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Straßburg: Verbot von Holocaust-Vergleich rechtens

9. November 2012 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
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Nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs war das Verbot einer Tierschutz-Plakataktion mit dem Titel «Der Holocaust auf Ihrem Teller» in Deutschland rechtens.


Straßburg (kath.net/KNA) Das Verbot einer Tierschutz-Plakataktion mit dem Titel «Der Holocaust auf Ihrem Teller» ist nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs gerechtfertigt. Die Straßburger Richter entschieden am Donnerstag, dass die Kampagne der Tierschutzorganisation Peta als Banalisierung des Holocaust gewertet werden müsse. Deutsche Gerichte hätten aus besonderer Rücksicht auf jüdische Mitbürger gehandelt. Das Verbot sei daher keine Verletzung der Meinungsfreiheit. Der Zentralrat der Juden begrüßte das Urteil.

Peta hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht, weil die Organisation ihr Recht auf freie Meinungsäußerung durch Unterlassungsverfügungen deutscher Gerichte verletzt sah. Die Tierschützer wollten eigenen Angaben zufolge mit der Aktion im Jahr 2004 gegen Massentierhaltung protestieren. Dabei sollte neben gefangenen Tieren ein Bild von toten und lebenden Häftlingen in Konzentrationslagern gezeigt werden.


Die Straßburger Richter betonten, die besondere Situation in Deutschland müsse berücksichtigt werden. Die deutsche Regierung sehe sich dem Schutz der dort lebenden Juden verpflichtet. Daher sei es rechtens, in der Kampagne eine schwere Persönlichkeitsverletzung auch der heute lebenden Juden zu sehen. Es spiele keine Rolle, dass Gerichte in anderen Ländern ähnliche Fragen in anderer Weise beurteilen könnten, hieß es.

2004 hatte der Zentralrat der Juden in Deutschland vor dem Berliner Landgericht erfolgreich geklagt, weil die Motive die Würde der Juden verletzten und das Schicksal der Holocaust-Opfer bagatellisierten. Das Gericht verhängte eine Unterlassungsverfügung. Daraufhin reichte die Tierschutzorganisation Peta beim Bundesverfassungsgericht Klage ein. Dieses nahm die Verfassungsbeschwerde 2009 nicht zur Entscheidung an. Das Verbot der Werbekampagne sei nicht als Beschneidung des Rechts auf Meinungsfreiheit zu beanstanden, so die Richter.

Der Präsident des Zentralrats, Dieter Graumann, erklärte dazu am Donnerstag, den Holocaust für Proteste gegen Massentierhaltung zu instrumentalisieren, sei «absolut widerwärtig und inakzeptabel». Graumann wörtlich: «Dies ist nicht nur eine abstoßende Geschmacklosigkeit, sondern zugleich eine unglaubliche Unsensibilität, ja Ignoranz gegenüber den Opfern der Shoah. Ich bin erleichtert, dass die Straßburger Richter die Maßstäbe wieder zurechtgerückt haben.»

(C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 sixtus 10. November 2012 
 

Verfolgung romtreuer Christen

Alles wie gehabt: als aufrechter, tief im Glauben stehender, romtreuer Christ wird man an allen Orten verfolgt und diskriminiert. Wer seinen Glauben offensiv vertritt, muss auch in Europa damit rechnen, im Gefängnis zu landen.

ES SIND SCHWERE ZEITEN FÜR UNS CHRISTEN! WAHRLICH SCHWERE ZEITEN!!


0
 
 willibald reichert 9. November 2012 
 

Stephan Karl

des menschlichen Daseins gelten. Der Skandal jedoch
ist, daß die wenigen aufrechten Kämpfer für die
Unverletzlichkeit des gottgewollten Lebens vielfach
auch noch als Fundamentalisten und Extremisten an
den Pranger gestellt werden, leider weitgehend auch
seitens einer Kirche, die von ihrem Stifter her an erster Stelle bei der Verteidigung von Gottes Ge-
schöpfen stehen sollte.


2
 
 Stephan Karl 9. November 2012 

Dabei sollte neben gefangenen Tieren ein Bild von toten und lebenden Häftlingen in Konzentrationslagern gezeigt werden.

Also in dem SPEZIELLEN Falle, bin ich auch für das Verbot. Überhaupt das Auf-Eine-Stufe-Stellen von Menschen und Tieren ist allgem. schon abartig (und definitiv unchristlich!). Außerdem noch den Massenmord an den Juden für die Newage- und Vegetarismusideologie zu Propagandazwecken zu instrumentalisieren, grenzt an Perversion. Da gebe ich Herrn Graumann völlig recht. Soetwas gehört unterbunden!
Allerdings um künftig nicht auf eine falsche Linie zu gelangen: BEI THEMEN WIE Z.B. ABTREIBUNG UND ANDEREN MASSENMORDEN MÜSSEN SOLCHE VERGLEICHE ERLAUBT SEIN, DA SIE VOLL ZUTREFFEN!!! DAS WORT \"BABYCAUST\" IST GERECHTFERTIGT!


3
 
 Dismas 9. November 2012 

\"Peta\" ist sowieso eine totalitäre \"fundamentalistische\" Organisation

und kann man mE. nicht unterstützen. Man kann das wirklich auch nicht den Massenmorden an Menschen vergleichen, da hat Hr.Graumann recht.
Allerdings ist das Wort \"Holocaust\" als \"Brandopfer\" ursprünglich nicht mit den Ermordung von Menschen in Verbindung zu bringen. Die heutige Bedeutung ist eine verkürzende, den Sachverhalt eigentlich nicht treffende Zuordnung, ich gebrauche in nicht in diesem Zusammenhang. Spreche von Massenmord oder der Shoah.
Aber wir sollten ncht vergessen, dass auch andere von den Nazis ermordert wurden. Und besonders an den heutigen Kindermord denken, der in der Geschichte ohne Beispiel ist, und aktuell tagtäglich passiert!!!


2
 
 dominique 9. November 2012 
 

Banalisierung des Holocaust

Der Begriff Holocaust (vom griechischen Adjektiv ὁλόκαυστον, holókauston ‚vollständig verbrannt‘) bezeichnete im Altertum ein Brandopfer von Tieren. Er hat im Laufe der Geschichte verschiedene Bedeutungsinhalte gekannt und erhielt seine heutige vorherrschende Bedeutung zur Bezeichnung des Genozids der Nationalsozialisten an den europäischen Juden.
Problematisch ist das Spannungsfeld zwischen Tabuisierung und Banalisierung (also das scheinbar \"Sakrale\") am heutigen Begriff.


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