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Konsistorium am 19. Februar 2012

28. Dezember 2011 in Aktuelles, 13 Lesermeinungen
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Mit den kommenden Kardinalsernennungen wird sich die wahlberechtigte Mehrheit des Heiligen Kollegiums zum ersten Mal aus von Benedikt XVI. ernannten Purpurträgern zusammensetzen. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Das nächste öffentliche Konsistorium zur Ernennung von Kardinälen wird wahrscheinlich für den 19. Februar 2012 einberufen werden. Es handelt sich dabei um das Wochenende vor dem Fest der Kathedra Petri. Sollte der Papst die Ernennungen wie bei den drei vorhergegangenen Konsistorien (24. März 2006, 24. November 2007, 20. November 2010) einen Monat vor dem Ereignis nach der traditionellen Generalaudienz am Mittwoch bekannt geben, so wird dies am 18. Januar 2012 der Fall sein. Dies berichtete der Vatikanberichterstatter Sandro Magister am heutigen Mittwoch, 28. Dezember.

Bisher hatte Benedikt XVI. insgesamt 62 Kardinäle ernannt, von denen zwölf vor dem Empfang des Kardinalsbiretts über achtzig und somit nicht mehr bei einem eventuellen Konklave wahlberechtigt waren. 57 der von Benedikt XVI. ernannten Kardinäle sind noch am Leben. Unter diesen sind 46 wahlberechtigt. Die Zahl verringert sich am 13. Januar 2012 auf 45, da der chinesische Kardinal Joseph Zen an diesem Tag seinen 80. Geburtstag feiern und damit aus der Gruppe der Papstwähler ausscheiden wird.

Wie Papst Paul VI. 1973 verfügt und Papst Johannes Paul II. bestätigt hatte, ist die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle auf 120 festgelegt. Insgesamt beläuft sich im Moment die Zahl der Mitglieder des Kardinalskollegiums auf 192, von denen 109 wahlberechtigt sind. Mit dem Ausscheiden von Kardinal Zen und Kardinal José Saraiva Martins, der am 6. Januar sein 80. Lebensjahr vollenden wird, sinkt die Zahl der Papstwähler auf 107. Benedikt XVI. kann somit 13 neue Purpurträger ernennen. Da in den auf Februar folgenden Monaten elf weitere Kardinäle die Altersgrenze erreichen werden, kann es als wahrscheinlich angesehen werden, dass sich die endgültige Zahl der Neuernennungen auf 15 oder mehr belaufen wird.


Während des Pontifikats Benedikts XVI. wurde die Zahl der 120 Wahlberechtigen nur um einen überschritten (2007 und 2010). Unter Johannes Paul II. war es mit den Konsistorien von 2001 und 2003 zur bisherigen Rekordzahl von 135 wahlberechtigten Kardinälen gekommen.

Die definitive Liste der Neuernennungen wird erst wenige Tage vor der Bekanntgabe festgelegt werden. Während des Konsistoriums des Jahres 2010 fiel der Großteil der Ernennung auf Mitglieder der Römischen Kurie aus, deren Amt den Kardinalspurpur mit sich bringt. Für das kommende Konsistorium werden die Ernennungen der Erzbischöfe Fernando Filoni (Italien; Präfekt der Kongregation für die Evangelisierung der Völker), Domenico Calcagno (Italien; Präsident der A.P.S.A. – Verwaltung der Güter des Apostolischen Stuhls), Giuseppe Versaldi (Italien; Präsident der Präfektur für die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Heiligen Stuhls), Giuseppe Bertello (Italien; Präsident des Governatorato des Staates der Vatikanstadt), João Braz de Aviz (Brasilien; Präfekt der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens), Edwin F. O’Brien (USA; Pro-Großmeister des Ordens der Ritter vom Heiligen Grab zu Jerusalem) und Santos Abril y Castello (Spanien; Erzpriester der Päpstlichen Basilika Santa Maria Maggiore) erwartet. Hinzukommen könnte die Ernennung der Erzbischöfe Francesco Coccopalmerio (Italien; Präsident des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten) und Salvatore Fisichella (Italien; Präsident des Rates zur Förderung der Neuevangelisierung).

Was die traditionellen diözesanen Kardinalssitze betrifft, dürfte auch beim kommenden Konsistorium die Regel respektiert werden, dass nur dort ein neuer Kardinal ernannt wird, wo der Amtsvorgänger die Altersgrenze von 80 Jahren überschritten hat. Ein Ausnahme könnte für Timothy Dolan (Erzbischof von New York) und Dominik Duka (Erzbischof von Prag) gemacht werden, da deren Vorgänger am 2. April bzw. 17. Mai aus der Gruppe der wahlberechtigten Kardinäle ausscheiden werden

Zu den neuen Purpurträgern dürften Rainer Maria Woelki (Berlin), Thomas C. Collins (Toronto), Willem J. Eijk (Utrecht), John Tong (Hong Kong) sowie der neue maronitische Patriarch Bechara Rai (Libanon) und der syro-malabarische Großerzbischof George Alencherry (Indien) gehören.

Aufgrund der genannten Regel besteht ein Problem für die Erzbistümer, deren Kardinal die Altersgrenze noch nicht erreicht hat, jedoch in ein Amt nach Rom berufen worden ist. Dazu gehören Florenz, Toledo und Quebec, deren emeritierte Erzbischöfe zum Präsidenten des Päpstlichen Rates für die Familie (Ennio Kardinal Anontelli), zum Präfekten der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung (Antonio Kardinal Cañizares Llovera) sowie zum Präfekten der Kongregation für die Bischöfe (Marc Kardinal Ouellet) ernannt worden sind. Im Jahr 2010 wurde die Regel in ähnlichen Fällen beachtet, für das Jahr 2012 steht die Entscheidung noch aus.


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Lesermeinungen

  31. Dezember 2011 
 

@ Ineffabilis

Strengen Sie sich trotzdem an, Ineffabilis, um der Sache und um Gottes willen!
Sie haben allerdings Recht: derjenige, der sich nicht bewegt, braucht keine Geh- und Verkehrsunfälle zu befürchten, und derjenige, der nur dazu bereit ist, von seinen Badeschlappen zum Boden zu springen, ist der Gefahr eines Knochenbruches minimal ausgesetzt.
Nennen Sie sich doch \"Risibilis\", mein Bester!


0
 
  31. Dezember 2011 
 

@newtube

Es ist ein wahres Glück, dass es originelle und selbständig denkende Menschen wie Sie gibt. Insofern bin ich in meiner Beschränktheit ja durch die Gegenwart von Menschen wie Ihnen vor deren eventuell auch schweren Folgen geschützt.


0
 
  30. Dezember 2011 
 

@ Ineffabilis \"on the rampage\"...

Haben Sie jemals zu einem beliebigen Zeitpunkt Ihres Lebens einen originellen Gedanken über irgendetwas gefasst?
Sich zu fassen getraut?
Die schlichte Logik, die Sie anwenden lautet:
\"So ist es, basta! Sich darüber Gedanken zu machen ist am besten irrelevant, am schlimmsten schädlich, denn Seine Heiligkeit weiß, was er tut, selbst & besonders dann, wenn dies nicht der Fall ist.
(Unterzeichnet:) Ineffabilis\"
Lachhaft!


0
 
  30. Dezember 2011 
 

@ Dominik Pallenberg: zu einer schädlichen \"Regel\"

In Philadelphia, New York, Florenz, Prag etc. residieren traditionell Kardinalerzbischöfe.
Das ist nicht nur für die Erzdiözese sondern auch für die Nationalkirche gut, denn das Wort eines Kardinals hat für die Kirche und für die säkulare Gesellschaft ein besonderes Gewicht, zu einer Zeit zudem, als die Kirche, umkämpft, für wichtige Werte streitet.

Es gäbe also ein sachliches Interesse dafür, daß die \"Regel\" nicht die Eminenzen in Ruhestand begünstigt, sondern die Bischöfe
auf dem Schlachtfeld, wenn es in der Kirche der Grundsatz noch gilt: \"salus animarum suprema lex\".

Wenn schon ein Kardinal mit dem Erreichen seines 80. Geburtstages die Berechtigung zur Papstwahl verliert, warum soll dies nicht auch dann der Fall sein, wenn ein Kardinalerzbischof sein Amt aufgibt und seinem Nachfolger die Kardinalswürde verliehen wird?


0
 
  30. Dezember 2011 
 

@ Dominik Pallenberg

Für Chaput gilt dieselbe Regel: sein Vorgänger, Kardinal Rigali, steht im 76. Lebensjahr und ist somit wahlberechtigter Kardinal. Erzbischof Chaput dürfte somit noch warten müssen.


0
 
 Dominik Pallenberg 29. Dezember 2011 

Überraschungskandidat(en)?

Hätte nicht auch Msgr. Charles Joseph Chaput, früher Bischof von Denver, heute Erzbischof von Philadelphia, die Kardinalswürde verdient?
Was man hier auf KATH.NET über ihn liest, spräche durchaus dafür.


2
 
 Dottrina 28. Dezember 2011 
 

Sorry

Falls ich einen Schmarrn gepostet habe....


1
 
  28. Dezember 2011 
 

@newtube Aha!

Es ist immer gut, dass es jemand besser weiß als der Papst....


2
 
  28. Dezember 2011 
 

Kardinalsernennungen: eine absurde (ungeschriebene) Regel

Die \"Regel\", wonach ein Erzbischof, dessen Vorgänger Kardinal ist und das Alter von 80 Jahren noch nicht erreicht hat, nicht zum Kardinal ernannt werden darf, gibt es nicht: es handelt sich um eine \"unbeschriebene Regel\", um einen \"usus\".

Aufgrund dieses unsinnigen \"usus\" bleiben wichtige Kardinalsitze wie New York, dessen Erzbischof Vorsitzender der Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten von Amerika ist, ohne Kardinal.
Ich schlage eine Umkehrung des beklagten \"usus\" vor: durch die Erteilung der Kardinalswürde an einen amtierenden Erzbischof verliert dessen Kardinal-Vorgänger das Papstwahlrecht automatisch, es sei denn, er bekleidet z.Z. ein Amt in der römischen Kurie. Dann wird es eben zwei Kardinäle geben , die aus derselben Erzdiözese stammen. Kein Beinbruch angesichts der Tatsache, daß man solche auf einer Hand zählen kann. Damit ist ausgeschlossen, daß von ihnen ein übermäßiger Einfluß auf die Wahl eines Papstes ergeht.
LIEBER VATI


1
 
  28. Dezember 2011 
 

@dottrina

George Pell und Donald Wuerl sind schon Kardinäle. Wuzerl wurde von Benedikt XVI. im Jahr 2010 zum Kardinal kreiert.


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 Philosophus 28. Dezember 2011 
 

@ Dottrina

George Pell aus Australien IST erfreulicherweise bereits Kardinal!


2
 
 Dottrina 28. Dezember 2011 
 

Würde mich freuen

für die Bischöfe George Pell von Australien und Donald Wuerl aus Amerika. Die scheinen mir gut geeignete Kanditaten. Natürlich auch unser EB Woelki. Gottes Segen allen eventuellen Kandidaten und vor allem, unser Papst wird schon richtig entscheiden.


3
 
 sTormMaker 28. Dezember 2011 
 

danke für die Infos ...


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