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Neue Nihil-obstat-Normen

30. April 2010 in Deutschland, 12 Lesermeinungen
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Die Nihil obstat-Normen in Deutschland sind mit Dekret vom 25. März 2010 für fünf Jahre ad experimentum in Kraft gesetzt worden. Sie gelten sinngemäß auch für die Fakultäten und Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft.


Bonn (kath.net)
Mit großer Zustimmung hat der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz die Nihil-obstat-Normen der Kongregation für das Katholische Bildungswesen zur Kenntnis genommen, mit der erstmals für alle theologischen Fakultäten und Hochschulen in Deutschland die kirchliche Mitwirkung bei der Berufung von Theologieprofessoren geregelt wird. „Mit der neuen Verfahrensordnung wird ein für alle Beteiligten transparentes Verfahren gewährleistet“, erklärte Erzbischof Robert Zollitsch.


Über die „Normen zur Erteilung des Nihil obstat bei der Berufung von Professoren der Katholischen Theologie an den staatlichen Universitäten im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ hatte es intensive Gespräche zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und der Kongregation gegeben, seit der Präfekt der Bildungskongregation im Jahr 1991 eine entsprechende Verfahrensordnung angekündigt hatte. Zuletzt hatte der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Theologie an den Hochschulen eine entsprechende Verfahrensordnung empfohlen. Die Nihil obstat-Normen sind mit Dekret vom 25. März 2010 für fünf Jahre ad experimentum in Kraft gesetzt worden. Sie gelten sinngemäß auch für die Fakultäten und Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft.

Dem Diözesanbischof kommt bei der kirchlichen Mitwirkung bei den Berufungsverfahren die zentrale Rolle zu. Er erteilt das Nihil obstat und muss sich entsprechend ein eigenes wertendes Urteil bezüglich Lehre und Lebenswandel des Kandidaten bilden. Neben der Klärung der Rechte und der Pflichten der Beteiligten legen die Normen Kriterien, Verfahrensschritte und Fristen für die kirchliche Mitwirkung fest. Auch werden die Berufungsvoraussetzungen präzisiert, die für Theologieprofessoren ergänzend zu den allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen gelten. Für Laien wird ein mindestens einjähriger praktischer Einsatz in der Pastoral verlangt, der vom für die Fakultät zuständigen Diözesanbischof anerkannt ist.


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Lesermeinungen

 Agent 2. Mai 2010 

Zukunftsvisionen...

Auch aus der Bibel heraus kann man sich völlig neue Irrlehren basteln, solange man sich nicht bei ihrer Auslegung an die leitende Hand der Mutter Kirche hält...

Ich sehs schon vor mir:
Entrückte Geisteswissenschaftler
als Pastoralreferenten in Beschäftigungstherapie ....
Das Gemeindeleben -ein einziges Experimentierfeld....
Die Messe als Versuchskaninchen...
Der Priester nur noch ein Assistent...

Oder noch schlimmer: PASTORALREFERENTINNEN...

Ahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh!


2
 
 Micky 2. Mai 2010 
 

Irrlehren erkennen

Das Wichtigste ist, dass vor der Berufung genauestens geprüft wird, ob und wenn ja welche Irrlehren bereits von der Person vertreten wurden.
Die Vorstellung, dass irgendwann Priesteranwärter überwiegend von Menschen unterrichtet werden, die selbst nicht glauben, oder ständig ihre eigenen wirren Theorien über Gottes Wort stellen, wäre ein Alptraum.
Wer sich einmal die dicken Bücher der allseits bekannten Irrlehrer ansieht erkennt schnell, wie schleichend Unglauben daher kommt. Auf Anhieb, insbesondere von einem Studenten kaum zu erkennen.Der Teufel bedient sich nicht der Dummen, um die christliche Lehre zu zerstören, sondern der eloquenten und medienerfahrenen Professoren.Personen also, die gern in talkshows eingeladen werden und von Vortrag zu Vortrag hetzen.
Hier kommt den Bischöfen eine ganz große Verantwortung zu. Es bedrückt mich, wenn bekannte Theologen erklären, dass sie mit Thesen einiger Irrlehrer übereinstimmen.
Wie man Irrlehrer erkennt? Ganz einfach!
Vergleichen sie einfach deren Thesen mit den klaren Aussagen in der Bibel.
Wer z.B, bestreitet, dass Jesus Gottes Sohn ist und von den Toten auferstanden ist, steht neben dem Evangelium und verbreitet Irrlehren.Er untergräbt die Grundlagen des christlichen Glaubens und überschätzt seine eigene Wichtigkeit über alle zulässigen Maße. l


2
 
 studiosus 1. Mai 2010 

ja

ja, das stimmt auch... ein guter Laienprofessor ist sicher einem schlechten Klerikerprofessor vorzuziehen, ohne Frage... aber umgekehrt ist es dennoch so dass leider oft Laien von vorne herein bevorzugt werden... von wegen: \"Priester sollen in die Seelsorge und nirgends anders hin\"... das ist eine falsche Entwicklung... die ersten und eigentlichen Lehrer sollte immer noch der Klerus sein - was Laien nicht ausschliesst freilich.


2
 
 Spectator 1. Mai 2010 
 

Ach, leider ...

... schützt auch die Amtsgnade nicht vor Irrlehren, das sieht man sehr schön an Küng, aber auch an anderen geistlichen Herrn im Professorentalar ...


3
 
 studiosus 1. Mai 2010 

@ Pascal

ja, dass wieder mehr Geistliche unterrichten sollten dafuer bin ich auch komplett... besonders die \"Kernfaecher\".... da waere ich auch sehr dafuer... aber das waere dich ein schritt gerade in die andere Richtung die jetzt eingeschlagen wurde, oder? ;)


1
 
 Blaise Pascal 1. Mai 2010 
 

Ein Schritt in die richtige Richtung

Noch besser wäre es, wenn nur noch Ordensmänner und geweihte Priester lehren würden.


1
 
 studiosus 1. Mai 2010 

Ach

Ach komm, als ob wir heute nicht das genau umgekehrte Problem haette!!!
Die Leute schliessen doch reihenweise von einer (falschen) Praxis auf ein Soll und duerfen.

Das Handeln muss dem Denken folgen, die Praxis der Theorie, nicht umgekehrt!

Manche Dinge werden komplett ueberladen, und zugleich verschwinden gute Sachen/Faecher... das krankt doch alles hinten und vorne!


2
 
 Dismas 1. Mai 2010 

Finde ich gut..

ja, ein Laie, der Prof. der kath. Theologie werden möchte sollte mindestens ein Jahr in der Pastoral gearbeitet haben. Ob in der Jungendpastoral, der Krankenhaus- oder Altenheimpastoral. Besser noch mehr als ein Jahr! Damit der reinen \"Verkopfung\" etwas vorgebeugt werden kann.


1
 
 Spectator 30. April 2010 
 

Und wie genau ...

... soll bitte ein Laie in der Pastoral tätig sein? Als Pastoralassistent o. ä.? Brauchen wir das denn wirklich so dringend ...?


2
 
 confrater-stefan 30. April 2010 
 

Zur Notwendigkeit pastoraler Erfahrung

Im Falle der Habilitation von Laien im Fach katholische Theologie war bereits seit einem Beschluss der deutschen Bischofskonferenz aus dem Jahre 1972 eine pastorale Tätigkeit vorgesehen. Wenn die, hier leider nicht im Wortlaut genannten Normen, diese Voraussetzungen präzisieren, so ist dies sicherlich im Interesse aller Beteiligten, insbesondere auch der potentiellen Professoren, da diese ein Mehr an Rechtssicherheit erfahren. Es gibt hier (http://www.katholische-theologie.info/Portals/0/institutionen/BAM/3_Wehrle_1-2010.pdf) einen recht instruktiven Text von Herrn Prof. Dr. Weihbischof Wehrle, der dem interessierten Leser ans Herz gelegt sei. Bei aller Liebe zur Wissenschaft darf auf ein gewisses Mindestmaß an Erfahrung ausserhalb des Hörsaals nicht verzichtet werden. Der aktuelle Papst ist ein sehr positives Beispiel dafür, wie man akademische Fähigkeiten gewinnbringend einsetzen kann. Insofern sollte ihn sich nicht nur Priester und Bischöfe sondern auch Hochschullehrer der Theologie zum Vorbild nehmen, auch Laien.


1
 
 studiosus 30. April 2010 

Ich

Ich kenne die neuen Kriterien jetzt auch nicht im Detail, aber ich denke dass das nur wieder eine weitere Buerokratisierung und Verkomplizierung ist.

Etwa bei den Laien:

Wenn ein Laie Professor werde moechte, weshalb muss er dann bitteschoen ein Jahr Pastoralerfahrung haben? Es mu\' ja auch nicht jeder der in der Pastoral ist ein Jahr gelehrt haben!

Gerade bei den Laien wuerde ich sagen: es muss ja nicht jeder alles koennen. Und als Laie ist es legitim, sich auch (neben einem religioesen Leben, versteht sich), auch nur rein der Wissenschaft zu widmen, ohne in der Pastoral taetig zu sein.

Wenn einer in einer Sache gut ist, dann soll man den auch dort einsetzen und nicht noch zig andere Sachen Verlangen wie von einem Alleskoenner.


2
 
 Bonifaz2010 30. April 2010 
 

Was ist das Neue?

Weiß jemand, wie sich die neuen Normen vom alten Recht unterscheiden?


0
 

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