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Unfähig für die Mitgliedschaft in kirchlichen Räten

25. Mai 2009 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Vatikanschreiben: 'Wir sind Kirche'-Aktivisten dürfen aus kirchlichen Gremien ausgeschlossen werden - "Wer sich den öffentlichen Protesten der Organisation gegen Papst, Bischöfe und Lehramt anschließe, ist unfähig zur Mitgliedschaft in kirchlichen Rä


Vatikan (kath.net)
Der oberste Gerichtshof der katholischen Kirche im Vatikan hat in einem Schreiben klar gestellt, dass Bischöfe das Recht haben, "Wir-sind-Kirche"-Aktivisten aus kirchlichen Gremien auszuschließen. In dem Dekret des Obersten Gerichts der Apostolischen Signatur, aus dem die Katholische Nachrichten-Agentur KNA zitiert, heißt es, dass derjenige, der sich den öffentlichen Protesten der Organisation gegen Papst, Bischöfe und Lehramt anschließe, sich unfähig für die Mitgliedschaft in kirchlichen Räten mache. Die Entscheidungsbefugnis liege beim jeweiligen Diözesanbischof. Das Vatikanschreiben verweist auch auf ein Schreiben der Römischen Glaubenskongregation an die deutschen Bischöfe von 1996 und erinnert daran, dass die Forderungen des so genannten Kirchenvolksbegehrens „zum Teil der kirchlichen Lehre widersprechen und in offenem Gegensatz zur kirchlichen Ordnung stehen“. Die Unterstützer trügen zu einer Spaltung zwischen dem Volk Gottes und der kirchlichen Leitung bei. Das Kirchenmodell von "Wir sind Kirche" ist ein „unannehmbares demokratisches Kirchenmodell“.



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