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Kirchensteuer, Weltbild und die kirchliche Wahrhaftigkeit

26. September 2012 in Deutschland, 18 Lesermeinungen
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Offener Brief an die DBK: „Die Handhabung der Kirchensteuer ist unwahrhaftig, weil es Sie „für viele Menschen als Vertreter eines florierenden Großunternehmens mit angehängtem defizitärem Religionsbetrieb erscheinen lässt“. Von Michael Schäfer


Fulda (kath.net) Dr. phil. Michael Schäfer (Foto) wendet sich in einem offenen Brief an die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz:


Hochwürdigster Herr Bischof,
noch nie hat mich die Kenntnisnahme einer kirchlichen Verlautbarung so empört wie die Lektüre des „Allgemeinen Dekretes der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt“. Faktisch wohl ein Schachzug im Kontext anstehender gerichtlicher Auseinandersetzungen, setzt das Dokument das zivilrechtliche Verlassen der „Kirchensteuer-Gemeinschaft“ auf eine Stufe mit dem öffentlichen Abfall von der Kirche als Glaubensgemeinschaft und belegt diesen Akt mit höchsten kirchlichen Strafen. Dabei unterläuft es in der Begründung die eigentliche Fragestellung und spiegelt durch die Verknüpfung verschiedener Canones des CIC eine kirchenrechtliche Eindeutigkeit vor, die mitnichten gegeben ist. Um die Hartherzigkeit des ganzen Vorgangs zu verbergen, vermeidet der Text den hässlichen Begriff „Exkommunikation“ für das Bündel an verhängten Strafmaßnahmen und verordnet eine „pastorale“ Maßnahme in Gestalt eines Formbriefes (sic!).

Niemand bestreitet die Verpflichtung jedes Gläubigen, nach seinen Möglichkeiten an der Finanzierung der Kirche mitzuwirken. Die entscheidenden Fragen aber sind, ob a) die Verweigerung der Teilnahme am deutschen Kirchenfinanzierungsmodell ein Verstoß gegen die „Wahrung der Gemeinschaft mit der Kirche“ (c. 209 §1 CIC) darstellt und, falls ja, ob b) dieser Verstoß mit dem faktischen Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft bestraft werden kann/muss.

Es liegt auf der Hand, dass bereits die erste Frage nach Aussage der für die authentische Interpretation des CIC zuständigen kirchlichen Instanz (Erklärung „ACTUS FORMALIS DEFECTIONIS AB ECCLESIA CATHOLICA“ des päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten aus dem Jahr 2006) kaum mit Ja beantwortet werden kann.

Dies erhellt auch aus dem Kontext von c. 209 CIC. In den folgenden Canones ist zunächst von der Verpflichtung des Gläubigen zum Glaubenszeugnis durch persönliche Heiligung sowie den damit korrespondierenden Rechten die Rede, bevor in c. 222 schließlich auch die Verpflichtung zur finanziellen Unterstützung der Kirche genannt wird. Zwingend stellt sich angesichts dieser Priorisierungen die Frage, warum zum Beispiel das regelmäßige Fernbleiben vom Sonntagsgottesdienst kein Verstoß gegen die „Wahrung der Gemeinschaft mit der Kirche“ darstellt und entsprechend auch mit keinem Verlust kirchlicher Rechte einhergeht.


Hiergegen könnte man einwenden, dass die Mißachtung der Sonntagspflicht keinen öffentlichen (Rechts-)Akt darstellt, der „Kirchenaustritt“ hingegen sehr wohl. Dieses Argument verkennt, dass die Bischöfe durch das Festhalten an der spezifisch deutschen staatskirchenrechtlichen Konstruktion die Situation erst herstellen, in der es zur Verweigerung der finanziellen Unterstützung eines rechtsförmigen Aktes bedarf. In fast allen anderen Ländern der Erde geschieht eine solche Verweigerung als vor dem „forum internum“ zu verhandelnde Sünde der Unterlassung. Faktisch ist der zivile „Kirchenaustritt“ übrigens viel weniger „öffentlich“ als die Verletzung der Sonntagspflicht. Letztere ist für Familie, Freunde und Bekannte meist klar erkennbar, wohingegen es nicht selten vorkommt, dass dieser Personenkreis vom Kirchenaustritt eines Verstorbenen erst erfährt, wenn man mit dem Pfarrer das kirchliche Begräbnis besprechen möchte.

Der Grund meiner Empörung liegt aber nicht auf der Ebene kirchenrechtlicher Erwägungen (für die ich auch kein Fachmann bin).

Die Handhabung der Kirchensteuer in Deutschland ist im Kern ein geistlicher Skandal, weil sie gegen das Gebot der inneren Wahrhaftigkeit der Kirche verstößt und damit ihre Glaubwürdigkeit nach innen und außen schwer beschädigt.

Die Handhabung der Kirchensteuer ist unwahrhaftig, weil sie das Geld zum wichtigsten Kriterium für die Kirchenzugehörigkeit macht. Nicht das Glaubensbekenntnis und das Leben aus den Sakramenten macht den Deutschen zum katholischen Christen, sondern die Zahlung der Kirchensteuer.

Die Handhabung der Kirchensteuer ist unwahrhaftig, weil sie die Grenzen der sichtbaren Kirche falsch zieht. In Deutschland leben nicht 30 Millionen „öffentliche“ Katholiken – ein Blick in die Kirchenbänke und Beichtstühle genügt zur Feststellung dieser Tatsache. Die Katholiken sind nicht mehr Mehrheit, sondern Minderheit.

Die Handhabung der Kirchensteuer ist unwahrhaftig, weil sie gerade die große Zahl von Menschen mit geringer kirchlicher Bindung dazu verleitet, sich in den letzten Fragen ihres Lebens in falscher Sicherheit zu wiegen („solange ich noch kirchlich beerdigt werde, ...“).

Die Handhabung der Kirchensteuer ist unwahrhaftig, weil sie dem Eindruck Vorschub leistet, die Kirche sei zunächst eine Institution und als solcher ginge es ihr vor allem ums Geld. Kaum eine öffentliche Diskussion über kirchliche Dinge, die nicht von diesem Argument getrübt wird, das durch die Kirchensteuer ein hohes Maß an (scheinbarer) Plausibilität erhält.

Die Handhabung der Kirchensteuer ist unwahrhaftig, weil sie den Gläubigen unterstellt, dass sie ohne den juristischen Zwang nicht bereit und in der Lage wären, die Kirche und ihre Werke hinreichend zu unterstützen.

Die Handhabung der Kirchensteuer ist unwahrhaftig, weil sie die vielen guten Dinge, die in der Kirche getan werden, als Produkt einer steuerfinanzierten Institution erscheinen lassen und nicht als Zeugnis des in der Mitte unserer Gesellschaft lebendigen Glaubens an den Herrn Jesus Christus.

Die Handhabung der Kirchensteuer ist unwahrhaftig, weil es Sie, Herr Bischof, zwingt, sich mit Weltbild-Konzernen und ähnlichem Unfug zu beschäftigen und Sie für viele Menschen als Vertreter eines florierenden Großunternehmens mit angehängtem defizitärem Religionsbetrieb erscheinen lässt.

Weil das alles so ist, möchte ich Sie, Herr Bischof, aufrichtig bitten: Prüfen Sie vor Ihrem Gewissen, ob die Zeit nicht reif ist, durch den Ausstieg aus der staatlichen Finanzierung unserer Kirche Zeugnis abzulegen für den Vorrang der Glaubensgemeinschaft vor der Institution, der inneren Kraft vor der äußeren Fassade und der freien Entscheidung vor dem rechtlichen Zwang,

Ich bin mir durchaus bewusst, dass der Verzicht auf die Kirchensteuer für Sie auch eine Frage der Verantwortung für die vielen Menschen darstellt, denen Sie als Arbeitgeber verpflichtet sind. Aber ist denn wirklich gesagt, dass eine freiwillig finanzierte Kirche über weniger finanzielle Mittel verfügen wird? Könnte der Verzicht auf das staatskirchenrechtliche Privileg nicht ein Weg zu einer glaubwürdigeren, liebens- und unterstützenwerteren Kirche sein? Könnte die gelebte Überzeugung, dass Christsein zuvörderst eine Berufung ist, nicht ein Impuls für die spezifischen Berufungen in der Kirche sein?

Zeigen nicht viele geistliche Aufbrüche und Gemeinschaften, die sich außerhalb der Kirchensteuermittel finanzieren müssen, dass die Bereitschaft zur großzügigen freiwilligen Unterstützung vorhanden ist? Ganz praktisch: Sind nicht klug bemessene Übergangsregelungen denkbar, die berechtigte bestehende Ansprüche der kirchlichen Angestellten sichern? Gilt hier nicht ganz allgemein der Satz des Herrn: „Was habt Ihr solche Angst, Ihr Kleingläubigen?“ (Mt 8,26).

Und sollte es so sein, dass der Verzicht auf die Kirchensteuer in der bisherigen Form zu der Einsicht führt, dass wir kleiner, weniger zahlreich, weniger einflussreich, einfach ärmer sind als der status quo dies vorspiegelt: muss diese Wahrheit dann nicht auch auf den Tisch? Ist eine Erneuerung der Kirche und eine Wiederherstellung ihrer Glaubwürdigkeit überhaupt möglich, ohne der Realität ins Auge zu sehen?

„Die Wahrheit wird Euch frei machen“ (Joh 8, 32)?

Mit herzlichen Grüßen
Michael Schäfer

Dr. phil. Michael Schäfer war Mitarbeiter am Romano-Guardini-Lehrstuhl der LMU München und arbeitet heute in der Geschäftsführung einer in Stuttgart ansässigen, international tätigen Unternehmensberatung. Er betreibt unter dem Namen "Theodor" den Blog www.summa-summarum.blogspot.com.


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Lesermeinungen

 teofil 26. September 2012 
 

Ich war auch lange Zeit empört über Geld-Sucht

und habe unserer K. ähnliche Vorwürfe gemacht..
Ich habe im Kirchenbeitrag nur negatives gesehen. Dann bin ich demütiger geworden, nachdem mir klar geworden ist, dass ich nur scheinheilig war, selbst keine Leuchte bin und selber genug Dreck am Stecken habe. Nur die K. wäre gierig, ich aber nicht. Das ist Scheinheiligkeit. Jetzt glaube ich nicht mehr, dass K. ausgetretene Gläubige in die Arme des Teufels treibt? Jetzt weiß ich, wenn man die K. liebt und Glauben praktiziert zahlt man normal den K. Beitrag. Nur die arogante Taufscheinchristen, die die K. nicht lieben und brauchen, stört K. Beitrag. Warum sollen sie für etwas zahlen, was sie nicht brauchen. Weil sie selber so gut und so scheinheilig sind, wie ich es war. Und das ist ganz im Sinne des heutigen Zeitgeistes, der den allgemeinen Glaubensschwund verursacht und neue Götter aus uns
schafft ...


2
 
 Christa 26. September 2012 

Richtige Feststellung,

der ich nur beipflichten kann. Kirchensteuerabgabe ist nichts weiter als ein moderner Ablasshandel, das merkwürdigerweise die Protestanten mittragen. Was würde da wohl Martin Luther sagen! Wem nützt die Kirchensteuer, den \"verweltlichten\" Gremien wie ZDK, kfd, BDKJ , die ständig ihr Recht wollen, aber ihre Pflichten als Katholik vergessen haben.


3
 
 hortensius 26. September 2012 
 

Tadeusz

Es stimmt, dass sich weite Teile des Behördenapparates der Kirche vom geistigen Überbau der Institution Kirche verbschiedet hat. WEnn Ordinariate suspendierte Theologieprofessoren zur Lehrerfortbildung einlädt, dann wollen diese geistlichen Herren in den Ordinariaten doch das Fach Religion unterminieren. Ähnlich verhält es sich beim so genannten BDKJ. Hier werden Kirchengelder für Zwecke eingesetzt, die mit dem Geist der Kirche nichts mehr zu tun haben. Erst wenn diese Fünfte Kolonne am Hungertuch nagt, kann die Kirche gesunden und wieder mehr sein als bequemes Versorgungsinstitut.


4
 
 Tadeusz 26. September 2012 

Die deutsche Nationalkirche hat sich schon lange her

von dem katholischen Glauben verabschiedet. Da hilft nichts mehr, auch wenn wir uns noch zehn mal pro Woche durch weitere antikatholische Aktivitäten dieses Gebildes entrüsten.

Da hilf nur eine konzertrierte Aktion ALLER Katholiken.
Am 1.1.2013 sollen ALLE Katholiken aus dieser Kirchensteuerstruktur austreten.

Es sollte eine koordinierende Stelle eingerichtet werden (gerne bei kath.net), die in der Zusammenarbeit mit Vatican den Umstieg aus dem verkommenen nationaldeutschen Kirchesteuergebilde in eine mit dem Papst abgestimmten Strukturen begleitet.


4
 
  26. September 2012 
 

interessant, es geht hier nicht mehr um glaubensfragen, nein es geht hier, wie auf der ganzen welt, nur noch ums geld!
um die verirrten schäfchen kümmert sich die kirche nicht mehr, die haben schliesslich nicht mehr gezahlt. jetzt verstehe ich auch die nähe der kirche zu mitt romney, der kümmert sich auch nicht um die verlierer.
weiter weg von jesus ist höchstens noch der teufel.


3
 
 Toribio 26. September 2012 
 

@ M.Schn-Fl

Ich sehe das auch so. Wobei die vielen Ungereimtheiten erst noch richtig aufgearbeitet werden müssen.
Obwohl dieser Ausgang eigentlich logisch war, hat die DBK dieses Urteil erst gar nicht abgewartet und schon gestern auf domradio.de die totale Niederlage Zapps konstatiert, in einer unbegreiflich überheblichen Art und Weise - siehe Beitrag von V. Hasenauer.
Der neueste Kommentar: Kirche gewinnt Rechtstreit um Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuer - keine halben Kirchenaustritte!
Das Urteil kann man hier nachlesen:
http://tinyurl.com/8tfyh9m
Ich kenne mich in kirchenrechtlichen Sachen überhaupt aus und kann deshalb nichts dazu sagen.
Bin bloß gespannt auf die noch folgenden Nachbeben.

@ Waldi: Ich an Ihrer Stelle würde mich bei solcher Großzügigkeit seitens Ihres Kirchensteueramtes ebenso nicht lumpen lassen und würde die Hälfte davon denen wieder als Spende zukommen lassen... aber nur die Hälfte, nicht mehr!


1
 
 Dottrina 26. September 2012 
 

Lieber @M.Schn.-Fl.,

Sie haben natürlich recht. Die Zwangsabgabe ist natürlich nicht bindend für den Glauben an Gott und das Zugehörigkeitsgefühl zu unserer Kirche. Es wäre nur ein positives Signal der Justiz gewesen, Herrn Prof. Zapp Recht zu geben; damit hätte die DBK dann zu knabbern gehabt. Und - wie schon einige Kommentatoren zum Thema Kirchensteuer richtig bemerkten: Opus Dei und Petrusbruderschaft sind unabhängig. Ausgetretene, die die Zwangsabgabe nicht leisten wollen, können dort die Sakramente empfangen. Des weiteren, wie ich schon mal anführte: Wenn ich durch das Dekret nicht exkommuniziert bin, habe ich jederzeit ein Anrecht auf den Sakramentenempfang.


3
 
 Airam 26. September 2012 

Moment mal

das BVerwG schreibt in seiner Presseerklärung: \"Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Revision des Beigeladenen das die Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts wiederhergestellt\". Gegen Ende heißt es: der Zusatz \"Körperschaft des öffentlichen Rechts\" ist zwar nichgt notwendig, aber auch nicht schädlich. Mithin ist der Austritt wirksam - und über den glaubensmäßigen Verbleib kann, darf (und hat) das Gericht soweit derzeit ersichtlich keine Aussagen gemacht.
Hier träfe der Aspekt zu, ob die von der DBK gemachten \"Strafandrohungen\" überhaupt kirchenrechtlich wirksam sind


1
 
 M.Schn-Fl 26. September 2012 
 

Nein@Dottrina, die DBK hat keinen Grund zum Jubeln.

Was nützt Iinen ein solches Urteil , wenn ihre innerkirchliche Glaubwürdigkeit weiter leidet?
Wir sollen, wie das Evangelium ausdrücklich sagt, nicht unsere Zuflucht zu weltlichen Gerichten nehmen, sondern nach dem Wort Gottes leben und untereinander Frieden halten. (\"Habt Salz in euch und haltet Untereinander Frieden\".)
Michael Schäfer hat hier deutlich gemacht wie schon vor ihm Hubert Gindert, Roland Noe und andere, dass die die DBK dieses nun gerade nicht tut.


4
 
 ThomasMoore 26. September 2012 

Brilliant formuliert

und auf den Punkt gebracht. Meine volle Unterstützung Herr Dr. Schäfer!
Wo kann ich unterschreiben?


4
 
 Dottrina 26. September 2012 
 

Gerade in BILD Online:

\"Kirchensteuer-Rebell\" scheitert vor Gericht. Also hat Herr Prof. Zapp leider verloren. Die DBK wird jubeln!


2
 
 Dismas 26. September 2012 

Viele Dank Herr Dr.Schäfer

Ich stimme Ihnen voll zu, dieses Dekret ist kirchenrechtlich und vor allem pastoral ein Skandal!! Wo kann man gegen das Dekret unterschreiben?? Weg mit der Zwangskirchensteuer hin zur Entweltlichung und damit zum GLAUBEN!!


6
 
 GKC 26. September 2012 
 

Unterschrift

Wo kann man unterschreiben?


7
 
 Waldi 26. September 2012 
 

Nur eine Feststellung,

soll jeder selbst entscheiden was er davon halten soll: Vom Kath. Kirchensteueramt werden mir 0,08 Euro, (8 Cent), von der RK - Kirchenkapitalertragssteuer zurück erstattet. Damit ist die Urlaubsfinanzierung für nächstes Jahr voll gesichert!


3
 
 Toribio 26. September 2012 
 

Vielen Dank, Herr Dr. Schäfer!

Neben kath.net endlich auch mal ein kath. Blogger, der den Mut hat, die Wahrheit zu sagen.
Sie haben absolut recht: Die Handhabung der Kirchensteuer in Deutschland ist wirklich ein geistlicher Skandal, weil sie gegen das Gebot der inneren Wahrhaftigkeit der Kirche verstößt und damit ihre Glaubwürdigkeit nach innen und außen schwer beschädigt.
Nur, warum trauen sich das nur die allerwenigsten offen zu sagen? Auf den meisten kath. Foren und Blogs begnügt man sich mit banalem Smalltalk, frömmelt oder amselmgrünt vor sich, so dass sich der streitbare Preßlmayer neulich gefragt hat, wie man mit solcher religiöser Selbstbefriedigung bloß zufrieden sein kann.
Alle, die sich angesprochen fühlen, mögen sich an Dr. Schäfer ein Beispiel nehmen!
Zusammen mit Fachleuten wie Prof. Windisch und engagierten Laien wie Hubert Gindert muss es doch möglich sein, doch noch alles zu retten, bevor es mit deutsch-kath. Nationalkirchen protestantischen Zuschnitts endet.


9
 
 Magdalena77 26. September 2012 

Amen, amen!

Besser, logischer, konkreter, brillanter und respektvoller kann man dies kaum formulieren. Die Wahrheit ist einfach und glasklar und braucht keine sprachliche Verrenkungen, um zu überzeugen.


10
 
 Airam 26. September 2012 

Handhabung der Kirchensteuer -

- ist aus meiner Sicht das eigentliche Kernproblem: Nur wer Geld zahlt, darf \"Leistung\" (der Kirche) in Anspruch nehmen.
Ich habe nichts gegen die Zahlung der Kirchensteuer, wenn, JA WENN sie glaubwürdig den \" materiellen Erfordernissen der Kirche\" dient - und ZWECKENTSPRECHEND eingesetzt wird.
Dies ist aber weitgehend nicht (mehr!!) der Fall


8
 
 flori 26. September 2012 
 

mal gespannt...

ob und vor allem welche Antwort es darauf gibt...

Ein tolles Zeugnis!


9
 

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