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Die Ohrfeigen eines Bischofs

24. März 2010 in Aktuelles, 25 Lesermeinungen
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Von Tag zu Tag wird klarer: Es geht primär darum, die römische Kirche sturmreif zu schießen. Ein Kommentar von Dr. Andreas Unterberger.


Wien (kath.net/andreas-unterberger.at) Relativiert man Kindesmissbrauch, wenn man kritisch darauf verweist, dass im linken und grünen Lager noch vor wenigen Jahren von Vielen Sex mit Kindern propagiert worden ist? Oder relativieren das jene, die diese Tatsache totschweigen und nur vom Missbrauch durch Kirchenangehörige reden?

Von Tag zu Tag wird klarer: Es geht vielen Medien primär darum, die schon sehr brüchig gewordene römische Kirche endgültig sturmreif zu schießen. Denn anders ist es nicht mehr erklärbar, dass selbst der recht schlichte Vorwurf überall breitest berichtet wird, dass ein heutiger Bischof vor 50 Jahren Ohrfeigen ausgeteilt hat.

Dieser Vorwurf ist nämlich für die ersten Nachkriegsjahre, ebenso wie für viele Jahrzehnte und Jahrhunderte davor, leider drei Viertel aller Lehrer, Erzieher und Eltern zu machen. Die gar nicht auf den Gedanken gekommen wären, dass eine Ohrfeige an sich etwas Böses sein könnte. Sie galt als legitimes Erziehungsinstrument.

Dass die gesunde Watsche in den meisten Fällen gar nicht so gesund ist, ist erst in den 70er Jahren Teil des allgemein geteilten Wertefundaments geworden. Die einzigen, die metaphorisch gesprochen heute noch – sogar unter medialer Anleitung – Ohrfeigen für damalige Handgreiflichkeiten einzustecken haben, sind offenbar Kirchenangehörige. Die sich aber auch selbst in ihrer ewigen “Ach-wie-haben-wir-alle-gesündigt”-Attitüde als die idealen Ziele solcher medialer Ohrfeigen verstehen.

Ginge es auch nur einem einzigen der Kirchenkritiker wirklich um die Kinder, dann würde etwa eine gewaltige Debatte über eine ungeheuerliche Zahl und deren Hintergründe entbrennen, die in der neuen Nummer des Polizei-Magazins “Öffentliche Sicherheit” zu lesen ist: Zwei Wissenschafter haben über 400 Obsorge- und Besuchsrechtakten durchsucht und in nicht weniger als 9,4 Prozent Missbrauchsvorwürfe gefunden. Und die Kinderpsychiaterin Heidrun Eichberger – eine der Autoren der Studie – berichtet sogar: “Manche schätzen, dass in 70 Prozent der Obsorge- und Pflegschaftsverfahren der Verdacht eines sexuellen Missbrauchs geäußert wird.”


Diese Zahl stellt alle Verbrechen durch Kirchenangehörige jedenfalls quantitativ weit in den Schatten, absolut wie relativ – selbst wenn man realistischerweise davon ausgeht, dass drei Viertel dieser Vorwürfe blanke Erfindungen im Rosenkrieg oder neurotische Phantasien sind.

Was keinen einzigen der schuldigen Priester auch nur marginal reinwäscht, aber die klamme Frage aufwirft: Wo ist da der große öffentliche Aufschrei? Wo sind da die Hunderten empörten Leitartikel? Wo sind da die großen Berichte über – von Geldern der Gemeinde Wien finanzierten – Initiativen, die als Opferentschädigung auf die Gelder der Kirchenbeitragszahler zugreifen wollen?

Es geht ganz offensichtlich um die Kirche, nicht um die wahren Schuldigen. Das sind die Täter. Das sind diejenigen, die sehr bewusst weggeschaut haben. Das sind diejenigen, die Täter in Funktionen und Situationen versetzt haben, wo ihnen erneut der Zugriff auf Kinder möglich war. In den Familien, in Klöstern, in Erziehungsanstalten. Das sind aber auch alle jene, die dem Kindesmissbrauch auch nur einen Millimeter an öffentlicher Billigung zu verschaffen gesucht haben, die immer wieder eine Senkung des Schutzalters und dergleichen verlangt haben.

Besonders widerlich ist dabei die Rolle der Grünen. Dies wird etwa in einem Gesetzentwurf deutlich, den die Grünen 1985 im deutschen Bundestag eingebracht haben. Das wollen die Grünen heute freilich verdrängen. Und stellen sich in Deutschland wie Österreich heuchlerisch in die vorderste Reihe der Ankläger gegen die Kirche.

In einem Gesetzentwurf der deutschen Grünen vom 4. Februar 1985 ist jedenfalls sowohl die Aufhebung des §175 (Homosexualität) wie des §182 (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen) des deutschen Strafgesetzbuchs verlangt worden. Die Bestrafungen “einvernehmlicher sexueller Kontakte behindern die freie Entfaltung der Persönlichkeit”, hieß es im Gesetzentwurf. Das Strafrecht dürfe im Bereich der Sexualität erst dort Grenzen setzen, wo durch Gewalt oder den Missbrauch von Abhängigkeitsverhältnissen der Willen anderer missachtet werde, so die Grünen. Sie beriefen sich dabei auf Erkenntnisse der Sexualwissenschaften. Es sei erforderlich, einvernehmlich gewünschte sexuelle Handlungen zu entkriminalisieren. In ihrem Gesetzentwurf sagten sie, er stelle nur einen ersten Schritt in diese Richtung dar. Sie kritisierten, „dass infolge der allgemeinen Tabuisierung der Themen Homosexualität wie auch Jugendsexualität die Möglichkeit einer manifest homosexuellen Orientierung bei Jugendlichen ignoriert und geleugnet wurde”.

Einer der prominentesten Grünen, Volker Beck, tadelte (in dem Buch “Der pädosexuelle Komplex” von Angelo Leonpardi) in einem Aufsatz „Das Strafrecht ändern? Plädoyer für realistische Neuorientierung der Sexualpolitik”, der deutsche Bundestag habe sich bei der Vorbereitung wider besseres Sachverständigenwissen für generelle Strafbarkeit der Sexualität mit Kindern entschieden. Beck sah jedoch Ansatzpunkte, um eine “Verbesserung der rechtlichen Situation der Pädophilen” zu erreichen. “Als Perspektive wäre hier z.B. eine Novellierung ins Auge zu fassen, die einerseits das jetzige “Schutzalter” von 14 Jahren zur Disposition stellt (in den Niederlanden gab es solche Initiativen mit erheblichem Erfolg!) oder auch eine Strafabsehensklausel”, schrieb Beck.

Objektiverweise muss man hinzufügen, dass sich Beck zwischenzeitlich von diesem Aufsatz distanziert hat: “Die Sicht auf die Pädophilie war in den 70er und 80er Jahren … von einem systematischen Irrtum in weiten Teilen der Sexualwissenschaft und auch Teilen der Kriminologie verstellt: Selbst Kriminologen des Bundeskriminalamts schlugen damals vor, zwischen gewaltlosen, angeblich “harmlosen” Sexualkontakten und gewaltförmigen, schädlichen Sexualkontakten zwischen Erwachsenen und Kindern zu unterscheiden. Ich habe mich seit Ende der 80er Jahre intensiv mit der Arbeit von Organisationen auseinandergesetzt, die Opfer sexualisierter Gewalt und sexuellen Missbrauchs betreuen. Seitdem habe ich mit Liberalisierungsüberlegungen zum Sexualstrafrecht, die über die 1994 in Deutschland erfolgte Gleichstellung von Hetero- und Homosexualität (Streichung des § 175 StGB) hinausgehen, völlig gebrochen und bin Forderungen in diese Richtung immer entgegengetreten.”

Mit “immer” irrt Beck, um es höflich zu sagen. Immer ist nur die Kirche der Pädophilie entgegengetreten (trotz all der Untaten einzelner Kirchenmänner). Daher ist es ziemlich heuchlerisch, wenn nun ausgerechnet die Grünen in Deutschland und Österreich oberste Moralapostel gegenüber der Kirche in Hinblick auf viel länger zurückliegende Taten spielen. Obwohl die Kirche selbst nie eine Sekunde für Pädophilie eingetreten war, obwohl die grüne Szene sich nicht nun in der Theorie, sondern mehrfach auch in der Praxis solchen Aktivitäten hingegeben hat.


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