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‚Opus Angelorum’: ein Schreiben der Glaubenskongregation

4. November 2010 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
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Der Direktor des vatikanischen Presseamtes erklärt das Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre über den Verein „Engelwerk“. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Am heutigen Donnerstag veröffentlichte der Vatikan eine klärende Note des Direktors des Presseamtes des Heiligen Stuhles, P. Federico Lombardi SJ, zum Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre vom 2. Oktober 2010 über den Verein „Opus Angelorum“ (Engelwerk). Das Schreiben wird in der Ausgabe vom 5. November der vatikanischen Zeitung „L’Osservatore Romano“ veröffentlicht.

Der neue Rundbrief rufe in Erinnerung, dass ein Schreiben der Glaubenskongregation aus dem Jahr 1983 bestimmt habe, dass sich die Mitglieder des Vereins „Opus Angelorum“ bei der Förderung der Verehrung der Engel an die Lehre der Kirche halten müssten. Es sei verboten, Theorien zu verbreiten oder zu benutzen, die den angeblichen Privatoffenbarungen von Frau Gabriele Bitterlich entnommen sind. Ebenso sei festgehalten worden, dass sich die Mitglieder an die geltenden liturgischen Normen halten müssten, besonders an jene, die die Eucharistie betreffen.


Mit einem Dekret aus dem Jahr 1992 habe die Kongregation diese Direktiven mit einigen weiteren Normen vervollständigt und ihre Ausführung einem vom Heiligen Stuhl ernannten Delegaten anvertraut, der auch für die Beziehungen zwischen dem „Opus Angelorum“ und dem Orden der „Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz“ zuständig gewesen sei.

Heute könne zu dem Schluss gekommen werden, so P. Lombardi, dass das „Opus Angelorum“ treu und ausgeglichen in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche und den liturgischen Normen lebe und einen „öffentlichen Verein der katholischen Kirche“ bilde. Auch der Orden der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz sowie die Schwestern vom Heiligen Kreuz seien regulär von den kirchlichen Autoritäten approbiert.

Dennoch habe in den vergangenen Jahren eine gewisse Zahl von Mitgliedern des „Opus Angelorum“ – und dabei im Besonderen einige Priester, die vom Orden der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz ausgeschlossen worden seien oder diesen verlassen hätten – die durch die Autorität der Kirche gegebenen Normen nicht akzeptiert und arbeite gezielt darauf hin, das ihrer Auffassung nach "echte Engelwerk" wiederherzustellen. Sie würden dabei fortfahren, eine Bewegung zu bilden, die das praktiziere, was verboten worden ist.

"Nach dem Kenntnisstand der Kongregation erfolgt die Werbung für diese Bewegung, die vom gesunden Weg abweicht und jeglicher kirchlichen Kontrolle entzogen ist, auf sehr diskrete Weise; sie präsentiert sich, als ob sie in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stünde."

Aus diesem Grund ermahne die Kongregation für die Glaubenslehre die Ortsordinarien zur Wachsamkeit gegenüber derartigen Initiativen. Sie sollten verboten werden, wenn diese davon in der eigenen Diözese Kenntnis erhielten.


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Lesermeinungen

 SERAPHICUS 6. November 2010 

@salusroma

Dann müssen sie den Vatikab bzw. die DBK darum bitten, eine neue Übersetzung des Codex des kanonischen Rechts anfertigen zu lassen. Solange es diese nicht gibt, gilt die jetzige


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 salusroma 6. November 2010 

@seraphicus

Lieber Seraphicus, das deutsche Kirchenrecht spricht in diesem Zusammenhang natürlich von „Verein“ (e.V.), juristisch ist da nichts zu wollen. Andererseits gibt es dieses Sprachgefühl, welches von der Lebenserfahrung herrührt. Dieses sagt mir, dass ein Verein eine Vereinigung auf säkularer Basis ist (vgl. das deutsche Vereinsrecht), während der Begriff Vereinigung als allgemeiner Oberbegriff von dieser spezifischen Einfärbung noch frei ist. Ein Gefühl, welches von einschlägigen deutschen Wörterbuchübersetzungen aus dem Englischen (association), aus dem Italienischen (associazione) und aus dem Lateinischen (CIC: consociatio) bestätigt wird. Insofern glaube ich, dass in diesem Fall die nicht korrekte Übersetzung von 1992 die richtige wäre. Wir sollten uns im kirchlichen Sprachgebrauch nicht vom profanen Gebrauch nivellieren lassen. „Kirchliche Vereinigung“ hat doch einen schöneren Klang als „kirchlicher Verein“.

kath.net/detail.php?id=28781


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 salusroma 5. November 2010 

Ist das ein Übersetzungsproblem?

Sofern es erlaubt ist, möchte ich höflichst darauf hinweisen, daß man den in der italienischen Osservatore-Ausgabe vom 5.November gebrauchten Begriff \"associazione\" auch mit Vereinigung übersetzen kann, ja an sich auch so übersetzen sollte. Es handelt sich ja in diesem Zusammenhang um eine kirchliche Vereinigung und nicht um einen säkulären Verein. Das gilt auch dann, wenn diese Vereinigung für die zivile Sphäre in Deutschland ein e.V., also ein eingetragener Verein ist.
Vgl.:Hoepli,Onlinelekikon, Stichwort \"associazione\".

kath.net/detail.php?id=28781


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