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| ![]() Recht auf Leben oder Recht auf Abtreibung?19. Oktober 2010 in Deutschland, 27 Lesermeinungen In einen Offenen Brief protestieren eine Reihe von Vereinen und Privatpersonen gegen die Unterstützung des Marsches für das Leben durch Prominente Politiker der CDU/CSU. Berlin (kath.net) An dem vom Bundesverband Lebensrecht (BVL) organisierte Marsch hatten etwa 1.800 Personen teilgenommen. Die Unterzeichner des Offenen Briefes werfen den im BVL organisierten Abtreibungsgegnern ein fundamentalistisch-christliches Weltbild vor, weil diese das Ziel des ausnahmslosen Verbots von Schwangerschaftsabbrüchen verfolgen. Sie sind der Auffassung, dass die Ziele des Bundesverbands Lebensrecht zutiefst undemokratisch sind. Hinter dem Protestschreiben steht offenbar die Auffassung, es gebe ein Recht auf Abtreibung, das der BVL den Frauen streitig machen will. Abtreibung sei für viele Frauen eine medizinische und soziale Notwendigkeit, heißt es wörtlich. Ungewollte Schwangerschaften seien trotz Sexualaufklärung und Verhütung nie vollständig auszuschließen. Nach Ansicht der Verfasser des Briefes müssten Frauen das Recht haben, eine Schwangerschaft nach eigenem Gutdünken zu beenden. Ein Gebärzwang würde fundamentalen Menschenrechten auf sexuelle und reproduktive Gesundheit widersprechen, ist in dem Schreiben zu lesen. Daher fordern die Unterzeichner die Streichung des § 218 aus dem deutschen Strafgesetzbuch. Mit einer strafgesetzlichen Bedrohung ist das Menschenrecht auf Selbstbestimmung unmöglich. Für die Unterzeichner stehen fundamentale Menschenrechte auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und das Menschenrecht auf Selbstbestimmung bereits geborener Menschen anscheinend über dem Grundrecht der Ungeborenen auf Leben. Die Unterzeichner werfen dem BVL eine Idealisierung des Ungeborenen vor, womit sich Konservative als Lebensschützer inszenieren würden, ohne tatsächliche Lösungsansätze für soziale Probleme bieten zu müssen. Anscheinend ist den Unterzeichnern das vielfältige Angebot der im BVL organisierten Gruppen für schwangere Frauen in Not nicht bekannt. Bemerkenswert ist die Bezeichnung das Ungeborene für Kinder im Mutterleib. Embryonen werden auf diese Weise sprachlich zu einem unpersönlichen Etwas gemacht, über das willkürlich verfügt werden kann. Gegen Ende des Briefes werden die Vertreter der CDU/CSU dazu aufgefordert, unmissverständlich für das Grundgesetz der BRD einzutreten anstellte tendenziell fundamentalistische Gruppen zu unterstützen. Hier wird offenbar versucht, die im BVL organisierten Lebensschützer als außerhalb des Grundgesetzes stehend zu definieren. Als wesentliche Punkte des Grundgesetzes werden von den Unterzeichnern die Gleichberechtigung von Mann und Frau (Artikel 3), das Recht von Frauen auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit (Artikel 2) und die Unantastbarkeit ihrer Würde (Artikel 1) herausgegriffen. Offenbar sehen sie diese durch die Tätigkeit des BVL in Gefahr. Auf das Recht Ungeborener auf Gleichberechtigung, freie Entfaltung der Persönlichkeit und ihre unantastbare Würde wird allerdings nicht eingegangen. Weiters werfen die Unterzeichner Abtreibungsgegnern vor, diese würden Frauen vor Kliniken, an Schulen und im Internet mit wissentlich falschen Informationen über Schwangerschaftsverlauf, Entwicklung des Embryos und gesundheitliche Risiken einschüchtern. Der Vorwurf wird allerdings nicht konkretisiert, sondern behauptet, dadurch würde das Stigma des Abbruchs in der Allgemeinheit erhöht und der Zugang zu Abtreibungsmöglichkeiten erschwert. Die Unterzeichner werfen den Abtreibungsgegnern in diesem Zusammenhang vor, religiöse Demagogie wissenschaftlichen und sozialen Fakten vorzuziehen. Dies dürfe von der Politik nicht unterstützt werden. Tatsache ist allerdings, dass Lebensschützer selten religiös argumentieren, da dies nur bei einem ebenfalls religiösen Gesprächspartner sinnvoll wäre. Meistens werden Ergebnisse der Biologie und Psychologie herangezogen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
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