Unfähig für die Mitgliedschaft in kirchlichen Räten25. Mai 2009 in Aktuelles, keine Lesermeinung Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Vatikanschreiben: 'Wir sind Kirche'-Aktivisten dürfen aus kirchlichen Gremien ausgeschlossen werden - "Wer sich den öffentlichen Protesten der Organisation gegen Papst, Bischöfe und Lehramt anschließe, ist unfähig zur Mitgliedschaft in kirchlichen Rä
Vatikan (kath.net) Der oberste Gerichtshof der katholischen Kirche im Vatikan hat in einem Schreiben klar gestellt, dass Bischöfe das Recht haben, "Wir-sind-Kirche"-Aktivisten aus kirchlichen Gremien auszuschließen. In dem Dekret des Obersten Gerichts der Apostolischen Signatur, aus dem die Katholische Nachrichten-Agentur KNA zitiert, heißt es, dass derjenige, der sich den öffentlichen Protesten der Organisation gegen Papst, Bischöfe und Lehramt anschließe, sich unfähig für die Mitgliedschaft in kirchlichen Räten mache. Die Entscheidungsbefugnis liege beim jeweiligen Diözesanbischof. Das Vatikanschreiben verweist auch auf ein Schreiben der Römischen Glaubenskongregation an die deutschen Bischöfe von 1996 und erinnert daran, dass die Forderungen des so genannten Kirchenvolksbegehrens zum Teil der kirchlichen Lehre widersprechen und in offenem Gegensatz zur kirchlichen Ordnung stehen. Die Unterstützer trügen zu einer Spaltung zwischen dem Volk Gottes und der kirchlichen Leitung bei. Das Kirchenmodell von "Wir sind Kirche" ist ein unannehmbares demokratisches Kirchenmodell.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |