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Europäische UN-Delegationen setzen Lateinamerika unter Druck

6. August 2011 in Familie, 18 Lesermeinungen
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Auch mit wirtschaftlichem Druck versuchen europäische Staaten mittels der UNO, die Abtreibungsgesetze in Lateinamerika zu liberalisieren.


New York (kath.net/C-FAM) Westliche Regierungen setzen über die UNO lateinamerikanische Staaten unter Druck, ihre Abtreibungsgesetze zu liberalisieren. Das berichtet das katholische Institut für Familie und Menschenrechte (C-Fam) in New York. Betroffene Staaten sind in letzter Zeit El Salvador, Costa Rica, Chile, Brasilien, Bolivien, Belize und Argentinien.

Das Druckmittel ist dabei ein UN-Instrumentarium namens “Universal Periodic Review (UPR)“. Es ist ein Dialogprozess zwischen Delegationen verschiedener Staaten zur Menschenrechtssituation in einem bestimmten anderen Staat. Manchmal führt dieser zu Empfehlungen der Delegationen, dass ein souveräner Staat seine Gesetze ändern soll, um deren Richtlinien zu entsprechen.


Während der letzten drei Jahre haben sich europäische Delegationen vor allem auf lateinamerikanische Staaten konzentriert. Ein vorrangiges Anliegen sind dabei alle Themen um sexuelle und reproduktive Gesundheit. Europäische Staaten haben hier mehrfach Druck ausgeübt, dass ein fehlender Zugang zu Abtreibung eine internationale Menschenrechtsverletzung darstelle.

Luxemburg drängt El Salvador, den “Zugang für Frauen zu Rechten und Einrichtungen sexueller und reproduktiver Gesundheit zu verbessern”, Großbritannien verlangt, dass Costa Rica “Frauen mit angemessener Information versorgen soll, wie sie Zugang zu medizinischer Versorgung haben können, inklusive legaler Abtreibung”. Schweden empfiehlt, dass Chile sich mehr bemühen soll, sicher zu stellen, dass “seine Abtreibungsgesetze mit Chiles Menschenrechtsverpflichtungen übereingestimmt werden“.

Piero Tozzi, Rechtsexperte des “Alliance Defense Fund”, ein Verein zur Verteidigung von Meinungs- und Religionsfreiheit, sagt: " Im internationalen Recht existiert kein ‘Recht’ auf Abtreibung. UN-Einrichtungen und extern Agierende überschreiten ihre Kompetenz maßlos, wenn sie verlangen, dass souveräne Nationen ihre eigenen Gesetze zum Schutz der Ungeborenen ändern. Staaten sollten solche unbefugten Forderungen kategorisch ablehnen.”

Aufgrund wirtschaftlichen Drucks, weil westliche Staaten ihre Hilfe davon abhängig machen, haben etwa El Salvador und Belize schon zugesagt, die verlangten Änderungen durchzuführen.

Die “Universal Periodic Review”, eingerichtet durch die UNO-Generalversammlung in der Resolution 60/251 im März 2006, ist ein Prozess, der alle vier Jahre durchgeführt wird, um die Menschenrechtssituation in allen 192 UN-Mitgliedsstaaten zu überprüfen. Jeder Staat ist dabei aufgefordert, zu berichten, welche Aktionen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation er bei sich vorgenommen habe.



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