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'Wie können wenige Stunden zwischen Abtreibung und Mord trennen?'

26. Jänner 2010 in Österreich, 13 Lesermeinungen
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Knalleffekt in Österreich: FPÖ kündigt Antrag zur Abschaffung der "Eugenischen Indikation" (Teil des österreichischen Abtreibungsgesetzes) im Parlament an - FPÖ-Behindertensprecher hofft auf Unterstützung aller Mandatare


Wien (kath.net)
Die FPÖ wird in Österreich einen Antrag zur Abschaffung der "Eugenischen Indikation", die ein Teil der österreichischen Abtreibunggesetzgebung ist, einbringen. Dies teilte FPÖ-Behindertensprecher Norbert Hofer am Dienstag in einer Aussendung mit. Hofer kritisiert in diesem Zusammenhang, dass behinderte Kinder in Österreich bis zur Geburt getötet werden können. Wörtlich schreibt Hofer: "In der Praxis können behinderte Kinder bis knapp vor der Geburt durch Herzstich getötet werden. Dass eine Abtreibung über die Fristenlösung hinaus und bis zum Geburtstermin für behinderte Kinder in Österreich vorgesehen ist, das ist eine Schande, es ist unmenschlich und es ist bestialisch. Ich kenne viele Menschen, die von Geburt an behindert sind und die heute nicht nur ein erfülltes Leben führen sondern auch für ihre Familien und ihren Freundeskreis unerlässliche Stützen des Alltags sind. Diese Menschen sind nach österreichischer Gesetzgebung letztendlich unerwünscht, wertlos, man hätte sie bis kurz vor der Geburt töten können."


Hofer wird im Parlament einen Antrag gegen die Eugenische Indikation einbringen und hofft auf Unterstützung aller Mandatare, die behinderte Menschen nicht als Menschen dritter Klasse betrachten. Hofer geht davon aus, dass es bei dieser Frage keinen Klubzwang geben werde und eine Mehrheit im Hohen Haus möglich sei. "Ich werde jedenfalls eine namentliche Abstimmung verlangen." In Wien werden dutzende Kinder pro Jahr außerhalb der Fristenlösung getötet, weil sie behindert sind. Bis zu einem Tag vor der Geburt gilt das in Österreich als legale Abtreibung, einige Stunden später als Mord.

"Wir diskutieren in Österreich darüber, ob behinderte Menschen wegen unerwünschter Barrieren bei Bauten oder falscher Gestaltung von Internetseiten diskriminiert werden. Gleichzeitig werden behinderte Menschen vor der Geburt einfach getötet. Das verstößt gegen die Chancengleichheit, wie sie im Bundes-Verfassungsgesetz sowie im Gleichstellungspaket formuliert ist. Und zwar wesentlich deutlicher,
als eine Stufe vor einem Geschäftslokal oder ein zu kleines Behinderten-WC."

Der Argumentation der SPÖ, wonach schon die Diskussion über´Eugenische Indikation nicht erlaubt sei, weil sie Schuldgefühle bei Frauen erzeuge, kann Hofer aufgrund der Dramatik des Bruchs von
Menschenrechten nichts abgewinnen. Hofer: "Ich gehe davon aus, dass hier Schuldgefühle bei Eltern erzeugt werden können. Trotzdem können wir nicht länger tabuisieren. Wie können wenige Stunden zwischen Abtreibung und Mord trennen? Hier muss der Gesetzgeber endlich eine klare Haltung einnehmen. Es kann nicht zwei Arten von Ungeborenen geben. Nämlich solche, die es wert gewesen wären, geboren zu werden und solche, die es nicht wert sind."

kathTube: Der neue Film über Abtreibung



Foto: (c) Archiv; Ein Kind, das eine Spätabtreibung überlebt hat


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