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Wer einen von diesen Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt

8. Februar 2010 in Aktuelles, 1 Lesermeinung
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Papst Benedikt spricht bei Vollversammlung des Päpstlichen Rates für die Familie Kindesmissbrauch an: Leider haben einige Glieder der Kirche in verschiedenen Fällen diese Rechte der Kinder verletzt


Vatikan (kath.net)
Papst Benedikt XVI. hat am Montag zur Thematik des Kindesmissbrauches und zur Familie an sich Stellung genommen und bei der Vollversammlung des Päpstlichen Rates für die Familie die "Rechte der Kinder" verteidgt.

Kath.Net dokumentiert die Worte von Papst Benedikt in einer eigenen Übersetzung:

„Eure Vollversammlung hat 'Die Rechte der Kinder' zum Thema, was mit Bezug zum 20. Jahr der 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen approbierten Konvention ausgewählt wurde. Die Kirche hat im Laufe der Jahrhunderte vom Beispiel Christi ausgehend den Schutz der Würde und der Rechte der Minderjährigen gefördert und auf vielerlei Weise die Sorge für sie wahrgenommen. Leider haben einige ihrer Glieder in verschiedenen Fällen diese Rechte verletzt, indem sie im Widerspruch zu dieser Verpflichtung gehandelt haben: ein Verhalten, bei dem die Kirche nicht versäumt und auch in Hinkunft nicht versäumen wird, es zu missbilligen und es zu verurteilen.


Die Zärtlichkeit und die Lehre Jesu, welcher die Kinder als Modell zur Nachahmung ansah, um ins Reich Gottes zu gelangen (vgl. Mt18,1 - 6; 19,13 - 14), waren immer schon ein eindringlicher Appell, gegenüber denselben tiefen Respekt und Sorgfalt zu hegen. Die harten Worte Jesu gegen den, der einen dieser Kleinen zum Bösen verführt (vgl. Mk 9,42), stellen alle unter den Anspruch, niemals das Ausmaß dieses Respekts und dieser Liebe herabzumindern. Deshalb ist auch die Konvention über die Kinderrechte vom Heiligen Stuhl positiv aufgenommen worden, insoweit sie positive Aussagen zur Adoption, über die gesundheitliche Versorgung, die Erziehung, den Schutz der Behinderten und die Absicherung der Kleinen gegen die Gewalt, das Aussetzen und die sexuelle und arbeitsmäßige Ausbeutung enthält. Die Kinderrechtskonvention bezeichnet in ihrer Präambel die Familie 'als natürliche Umgebung für das Wachsen und Gedeihen aller ihrer Mitglieder, insbesondere der Kinder'.

Tatsächlich ist die Familie - aus der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau erwachsend - die größte Hilfe, die man Kindern anbieten kann. Sie wollen von einer Mutter und von einem Vater geliebt werden, die sich ebenso lieben, und sie brauchen Wohnraum, um mit beiden Elternteilen gemeinsam aufzuwachsen und zu leben, weil die mütterliche und die väterliche Figur sich in der Erziehung der Kinder, in der Ausbildung ihrer Persönlichkeit und ihrer Identität ergänzen. Es ist folglich wichtig, daß man alles daran setzt, um sie in einer einigen und stabilen Familie aufwachsen zu lassen.

Zu diesem Zweck ist es nötig, die Ehegatten zu bestärken, nie den Blick auf die tiefgehenden Gründe und die Sakramentalität ihres ehelichen Paktes [bei zwei Getauften] zu verlieren und ihn mit dem Hören des Wortes Gottes, mit dem Gebet, mit dem beständigen Dialog und mit der gegenseitigen Annahme sowie Vergebung zu festigen. Eine nicht-friedliche familiäre Umgebung, die Trennung des Elternpaares, und insbesondere die Separation durch die zivile Scheidung bleiben nicht ohne Konsequenzen für die Kinder, wohingegen die Unterstützung der Familie und die Förderung ihres wahren Wohles, ihrer Rechte, ihrer Einheit und ihrer Stabilität die besten Weisen sind, um die Rechte und authentischen Bedürfnisse der Minderjährigen zu schützen."

Übersetzung durch Dr. Alexander Pytlik


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