfe stehen der Initiative positiv gegenüber.

Kath.Net dokumentiert die brisante Stellungnahme der Volksinitiative zu Markus Büchel und Martin Werlen im Wortlaut:


Wort-, aber wenig faktenreich haben zwei Mitglieder der Bischofskonferenz, Bischof Markus Büchel und Abt Martin Werlen, im «Blick» vom 21. November 2012 versucht, ihre persönlichen Vorbehalte gegenüber der Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» zu erklären. In der «SonntagsZeitung» vom 25. November 2012 haben zwei weitere Mitglieder derselben Konferenz, Vitus Huonder und Marian Eleganti, ihre Sympathie für die Volksinitiative damit erklärt, dass die Volksinitiative die Gewissensfreiheit in der Abtreibungsfinanzierung wiederherstellt. Im Mittelpunkt steht nun die Frage, ob die katholischen Bischöfe der Schweiz mit ihren Krankenkassenprämien Abtreibungen persönlich mitfinanzieren wollen, und ob sie die Gewissensfreiheit der Bürgerinnen und Bürger in dieser Frage respektieren. Eine Antwort wird bis Mitte nächster Woche erwartet.


Schwangerschaft ist keine Krankheit – und deshalb gehört Abtreibung nicht in die obligatorische
Grundversicherung der Krankenkasse. Dies ist das Ziel der Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache». Deren Wichtigkeit und Bedeutung liegen auf der Hand: Erstens hat die Annahme der Volksinitiative für alle Versicherten einen Prämien reduzierenden Einfluss. Seit Einführung der Fristenlösung im Jahr 2002 wurden in der Schweiz über 100 Millionen Franken für Abtreibungen ausgegeben. Zweitens werden Hunderttausende von Versicherten, welche Abtreibungen aus Gewissensgründen ablehnen, vom Zwang befreit, diese gegen ihre ethischmoralische und religiöse Überzeugung mitfinanzieren zu müssen. Wer Abtreibungen mitfinanziert, macht sich zum Mittäter bzw. zur Mittäterin!

Für die katholischen Bischöfe stellt sich eine brisante Gewissensfrage: Gemäss kircheninternen Richtlinien aus dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist Abtreibung ein «verabscheuenswürdiges Verbrechen» («Gaudium et spes», 51,3). Derzeit müssen alle Krankenversicherten, also auch die katholischen Bischöfe und alle Katholikinnen und Katholiken des Landes, mit ihren Prämien die jährlich 11'000 Abtreibungen in der Schweiz mitfinanzieren. Wollen die Bischöfe diese Mitfinanzierung weiterführen, oder nutzen sie die Gelegenheit, welche die Volksinitiative ihnen
eröffnet, um aus diesem ethischen Dilemma auszusteigen?

Ein weiteres Konzilsdokument, «Dignitatis Humanae» (Ziff. 2), verlangt sogar, dass in religiösen Dingen niemand gezwungen werden dürfe, gegen sein Gewissen zu handeln. Nun gibt es in unserem Land zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, nicht nur Katholiken, welche das 5. Gebot der Bibel ernst nehmen: Du sollst nicht töten! Sie wollen auch nicht gezwungen werden, das Töten mitfinanzieren zu müssen.

Jenen beiden Bischöfen, die der Volksinitiative kritisch gegenüberstehen, sollte es eigentlich in den Schläfen pochen: Ihre Treue zur eigenen Lehre und ihre Glaubwürdigkeit stehen auf dem Spiel! Für die Bischofskonferenz als Kollegialbehörde gilt zudem, dass nicht nur ein Nein zur Volksinitiative, sondern auch ein Schweigen bzw. eine Stimmenthaltung oder Stimmfreigabe als Zustimmung zum Status quo aufgefasst werden muss: in diesem Fall ein persönliches Bekenntnis zur weiteren Mitfinanzierung von verabscheuenswürdigen Verbrechen!

Die Schweizer Bischöfe haben im Jahr 2002 die Fristenlösungsvorlage abgelehnt. Diese hatte neben der straflosen Abtreibung auch die – zwar weniger beachtete – obligatorische Mitfinanzierung der Abtreibungen (KVG Artikel 30) zum Inhalt. Wollen die Bischöfe nun nachträglich ihre Abstimmungsempfehlung von 2002 abschwächen und behaupten, dass sie zwar die straflose Abtreibung ablehnen, nicht aber deren obligatorische Mitfinanzierung?

Das überparteiliche Initiativkomitee und mit ihm 110'000 stimmberechtigte Schweizerinnen und Schweizer haben die Frage, die sich jetzt den Bischöfen stellt, für sich bereits eindeutig beantwortet.

Sie sagen klar Ja zur Volksinitiative, damit sie:

1. in dieser ethisch-moralischen Frage die Gewissensfreiheit wiedererlangen, die heute
nicht mehr gewährt ist.

2. mit keinem Rappen Abtreibungen mitfinanzieren müssen.
3. der Menschenwürde des ungeborenen Kindes die gebührende Achtung erweisen.

Wer meint, dass das Töten von ungeborenen Kindern sogar obligatorisch versichert werden müsse, missachtet die bereits dem Embryo innewohnende Menschenwürde (vgl. analog dazu: Urteil des EuGH, Luxemburg, 18. Oktober 2011, Brüste vs. Greenpeace). In rund anderthalb Jahren werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz die Gelegenheit erhalten, ihrerseits diese Frage an der Urne zu beantworten.


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