Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  2. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  3. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  4. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  5. „Alles, was auch nur entfernt katholisch aussieht, zu hinterfragen, davor zu warnen“
  6. 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
  7. Vom „Seelenamt“ zum „Auferstehungsamt“
  8. Linksfeministinnen haben einst katholischen Verband übernommen
  9. „NMECHA hat mehr für den christlichen glauben getan als die letzten kirchentage der @EKD“
  10. Hostienmangel in Kuba: Kirche in Panama und Puerto Rico senden Hilfe
  11. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  12. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  13. Verbrechen gegen Menschlichkeit und gegen das Christentum durch Russland!
  14. Bayerischer Rundfunk bezeichnet muslimische Kleidung für Frauen als ‚Modest Fashion‘
  15. Elon Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an

Straßburg: Verbot von Holocaust-Vergleich rechtens

9. November 2012 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs war das Verbot einer Tierschutz-Plakataktion mit dem Titel «Der Holocaust auf Ihrem Teller» in Deutschland rechtens.


Straßburg (kath.net/KNA) Das Verbot einer Tierschutz-Plakataktion mit dem Titel «Der Holocaust auf Ihrem Teller» ist nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs gerechtfertigt. Die Straßburger Richter entschieden am Donnerstag, dass die Kampagne der Tierschutzorganisation Peta als Banalisierung des Holocaust gewertet werden müsse. Deutsche Gerichte hätten aus besonderer Rücksicht auf jüdische Mitbürger gehandelt. Das Verbot sei daher keine Verletzung der Meinungsfreiheit. Der Zentralrat der Juden begrüßte das Urteil.

Peta hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht, weil die Organisation ihr Recht auf freie Meinungsäußerung durch Unterlassungsverfügungen deutscher Gerichte verletzt sah. Die Tierschützer wollten eigenen Angaben zufolge mit der Aktion im Jahr 2004 gegen Massentierhaltung protestieren. Dabei sollte neben gefangenen Tieren ein Bild von toten und lebenden Häftlingen in Konzentrationslagern gezeigt werden.


Die Straßburger Richter betonten, die besondere Situation in Deutschland müsse berücksichtigt werden. Die deutsche Regierung sehe sich dem Schutz der dort lebenden Juden verpflichtet. Daher sei es rechtens, in der Kampagne eine schwere Persönlichkeitsverletzung auch der heute lebenden Juden zu sehen. Es spiele keine Rolle, dass Gerichte in anderen Ländern ähnliche Fragen in anderer Weise beurteilen könnten, hieß es.

2004 hatte der Zentralrat der Juden in Deutschland vor dem Berliner Landgericht erfolgreich geklagt, weil die Motive die Würde der Juden verletzten und das Schicksal der Holocaust-Opfer bagatellisierten. Das Gericht verhängte eine Unterlassungsverfügung. Daraufhin reichte die Tierschutzorganisation Peta beim Bundesverfassungsgericht Klage ein. Dieses nahm die Verfassungsbeschwerde 2009 nicht zur Entscheidung an. Das Verbot der Werbekampagne sei nicht als Beschneidung des Rechts auf Meinungsfreiheit zu beanstanden, so die Richter.

Der Präsident des Zentralrats, Dieter Graumann, erklärte dazu am Donnerstag, den Holocaust für Proteste gegen Massentierhaltung zu instrumentalisieren, sei «absolut widerwärtig und inakzeptabel». Graumann wörtlich: «Dies ist nicht nur eine abstoßende Geschmacklosigkeit, sondern zugleich eine unglaubliche Unsensibilität, ja Ignoranz gegenüber den Opfern der Shoah. Ich bin erleichtert, dass die Straßburger Richter die Maßstäbe wieder zurechtgerückt haben.»

(C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Medien

  1. Belgischer öffentlich-rechtlicher Sender lässt Moderatoren Marien- und Jesus-Statuen zertrümmern!
  2. Nach einseitig negativer Darstellung des Christentums – Programmbeschwerde an ZDF
  3. Welt: „Vorwurf der sexuellen Belästigung – ORF-Chef tritt mit sofortiger Wirkung zurück“
  4. Früherer Bundestagsvizepräsident Kubicki: „Der ZDF-Skandal muss politische Konsequenzen haben“
  5. Wenn das 'Drehbuch' schon vorher feststeht
  6. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  7. Kardinal Müller: „Von Anfang an ist Radio Maryja zu einer Stimme in dieser modernen Wüste geworden“
  8. „Ich wünsche mir gebildete Laien!“ – Newman hätte Martin Lohmann als Beispiel genommen
  9. "Hassprediger und Hofnarr"
  10. Die BBC hatte eine Trump-Rede gezielt frisiert, so dass sie zum angeblichen Gewaltaufruf wurde






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - MONTAG ANMELDESCHLUSS!!!
  2. Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
  3. "Wir haben kleines Gebet gesprochen, weil wir glauben, daß Jesus durch das Spiel verherrlich wird"
  4. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  5. Linksfeministinnen haben einst katholischen Verband übernommen
  6. „Alles, was auch nur entfernt katholisch aussieht, zu hinterfragen, davor zu warnen“
  7. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  8. Vom „Seelenamt“ zum „Auferstehungsamt“
  9. Theologe Hartl: „Bei Christen laut aufschreien, beim Islam(ismus) jedoch milde lächeln, ist…“
  10. „NMECHA hat mehr für den christlichen glauben getan als die letzten kirchentage der @EKD“
  11. 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
  12. Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
  13. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  14. Verbrechen gegen Menschlichkeit und gegen das Christentum durch Russland!
  15. Elon Musk kündigt rechtliche Schritte gegen das ZDF an

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz