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| ![]() Neue Nihil-obstat-Normen30. April 2010 in Deutschland, 12 Lesermeinungen Die Nihil obstat-Normen in Deutschland sind mit Dekret vom 25. März 2010 für fünf Jahre ad experimentum in Kraft gesetzt worden. Sie gelten sinngemäß auch für die Fakultäten und Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft. Bonn (kath.net) Über die Normen zur Erteilung des Nihil obstat bei der Berufung von Professoren der Katholischen Theologie an den staatlichen Universitäten im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz hatte es intensive Gespräche zwischen der Deutschen Bischofskonferenz und der Kongregation gegeben, seit der Präfekt der Bildungskongregation im Jahr 1991 eine entsprechende Verfahrensordnung angekündigt hatte. Zuletzt hatte der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Theologie an den Hochschulen eine entsprechende Verfahrensordnung empfohlen. Die Nihil obstat-Normen sind mit Dekret vom 25. März 2010 für fünf Jahre ad experimentum in Kraft gesetzt worden. Sie gelten sinngemäß auch für die Fakultäten und Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft. Dem Diözesanbischof kommt bei der kirchlichen Mitwirkung bei den Berufungsverfahren die zentrale Rolle zu. Er erteilt das Nihil obstat und muss sich entsprechend ein eigenes wertendes Urteil bezüglich Lehre und Lebenswandel des Kandidaten bilden. Neben der Klärung der Rechte und der Pflichten der Beteiligten legen die Normen Kriterien, Verfahrensschritte und Fristen für die kirchliche Mitwirkung fest. Auch werden die Berufungsvoraussetzungen präzisiert, die für Theologieprofessoren ergänzend zu den allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen gelten. Für Laien wird ein mindestens einjähriger praktischer Einsatz in der Pastoral verlangt, der vom für die Fakultät zuständigen Diözesanbischof anerkannt ist. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuTheologie
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