Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Brasilianischer Erzbischof droht Teilnehmern an der Alten Messe Exkommunikation an
  2. Österreich: Liturgische Kommission wirbt für Kommunion in beiderlei Gestalt
  3. Ist die Zeit der Barmherzigkeit bald vorbei? Stehen wir kurz vor der Zeit des Gerichts?
  4. Ab Juli müssen Besucher Eintritt für den Kölner Dom bezahlen
  5. Um Gottes willen: „die Waffen nieder“ – Kardinal Brandmüllers Ruf zur liturgischen Vernunft
  6. Möge die Versöhnung der Kirche in Deutschland gelingen
  7. "Alle Iraner feiern. Die schlimmsten Menschen der Welt weinen"
  8. Toni Faber und der Zölibat - Beschwerdewelle gegen Wiener Dompfarrer
  9. Ein Gott, der nichts mehr verlangt
  10. Der Apostolische Stuhl und die FSSPX: Wenn Extreme sich berühren
  11. Papst antwortet auf Leserbrief eines Atheisten
  12. Katholische Kirche in Island hilft Menschen mit homosexuellen Neigungen enthaltsam zu leben
  13. "Mit Hitler hat es keinen vernünftigen, authentischen und verantwortungsvollen Dialog gegeben!"
  14. Beschließen ohne zu entscheiden?
  15. Die Nazi-Projektion

Österreichisches Höchstgericht: Meinungsfreiheit für Lebensschützer

22. September 2010 in Österreich, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die österreichische Lebensschutzgruppe 'Jugend für das Leben' brachte eine Persiflage auf ein Wahlplakat der SPÖ. Die Partei ist mit ihrem Versuch, die Parodie zu untersagen, beim Obersten Gerichtshof gescheitert.


Wien (kath.net)
Die österreichische Lebensschutzgruppe „Jugend für das Leben“ brachte im Landtagswahlkampf 2009 eine Persiflage auf die Salzburger Landeshauptfrau Burgstaller (SPÖ). Die Salzburger SPÖ scheiterte nun am Obersten Gerichtshof (OGH) mit dem Versuch, die Parodie zu untersagen, berichtet die österreichische Tageszeitung „Die Presse“.

Die Salzburger SPÖ plakatierte ihre Spitzenkandidatin, die amtierende Landeshauptfrau Burgstaller inmitten von Kindergartenkindern. Darunter stand der Slogan: „Mein Kindergarten. Meine Freunde. Meine Lieblingshauptfrau!“ Auf der Persiflage von „Jugend für das Leben“ war das Wahlplakat nachgezeichnet, ein Kind neben Burgstaller aber nur im Umriss dargestellt. Darunter war zu lesen: „Weil ich Ihre Abtreibungsstation nicht überlebt habe: Kein Kindergarten. Keine Freunde. Keine Lieblingshauptfrau!“ Im Kleingedruckten war unter anderem zu lesen: „Seit April 2005 wird auf Burgstallers Anweisung im LKH-Salzburg abgetrieben, 4000 Kinder wurden seither getötet. Wählen Sie am 1. März nicht die SPÖ mit ihrer Abtreibungspolitik!“ Die Lebensschutzorganisation bezog sich damit auf eine im April 2005 von Burgstaller gegebene Anweisung, die das Landeskrankenhaus Salzburg zur Durchführung von Abtreibungen verpflichtete. Die Persiflage wurde im Internet veröffentlicht und an 90.000 Salzburger Haushalte verschickt, berichtet die Zeitung.


Die Salzburger SPÖ wollte gegen den Verein eine einstweilige Verfügung erwirken, die es „Jugend für das Leben“ untersagen sollte, die Parodie weiter zu verbreiten. Sie berief sich auf das Urheberrecht, das es nach ihrer Auffassung verbiete, das Bild nach Art eines Cartoons zu verändern. Das Landesgericht Salzburg entschied zugunsten der SPÖ, das Oberlandesgericht Linz bestätigte diese Entscheidung.

„Jugend für das Leben“ ging daraufhin zum Obersten Gerichtshof. Dieser hob die Urteile der beiden unteren Instanzen auf. In der Begründung ist zu lesen, dass das entscheidende Kriterium für eine Parodie die inhaltliche oder künstlerische Auseinandersetzung mit bestimmten Aussagen und Eigenheiten des parodierten Werkes sei. Diese sei im vorliegenden Fall gegeben, die Zeichnung weise ausreichend schöpferische Züge auf, um als individuelle Bearbeitung des Originalbildes angesehen zu werden, berichtet die „Presse“. Die Aussage der Persiflage sei auch nicht unwahr oder ehrenrührig. „Die verbale Gleichsetzung von Abtreibung mit Tötung ist eine pointiert zum Ausdruck gebrachte Kritik, deren Werturteil auf einem wahren Sachverhalt beruht“, zitiert die „Presse“ das Urteil des OGH wörtlich. Parodien stünden unter dem besonderen Schutz der Kunstfreiheit und der Meinungsfreiheit, heißt es in dem Urteil weiters. Im Lichte der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei die Äußerung daher im Rahmen einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit einem Politiker zulässig, weshalb der OGH den Antrag der SPÖ auf eine einstweilige Verfügung abwies.

Link zum Urteil

Der Cartoon auf Kath.tube:


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Christdemokraten für das Leben (CDL): Lebensschutz ist nicht verhandelbar
  2. Jesse Jacksons wechselnde Positionen zum Lebensschutz
  3. USA: Ist die katholische Privat-Universität Notre Dame noch katholisch?
  4. Puerto Rico ändert Strafrecht – Ungeborene als Menschen anerkannt
  5. US-Gesundheitsministerium setzt sich für medizinisches Personal ein, das Abtreibungen ablehnt
  6. Kalifornien: 90 Millionen US-Dollar für Planned Parenthood
  7. Influencerin: Entscheidung für Abtreibung war einfacher als Bestellung bei McDonalds
  8. ‚Seien Sie die Person, die eine Frau mit der Hoffnung verbindet!‘
  9. Aktuelle Umfrage zeigt: US-Amerikaner mehrheitlich gegen unbeschränkte Abtreibung
  10. US-Regierung unterstützt Forschung mit Gewebe von abgetriebenen Babys künftig nicht mehr







Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE - 25. MÄRZ!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Toni Faber und der Zölibat - Beschwerdewelle gegen Wiener Dompfarrer
  4. "Alle Iraner feiern. Die schlimmsten Menschen der Welt weinen"
  5. "Europa hat die Gefahr der islamischen Republik Iran noch immer nicht begriffen"
  6. Ist die Zeit der Barmherzigkeit bald vorbei? Stehen wir kurz vor der Zeit des Gerichts?
  7. Um Gottes willen: „die Waffen nieder“ – Kardinal Brandmüllers Ruf zur liturgischen Vernunft
  8. "Mit Hitler hat es keinen vernünftigen, authentischen und verantwortungsvollen Dialog gegeben!"
  9. Der Apostolische Stuhl und die FSSPX: Wenn Extreme sich berühren
  10. Brasilianischer Erzbischof droht Teilnehmern an der Alten Messe Exkommunikation an
  11. Möge die Versöhnung der Kirche in Deutschland gelingen
  12. Österreich: Liturgische Kommission wirbt für Kommunion in beiderlei Gestalt
  13. Vier von sieben: Die unglaubliche Berufungs-Geschichte der Familie Morrison
  14. Ein Gott, der nichts mehr verlangt
  15. "Herr Kardinal Parolin, wieviele zehntausende Tote brauchen Sie noch im Iran, bis Sie aufwachen?"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz