Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  4. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  5. 'Wir müssen Halloween wieder katholisch machen'
  6. Vatikanankündigung: Neues Dokument „Mater Populi Fidelis“ wird am 4.11. veröffentlicht
  7. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  8. Keine Religion hat derzeit einen so hohen Blutzoll zu zahlen wie das Christentum
  9. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  10. Asyl in den USA - Eine AfD-Influencerin fühlt sich in Deutschland verfolgt
  11. Gedanken zum Reformationstag – Zwischen Reform, Reformation und Verantwortung
  12. Proaktiv für das Leben
  13. Papst bestätigt neuen Abt für Saint-Maurice in der Schweiz
  14. „Soll ich mich denen anschließen, die immer mehr polarisieren und nach links oder rechts rücken?“
  15. Vatikan möchte Seligsprechungsprozess für Isabella I. „pausieren, aber nicht beenden“

Österreichisches Höchstgericht: Meinungsfreiheit für Lebensschützer

22. September 2010 in Österreich, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die österreichische Lebensschutzgruppe 'Jugend für das Leben' brachte eine Persiflage auf ein Wahlplakat der SPÖ. Die Partei ist mit ihrem Versuch, die Parodie zu untersagen, beim Obersten Gerichtshof gescheitert.


Wien (kath.net)
Die österreichische Lebensschutzgruppe „Jugend für das Leben“ brachte im Landtagswahlkampf 2009 eine Persiflage auf die Salzburger Landeshauptfrau Burgstaller (SPÖ). Die Salzburger SPÖ scheiterte nun am Obersten Gerichtshof (OGH) mit dem Versuch, die Parodie zu untersagen, berichtet die österreichische Tageszeitung „Die Presse“.

Die Salzburger SPÖ plakatierte ihre Spitzenkandidatin, die amtierende Landeshauptfrau Burgstaller inmitten von Kindergartenkindern. Darunter stand der Slogan: „Mein Kindergarten. Meine Freunde. Meine Lieblingshauptfrau!“ Auf der Persiflage von „Jugend für das Leben“ war das Wahlplakat nachgezeichnet, ein Kind neben Burgstaller aber nur im Umriss dargestellt. Darunter war zu lesen: „Weil ich Ihre Abtreibungsstation nicht überlebt habe: Kein Kindergarten. Keine Freunde. Keine Lieblingshauptfrau!“ Im Kleingedruckten war unter anderem zu lesen: „Seit April 2005 wird auf Burgstallers Anweisung im LKH-Salzburg abgetrieben, 4000 Kinder wurden seither getötet. Wählen Sie am 1. März nicht die SPÖ mit ihrer Abtreibungspolitik!“ Die Lebensschutzorganisation bezog sich damit auf eine im April 2005 von Burgstaller gegebene Anweisung, die das Landeskrankenhaus Salzburg zur Durchführung von Abtreibungen verpflichtete. Die Persiflage wurde im Internet veröffentlicht und an 90.000 Salzburger Haushalte verschickt, berichtet die Zeitung.


Die Salzburger SPÖ wollte gegen den Verein eine einstweilige Verfügung erwirken, die es „Jugend für das Leben“ untersagen sollte, die Parodie weiter zu verbreiten. Sie berief sich auf das Urheberrecht, das es nach ihrer Auffassung verbiete, das Bild nach Art eines Cartoons zu verändern. Das Landesgericht Salzburg entschied zugunsten der SPÖ, das Oberlandesgericht Linz bestätigte diese Entscheidung.

„Jugend für das Leben“ ging daraufhin zum Obersten Gerichtshof. Dieser hob die Urteile der beiden unteren Instanzen auf. In der Begründung ist zu lesen, dass das entscheidende Kriterium für eine Parodie die inhaltliche oder künstlerische Auseinandersetzung mit bestimmten Aussagen und Eigenheiten des parodierten Werkes sei. Diese sei im vorliegenden Fall gegeben, die Zeichnung weise ausreichend schöpferische Züge auf, um als individuelle Bearbeitung des Originalbildes angesehen zu werden, berichtet die „Presse“. Die Aussage der Persiflage sei auch nicht unwahr oder ehrenrührig. „Die verbale Gleichsetzung von Abtreibung mit Tötung ist eine pointiert zum Ausdruck gebrachte Kritik, deren Werturteil auf einem wahren Sachverhalt beruht“, zitiert die „Presse“ das Urteil des OGH wörtlich. Parodien stünden unter dem besonderen Schutz der Kunstfreiheit und der Meinungsfreiheit, heißt es in dem Urteil weiters. Im Lichte der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei die Äußerung daher im Rahmen einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit einem Politiker zulässig, weshalb der OGH den Antrag der SPÖ auf eine einstweilige Verfügung abwies.

Link zum Urteil

Der Cartoon auf Kath.tube:


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. Spanien: Kinostart „Verwundet“ - Zeigt, wie Gottes Barmherzigkeit die Wunden der Abtreibung heilt
  2. US-Bischof Robert Barron betet erneut vor Abtreibungsklinik
  3. US-Bischöfe haben wieder zur ProLife-Novene aufgerufen: Beten für das Ende der Abtreibung
  4. Studie: Risiko für psychische Probleme erhöht sich nach Abtreibung
  5. Kardinal Cupich und Pro-Abtreibungs-Senator Durbin: Spielt Geld eine Rolle?
  6. US-Bischöfe kritisieren katholischen Preis für Pro-Abtreibungssenator Richard Durbin
  7. Bischof Voderholzer/Regensburg beim Marsch für das Leben: „Leben ist Grundwert unserer Gesellschaft“
  8. „Die Gesellschaft wacht auf: Lebensrecht ist Menschenrecht“
  9. Gianna Jessen überlebte ihre eigene Spätabtreibung - „Ich sollte tot sein, bin es aber nicht“
  10. Irische Ärzte, die Abtreibungen durchführen, erhalten dafür im Durchschnitt 21.000 Euro pro Jahr






Top-15

meist-gelesen

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Die drei Nonnen von Goldenstein - Jetzt wird die Justiz aktiv
  4. Benjamin Leven: „Was läuft schief in einer Kirche, die sich vor Zulauf fürchtet?“
  5. Vatikanankündigung: Neues Dokument „Mater Populi Fidelis“ wird am 4.11. veröffentlicht
  6. Er hat den Tod für immer verschlungen. Auf dem Weg zum Fest ohne Ende, wo wir erwartet werden
  7. Keine Religion hat derzeit einen so hohen Blutzoll zu zahlen wie das Christentum
  8. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  9. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  10. 'Wir müssen Halloween wieder katholisch machen'
  11. Massive Kritik am „Spiegel“ nach skandalösem Artikel über „Dragqueen“ Jurassica Parka
  12. „Ich erinnere mich nicht“
  13. Kremsmünster: Abt Eckerstorfer für theozentrische Wende in der Kirche
  14. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  15. Die Heiligkeit der Kirche. Wenn das Credo Schuberts schweigt und die Heiligen von heute antworten

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz