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Keine unerlaubte Mitwirkung einer 'Priesterin' bei Begräbnis

20. August 2009 in Österreich, keine Lesermeinung
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Klarstellung des Stiftes Kremsmünster: Keine Konzelebration von Mayr-Lumetzberger in Kremsmünster -Auch keine Kommunion für "Priesterin" und exkommunizierten "Bischof" Regelsberger


Kremsmünster (kath.net/news.stjosef.at)
Das Stift Kremsmünster hat in einer Presserklärung klargestellt, dass es am 28. Mai 2009 bei einem Begräbnis keine unerlaubte Mitwirkung der selbsternannten "Priesterin" Christine Mayr-Lumetzberger beim Begräbnis in Kremsmünster gegeben habe. Wörtlich stellte Pressesprecher P. Dr. Bernhard Eckerstorfer in einer Erklärung klar: "Das am 28. 5. 2009 in Kremsmünster abgehaltene Begräbnis einer jungen Frau fand unter dem Beisein der exkommunizierten "Priesterin" Christine Mayr-Lumetzberger statt. Sie ist eine Freundin der aus der Kirche ausgetretenen Verstorbenen und nahm auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen die Verabschiedung auf dem öffentlichen Friedhof in Kremsmünster vor. Das Stift Kremsmünster hatte sich diesem Wunsch der Familie unterzuordnen. Das Totenrequiem in der Stiftskirche hielt - ebenfalls auf Wunsch der Familie - der Pfarrer von Kremsmünster. Frau Lumetzberger war bei dieser Feier zugegen, wie dies bei Begräbnissen auch öfters nicht-katholische Amtsträger sind. Hier von einer Konzelebration zu sprechen, ist unzulässig."


Eckerstorfer stellte auch klar, dass unabhängig von diesem Begräbnis Abt Ambros in einem Brief vom 30. 7. 2009 gegenüber Frau Lumetzberger und dem ebenfalls exkommunizierten "Bischof" Raphael Regelsberger bekräftigt habe , dass diese beiden im Stift Kremsmünster und in den Stiftspfarren bei der Eucharistiefeier "nicht kommunizieren dürfen". Außerdem habe Abt Ambros beide aufgefordert, in die Gemeinschaft der Kirche zurückzukehren.


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