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Auftakt zum Holocaust

3. August 2012 in Chronik, 7 Lesermeinungen
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Die Euthanasie-Morde der Nazis waren das Testfeld des Judenmords. Von Christoph Arens und Gregor Krumpholz (KNA)


Brandenburg/Havel (kath.net/KNA) Eine «bedeutende Lücke» unter den Gedenkstätten in Deutschland wird «endlich geschlossen». So sieht es der Direktor der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Günter Morsch, und viele teilen seine Einschätzung.

Am 17. August wird nun auch in Brandenburg/Havel ein «Gedenk- und Lernort» eröffnet, der an die «Euthanasie»-Morde der Nationalsozialisten und ihre Opfer erinnert. Dann gibt es in allen sechs Mordanstalten für geistig und körperlich behinderte Menschen solche Gedenkstätten.

Sie erinnern an eine systematische Radikalisierung, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts ihren Auftakt hatte. In der Folge von Darwins Theorie der natürlichen Auslese wurde in vielen Ländern die Frage diskutiert, ob ein Volk durch die Erfolge der Medizin und die besseren Lebenschancen kranker Menschen genetisch geschwächt werde. Zahlreiche Länder erließen Gesetze zur Erbgesundheit.

Auch Hitler interessierte sich für das Thema: Während seiner Haft in Landsberg 1924 las er den «Grundriss der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene», publiziert von den Professoren Erwin Bauer, Eugen Fischer und Fritz Lenz.


Die Weltwirtschaftskrise Ende der 1920er Jahre verschaffte dem Gedankengut der Eugeniker weiteren Einfluss: Sie schlugen vor, Armut medizinisch zu beseitigen und durch Sterilisierung zumindest zusätzliche «Minderwertige» zu verhindern.

Kein Land reagierte so radikal wie Nazi-Deutschland. Das 1934 in Kraft getretene «Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses» sollte der «Höherzüchtung» des Volkes dienen. Danach konnte ein «Erbkranker» unfruchtbar gemacht werden, wenn «mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden». Das Gesetz bedeutete für zehntausende Geisteskranke, Epileptiker, Blinde, Taube und Suchtkranke die zwangsweise Sterilisierung.

Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs schienen alle Dämme zu brechen: Ohne gesetzliche Grundlage ordnete Hitler im Oktober 1939 - sein Erlass wurde bezeichnenderweise auf den Tag des Kriegsbeginns am 1. September rückdatiert - an, «die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen ... der Gnadentod gewährt werden kann».

Schon bald begannen die Nazis in «geheimer Reichssache» mit der so genannten «Kindereuthanasie». Bis 1945 wurden mindestens 5.000 Jungen und Mädchen ermordet.

Zwischen Januar 1940 und August 1941 fielen der «Erwachseneneuthanasie» 70.000 Patienten zum Opfer. Die Aktion wurde nach dem Sitz der verantwortlichen Dienststelle in der Tiergartenstraße 4 «T4» genannt. Gemordet wurde zentral in sechs Tötungsanstalten: in Grafeneck, Brandenburg, Hartheim, Pirna-Sonnenstein, Bernburg und Hadamar.

„…dann wehe uns allen, wenn wir alt und altersschwach werden!“

Erst die berühmten Predigten des Bischofs von Münster, Clemens August von Galen, ließen die Mordaktion zeitweise zum Erliegen kommen. Am 3. August 1941 prangerte der «Löwe von Münster» den organisierten Mord an Altersschwachen und Geisteskranken an. «Wenn man den Grundsatz aufstellt und anwendet, dass man den 'unproduktiven' Menschen töten darf, dann wehe uns allen, wenn wir alt und altersschwach werden», warnte er. Die «Aktion T4» wurde abgebrochen.

Der Luftkrieg ab 1943 und der wachsende Bedarf an Krankenhäusern lieferte dann erneut den Vorwand, um die Ermordung von Insassen von Heil- und Pflegeanstalten wieder aufzunehmen, diesmal allerdings dezentral. Nach vorsichtigen Schätzungen wurden nach August 1941 nochmals mindestens 30.000 Patienten ermordet.

Das so genannte Euthanasieprogramm der Nationalsozialisten hatte damit zwar bei weitem nicht die Ausmaße des Holocaust. Es war jedoch ein Vorläufer - und ein Testfeld für die industrialisierte Tötung von unliebsamen Menschen.

(C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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