Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. US-Katholiken mehrheitlich für die Todesstrafe
  2. Nach fast drei Wochen bricht die Diözese Rottenburg-Stuttgart das Schweigen
  3. Vertrauliche Vorlagen des vatikanischen Konsistoriums sind aufgetaucht
  4. „Mir sind konkrete Reaktionen von Kindern bekannt, die diese Darstellung als verstörend empfanden“
  5. ‚Dubia‘ an den Vatikan – US-Priester bitten um Klärung hinsichtlich liturgischer Änderungen
  6. „Ich kann die Kommunion nicht empfangen. Ist es trotzdem sinnvoll, zur Messe zu gehen?“
  7. Viel Bla-Bla zum Neuen Jahr!
  8. Hongkongs Kardinal Zen äußerte beim Konstistorium Grundsatzkritik an der letzten Bischofssynode
  9. Santo subito? - Vatikan untersucht mögliches Wunder durch Benedikt XVI.!
  10. Brigitte Bardot bedauerte den Verlust des Geheimnisvollen in der Neuen Messe
  11. Wann enden die perspektivlosen Strukturdebatten?
  12. Papst Leo wird die Gründonnerstags-Fußwaschung wieder im Lateran vollziehen
  13. Papst Leo XIV. bestärkt Bischof Voderholzer auf dem Weg der Neuevangelisierung
  14. Neuer Hirtenstab für Papst Leo XIV. betont die Auferstehung
  15. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther von der CDU immer mehr unter Druck

Österreichisches Höchstgericht: Meinungsfreiheit für Lebensschützer

22. September 2010 in Österreich, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die österreichische Lebensschutzgruppe 'Jugend für das Leben' brachte eine Persiflage auf ein Wahlplakat der SPÖ. Die Partei ist mit ihrem Versuch, die Parodie zu untersagen, beim Obersten Gerichtshof gescheitert.


Wien (kath.net)
Die österreichische Lebensschutzgruppe „Jugend für das Leben“ brachte im Landtagswahlkampf 2009 eine Persiflage auf die Salzburger Landeshauptfrau Burgstaller (SPÖ). Die Salzburger SPÖ scheiterte nun am Obersten Gerichtshof (OGH) mit dem Versuch, die Parodie zu untersagen, berichtet die österreichische Tageszeitung „Die Presse“.

Die Salzburger SPÖ plakatierte ihre Spitzenkandidatin, die amtierende Landeshauptfrau Burgstaller inmitten von Kindergartenkindern. Darunter stand der Slogan: „Mein Kindergarten. Meine Freunde. Meine Lieblingshauptfrau!“ Auf der Persiflage von „Jugend für das Leben“ war das Wahlplakat nachgezeichnet, ein Kind neben Burgstaller aber nur im Umriss dargestellt. Darunter war zu lesen: „Weil ich Ihre Abtreibungsstation nicht überlebt habe: Kein Kindergarten. Keine Freunde. Keine Lieblingshauptfrau!“ Im Kleingedruckten war unter anderem zu lesen: „Seit April 2005 wird auf Burgstallers Anweisung im LKH-Salzburg abgetrieben, 4000 Kinder wurden seither getötet. Wählen Sie am 1. März nicht die SPÖ mit ihrer Abtreibungspolitik!“ Die Lebensschutzorganisation bezog sich damit auf eine im April 2005 von Burgstaller gegebene Anweisung, die das Landeskrankenhaus Salzburg zur Durchführung von Abtreibungen verpflichtete. Die Persiflage wurde im Internet veröffentlicht und an 90.000 Salzburger Haushalte verschickt, berichtet die Zeitung.


Die Salzburger SPÖ wollte gegen den Verein eine einstweilige Verfügung erwirken, die es „Jugend für das Leben“ untersagen sollte, die Parodie weiter zu verbreiten. Sie berief sich auf das Urheberrecht, das es nach ihrer Auffassung verbiete, das Bild nach Art eines Cartoons zu verändern. Das Landesgericht Salzburg entschied zugunsten der SPÖ, das Oberlandesgericht Linz bestätigte diese Entscheidung.

„Jugend für das Leben“ ging daraufhin zum Obersten Gerichtshof. Dieser hob die Urteile der beiden unteren Instanzen auf. In der Begründung ist zu lesen, dass das entscheidende Kriterium für eine Parodie die inhaltliche oder künstlerische Auseinandersetzung mit bestimmten Aussagen und Eigenheiten des parodierten Werkes sei. Diese sei im vorliegenden Fall gegeben, die Zeichnung weise ausreichend schöpferische Züge auf, um als individuelle Bearbeitung des Originalbildes angesehen zu werden, berichtet die „Presse“. Die Aussage der Persiflage sei auch nicht unwahr oder ehrenrührig. „Die verbale Gleichsetzung von Abtreibung mit Tötung ist eine pointiert zum Ausdruck gebrachte Kritik, deren Werturteil auf einem wahren Sachverhalt beruht“, zitiert die „Presse“ das Urteil des OGH wörtlich. Parodien stünden unter dem besonderen Schutz der Kunstfreiheit und der Meinungsfreiheit, heißt es in dem Urteil weiters. Im Lichte der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei die Äußerung daher im Rahmen einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit einem Politiker zulässig, weshalb der OGH den Antrag der SPÖ auf eine einstweilige Verfügung abwies.

Link zum Urteil

Der Cartoon auf Kath.tube:


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. USA: Republikanische Politiker wollen Abgabe von Abtreibungspillen strenger regulieren
  2. Katholische Bischöfe Schottlands verurteilen Pufferzonen-Gesetz für Abtreibungskliniken
  3. Nun läutet auch in Italien die erste Glocke „Stimme der ungeborenen Kinder“
  4. Menschenrecht auf Abtreibung?
  5. CDL: „EU-Parlament entscheidet ein weiteres Mal gegen das Recht auf Leben“
  6. Katholische Bischöfe zeigen sich besorgt vor Abtreibungs-Abstimmungen des EU-Parlaments
  7. ‚Jede Frau ist stark genug‘, um sich nach einer Vergewaltigung für ihr Baby zu entscheiden
  8. US-Arzt gibt Freundin im Schlaf Abtreibungspillen, Baby stirbt
  9. Abtreibungszentrum von Planned Parenthood in Manhattan geschlossen
  10. Mutig: Fürst Albert II. verweigert für Monaco die Ausweitung der legalisierten Abtreibung






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Nach fast drei Wochen bricht die Diözese Rottenburg-Stuttgart das Schweigen
  3. Viel Bla-Bla zum Neuen Jahr!
  4. Santo subito? - Vatikan untersucht mögliches Wunder durch Benedikt XVI.!
  5. Vertrauliche Vorlagen des vatikanischen Konsistoriums sind aufgetaucht
  6. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  7. Hongkongs Kardinal Zen äußerte beim Konstistorium Grundsatzkritik an der letzten Bischofssynode
  8. „Mir sind konkrete Reaktionen von Kindern bekannt, die diese Darstellung als verstörend empfanden“
  9. „Ich kann die Kommunion nicht empfangen. Ist es trotzdem sinnvoll, zur Messe zu gehen?“
  10. 'Exportweltmeister in Moral, ansonsten Beobachter an der Seitenlinie. Beschämend'
  11. MEHR hippe Missionare in Augsburg
  12. Brigitte Bardot bedauerte den Verlust des Geheimnisvollen in der Neuen Messe
  13. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  14. Wann enden die perspektivlosen Strukturdebatten?
  15. ‚Dubia‘ an den Vatikan – US-Priester bitten um Klärung hinsichtlich liturgischer Änderungen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz