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Erzbistum Freiburg: Priester-Vorstoß weder hilfreich noch konstruktiv

6. Juni 2012 in Deutschland, 66 Lesermeinungen
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Stellungnahme des Bistums zum Aufruf, Wiederverheirateten die Kommunion zu geben: 'Der Erzbischof von Freiburg kann auf keinen Fall eine generelle und undifferenzierte Praxis billigen, die eigenmächtig gegen Vorgaben der Weltkirche verstößt'


Freiburg (kath.net) Als "weder hilfreich noch konstruktiv" bezeichnet das Erzbistum Freiburg das Schreiben einiger Priester des Bistums, die verlautbart hatten, sich bei der Zulassung wiederverheirateter Geschiedener nicht an das Kirchenrecht zu halten. Erzbischof Robert Zollitsch könne dies nicht billigen: "Der Erzbischof von Freiburg kann … auf keinen Fall eine generelle und undifferenzierte Praxis billigen, die eigenmächtig gegen Vorgaben der Weltkirche verstößt", verlautbart das Bistum in einer Aussendung, wie die Badische Zeitung meldet. Daher würden nun Verantwortliche des Ordinariates mit den 13 Initiatoren der Erklärung Gespräche führen.


Bislang haben 144 Priester und Diakone den Aufruf im Internet unterschrieben, der dazu aufruft, wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion zuzulassen und bekennt, dass dies in den jeweiligen Gemeinden jetzt schon geschehe. Den Initiatoren sei bewusst, dass sie damit gegen das geltende Kirchenrecht verstießen, kath.net hat berichtet.

Die Stellungnahme der Erzdiözese Freiburg am Mittwoch hält weiters fest, dass die Initiative ein Thema aufgreife, das Papst Benedikt XVI. beim Weltfamilientreffen in Mailand als "ein großes Leiden in der heutigen Kirche" bezeichnet habe. Weil es in dieser Frage jedoch keine "einfachen Rezepte" gebe, sei die Erklärung weder hilfreich noch konstruktiv. "Denn die katholische Kirche sucht hier derzeit intensiv nach Lösungen im Dialog – nicht durch medial multiplizierte Forderungen und Unterschriftenaktionen", so die Erzdiözese. Wiederverheiratete Geschiedene sollten sich "geliebt, akzeptiert und nicht ausgeschlossen fühlen", und eine im konkreten Einzelfall verantwortlich und begründet getroffene Gewissensentscheidung könne ein Seelsorger auch jetzt schon respektieren.


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