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Kardinal Ratzinger und die Revision des Kirchenstrafrechts

2. Dezember 2010 in Aktuelles, 16 Lesermeinungen
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Drei Briefe aus dem Jahr 1988 und ihre Geschichte werfen ein interessantes Licht auf die Beständigkeit und Entschlossenheit des künftigen Papstes zu einer Reform des Strafrechts der katholischen Kirche. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Worin liegt eine der großen Ursachen für das Drama des Missbrauchsskandals in der Kirche, für die jahrzehntelange Vertuschung der Verbrechen von Mitgliedern des Klerus? Eine Antwort auf diese Frage hatte Papst Benedikt XVI. erst kürzlich in seinem jüngst erschienen Interviewband mit Peter Seewald „Licht der Welt“ gegeben: „Dazu hat mir der Erzbischof von Dublin etwas sehr Interessantes gesagt. Er sagte, dass das kirchliche Strafrecht bis in die späten 50-er Jahre hinein funktioniert hat; es war zwar nicht vollkommen – vieles ist daran zu kritisieren –, aber immerhin: Es wurde angewandt. Doch seit der Mitte der 60-er Jahre wurde es einfach nicht mehr angewandt. Es herrschte das Bewusstsein, die Kirche dürfe nicht Rechtskirche, sondern müsse Liebeskirche sein; sie dürfe nicht strafen. So war das Bewusstsein dafür, dass Strafe ein Akt der Liebe sein kann, erloschen. Damals kam es auch bei ganz guten Leuten zu einer merkwürdigen Verdunkelung des Denkens“.

„Heute müssen wir wieder neu erlernen“, so Benedikt XVI. weiter, „dass die Liebe zu dem Sünder und die Liebe zu dem Geschädigten dadurch im rechten Ausgleich stehen, dass ich den Sünder in der Form bestrafe, die möglich und die angemessen ist. Insofern gab es in der Vergangenheit eine Bewusstseinsveränderung, durch die eine Verdunkelung des Rechts und der Notwendigkeit von Strafe eingetreten ist – letztendlich auch eine Verengung des Begriffs von Liebe, die eben nicht nur Nettigkeit und Artigkeit ist, sondern die in der Wahrheit ist. Und zur Wahrheit gehört auch, dass ich denjenigen strafen muss, der gegen die wirkliche Liebe gesündigt hat“ (S. 42f.).

In ihrer heutigen Ausgabe veröffentlicht die vatikanische Zeitung „L’Osservatore Romano“ (2. Dezember) einen jetzt wiederentdeckten Briefwechsel aus dem fernen Jahr 1988 zwischen dem damaligen Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, Kardinal Joseph Ratzinger, und dem Präsidenten der Päpstlichen Kommission für die authentische Interpretation des Codex des kanonischen Rechts, Kardinal José Rosalío Castillo Lara. Der Briefwechsel wird in einem Auszug eines Beitrags des Sekretärs des Päpstlichen Rates für die Interpretation von Gesetzestexten, Bischof Juan Ignacio Arrieta, vorgestellt, der in der kommenden Nummer der Zeitschrift „La Civiltà Cattolica“ veröffentlicht werden wird. Dass es sich um ein außerordentliches Ereignis handelt, beweist allein die Identität des Autors: Bischof Arrieta gehört zum Opus Dei, während die Autoren der im Staatssekretariat gegengelesenen Zeitschrift „La Civiltà Cattolica“ in der Regel Jesuiten sind.

Bei dem Artikel handelt es sich um etwas, das im Journalistenjargon gern als eine „Bombe“ bezeichnet wird. Zwei Elemente beeindrucken: Zum einen die bestechende, absolute Kohärenz des Denkens und Handelns Joseph Ratzingers über die Jahrzehnte hinweg sowie sein Drängen auf notwendige Veränderungen in der Strafrechtsdisziplin; zum anderen die Tatsache, dass gerade auch die Behandlung des Problems der Missbräuche, das in der Zukunft zu den Skandalen in den Vereinigten Staaten, in Irland und in Deutschland führen wird, schwerwiegende Missstände aufzeigt, die sich aus der nachkonziliaren Sicht und Praxis des kirchlichen Strafrechts ergeben. Es ist ein direkter Faden festzustellen, der über das Jahr 1988 (die Schreiben des Kardinalpräfekten; die Apostolische Konstitution „Pastor Bonus“ zur Reform der Römischen Kurie) zu den „Normae de gravioribus delictis“ (2001 und 2010) sowie zur Forderung des Papstes aus dem Jahr 2007 (28. September) führt, die kanonische Strafrechtspraxis zu revidieren.


Zum letzt genannten Punkt teilt Bischof Arrieta mit, dass der Päpstliche Rat für die Interpretation von Gesetzestexten seinen Mitgliedern und Konsultoren in den kommenden Wochen einen Entwurf mit verschiedenen Vorschlägen für die Reform des 6. Buches des „Codex Iuris Canonici“ zusenden wird, welches die Grundlage der kirchlichen Strafrechtsordnung bilde. Eine Kommission von Strafrechtsexperten habe beinahe zwei Jahre an der Revision des 1983 promulgierten Textes gearbeitet, um den Grundansatz sowie die fortlaufende Numerierung der Canones beizubehalten, aber auch einige der damals getroffenen Entscheidungen, die sich im folgenden als weniger gelungen herausgestellt haben, eingehend zu modifizieren.

Der Kern des Problems

Bischof Arrieta beschreibt den Kern des Problems, das Kardinal Ratzinger zu einem Eingreifen veranlassen sollte, wie folgt: Man könne sagen, dass das Buch über die strafrechtlichen Sanktionen des Codex des kanonischen Rechts (6. Buch) dasjenige ist, das paradoxerweise am wenigsten vom ständigen Hin und Her der Normativen profitiert habe, das die nachkonziliare Zeit im Bereich der Strafbestimmungen ausgezeichnet hätte. Der neuen Strafrechtsordnung habe es trotz ihrer völligen Neuheit gegenüber der vorhergehenden die Gelegenheit einer experimentellen Gegenüberstellung ermangelt, so dass sie 1983 (dem Jahr der Veröffentlichung des neuen Codex des kanonischen Rechts) praktisch „bei Null“ beginnen musste. Die Zahl der typisierten Straftaten sei drastisch auf die besonders schwerwiegenden Verhaltensweisen beschränkt worden, und die Strafverhängung sei den Beurteilungsmaßstäben jedes einzelnen Ordinarius überlassen worden, die naturgemäß unterschiedlich ausfielen.

Dazu komme, dass damals wie heute gerade in diesem Bereich des kirchlichen Disziplinarrechts der Einfluss einer verbreiteten Legalismus-Feindlichkeit zu spüren gewesen sei. Diese habe sich unter anderem in der Schwierigkeit ausgedrückte, die Anforderungen der pastoralen Nächstenliebe mit denen der Gerechtigkeit und der guten Leitung zu vereinbaren. So enthalte sogar die Fassung einiger Canones des Codex selbst Ermahnungen zur Toleranz, die bisweilen – freilich zu Unrecht – als Anregung an den Ordinarius interpretiert werden könnten, von der Verhängung der Strafsanktionen abzusehen, wo diese aus Gründen der Gerechtigkeit erforderlich wären.

Angesichts dieses Gesamtbilds wandte sich Kardinal Ratzinger am 19. Februar 1988 an den Präsidenten der Kommission für die authentische Interpretation der Gesetzestexte und bat um dessen Meinung darüber, „welche Möglichkeit bestehen könnte, in bestimmten Fällen ein schnelleres und vereinfachtes Verfahren vorzusehen“. Der Brief des Kardinalpräfekten bringt für Arrieta vor allem das natürliche Widerstreben der Rechtsordnung zum Ausdruck, etwas als „Gnadenakt“ (Dispens von den priesterlichen Verpflichtungen) zu gewähren, was vielmehr als Strafe verhängt werden müsse (Entlassung „ex poena“ aus dem Klerikerstand). Um technische Komplikationen bei den vom Codex vorgesehenen Verfahren zur Bestrafung rechtswidriger Verhaltensweisen zu vermeiden, sei dabei gelegentlich auf das freiwillige Ansuchen des Schuldigen zurückgegriffen worden, das Priestertum zu verlassen.

In seiner Antwort vom 10. März 1988 bestätigte jedoch Kardinal Castillo Lara die mittlerweile gängige Praxis. Das gerichtliche Verfahren zur Verhängung oder Feststellung derart schwerer Strafen wie der Entlassung aus dem klerikalen Stand weiter vereinfachen zu wollen, erscheine gänzlich unangemessen, so Castillo Lara. Man würde einerseits das Grundrecht auf Verteidigung gefährden, während man andererseits beklagenswerte Neigung zu einer fehlgehenden, als pastoral bezeichneten Leitung begünstigen würde, die im Grunde nicht pastoral sei, weil sie zur Vernachlässigung der gebotenen Ausübung der Autorität führe, was dem allgemeinen Wohl der Gläubigen Schaden zufüge. Obwohl die Päpstliche Kommission den Grundansatz, das „allgemeine Wohl der Gläubigen zu schützen“, teile, erschien es ihr riskant, so Bischof Arrieta, einige bestimmte Verfahrensgarantien zu streichen, statt die Verantwortlichen zu ermahnen, das geltende Recht auch anzuwenden.

Kardinal Ratzinger antwortete am 14. Mai 1988 freundlich auf diesen „ablehnenden Bescheid“. Das Problem jedoch blieb bestehen. Genau einen Monat später erfolgte dann das erste bedeutende Zeichen einer Änderung der Situation auf anderem Weg, nämlich mit der Promulgation der Apostolischen Konstitution „Pastor Bonus“, welche die Gesamtorganisation der Römischen Kurie, wie sie in der Konstitution „Regimini Ecclesiae universae“ von 1967 festgelegt worden war, modifizierte und die Zuständigkeiten der einzelnen Dikasterien neu ordnete. Art. 52 setzt eindeutig die ausschließliche Strafgerichtsbarkeit der Kongregation für die Glaubenslehre fest, die nicht nur Straftaten gegen den Glauben oder bei der Feier der Sakramente betrifft, sondern auch „schwerwiegendere Delikte gegen die Moral“, wobei sie „nach Maßgabe des Rechts kanonische Strafen feststellen oder verhängen kann“.

Bischof Arrieta verweist dann auf zwei weitere bedeutsame Gesetzesänderungen. Nachdem man sich bemüht hatte, die Ortsordinarien zum Handeln zu ermutigen, indem man mitunter die Verfahren erleichtern wollte oder auch mittels eines Spezialrechtes im Dialog mit den Bischofskonferenzen vorging, habe die Erfahrung gezeigt, dass diese Lösungen unzureichend waren. Dementsprechend folgte die Ausarbeitung der 2001 promulgierten und dann 2010 neu herausgegebenen und erweiterten Ausführungsbestimmungen zu den „Delicta graviora“, das heißt zu den Delikten, die der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Kongregation für die Glaubenslehre unterliegen.

Bei der zweiten Initiative Kardinal Ratzingers handle es sich um sein Eingreifen als Mitglied der Kongregation für die Evangelisierung der Völker bei der Vorbereitung der diesem Dikasterium gewährten Spezialvollmachten, um ebenfalls auf dem Wege der Vertretung anderen disziplinären Problemen in den Missionsgebieten zu begegnen. 1997 habe die Kongregation den Papst um Sondervollmachten gebeten, die es ihr erlauben sollten, in bestimmten Fällen von Straftaten auf dem Verwaltungsweg einzuschreiten. Bekanntlich wurden diese Vollmachten im Jahr 2008 dann aktualisiert und erweitert und andere vergleichbare Befugnisse auch der Kongregation für den Klerus gewährt.

Bischof Arrieta betont die entscheidende Rolle Kardinal Ratzingers in einem mehr als zwanzigjährigen Prozess der Erneuerung der Strafdisziplin und verweist auf das entschlossene Handeln des Präfekten der Glaubenskongregation: „Es stellt eine der Konstanten dar, die seine römischen Jahre von Anfang an gekennzeichnet haben“.

Der Artikel von Bischof Arrieta wird am 10. Dezember 2010 in der deutschen Ausgabe des
L’Osservatore Romano veröffentlicht werden.



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Lesermeinungen

 GvdBasis 3. Dezember 2010 

Eine erneute Klarstellung vom Papst zur FM fände ich gut

Ich bleibe dabei: Zu diesem Thema wurde von Rom offiziell seit nunmehr 27 Jahren nichts mehr gesagt, und klar ist schon längst nichts mehr! (Mir schon, aber nachweislich nicht jedem Kardinal und schon gar nicht jedem katholischen Freimaurer. Gäbe es diese nicht, wäre die Bestimmung, sie vom Empfang der Kommunion auszuschließen, nicht nötig gewesen. Doch auch dies ist heute schon wieder aufgeweicht. Theorie und Praxis klaffen halt oft weit auseinander.)


0
 
 a.t.m 2. Dezember 2010 

Mysterium Ineffabile

Sie haben Recht mit ihrer Antwort das es vor Gott dem Herrn keine Katholischen Freimaurer gibt, aber sehr wohl gibt es Freimaurer die in die HRKK eingedrungen sind, und die in ihr Furwerken. Bedenken sie bitte das es die Freimaurer schon einmal fasst geschafft hätten, einen Papst aus ihren Reihen zu stellen. Was aber zum Glück verhindert wurde. (siehe Link)

Leider erinnert vieles was im CIC steht mehr an Todes Recht, und weil die Gesetze nicht mehr vollzogen und angewandt werden, verfällt die HRKK immer mehr, weil jeder schalten und walten kann wie er will

Gott zum Gruße. .

katholik.ch/themen-a-z/19-freimaurer/716-beweise-zur-kirchlichen-freimaurerei-.html


3
 
 Mysterium Ineffabile 2. Dezember 2010 

PS

Es gibt keine katholischen Freimauerer.


1
 
 Mysterium Ineffabile 2. Dezember 2010 

@gvdbasis

Diese Frage ist ein für allemal gelöst:

URTEIL DER KIRCHE UNVERÄNDERT



Es wurde die Frage gestellt, ob sich das Urteil der Kirche über die Freimaurerei durch die Tatsache geändert hat, daß der neue CIC sie nicht ausdrücklich erwähnt wie der frühere.
Diese Kongregation ist in der Lage zu antworten, daß diesem Umstand das gleiche Kriterium der Redaktion zugrunde liegt wie für andere Vereinigungen, die gleichfalls nicht erwähnt wurden, weil sie in breitere Kategorien eingegliedert sind.
Das negative Urteil der Kirche über die freimaurerischen Vereinigungen bleibt also unverändert, weil ihre Prinzipien immer als unvereinbar mit der Lehre der Kirche betrachtet wurden und deshalb der Beitritt zu ihnen verboten bleibt. Die Gläubigen, die freimaurerischen Vereinigungen angehören, befinden sich also im Stand der schweren Sünde und können nicht die heilige Kommunion empfangen.
Autoritäten der Ortskirche steht es nicht zu, sich über das Wesen freimaurerischer Vereinigungen in einem Urteil zu äußern, das das oben Bestimmte außer Kraft setzt, und zwar in Übereinstimmung mit der Erklärung dieser Kongregation vom 17. Februar 1981 (vgl. AAS 73/1981; S. 240-241).
Papst Johannes Paul II, hat diese Erklärung, die in der ordentlichen Sitzung dieser Kongregation beschlossen wurde, bei der dem unterzeichneten Kardinalpräfekten gewährten Audienz bestätigt und ihre Veröffentlichung angeordnet.
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, 26. November 1983.



Joseph Kardinal RATZINGER
Präfekt

+ Erzbischof Jérôme Hamer, O.P.
Sekretär

www.vatican.va/roman_curia/congregations/cfaith/documents/rc_con_cfaith_doc_19831126_declaration-masonic_ge.html


2
 
 GvdBasis 2. Dezember 2010 

Darf man oder darf man nicht

Na, dann kommt ja auch zum Thema Freimaurerei vielleicht eines Tages wieder mehr Klarheit zum Tragen, ob man denn nun zur Kommunion gehen darf oder nicht als katholischer Freimaurer. Es kennt sich, scheint mir, niemand mehr so richtig aus damit.


2
 
 Der Makkabäer 2. Dezember 2010 
 

Das Anathema, ein Gebot der Liebe!

Zitat des Papstes: „Insofern gab es in der Vergangenheit eine Bewusstseinsveränderung, durch die eine Verdunkelung des Rechts und der Notwendigkeit von Strafe eingetreten ist – letztendlich auch eine Verengung des Begriffs von Liebe, die eben nicht nur Nettigkeit und Artigkeit ist, sondern die in der Wahrheit ist. Und zur Wahrheit gehört auch, dass ich denjenigen strafen muss, der gegen die wirkliche Liebe gesündigt hat“ (S. 42f.).

Es wird Zeit sich wieder an das Anathema zu erinnern!
Wir müssen verstehen, dass das Anathema und die Exkommunikation keinen Gegensatz zum Geiste der Nächstenliebe bilden, sondern gerade aus diesem erfolgen.
Mit Recht kritisiert der Papst, dass man in den letzten Jahrzehnten die Liebe gegen die Wahrheit gestellt hat wodurch auch die Liebe verfälscht worden ist.

Zitat Benedikt XVI.: „Doch seit der Mitte der 60-er Jahre wurde es einfach nicht mehr angewandt. Es herrschte das Bewusstsein, die Kirche dürfe nicht Rechtskirche, sondern müsse Liebeskirche sein; sie dürfe nicht strafen. So war das Bewusstsein dafür, dass Strafe ein Akt der Liebe sein kann, erloschen. Damals kam es auch bei ganz guten Leuten zu einer merkwürdigen Verdunkelung des Denkens“.

Hierin ist eine der wichtigsten Ursachen der Kirchenkrise zu sehen. Beten wir, dass sich die Dinge in dieser Hinsicht wieder zum Guten verändern!


4
 
 Mysterium Ineffabile 2. Dezember 2010 

@ Noemi

So ist es nun nicht: in Deutschland herrscht Schweigen, anderswo wurde diese \"Neuheit\" sehr wohl aufgenommen. Vgl.:

New York Times: Pope Sought in Past Role to Punish Errant Priests, Report Says
By RACHEL DONADIO,

dann John Allen vom National Catholic Reporter: http://ncronline.org/blogs/ncr-today/vatican-offers-‘smoking-gun’-defend-pope’s-record-sex-abuse

Dann hier:
http://www.huffingtonpost.com/2010/12/01/vatican-defends-popes-rec_n_790712.html

Spanien:
http://www.religionenlibertad.com/articulo.asp?idarticulo=12489

Das sind nur ein paar Beispiele. Hierzulande hingegen: Schweigen. Aber so ist es immer, wenn die Dokumente da sind, vergeht das Interesse, weil man keinen Skandal mehr herbeizaubern kann.


2
 
 Karlmaria 2. Dezember 2010 

Hoffentlich reicht der Einfluss Seiner Heiligkeit auch bis Deutschland

Bevor die Bischöfe die Wiederverheiratung der Geschiedenen erlauben. Aus \"Barmherzigkeit\". Die vielen weiteren Gründe die zum Ausschluss von der Kommunion führen, sind auch seit vielen Jahren todgeschwiegen worden. Die Sünde schön zu reden kann niemals der richtige pastorale Weg sein. Es ist die Aufgabe der Priester, das Bewusstsein für die Sünde zu schärfen.


4
 
 Noemi 2. Dezember 2010 
 

\"merkwürdigerweise\"

reißt sich das atheo-linke Medienkartell gar nicht um diese Quellen und Briefe, um sie mit großem Fanfarenchor in der Welt als Sensation anzukündigen. Wo ist die NYT, wo das deutsche Schmutztrio SZ,Spiegel und ZEIT? Wollen sie gar keine Aktion starten. etwa im Sinne: wir haben uns geirrt, wir haben den Hl. Vater vorsätzlich falsch beschuldigt, es tut uns leid? Wäre doch mal was Neues. Leider wird das nie geschehen- dafür aber halten sie eisern an ihrer Desinformationsstrategie fest.


3
 
 Tina 13 2. Dezember 2010 

„Es gilt das Wort des Papstes!“

Die DEMUT das „A und O“

DEMUT - das eigne EGO dem Willen Gottes und dem Heiligen Geist zu unterstellen.

Die Gottesmutter sagte:
Meine Kinder, wie oft habe ich ermahnt, gefügig und demütig zu sein in stillem Zuhören. Das Wort Jeus, das euch ununterbrochen ruft, euch ermuntert, euch von der Unterdrückung durch die Sünde befreit, wird in euch eindringen. Wisst zu schweigen, wenn es nötig ist, zu schweigen; schweigen, demütig Schweigen. Seid euch eurer Verantwortung bewusst. Mit Neugierde und Stolz werdet ihr den Willen des Vaters nicht erfüllen.

Sich dem Willen des Papstes und Rom entgegenzustellen ist ein Zeichen der Ansteckung der Welt! Und ihr wisst selber wessen „Zeichen“ ihr folgt und wo es euch hinführt oder?

Beschwerden werden abgewiesen, hier gibt es den Stempel „selber schuld“!

Preiset den Herrn!


3
 
 Mysterium Ineffabile 2. Dezember 2010 

@ Bonifaz2010

\"Päpste\" und \"Bischöfe\" übten ihre Autorität nicht mehr aus.... nun denn: das mag für viele Bischöfe zutreffen. Dass Benedikt XVI. vor drei Jahren eine Strafrechtsreform veranlasst hat (bevor die heutigen Missbrauchsskandale so richtig ausgebrochen waren), zeigt aber doch, dass dieser Papst sich sehr wohl seiner Autorität bewusst ist und diese auch ausübt.
Es ist völlig richtig: zu lange herrschte das Gerede vom Heilmittel der Barmherzigkeit. Wenn man aber aufmerksam gerade auch den zitierten Abschnitt aus dem Seewald-Buch liest, merkt man, dass Benedikt da eine ganz wichtige und in die richtige Richtung gehende Wendung geben will. Und wenn einer Courage an den Tag gelegt hat, dann er, und nicht nur erst, als er Papst war. Ratzinger/Benedikt haben sich nie vor dem \"Schmutz in der Kirche\" in die Defensive zurückgezogen. Mir wird jetzt die Kreuzwegmeditation aus dem Jahr 2005 in ihren verschiedenen Facetten immer deutlicher.


2
 
 Bonifaz2010 2. Dezember 2010 
 

Grotesk

Seit Jahrzehnten befindet sich die Kirche in einem Zustand der Selbstzerstörung, weil Päpste und Bischöfe ihre Autorität nicht mehr ausüben, sondern die Progressisten und Falschlehrer nahezu ungehindert wirken lassen. Wie die Faust aufs Auge paßt dazu, daß Rom das Kirchenstrafrecht reformieren will - ganz so, als ob die Kirche gewillt wäre, das Strafrecht irgendwie zur Anwendung zu bringen. Jeder weiß doch, daß man statt dessen weiterhin vom \"Heilmittel der Barmherzigkeit\" (Johannes XXIII) Gebrauch machen wird.


2
 
 M.Schn-Fl 2. Dezember 2010 
 

@Mysterium ineffabile

Ich schliesse mich Ihrem Kommentar an insbesondere dem letzten Absatz.


1
 
 Waldi 2. Dezember 2010 
 

Ich bin überzeugt...,

dass die schwere Krise der Kirche von heute für einfache Gläubige deutlicher voraussehbar war, als vom geeichten Klerus. Papst Benedikt XVI. ist wohl der einzige, der aufgrund seiner eigenen intuitiven Voraussicht, den Instinkt des Gottesvolkes gebührend gewürdigt hat. Seine Kontinuität erweist sich immer deutlicher als weises Programm mit Weitsicht im Sinne Jesu, der ihn als Stellvertreter erwählt hat.


3
 
 Mysterium Ineffabile 2. Dezember 2010 

Aha!

Das ist ja nun ein interessanter Aspekt der ganzen Sache, vielleicht sogar ein Hauptaspekt. Da beginnt etwas in den 60er Jahren, das sich dann nach der Einführung des neuen Kodex fortsetzt (und auch mit einer für das Pontifikat Johannes Pauls II. typischen Praxis der Laisierung von Klerikern zu tun hat). Jetzt werden also langsam (aber sicher) die Skelette sichtbar, die im Schrank einer nachkonziliaren Gutmenschendenkerei und eines langen Pontifikats mit seinen Eigenheiten verwahrt wurden.

Was noch interessanter ist: schrieen nicht alle im Lauf der Missbrauchsskandale immer gegen Rom? Und gegen Benedikt XVI. in Person? Jetzt scheint eindeutig klar zu werden: die große Verantwortung, die in Händen der Bischöfe und deren fehlender Leitung lag/liegt.


3
 
 AlbinoL 2. Dezember 2010 

@all

Was soll zwischen der Komunikation zwischen einem Jesuiten und einem anhänger de Opus Dei so ungewöhnlich sein?
In Italien arbeitet die Kirche Hand in Hand....
Da ist es nicht ungewöhnlich wenn ein Jesuit ein Opus Dei Haus leitet.


2
 

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