Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. VIVA IL PAPA - Robert Prevost ist Papst Leo XIV.
  2. Kardinal Zen:„Wird der Heilige Geist euch sagen, dass er sich zwanzig Jahrhunderte lang geirrt hat?“
  3. Skandal in München
  4. Heiligenkreuzer Theologe Waldstein wehrt sich gegen Vorwürfe
  5. Kardinal Müller: Der nächste Papst muss der Homo-Lobby die Stirn bieten
  6. Schönborn: Neuer Papst wird "heiliger und weiser Mann
  7. US-Kardinal Dolan: Trumps Papstbild hinterlässt schlechten Eindruck
  8. Ermittlungsverfahren gegen Kardinal Woelki eingestellt
  9. Papst Leo XIV.: Der Schatz, den Christus der Welt schenkt. Dominus Iesus
  10. 10 Entscheidungsfragen für den nächsten Papst
  11. Abt Jean Pateau OSB: „Auf die Einheit hinzuarbeiten bedeutet nicht, auf Uniformität hinzuarbeiten“
  12. Papst Leo XIV. unterstützte als Bischof den „Marsch für das Leben“ und ist pro-life
  13. Unfassbar! Lebensschützer wegen Embryomodellen von evangelischen Kirchentag verbannt
  14. HABEMUS PAPAM - Robert Francis Prevost ist Papst - Leo XIV.!
  15. Mitten im Kulturkampf nimmt der Wokeismus noch mal Fahrt auf

Nur das Recht von Ärzten und Angehörigen wurde gestärkt

28. Juni 2010 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Zum Urteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe - Von Klaus-Peter Grasse


Berlin (kath.net/idea)
Mit dem Urteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt. So haben viele Medien getitelt. Auch nach Ansicht der EKD hat das Gericht das Recht des Patienten auf die Umsetzung seines Willens gestärkt. Wenn es so wäre, dürfte es kaum Kritik geben. Doch wie wurde im konkreten Fall der Patientenwille ermittelt?

Den Ermittlungen des Gerichts zufolge hatte die Patientin, die seit Oktober 2002 in einem Wachkoma lag, einen Monat zuvor mündlich den Wunsch geäußert, dass sie in einem solchen Fall keine künstliche Ernährung wünsche, sondern in Würde sterben möchte.

Die Lebensrechtsorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (AlfA) berichtet, dass sich die Tochter erst nach Jahren an den Wunsch der Mutter erinnerte und dann aktiv wurde. Offensichtlich gab es weder Zeugen noch eine schriftliche Verfügung der Patientin.


Dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet

Der Wunsch, nicht künstlich ernährt zu werden, ist ebenso nachvollziehbar wie der Wunsch einer Tochter, ihrer Mutter ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Aber wie verbindlich ist solch ein Wunsch für Ärzte, Pflegekräfte und Heimleitungen? AlfA hält es zu Recht für „überaus problematisch“, „dass die nicht überprüfbare Behauptung eines einzelnen, ein inzwischen bewusstloser Patient habe ihm gegenüber mündlich erklärt, keine lebenserhaltende Maßnahmen zu wünschen, Ärzte verpflichten solle, medizinisch angebracht erscheinende Maßnahmen zu unterlassen. Damit wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.“

Mindestens zwei Richtungen sind denkbar: Für Angehörige kann es einfach lästig sein, sich um einen Menschen weiter kümmern zu sollen, mit dem man nicht mehr kommunizieren kann. Und es gibt auch Erben, die es nicht erwarten können, dass jemand stirbt.

Darf man über das Leben anderer entscheiden?

Deshalb ist auch der Forderung der Deutschen Hospiz Stiftung zuzustimmen, dass lebenserhaltende Maßnahmen nur eingestellt werden dürfen, „wenn der Betroffene früher glasklar gesagt hat, was er will und was nicht“. Ein beiläufiges Vieraugengespräch ohne Zeugen reiche nicht aus. „Mutmaßungen anderer über den tatsächlichen Willen des Betroffenen dürfen nicht tödlich sein.“ Bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens seien mehrere, dem Patienten nahestehende Menschen zu befragen.

Aus den Aussagen, die sorgsam zu dokumentieren seien, müsse sich ein einheitliches Bild ergeben. In diesem Sinne sollte das Patientenverfügungsgesetz nachgebessert werden. Die Stiftung hat Recht. Der Bundesgerichtshof hat nicht das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt, sondern das Recht von Angehörigen und Ärzten, über das Leben anderer zu entscheiden. Dadurch ist die Menschenwürde weitaus mehr bedroht als durch das fragwürdige Bemühen, Leben um jeden Preis zu verlängern.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Euthanasie

  1. Trauriger Rekord: Fast 10.000 Euthanasietote in den Niederlanden im Jahr 2024
  2. Kardinal kritisiert Gesetz zu Suizidbeihilfe in der Toskana
  3. Kanadische Ärzte wollen Organe von Euthanasiepatienten gewinnen
  4. Bischof Egan: ‚Großbritannien ist kein christliches Land mehr.‘
  5. Vier ehemalige Premierminister gegen das geplante Euthanasiegesetz in Großbritannien
  6. Niederlande: Euthanasie für 17-Jährige mit Depressionen und Angststörungen
  7. Britischer Priester und Arzt warnt vor Öffnung der Kirche für Euthanasie
  8. Assistierter Selbstmord ist in Kanada mittlerweile Routine
  9. Kultur des Todes: US-Apothekenketten verkaufen Abtreibungspillen - Pfizer sponsert Euthanasie-Gruppe
  10. Erzdiözese Montreal kämpft vor Gericht für Ausnahme vom Euthanasiegesetz







Top-15

meist-gelesen

  1. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. VIVA IL PAPA - Robert Prevost ist Papst Leo XIV.
  3. Kardinal Zen:„Wird der Heilige Geist euch sagen, dass er sich zwanzig Jahrhunderte lang geirrt hat?“
  4. HABEMUS PAPAM - Robert Francis Prevost ist Papst - Leo XIV.!
  5. Skandal in München
  6. Heiligenkreuzer Theologe Waldstein wehrt sich gegen Vorwürfe
  7. Kardinal Müller: „Es ist uns nicht gestattet, das Papsttum zu verweltlichen“
  8. Kardinal Müller: Der nächste Papst muss der Homo-Lobby die Stirn bieten
  9. 10 Entscheidungsfragen für den nächsten Papst
  10. US-Kardinal Dolan: Trumps Papstbild hinterlässt schlechten Eindruck
  11. KONKLAVE - Erneut Schwarzer Rauch nach Wahlgang 2 und 3
  12. Schönborn: Neuer Papst wird "heiliger und weiser Mann
  13. Papst Leo XIV.: Der Schatz, den Christus der Welt schenkt. Dominus Iesus
  14. Papst Leo XIV. unterstützte als Bischof den „Marsch für das Leben“ und ist pro-life
  15. Mitten im Kulturkampf nimmt der Wokeismus noch mal Fahrt auf

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz