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Ordentliches öffentliches Konsistorium im Vatikan

21. Februar 2011 in Weltkirche, keine Lesermeinung
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Papst Benedikt XVI. approbiert die Heiligsprechung von drei Seligen und nimmt die ‚Optatio’ einiger Kardinaldiakone für den Rang des Kardinalpriesters an


Rom (kath.net/as) Am heutigen Montag Vormittag fand im Apostolischen Palast während des Gebets der Sext das ordentliche öffentliche Konsistorium statt, in dem Papst Benedikt XVI. die Heiligsprechung von drei Seligen approbierte. Gleichzeitig kam der Papst der „optatio“ einiger Kardinaldiakone für den Rang des Kardinalpriesters nach.

Bei den drei Seligen, die am Sonntag, den 23. Oktober 2011, mit einem feierlichen Gottesdienst im Vatikan in das Verzeichnis der Heiligen der universalen Kirche eingeschrieben werden, handelt es sich um die Italiener Guido Maria Conforti (1865-1931) und Luigi Guanella (1842-1915) sowie um die spanische Ordensfrau Bonifacia Rodríguez de Castro (1837-1905).

Während des Konsistoriums nahm Benedikt XVI. die „Optatio“ der Kardinaldiakone Agostino Cacciavillan, Sergio Sebastiani, Zenon Grocholewski, Jorge María Mejía, Walter Kasper und Roberto Tucci für den Rang des Kardinalpriesters an. Mit Kardinal Cacciavillan wird der bisherige Kardinalprotodiakon zum Kardinalpriester erhoben. Ihm folgt als neuer Kardinalprotodiakon der Präsident des Päpstlichen Rates für den interreligiösen Dialog, Jean-Louis Kardinal Tauran, nach.


Das Kardinalskollegium besteht aus drei Klassen („ordines“). Den Kardinalbischöfen sind als „Titel“ die so genannten suburbikarischen Diözesen zugeordnet. Die „suburbikarischen“ Diözesen gehen auf die ersten Diözesen zurück, die in der Zeit des frühen Christentums „um Rom herum“ entstanden sind. Dem „ordo“ der Kardinalpriester sind jene Bischöfe zugeordnet, denen eine Titelkirche in Rom zugewiesen worden ist. Somit ist jeder Kardinalpriester nominell auch Pfarrer in Rom mit einer eigenen Gemeinde.

Kardinaldiakone sind Bischöfe, denen der Titel einer römischen Diakonie zugewiesen worden ist. Eine römische Diakonie ist die Bezeichnung für besondere Gebäude, die in den sieben historischen kirchlichen „regiones“ (Stadtvierteln) liegen, in die das frühchristliche Rom aufgeteilt war. Die Aufgabe der Diakonie bestand in der Fürsorge für die Armen des jeweiligen Stadtteils. In jedem dieser Viertel wurde ein Gebäude („diaconia“) in unmittelbarer Nähe einer Kirche errichtet, das der Aufnahme der Armen diente. Den Vorsteher einer solchen Diakonie nannte man einen Diakon (später auch „diaconus ecclesiae Romanae“).

Nach frühestens zehn Jahren hat ein Kardinaldiakon das Recht, den Papst um die Erhebung in den Stand der Kardinalpriester zu bitten („optatio“). Um die einst dem Kardinaldiakon zugewiesene Titelkirche einer römischen Diakonie beizubehalten, können sie vom Papst „pro hac vice“, das heißt „für diesen Fall“ zum Kardinalpriester ihrer Diakonie-Titelkirche ernannt werden. Jeder Kardinalpriester und Kardinaldiakon wird damit in besonderer und symbolischer Weise in den Klerus der Kirche von Rom eingegliedert.

Der ranghöchste, sprich dienstälteste Kardinaldiakon trägt den Titel „Kardinalprotodiakon“. Dieser verkündet zum Beispiel dem Volk nach einem erfolgreich verlaufenen Konklave den Namen des neugewählten Papstes.


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