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Darf ein Salafist Gefängnisseelsorger sein?

31. Mai 2012 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
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In Thüringen gerät ein Imam ins Visier des Verfassungsschutzes


Erfurt (kath.net/idea) In Thüringen ist ein islamischer Gefängnisselsorger in die Kritik geraten. Das Landesamt für Verfassungsschutz (Erfurt) hält Imam Abdullah Dündar für einen Salafisten. Dem Amt lägen „Hinweise vor, dass Dündar Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind“, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ/Ausgabe 30. Mai). Der Behörde zufolge unterstützt er die „Errichtung eines islamischen Gottestaates“ mit uneingeschränkter Gültigkeit des Religionsgesetzes, der Scharia. Nach Angaben der Verfassungsschützer ist Dündar Vereinspräsident des Internationalen Islamischen Kulturzentrums Erfurter Moschee.


Seit 2004 ist der Imam als Seelsorger in den thüringischen Haftanstalten Tonna und Goldlauter tätig. Er betreut dort jeweils im Durchschnitt knapp 20 Gefangene. Der zuständige Staatssekretär im Thüringer Justizministerium, Dietmar Herz (SPD), erklärte gegenüber der Zeitung: „Ich sehe keine Gewaltbereitschaft bei Herrn Dündar.“ Daher habe er keine Veranlassung etwas zu ändern. Die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes reichten nicht aus, um ihn von der Seelsorge auszuschließen. Der Imam selbst wehrt sich gegen die Vorwürfe. Die Behörden könnten ihn „24 Stunden am Tag lebenslang abhören, sie werden nichts finden“.

EZW hält den Imam für einen Salafisten

Der Islam-Referent der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (Berlin), Friedmann Eißler (Berlin), hält Dündar für einen Kopf der salafistischen Szene. „Was ich von ihm sehe, macht klar, er gehört zu den führenden Leuten.“ Als Anhaltspunkte nannte Eißler gegenüber der FAZ die Kopfbedeckung, die Länge des Bartes und die traditionelle Kleidung. Salafisten erkennten die Regeln des Staates zwar an, dies sei aber nur eine „vorläufige Konstruktion“. In ihrem Verständnis sei die Gesetzgebung Gott vorbehalten. Daraus resultiere die Ablehnung des Demokratie, in der der die Gewalt vom Volk ausgehe.


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