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Straßburg: Verbot von Holocaust-Vergleich rechtens

9. November 2012 in Aktuelles, 5 Lesermeinungen
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Nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs war das Verbot einer Tierschutz-Plakataktion mit dem Titel «Der Holocaust auf Ihrem Teller» in Deutschland rechtens.


Straßburg (kath.net/KNA) Das Verbot einer Tierschutz-Plakataktion mit dem Titel «Der Holocaust auf Ihrem Teller» ist nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs gerechtfertigt. Die Straßburger Richter entschieden am Donnerstag, dass die Kampagne der Tierschutzorganisation Peta als Banalisierung des Holocaust gewertet werden müsse. Deutsche Gerichte hätten aus besonderer Rücksicht auf jüdische Mitbürger gehandelt. Das Verbot sei daher keine Verletzung der Meinungsfreiheit. Der Zentralrat der Juden begrüßte das Urteil.

Peta hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage eingereicht, weil die Organisation ihr Recht auf freie Meinungsäußerung durch Unterlassungsverfügungen deutscher Gerichte verletzt sah. Die Tierschützer wollten eigenen Angaben zufolge mit der Aktion im Jahr 2004 gegen Massentierhaltung protestieren. Dabei sollte neben gefangenen Tieren ein Bild von toten und lebenden Häftlingen in Konzentrationslagern gezeigt werden.


Die Straßburger Richter betonten, die besondere Situation in Deutschland müsse berücksichtigt werden. Die deutsche Regierung sehe sich dem Schutz der dort lebenden Juden verpflichtet. Daher sei es rechtens, in der Kampagne eine schwere Persönlichkeitsverletzung auch der heute lebenden Juden zu sehen. Es spiele keine Rolle, dass Gerichte in anderen Ländern ähnliche Fragen in anderer Weise beurteilen könnten, hieß es.

2004 hatte der Zentralrat der Juden in Deutschland vor dem Berliner Landgericht erfolgreich geklagt, weil die Motive die Würde der Juden verletzten und das Schicksal der Holocaust-Opfer bagatellisierten. Das Gericht verhängte eine Unterlassungsverfügung. Daraufhin reichte die Tierschutzorganisation Peta beim Bundesverfassungsgericht Klage ein. Dieses nahm die Verfassungsbeschwerde 2009 nicht zur Entscheidung an. Das Verbot der Werbekampagne sei nicht als Beschneidung des Rechts auf Meinungsfreiheit zu beanstanden, so die Richter.

Der Präsident des Zentralrats, Dieter Graumann, erklärte dazu am Donnerstag, den Holocaust für Proteste gegen Massentierhaltung zu instrumentalisieren, sei «absolut widerwärtig und inakzeptabel». Graumann wörtlich: «Dies ist nicht nur eine abstoßende Geschmacklosigkeit, sondern zugleich eine unglaubliche Unsensibilität, ja Ignoranz gegenüber den Opfern der Shoah. Ich bin erleichtert, dass die Straßburger Richter die Maßstäbe wieder zurechtgerückt haben.»

(C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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