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| ![]() Wechsel vom Islam zum Christentum kann Asylgrund sein15. Jänner 2009 in Aktuelles, keine Lesermeinung Freiburger Gericht: Konvertiten droht im Iran schwere Verfolgung Freiburg (kath.net/idea) Bei seiner Einreise nach Deutschland im Jahr 2002 war der 44-Jährige noch Moslem gewesen. In den folgenden Jahren bekam er Kontakt zu einer Baptistengemeinde, wurde Christ und ließ sich taufen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sah in der Hinwendung zum Christentum jedoch nur einen Versuch, der drohenden Abschiebung zu entgehen. Anders sah es das Gericht. Zur Religionsfreiheit gehöre das Recht, den christlichen Glauben anzunehmen und sein Leben daran auszurichten. Diese Absicht habe der klagende Flüchtling überzeugend dargelegt. Bei der Urteilsbegründung verwies das Gericht auf Erkenntnisse der Schweizer Flüchtlingshilfe, dass iranische Behören bei einer Abkehr vom Islam zugleich eine regimekritische Haltung vermuteten. Eine Gefährdung bestehe nur dann nicht, wenn religiöse Handlungen in privaten Räumen so vorgenommen würden, dass niemand etwas davon erfahre. Gottesdienstbesuche und missionarische Aktivitäten könnten jedoch als oppositionelle Aktivitäten angesehen und wie Spionage bestraft werden. Bei einer Verhaftung drohe Folter. Ein Gesetz sehe sogar die Todesstrafe für Konvertiten vor. Deshalb müsse der Christ als Flüchtling anerkannt werden, so das Verwaltungsgericht. Hoffnungssignal für bekennende Christen Nach Ansicht von Rechtsanwalt Oswald Seitter (Stuttgart), der den Iraner vor Gericht vertrat, ist das Urteil ein Hoffnungssignal für alle Asylbewerber, die in Deutschland bekennende Christen werden. Der Jurist, der von 1984 bis 1995 Präsident der württembergischen Landessynode war, hatte bereits mehrere Entscheidungen zugunsten von Konvertiten erwirkt. Laut Seitter geht das jetzige Urteil über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom September 2006 hinaus. Dieses hatte die Anerkennung von Konvertiten als Flüchtlinge davon abhängig gemacht, dass diese ihren Wechsel zum christlichen Glauben durch ein ungewöhnlich großes religiöses Engagement unter Beweis stellen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuIslam
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