Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischofsweihen - Piusbruderschaft kündigt die Namen der vier neuen Bischöfe an
  2. Liegt ein Schisma in der Luft?
  3. Bischof Heiner Wilmer empfängt Kommunion aus den Händen einer Laiin
  4. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  5. EWTN-Chefin Maria Montserrat Alvarado wird neue Kommunikationspräfektin
  6. Großbritannien: Blühende Tradi-Franziskaner-Kommunität steht vor der Auflösung
  7. Wahrheit ist heilsrelevant
  8. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!
  9. Die Liturgie gehört nicht uns! Reform muss aus der Tradition wachsen
  10. Adios Toni!
  11. Erbärmlich! Lieber Peter Thiel, die meisten Österreicher sind nicht so!
  12. Polnische Bischofskonferenz bejaht in Positionspapier die Ehe nur „zwischen Mann und Frau“
  13. Kardinal Kasper warnt deutsche Kirche vor Arroganz: „Beste Methode, sich unbeliebt zu machen“
  14. Weltweiter Rosenkranz für den Frieden am 30. Mai mit Papst Leo XIV. – Übertragung aus dem Vatikan
  15. Papst an Pfadfinder: „Ihr verbindet auf kluge Weise das Buch der Natur mit dem Wort Gottes“

Österreichisches Höchstgericht: Meinungsfreiheit für Lebensschützer

22. September 2010 in Österreich, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die österreichische Lebensschutzgruppe 'Jugend für das Leben' brachte eine Persiflage auf ein Wahlplakat der SPÖ. Die Partei ist mit ihrem Versuch, die Parodie zu untersagen, beim Obersten Gerichtshof gescheitert.


Wien (kath.net)
Die österreichische Lebensschutzgruppe „Jugend für das Leben“ brachte im Landtagswahlkampf 2009 eine Persiflage auf die Salzburger Landeshauptfrau Burgstaller (SPÖ). Die Salzburger SPÖ scheiterte nun am Obersten Gerichtshof (OGH) mit dem Versuch, die Parodie zu untersagen, berichtet die österreichische Tageszeitung „Die Presse“.

Die Salzburger SPÖ plakatierte ihre Spitzenkandidatin, die amtierende Landeshauptfrau Burgstaller inmitten von Kindergartenkindern. Darunter stand der Slogan: „Mein Kindergarten. Meine Freunde. Meine Lieblingshauptfrau!“ Auf der Persiflage von „Jugend für das Leben“ war das Wahlplakat nachgezeichnet, ein Kind neben Burgstaller aber nur im Umriss dargestellt. Darunter war zu lesen: „Weil ich Ihre Abtreibungsstation nicht überlebt habe: Kein Kindergarten. Keine Freunde. Keine Lieblingshauptfrau!“ Im Kleingedruckten war unter anderem zu lesen: „Seit April 2005 wird auf Burgstallers Anweisung im LKH-Salzburg abgetrieben, 4000 Kinder wurden seither getötet. Wählen Sie am 1. März nicht die SPÖ mit ihrer Abtreibungspolitik!“ Die Lebensschutzorganisation bezog sich damit auf eine im April 2005 von Burgstaller gegebene Anweisung, die das Landeskrankenhaus Salzburg zur Durchführung von Abtreibungen verpflichtete. Die Persiflage wurde im Internet veröffentlicht und an 90.000 Salzburger Haushalte verschickt, berichtet die Zeitung.


Die Salzburger SPÖ wollte gegen den Verein eine einstweilige Verfügung erwirken, die es „Jugend für das Leben“ untersagen sollte, die Parodie weiter zu verbreiten. Sie berief sich auf das Urheberrecht, das es nach ihrer Auffassung verbiete, das Bild nach Art eines Cartoons zu verändern. Das Landesgericht Salzburg entschied zugunsten der SPÖ, das Oberlandesgericht Linz bestätigte diese Entscheidung.

„Jugend für das Leben“ ging daraufhin zum Obersten Gerichtshof. Dieser hob die Urteile der beiden unteren Instanzen auf. In der Begründung ist zu lesen, dass das entscheidende Kriterium für eine Parodie die inhaltliche oder künstlerische Auseinandersetzung mit bestimmten Aussagen und Eigenheiten des parodierten Werkes sei. Diese sei im vorliegenden Fall gegeben, die Zeichnung weise ausreichend schöpferische Züge auf, um als individuelle Bearbeitung des Originalbildes angesehen zu werden, berichtet die „Presse“. Die Aussage der Persiflage sei auch nicht unwahr oder ehrenrührig. „Die verbale Gleichsetzung von Abtreibung mit Tötung ist eine pointiert zum Ausdruck gebrachte Kritik, deren Werturteil auf einem wahren Sachverhalt beruht“, zitiert die „Presse“ das Urteil des OGH wörtlich. Parodien stünden unter dem besonderen Schutz der Kunstfreiheit und der Meinungsfreiheit, heißt es in dem Urteil weiters. Im Lichte der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei die Äußerung daher im Rahmen einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit einem Politiker zulässig, weshalb der OGH den Antrag der SPÖ auf eine einstweilige Verfügung abwies.

Link zum Urteil

Der Cartoon auf Kath.tube:


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Abtreibung mit Holocaust verglichen? Geistlicher vom Religionsunterricht freigestellt
  2. Pensionierter Pastor in Nordirland nach Predigt in Schutzzone um Abtreibungsklinik verurteilt
  3. Fluglinie zahlt Stewardess fast eine Million Dollar nach Kündigung wegen pro-life-Ansichten
  4. Weniger Zeit zum Nachdenken, höherer Druck – was die Abtreibungszahlen aussagen
  5. ALfA: Antrag zur „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ verfehlt wirkliche Hilfe für Frauen
  6. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  7. Prag: Tausende Demonstranten fordern bessere Hilfen für Schwangere
  8. Zwangsfinanzierung von Abtreibungen in Krankenversicherungen? Untersuchungen in 13 US-Bundesstaaten
  9. Schauspielerin Christina Applegate nennt Abtreibung ‚Mord‘ und ‚mein Kind töten‘
  10. Britisches Oberhaus stimmt für Abtreibungen bis zur Geburt






Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG noch bis 22. JUNI!
  2. Bischofsweihen - Piusbruderschaft kündigt die Namen der vier neuen Bischöfe an
  3. Liegt ein Schisma in der Luft?
  4. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  5. Bischof Heiner Wilmer empfängt Kommunion aus den Händen einer Laiin
  6. Weltweiter Rosenkranz für den Frieden am 30. Mai mit Papst Leo XIV. – Übertragung aus dem Vatikan
  7. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!
  8. Großbritannien: Blühende Tradi-Franziskaner-Kommunität steht vor der Auflösung
  9. Er starb, weil er die Ehe verteidigte
  10. Adios Toni!
  11. Martin Mosebach: ‚Die Nichtnagetiere betreten das sinkende Schiff‘
  12. Kardinal Kasper warnt deutsche Kirche vor Arroganz: „Beste Methode, sich unbeliebt zu machen“
  13. EWTN-Chefin Maria Montserrat Alvarado wird neue Kommunikationspräfektin
  14. RTL-Journalistin Liv von Boetticher: „Habe die Bundespolizei zwei Nächte lang auf Streife begleitet“
  15. Abtreibung mit Holocaust verglichen? Geistlicher vom Religionsunterricht freigestellt

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz