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‚Opus Angelorum’: ein Schreiben der Glaubenskongregation

4. November 2010 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
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Der Direktor des vatikanischen Presseamtes erklärt das Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre über den Verein „Engelwerk“. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) Am heutigen Donnerstag veröffentlichte der Vatikan eine klärende Note des Direktors des Presseamtes des Heiligen Stuhles, P. Federico Lombardi SJ, zum Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre vom 2. Oktober 2010 über den Verein „Opus Angelorum“ (Engelwerk). Das Schreiben wird in der Ausgabe vom 5. November der vatikanischen Zeitung „L’Osservatore Romano“ veröffentlicht.

Der neue Rundbrief rufe in Erinnerung, dass ein Schreiben der Glaubenskongregation aus dem Jahr 1983 bestimmt habe, dass sich die Mitglieder des Vereins „Opus Angelorum“ bei der Förderung der Verehrung der Engel an die Lehre der Kirche halten müssten. Es sei verboten, Theorien zu verbreiten oder zu benutzen, die den angeblichen Privatoffenbarungen von Frau Gabriele Bitterlich entnommen sind. Ebenso sei festgehalten worden, dass sich die Mitglieder an die geltenden liturgischen Normen halten müssten, besonders an jene, die die Eucharistie betreffen.


Mit einem Dekret aus dem Jahr 1992 habe die Kongregation diese Direktiven mit einigen weiteren Normen vervollständigt und ihre Ausführung einem vom Heiligen Stuhl ernannten Delegaten anvertraut, der auch für die Beziehungen zwischen dem „Opus Angelorum“ und dem Orden der „Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz“ zuständig gewesen sei.

Heute könne zu dem Schluss gekommen werden, so P. Lombardi, dass das „Opus Angelorum“ treu und ausgeglichen in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche und den liturgischen Normen lebe und einen „öffentlichen Verein der katholischen Kirche“ bilde. Auch der Orden der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz sowie die Schwestern vom Heiligen Kreuz seien regulär von den kirchlichen Autoritäten approbiert.

Dennoch habe in den vergangenen Jahren eine gewisse Zahl von Mitgliedern des „Opus Angelorum“ – und dabei im Besonderen einige Priester, die vom Orden der Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz ausgeschlossen worden seien oder diesen verlassen hätten – die durch die Autorität der Kirche gegebenen Normen nicht akzeptiert und arbeite gezielt darauf hin, das ihrer Auffassung nach "echte Engelwerk" wiederherzustellen. Sie würden dabei fortfahren, eine Bewegung zu bilden, die das praktiziere, was verboten worden ist.

"Nach dem Kenntnisstand der Kongregation erfolgt die Werbung für diese Bewegung, die vom gesunden Weg abweicht und jeglicher kirchlichen Kontrolle entzogen ist, auf sehr diskrete Weise; sie präsentiert sich, als ob sie in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stünde."

Aus diesem Grund ermahne die Kongregation für die Glaubenslehre die Ortsordinarien zur Wachsamkeit gegenüber derartigen Initiativen. Sie sollten verboten werden, wenn diese davon in der eigenen Diözese Kenntnis erhielten.


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