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Österreichisches Höchstgericht: Meinungsfreiheit für Lebensschützer

22. September 2010 in Österreich, 9 Lesermeinungen
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Die österreichische Lebensschutzgruppe 'Jugend für das Leben' brachte eine Persiflage auf ein Wahlplakat der SPÖ. Die Partei ist mit ihrem Versuch, die Parodie zu untersagen, beim Obersten Gerichtshof gescheitert.


Wien (kath.net)
Die österreichische Lebensschutzgruppe „Jugend für das Leben“ brachte im Landtagswahlkampf 2009 eine Persiflage auf die Salzburger Landeshauptfrau Burgstaller (SPÖ). Die Salzburger SPÖ scheiterte nun am Obersten Gerichtshof (OGH) mit dem Versuch, die Parodie zu untersagen, berichtet die österreichische Tageszeitung „Die Presse“.

Die Salzburger SPÖ plakatierte ihre Spitzenkandidatin, die amtierende Landeshauptfrau Burgstaller inmitten von Kindergartenkindern. Darunter stand der Slogan: „Mein Kindergarten. Meine Freunde. Meine Lieblingshauptfrau!“ Auf der Persiflage von „Jugend für das Leben“ war das Wahlplakat nachgezeichnet, ein Kind neben Burgstaller aber nur im Umriss dargestellt. Darunter war zu lesen: „Weil ich Ihre Abtreibungsstation nicht überlebt habe: Kein Kindergarten. Keine Freunde. Keine Lieblingshauptfrau!“ Im Kleingedruckten war unter anderem zu lesen: „Seit April 2005 wird auf Burgstallers Anweisung im LKH-Salzburg abgetrieben, 4000 Kinder wurden seither getötet. Wählen Sie am 1. März nicht die SPÖ mit ihrer Abtreibungspolitik!“ Die Lebensschutzorganisation bezog sich damit auf eine im April 2005 von Burgstaller gegebene Anweisung, die das Landeskrankenhaus Salzburg zur Durchführung von Abtreibungen verpflichtete. Die Persiflage wurde im Internet veröffentlicht und an 90.000 Salzburger Haushalte verschickt, berichtet die Zeitung.


Die Salzburger SPÖ wollte gegen den Verein eine einstweilige Verfügung erwirken, die es „Jugend für das Leben“ untersagen sollte, die Parodie weiter zu verbreiten. Sie berief sich auf das Urheberrecht, das es nach ihrer Auffassung verbiete, das Bild nach Art eines Cartoons zu verändern. Das Landesgericht Salzburg entschied zugunsten der SPÖ, das Oberlandesgericht Linz bestätigte diese Entscheidung.

„Jugend für das Leben“ ging daraufhin zum Obersten Gerichtshof. Dieser hob die Urteile der beiden unteren Instanzen auf. In der Begründung ist zu lesen, dass das entscheidende Kriterium für eine Parodie die inhaltliche oder künstlerische Auseinandersetzung mit bestimmten Aussagen und Eigenheiten des parodierten Werkes sei. Diese sei im vorliegenden Fall gegeben, die Zeichnung weise ausreichend schöpferische Züge auf, um als individuelle Bearbeitung des Originalbildes angesehen zu werden, berichtet die „Presse“. Die Aussage der Persiflage sei auch nicht unwahr oder ehrenrührig. „Die verbale Gleichsetzung von Abtreibung mit Tötung ist eine pointiert zum Ausdruck gebrachte Kritik, deren Werturteil auf einem wahren Sachverhalt beruht“, zitiert die „Presse“ das Urteil des OGH wörtlich. Parodien stünden unter dem besonderen Schutz der Kunstfreiheit und der Meinungsfreiheit, heißt es in dem Urteil weiters. Im Lichte der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei die Äußerung daher im Rahmen einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit einem Politiker zulässig, weshalb der OGH den Antrag der SPÖ auf eine einstweilige Verfügung abwies.

Link zum Urteil

Der Cartoon auf Kath.tube:


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Lesermeinungen

 Dismas 24. September 2010 

Tolle Satire auf das Wahlplakat!!

Gefällt mir sehr gut! wir sollten ruhig offensiver sein, natürlich ohne zu verletzen, wie die Gegner, aber den Finger auf die Wunde legen!! Gratulation an die Lebensschutzbewegung!


0
 
  24. September 2010 
 

Den Komplimenten..

...kann man sich uneingeschränkt anschliessen.
Ich finde die Persiflage des Wahlplakats sehr gelungen.


0
 
 Carolus 23. September 2010 
 

Gratulation!

Beglückwünsche die Proponenten von JvdL für diesen wichtigen Etappensieg in ihrem unermüdlichen Kampf für das Leben der Ungeborenen und freue mich mit ihnen.


1
 
 confrater-stefan 23. September 2010 
 

Petition gegen Abtreibung

Am 7.10.2010 wird die parlamentarische Versammlung des Europarates über den McCafferty-Report (http://assembly.coe.int/Documents/WorkingDocs/Doc10/EDOC12347.pdf) abstimmen. Die Annahme dieses Dokuments würde es christlichen Ärzten, Krankenpflegern usw. sehr stark erschweren, sich zu weigern, an Abtreibungen teilzunehmen. Es wird befürchtet, dass christlichen Krankenhäusern nur die Wahl bleibt, den Betrieb einzustellen oder gegen christliche Grundwerte zu handeln.

Da die Delegierten der parlamentarischen Versammlung von den nationalen Parlamenten entsandt werden, wurde aus diesem Grund heute eine öffentliche Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht, mit welcher nicht nur erreicht werden soll, dass die faktische Straflosigkeit von Abtreibungen ein Ende findet sondern mit der der Bundestag auch aufgefordert wird, die Delegierten an ihre grundrechtliche Verantwortung zu erinnern. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat diese Petition unter der Nummer 14087 angenommen. Unter https://epetitionen.bundestag.de besteht die Möglichkeit, diese Petition mitzuzeichnen. Für eine öffentliche Anhörung ist es notwendig, innerhalb von drei Wochen 50.000 Unterschriften zu erreichen.

epetitionen.bundestag.de


1
 
 Hartmut8948 22. September 2010 
 

Das sind die Christen von morgen !

WQer sich so für das Leben einsetzt, der hat in Wirklichkeit einen Beitrag für das Leben von morgen geleistet.
Wer dagegen noch immer der Abtreibung das Wort redet, ist und bleibt ein Gestriger, denn die Gesellschaft reduziert sich, entsprechend seiner Forderung.
Wer bleibt im Vorteil?
Gottes Heiliger Geist zeigt immer nach Vorne:
Wo ER eingreift, ändert sich das Leben: Heute, Morgen und in fernen Zeiten.
Vergelt´s Gott, nochmals !!!


2
 
 SCHLEGL 22. September 2010 
 

Lebensschutz

Es war seinerzeit schon mutig, dass der Erzbischof von Salzburg die Ernennung zum Ehrenbürger ausgeschlagen hat, weil die Landeshauptfrau mit enormen Druck eine Abtreibungsklinik durchgesetzt hat. Jetzt haben auch die Höchstrichter der Präpotenz der politische Machthaber einmal eine Grenze gesetzt. Der Gruppe \"Jugend für das Leben\", die ich persönlich kenne, meine herzliche Gratulation! Msgr. Franz Schlegl


4
 
 M.Schn-Fl 22. September 2010 
 

Bravo!!!

Zunächst einmal mein Kompliment für die \"Jugend für das Leben.\"
Zeigen sie uns doch, dass Katholiken sich mit Witz und Geist und einer legitimen Scharfzüngigkeit durchaus wirksam wehren können.
Das halte ich für eine ganz wichtige Erfahrung.

So erfreulich das Urteil des OGH auch ist , um so bedenklicher ist das Demokatieverständnis der österreichischen SPÖ und zwei hoher Gerichtsinstanzen.
Als Demokraten können wir gar nicht genug wachsam sein zumal die ÖVP so fest schläft, wie die deutschen Unionsparteien.


3
 
 Ehrmann 22. September 2010 

Wunderbar!

Mwhr ist dazu nicht zu sagen als \"Wunder-voll\"!! Wenn man auch zarte Anzeichen eines Morgenrotes zu werten wei0.


2
 
  22. September 2010 
 

Gratuliere den tapferen Leuten von Jugend für das Leben sehr herzlich!

Gratuliere auch den Höchstrichtern, die sich für mich völlig überraschend nicht dem Druck der Mächtigen gebeugt haben. Das ist eine sehr gute Neuigkeit sowohl für die Lebensschutzbewegung als auch für die österreichische Judikatur!
Danke für diese Nachricht!


5
 

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