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Polnische Bischöfe für Reform des Abtreibungsrechts

26. Juni 2011 in Aktuelles, 21 Lesermeinungen
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Bischofskonferenz-Vorsitzender Michalik versteht nicht, dass Abtreibungen nach Vergewaltigungen oder Diagnose einer Behinderung erlaubt sind


Warschau (kath.net/KAP) Der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Jozef Michalik, hat sich für eine Reform des Abtreibungsrechts ausgesprochen. Er verstehe nicht, dass Abtreibungen nach Vergewaltigungen oder nach der Diagnose einer Behinderung beim Fötus erlaubt seien, sagte Michalik am Wochenende der polnischen katholischen Nachrichtenagentur KAI. Hier müsse das Gesetz "verbessert" werden.

Die Familienkommission der Bischofskonferenz unterstützt eine Volksinitiative für ein totales Verbot von Abtreibung. Ein Bürgerkomitee hatte im April rund eine halbe Million Unterschriften für ein solches Gesetz dem Parlament übergeben. Michalik begrüßte diese Initiative ebenfalls. Allerdings schloss er sich nicht einem Appell an das Parlament an, die Volksinitiative umzusetzen.


Ziel der Volksinitiative ist, dass Abtreibung künftig auch bei schweren Missbildungen des Fötus, nach einer Vergewaltigung und bei Gefahren für Gesundheit oder Leben der Mutter verboten sind. Die Zahl der Abtreibungen lag in Polen nach offiziellen Statistiken zuletzt bei etwa 500 im Jahr. In fast allen Fällen lag demnach eine schwere Missbildung des Fötus vor.

An der Unterschriftensammlung für das totale Verbot beteiligten sich auch katholische Laienorganisationen. Die Volksinitiative hat den Status einer Massenpetition. Einen nationalen Volksentscheid können Bürger in Polen nicht herbeiführen.

kathTube-Film über Abtreibung



Copyright 2011 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Larres 28. Juni 2011 
 

@Bonifaz2010

Mit dem selben Argument könnten Sie die Mütter vertösten, die abgetrieben haben. Ist doch alles nicht so schlimm, im Himmelreich wird alles wieder gut!


0
 
 TaschaPetri 28. Juni 2011 

Tiqua e.V.

ist eine Organisation, die sich für das Leben einsetzt.
Ich möchte auf die Arbeit von Frau S. Dengler und M. Klein hinweisen, die u.a. schon einige Schwangere vor einer Abtreibung bewahrt haben, indem sie sie aufsuchten und mit ihnen sprachen und zuhörten, teilweise bereits in der Abtreibungsklinik.
Sie bitten immer nur um eins: verschieben Sie den Termin, denken Sie nochmal eine Nacht darüber nach...
Auf diese Weise konnten viele Babies gerettet werden. Einige sollten behindert geboren werden, manche waren es auch, aber die meisten waren gesund. Trotz der Diagnose!

Und noch eines möchte ich sagen: Die Untersuchungsmethoden der Ärzte müssen dringend verbessert werden! Damit solche Fehldiagnosen, die oftmals ganze Familien zerstören können, nicht mehr vorkommen!

Abtreibung ist Mord...


1
 
 TaschaPetri 28. Juni 2011 

Abtreibung ist Mord! Immer!

Ein Kind, welches durch eine Vergewaltigung gezeugt wurde, ist ein ebenso unschuldiges Opfer wie seine Mutter... ich kann nachvollziehen, dass diese Schwangerschaft für eine vergewaltigte Frau der Horror sein muß, aber es gibt auch die Möglichkeit, das Kind nach der Geburt wegzugeben..

Was die Diagnose: Behinderung des Ungeborenen angeht, da bin ich auch absolut gegen Abtreibung. Ärzte machen so viele Fehler bei den Vorsorgeuntersuchungen, die werdenden Mütter werden noch mehr verängstigt, sodass oftmals ein kerngesundes Kind abgetrieben wird. Das wird aber erst dann festgestellt, wenn es zu spät ist..

Ausserdem gibt es viele Familien, die sich bewußt für ihr behindertes Kind entschieden haben und mit jedem neuen Tag wieder erfahren, dass es absolut richtig war, JA zum Kind zu sagen.

Abtreibung ist Mord, da ändern auch die Indikationen nichts daran.


1
 
 Bonifaz2010 28. Juni 2011 
 

@ Larres

Sie sollten Dismas und mich nicht angreifen, wenn wir nur die Lehre der Kirche wiedergeben. Außerdem habe ich ja deutlich gemacht, daß ich keineswegs für die Einführung der Todesstrafe eintrete.

Im Übrigen sind Justizirrtümer leider immer möglich, nicht nur bei Todesurteilen. Es gab auch schon Gefangene, die jahrezehntelang unschuldig im Gefängnis saßen. Auch das hat durchaus lebenszerstörende Wirkung. Hier kann man nur mit Paulus sagen: „Die Leiden dieser Zeit sind nicht zu vergleichen mit der künftigen Herrlichkeit, die an uns offenbar werden soll\" (Röm 8,18).


1
 
 Larres 28. Juni 2011 
 

@Dismas Bonifaz2010

Dann schwingen Sie sich in dieser Frage schnell mal zum Richter über Leben und Tod hoch.

Das zeigt die Doppelmoral und Inkonsequenz, an der die Kirche so leidet. Wer will uns denn den Einsatz für das Leben abnehmen, wenn wir so herumlavieren?

Nur Gott richtet über Leben und Tod! 1% aller Todesurteile erweisen sich im Nachhinein als falsch! Der Mensch überschreitet bei der Tötung eines Menschen eindeutig eine Grenze.


0
 
 Bonifaz2010 27. Juni 2011 
 

@ Dismas

Ich stimme Ihnen zu. Das Gebot \"Du sollst nicht töten\" gilt offenkundig nur für die Tötung Unschuldiger (wie etwa bei der Abtreibung). Gegenüber Schuldigen, die das Gemeinwohl schwer verletzen, kann die Staatsgewalt das Recht der Tötung haben. Der heutige Widerstand gegen die Todesstrafe speist sich vor allem aus dem reinen Diesseitsdenken, wonach das Leben der höchste Wert sei. Der Christ weiß dagegen, daß das höchste Gut das ewige Leben ist.

Wohlgemerkt: Ich rede nicht der Einführung Todesstrafe das Wort, sondern will nur anmerken, daß diese Strafe vom Standpunkt der christliche Lehre aus nicht generell abgelehnt werden kann, wie ja auch der Katechismus lehrt (Nr. 2267: Todesstrafe nicht augeschlossen, aber vermeidbar). Übrigens sieht sogar die Europäische Menschenrechtskonvention vor, daß die Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr von den Mitgliedstaaten eingeführt werden kann (Art. 2 EMK).


1
 
 Dismas 27. Juni 2011 

@Albertus Magnus

ja, das kann man mit Schmerzen für das eigene Land so sagen.
Dennoch es enthebt auch deutsche Bischöfe nicht vehement für das Leben einzutreten ohne Wenn und Aber. Zumal sie ja das leibliche Martyrium ja nichtmal riskieren!
Beim Marsch für das Leben (1000Kreuze)gingen in Berlin immerhin die zwei berliner Weihbischöfe mit,was mich sehr erfreute: ein Vorbild für EBf Marx.


1
 
 Dismas 27. Juni 2011 

Ein sehr gutes Beispiel gegen hier die

polnischen Bischöfe! Aber eigentlich sollte diese Haltung für JEDEN Katholiken eine Selbstverständlichkeit sein.
Ohne hier zum Thema Zulässigkeit der Todesstrafe Stellung nehmen zu wollen, finde es aber vollkommen unverständlich, ja pervers, den Mord an den unschuldigsten Menschen mit der Bestrafung eines Schwerstverbrechers zu vergleichen. Grundsätzlich ist es meiner Meinung durchaus nachvollziehbar, wenn jemand gegen den Abtreibungsmord eintritt und dennoch die Todesstrafe für richtig hält (USA). Es ist halt zweierlei Maß.


1
 
 Bastet 27. Juni 2011 

@ Bonifaz 2010
Bezügl. s.E. Kardinal Marx muss ich Ihnen uneingeschränkt zustimmen.


1
 
 Bonifaz2010 27. Juni 2011 
 

@Bastet

Mit den 1000-Kreuze-Märschen sprechen Sie ein gutes Thema an, denn gerade diese Veranstaltung wird doch von den maßgebenden deutschen Bischöfen boykottiert, zum Beispiel von Kardinal Marx.

www.kath.net/detail.php?id=24220


1
 
 Larres 27. Juni 2011 
 

@proelio

Eine Bestrafung hat nichts mit Verteidigung oder Sicherheit zu tun, da es eine lebenslange Haft geben könnte. Entweder ist Gott Herr über Leben und Tod oder nicht. Wenn ja gehört die Todesstrafe verurteilt, wie die Abtreibung auch. Auch die korrigierte Fassung des KKK lässt die Möglichkeit des TS bestehen! JPII hätte sie aber sicher gerne verurteilt. Leider gibt es noch Kräfte in der Kirche, die hier mit zweierlei Maß messen.


0
 
 Lemans 27. Juni 2011 
 

Bravo!

Eine gute Initiative der ponischen Bischöfe. Bravo!


3
 
 Albertus Magnus 27. Juni 2011 
 

Glückwunsch

... an die polnischen Bischöfe für die diese \"Hintermannschaft\". Sie wissen ein liebendes tief gläubiges Volk hinter sich. Anders in Deuchland: Die deutschen Bischöfe stehen da auf verlorenem Posten in einem Land, das sich gegen seine christlichen Wurzeln wendet. Von Kirchenkritikern schlägt ihen Hass entgegen und von den eigenen Leuten Misstrauen. Schade!


2
 
 proelio 27. Juni 2011 
 

Problem Todesstrafe

Die Abtreibung ist immer eine ungerechtfertigte Tötung und verstößt mithin schwerwiegend gegen das 5.Gebot. Anders verhält es sich bei der Notwehr/Nothilfe und der Todesstrafe. Letztere kann gerade aus Gerechtigkeits-und Sicherheitsgründen dem Staat zustehen, denn ihm steht das \"Schwert\" (Röm.13,4) zu. Gründe für eine Aussetzung sind lediglich eventuelle Justizirrtümer.


3
 
 723Mac 26. Juni 2011 
 

@ Larres v

Die Todesstrafe ist ca 2003 aus der ofiziellen Fassung des Katechismus gestrichen


2
 
 Larres 26. Juni 2011 
 

Richtig

Abtreibung ist das unerlaubte Töten eines Menschen, ebenso wie die Todesstrafe, die immer noch als eine Möglichkeit im Katechismus steht! Über das Leben entscheidet Gott und nicht der Mensch!


4
 
 723Mac 26. Juni 2011 
 

Auch ein Kind einer Vergewaltigung hat das

Recht aufs Leben.
Es steht nichts im Wege, das es zur Adoption nach der Geburt abgegeben wird(oder auch von der leiblichen Mutter trotz Vergewaltigung angenommen wird- ohne Zweifel eine bessere Lösung)
Auch Behinderte haben das Recht aufs Leben.
In Deutschland wurden vom Jan bis Mai 2011 über 29 TSD Kinder abgetrieben - in POlen nur ca 500 über gesamtes Jahr 2010

www.kath.net/detail.php?id=31852


5
 
 Bonifaz2010 26. Juni 2011 
 

Kompliment an die polnischen Bischöfe. Diese scheinen aus etwas besserem Holz geschnitzt zu sein als der deutsche Episkopat . Protest gegen den § 218 StGB vernimmt man seitens der deutschen Bischöfe jedenfalls nur noch selten. Erzbischof Dyba mußte sich damals sehr stark machen, als er die Glocken in den deutschen Bistümern läuten lassen wollte; das ist denn auch nur eine Eintagsfliege geblieben. An jährliche \"March for Life\"-Veranstaltungen nach amerikanischem Vorbild, an denen viele US-Bischöfe teilnehmen, ist überhaupt nicht zu denken.


5
 
 chriseeb74 26. Juni 2011 
 

Ich bin auch grundsätzlich gegen Abtreibung...

aber wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, dann kann hier kein strafrechtlicher Vorgang herbeigeführt werden. Dies ist dann m.E. ein Gewissensentscheid der Mutter. Hier geht es ja letztendlich um einen Entscheid, welches Leben gerettet werden soll. In diese sowieso schon ausweglose Situation darf sich kein Rechtstaat einmischen. In diesem Punkt halte ich die Volksinitiative für verfehlt!
Darüberhinaus besteht die Gefahr, dass diese Extremposition von anderer Seite hochgespielt wird und so die anderen Intentionen (Vergewaltigung, Behinderung) keine Mehrheiten finden werden. Und dies wäre dann sehr zu bedauern!


4
 
 proelio 26. Juni 2011 
 

Gutes Beispiel

Die Initiative der polnischen Bischöfe kann man nur begrüßen. Hiervon sind die deutschen Bischöfe meilenweit entfernt.


5
 
 edithusluxus 26. Juni 2011 
 

Abtreibung ...

Abtreibung ist und bleibt ein totaler Mord.
Die Ärzte und die Ehepaare bringen ein Kind um auf Kosten des Staates.

dBQj1g


4
 

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