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Selbstzensur aus Angst vor radikalen Muslimen?

8. Oktober 2009 in Deutschland, keine Lesermeinung
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Verlag streicht Roman zum Thema "Ehrenmord" aus dem Programm


Düsseldorf/Bochum (kath.net/idea)
Für Diskussionen sorgt die Entscheidung eines Verlags, einen Roman aus Angst vor Übergriffen radikaler Muslime nicht zu veröffentlichen. Der Düsseldorfer Droste-Verlag strich den Krimi „Wem Ehre gebührt“ der Bochumer Autorin Gabriele Brinkmann aus dem Programm. In dem Buch ermittelt die Kriminalkommissarin Thea Zinck einen sogenannten „Ehrenmord“.

Im Fall einer Veröffentlichung sieht der Verleger Felix Droste „die Sicherheit seiner Familie und die seiner Mitarbeiter gefährdet“. Der Grund seien „einige wirklich schlimme Passagen“. So sage die Kommissarin am Ende des Buchs: „Schiebt euch euren Koran doch in den …“ – sie wird allerdings sofort von ihrem Assistenten unterbrochen, der ihr zu verstehen gibt, dass er nichts von ihrer Wortwahl hält.

Brinkmann sprach gegenüber idea von „Selbstzensur“ und „vorauseilendem Gehorsam“ des Verlags. In einer erfundenen Geschichte müssten fiktive Personen das sagen können, was sie wollen. Zudem sei klar, dass das Buch weder die Meinung des Verlags noch der Autorin widerspiegele. „Die Geschichte ist nicht tendenziös – das bestätigen auch entsprechende Gutachten“, so Brinkmann. Sie habe auch von islamischer Seite keine Kritik bekommen, lediglich ein paar unterstützende E-Mails von befreundeten Autoren.


Die 51-Jährige will sich nun einen neuen Verlag suchen. Die Autorin hatte bereits einige Bücher bei Droste veröffentlicht, darunter eine Krimireihe mit den Titeln „totgepflegt“, „abgemurkst“ und „umgenietet“. Das aktuelle Werk sollte eigentlich unter dem Pseudonym W.W. Domsky erscheinen. Allerdings habe sie dem Verlag auch angeboten, das Buch unter ihrem echten Namen zu veröffentlichen, so Brinkmann. Zudem hätte sich der Verleger im Impressum von dem Roman distanzieren können – dies lehnte Droste jedoch ab.

Der Pressesprecher der Evangelischen Kirche im Rheinland, Jens Peter Iven (Düsseldorf), äußerte sich zurückhaltend zu dem Fall: „Im eigenen Verlagsprogramm kein einziges Buch veröffentlichen zu wollen, das eine Religion – egal welche – beleidigt, ist die verantwortungsvolle Entscheidung eines Verlegers. Aber Verleger stehen nicht nur in dieser Verantwortung: Sie sind eben auch Hüter der Freiheit des Wortes und der Freiheit der Kunst. Nur wenn diese beiden Freiheiten auch gelebt werden, kann es zu einem notwendigen gesellschaftlichen Diskurs kommen.“

Rechtsanwältin Gülsen Celebi (Düsseldorf) hatte in einem Gutachten im Auftrag des Droste Verlags einige Passagen als „kritisch“ eingestuft. Besonders der erwähnte Absatz sei „hochgefährlich“, da an dieser Stelle das heilige Buch des Islam beschmutzt werde. Grundsätzlich begrüßte sie es jedoch, dass der Verlag einen Krimi zum Thema Ehrenmord veröffentlichen möchte. Die Anwältin vertritt vorwiegend muslimische Frauen, die von ihren Ehemännern bedroht oder geschlagen werden.

Bereits vor drei Jahren hatte die Absetzung der Mozart-Oper Idomeneo vom Spielplan der Deutschen Oper Berlin eine Debatte über die Freiheit der Kunst ausgelöst. In der Inszenierung von Hans Neuenfels sollten abgeschlagene Häupter von Poseidon, Jesus, Buddha und Mohammed präsentiert werden. Nachdem islamistische Terrordrohungen eingegangen waren, setzte die Intendantin das Stück ab.


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