Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Burke wird alte Messe im Petersdom feiern - Dazu darf der Kathedra-Altar genutzt werden
  2. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  3. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  4. Drei Nonnen für ein Halleluja
  5. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  6. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  7. Nach Verhaftung wegen transkritischer Beiträge - Debatte um Meinungsfreiheit in Großbritannien
  8. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  9. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  10. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  11. Das letzte Wort des Gekreuzigten: Der Schrei Jesu als Hingabe und Quelle der Hoffnung
  12. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  13. Eine faszinierende Gebetsoase in den österreichischen Bergen
  14. Kardinal Sarah: Papier zu Homo-Segnung gefährdet Einheit der Kirche
  15. Brötchentüten für die Demokratie

Nur das Recht von Ärzten und Angehörigen wurde gestärkt

28. Juni 2010 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Zum Urteil des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe - Von Klaus-Peter Grasse


Berlin (kath.net/idea)
Mit dem Urteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt. So haben viele Medien getitelt. Auch nach Ansicht der EKD hat das Gericht das Recht des Patienten auf die Umsetzung seines Willens gestärkt. Wenn es so wäre, dürfte es kaum Kritik geben. Doch wie wurde im konkreten Fall der Patientenwille ermittelt?

Den Ermittlungen des Gerichts zufolge hatte die Patientin, die seit Oktober 2002 in einem Wachkoma lag, einen Monat zuvor mündlich den Wunsch geäußert, dass sie in einem solchen Fall keine künstliche Ernährung wünsche, sondern in Würde sterben möchte.

Die Lebensrechtsorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (AlfA) berichtet, dass sich die Tochter erst nach Jahren an den Wunsch der Mutter erinnerte und dann aktiv wurde. Offensichtlich gab es weder Zeugen noch eine schriftliche Verfügung der Patientin.


Dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet

Der Wunsch, nicht künstlich ernährt zu werden, ist ebenso nachvollziehbar wie der Wunsch einer Tochter, ihrer Mutter ein würdevolles Sterben zu ermöglichen. Aber wie verbindlich ist solch ein Wunsch für Ärzte, Pflegekräfte und Heimleitungen? AlfA hält es zu Recht für „überaus problematisch“, „dass die nicht überprüfbare Behauptung eines einzelnen, ein inzwischen bewusstloser Patient habe ihm gegenüber mündlich erklärt, keine lebenserhaltende Maßnahmen zu wünschen, Ärzte verpflichten solle, medizinisch angebracht erscheinende Maßnahmen zu unterlassen. Damit wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.“

Mindestens zwei Richtungen sind denkbar: Für Angehörige kann es einfach lästig sein, sich um einen Menschen weiter kümmern zu sollen, mit dem man nicht mehr kommunizieren kann. Und es gibt auch Erben, die es nicht erwarten können, dass jemand stirbt.

Darf man über das Leben anderer entscheiden?

Deshalb ist auch der Forderung der Deutschen Hospiz Stiftung zuzustimmen, dass lebenserhaltende Maßnahmen nur eingestellt werden dürfen, „wenn der Betroffene früher glasklar gesagt hat, was er will und was nicht“. Ein beiläufiges Vieraugengespräch ohne Zeugen reiche nicht aus. „Mutmaßungen anderer über den tatsächlichen Willen des Betroffenen dürfen nicht tödlich sein.“ Bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens seien mehrere, dem Patienten nahestehende Menschen zu befragen.

Aus den Aussagen, die sorgsam zu dokumentieren seien, müsse sich ein einheitliches Bild ergeben. In diesem Sinne sollte das Patientenverfügungsgesetz nachgebessert werden. Die Stiftung hat Recht. Der Bundesgerichtshof hat nicht das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt, sondern das Recht von Angehörigen und Ärzten, über das Leben anderer zu entscheiden. Dadurch ist die Menschenwürde weitaus mehr bedroht als durch das fragwürdige Bemühen, Leben um jeden Preis zu verlängern.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Euthanasie

  1. Trauriger Rekord: Fast 10.000 Euthanasietote in den Niederlanden im Jahr 2024
  2. Kardinal kritisiert Gesetz zu Suizidbeihilfe in der Toskana
  3. Kanadische Ärzte wollen Organe von Euthanasiepatienten gewinnen
  4. Bischof Egan: ‚Großbritannien ist kein christliches Land mehr.‘
  5. Vier ehemalige Premierminister gegen das geplante Euthanasiegesetz in Großbritannien
  6. Niederlande: Euthanasie für 17-Jährige mit Depressionen und Angststörungen
  7. Britischer Priester und Arzt warnt vor Öffnung der Kirche für Euthanasie
  8. Assistierter Selbstmord ist in Kanada mittlerweile Routine
  9. Kultur des Todes: US-Apothekenketten verkaufen Abtreibungspillen - Pfizer sponsert Euthanasie-Gruppe
  10. Erzdiözese Montreal kämpft vor Gericht für Ausnahme vom Euthanasiegesetz






Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  3. Kardinal Burke wird alte Messe im Petersdom feiern - Dazu darf der Kathedra-Altar genutzt werden
  4. Drei Nonnen für ein Halleluja
  5. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  6. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  7. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  8. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  9. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  10. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  11. US-Präsident ehrt am 8. September erneut die Muttergottes
  12. „Ich liebe euch! Geht zur Messe!“
  13. Papst betet für Familie des ermordeten Charlie Kirk
  14. Bischof Barron über Charlie Kirk: Er war ‚in erster Linie ein leidenschaftlicher Christ‘
  15. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz