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| ![]() Polnische Bischöfe für Reform des Abtreibungsrechts26. Juni 2011 in Aktuelles, 21 Lesermeinungen Bischofskonferenz-Vorsitzender Michalik versteht nicht, dass Abtreibungen nach Vergewaltigungen oder Diagnose einer Behinderung erlaubt sind Warschau (kath.net/KAP) Der Vorsitzende der Polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Jozef Michalik, hat sich für eine Reform des Abtreibungsrechts ausgesprochen. Er verstehe nicht, dass Abtreibungen nach Vergewaltigungen oder nach der Diagnose einer Behinderung beim Fötus erlaubt seien, sagte Michalik am Wochenende der polnischen katholischen Nachrichtenagentur KAI. Hier müsse das Gesetz "verbessert" werden. Die Familienkommission der Bischofskonferenz unterstützt eine Volksinitiative für ein totales Verbot von Abtreibung. Ein Bürgerkomitee hatte im April rund eine halbe Million Unterschriften für ein solches Gesetz dem Parlament übergeben. Michalik begrüßte diese Initiative ebenfalls. Allerdings schloss er sich nicht einem Appell an das Parlament an, die Volksinitiative umzusetzen. Ziel der Volksinitiative ist, dass Abtreibung künftig auch bei schweren Missbildungen des Fötus, nach einer Vergewaltigung und bei Gefahren für Gesundheit oder Leben der Mutter verboten sind. Die Zahl der Abtreibungen lag in Polen nach offiziellen Statistiken zuletzt bei etwa 500 im Jahr. In fast allen Fällen lag demnach eine schwere Missbildung des Fötus vor. An der Unterschriftensammlung für das totale Verbot beteiligten sich auch katholische Laienorganisationen. Die Volksinitiative hat den Status einer Massenpetition. Einen nationalen Volksentscheid können Bürger in Polen nicht herbeiführen. kathTube-Film über Abtreibung Copyright 2011 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuPolen
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