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Keine Amtshandlungen für homosexuell lebende Paare

12. November 2002 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Deutsche Wissenschaftler appellieren an die Leitungen der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)


Deutschland (www.kath.net)
Im Oktober wurde von Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen ein Papierzum Thema "Homosexualität und Kirche" veröffentlicht, das sichvor allem an die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) richtet.KATH.NET veröffentlicht diesen Brief ungekürzt:

"Es ist anzunehmen, dass in den nächsten Wochen und Monaten das Thema"Homosexualität und Kirche" die Landeskirchen und ihre Leitungsorgane erneutbeschäftigen wird. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu demLebenspartnerschaftsgesetz ist die Diskussion nicht zu einem Ende gekommen.Sie wird in ganz neuen Perspektiven fort geführt werden.
In dieser Situation wenden wir uns als Wissenschaftler verschiedenerDisziplinen, als evangelische Christen und als Nichttheologen in unsererVerantwortung aus dem allgemeinen Priestertum an unsere Kirchenleitungen, umihnen aus unserer Sicht zu raten und ihren Dienst zu unterstützen.

Bisher konnte man fällige Entscheidungen als innerkirchliche Problemeverstehen. Es ging um die Auslegung der Heiligen Schrift, um das rechteVerständnis von Seelsorge, um die Bedeutung des Segens Gottes und derSegenshandlungen der Kirche. Man konnte die Vorstellung haben, dass es inder Rechtssetzung um Minderheitenschutz gehe und um die Förderung vongegenseitiger Verbindlichkeit und Verpflichtung in homosexuellenPartnerschaften.

Inzwischen ist klar, dass bereits jetzt viel weiter reichende Perspektivenzu beachten sind:

1. Die Zweigeschlechtlichkeit des Menschen wird zunehmend geleugnet, damitaber zugleich die Ich-Du-Struktur als anthropologischer Grundkonstante. Dasist ein absolut neues Phänomen in der Kulturgeschichte, ein fundamentalerParadigmenwechsel.

2. Im Widerspruch zu zahlreichen entwicklungspsychologischen Erkenntnissenwird behauptet, die sexuelle Orientierung sei so früh festgelegt, dassJugendliche und deren Eltern keine Verantwortung für die Entwicklunggeschlechtlicher Identität hätten, dass diese gleichsam "naturgesetzlich"verlaufe. Deshalb seien auch alle sexuellen Orientierungen in gleicher Weiseerstrebenswert: heterosexuelle, homosexuelle, bisexuelle, intersexuelle usw.

3. In Kindergarten und Schulen wird Kindern die Gleichrangigkeit einer"Homo-Ehe" mit einer heterosexuellen Ehe nahe gebracht.

4. Gefordert wird das Adoptionsrecht für schwule Paare und das Recht aufIn-vitro-fertilisation für lesbische Paare. Der nächste Schritt ist dieEinführung von Samenbanken und Leihmutterschaft. So wird die Zeugung vonLeben aus der Geschlechterspannung herausgenommen.

Diese weiteren Perspektiven, für die es ausreichend Belege gibt, müssen imAuge behalten werden, wenn sich die Kirchenleitungen erneut dem Thema zustellen haben. Es geht jetzt um die Grundlagen unserer Kultur schlechthin.Mit ihnen stehen dann aber zugleich der demokratische Rechtsstaat und dievon ihm verbürgten Freiheiten seiner Bürgerinnen und Bürger in Gefahr.

Vor dieser Herausforderung muss sich die Kirche nicht nur - wie bisher - alsGemeinschaft der Glaubenden zu bewähren versuchen. Sie ist jetzt auchdeutlich als kulturelle Institution gefordert. Als solche kann sie imübrigen darauf vertrauen, dass auch Nichtchristen kirchliche Entscheidungenverstehen und unterstützen, die dazu dienen, die Grundlagen unserer Kulturzu verteidigen.

Unser Ratschlag beschränkt sich bewusst auf zwei Punkte. Weitere Folgerungenaus dem Dargelegten mögen die Kirchenleitungen dann selbst ziehen:

1. Die Kirchen sollen die weitere Einführung von Amtshandlungen fürhomosexuell lebende Paare unterlassen und die bisher eingeführten zurücknehmen und zwar unabhängig davon, ob diese Paare nach demLebenspartnerschaftsgesetz verpartnert sind oder nicht und auch unabhängigdavon, wie diese Handlungen benannt sind. Amtshandlungen sind einehervorgehobene Darstellung kirchlichen Selbstverständnisses. MitAmtshandlungen für homosexuell lebende Paare würde sich die Kirche anEntwicklungen beteiligen und sie fördern, die unsere Gesellschaft und mitihr die Kirche in eine kulturlose Zeit hinein führen.

1.1 Gegen diesen Ratschlag darf man nicht anführen, dass er Menschen aus derchristlichen Gemeinde ausgrenze. Niemand wird vom Heiligen Abendmahlausgeschlossen, der Gemeindesegen am Ende eines jeden Gottesdienstes wirdallen ausnahmslos zugesprochen.

2. Die Kirchen dürfen im Pfarrdienst keine Menschen beschäftigen, die ineiner homosexuellen Partnerschaft leben und zwar unabhängig davon, ob derPfarrdienst in einer Gemeinde oder in einer Spezialaufgabe eingerichtet ist.Pfarrerinnen und Pfarrer stehen mit ihrem Amt für die Institution Kirche.Das begründet die besondere Verantwortung, die die Kirche bei derÜbertragung des Amtes eingeht.

2.1 Gegen diese Forderung hat man früher eingewendet, sie errichte ein"Berufsverbot". Aus unserer breiten beruflichen Erfahrung wissen wir, wasauch für unsere Kirche gelten muss:Es gibt spezifische Hindernisse für die Ausübung besonderer Berufe. BeimPfarrdienst ist das die homosexuelle Prägung als solche nicht, wohl aberihre Praktizierung. Je klarer die Kirche an diesem Punkte redet, destoweniger wird sie junge Menschen enttäuschen, die eventuell betroffen sind.

Wir können nicht abschätzen, inwieweit dieser Ratschlag mit seinen beidenKonkretionen der Kirche möglicherweise Schwierigkeiten bringen mag.Gegebenenfalls muss die Kirche auch öffentlich bekennen, dass sie inEinzelfällen Menschen ihren Dienst schuldig bleibt, weil sie Erwartungennicht erfüllen kann, die ihrem Gesamtauftrag widersprechen. Wir vermuten,dass auch in diesem Punkte außerhalb der Kirche mehr Verständnis zu findensein wird als innerhalb der Kirche.

Als Nichttheologen sehen wir uns kaum in der Lage, in die exegetischen undhermeneutischen Diskussionen über diejenigen Stellen der Heiligen Schrifteinzutreten, die sich zur Homosexualität äußern. Angesichts der obenreferierten weiteren Perspektiven des Themas drängt sich uns aber derEindruck auf, dass diese Stellen von großer weltlicher Vernunft sind und inder durchgängigen Unterscheidung und Zuordnung von Mann und Frau (und ebennicht von Mann und Mann und Frau und Frau) eine Wahrheit enthalten, dieauch ohne den Glauben an den Gott der Bibel einsichtig ist.

Diesen Ratschlag übergeben wir dem Herrn Präses der Synode der EKD, HerrnBundesminister a. D. Dr. Jürgen Schmude, und dem Herrn Vorsitzenden des Ratsder EKD, Herrn Präses Manfred Kock. Den Präsides der landeskirchlichenSynoden, den leitenden Geistlichen und dem Kirchenamt der EKD senden wir ihnebenfalls zu."

Prof. Dr. Klaus Blecken, Heilbronn, Nachrichtentechnik
Prof. Dr.-Ing. Klaus Detert, Siegen, Maschinenbau
Prof. Dr. Hartmut Genest, Berlin, Religionspädagogik
Prof. Dr. Reinhardt Haupt, Jena, Wirtschaftswissenschaften
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