Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Burke wird alte Messe im Petersdom feiern - Dazu darf der Kathedra-Altar genutzt werden
  2. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  3. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  4. Drei Nonnen für ein Halleluja
  5. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  6. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  7. Nach Verhaftung wegen transkritischer Beiträge - Debatte um Meinungsfreiheit in Großbritannien
  8. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  9. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  10. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  11. Das letzte Wort des Gekreuzigten: Der Schrei Jesu als Hingabe und Quelle der Hoffnung
  12. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'
  13. Eine faszinierende Gebetsoase in den österreichischen Bergen
  14. Kardinal Sarah: Papier zu Homo-Segnung gefährdet Einheit der Kirche
  15. Brötchentüten für die Demokratie

Wechsel vom Islam zum Christentum kann Asylgrund sein

15. Jänner 2009 in Aktuelles, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Freiburger Gericht: Konvertiten droht im Iran schwere Verfolgung


Freiburg (kath.net/idea)
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat den Religionswechsel eines Flüchtlings als Asylgrund anerkannt. Mit seiner „nachhaltigen Entschlossenheit, sein Leben als Christ zu führen und dies nach außen kundzutun“, riskiere der aus dem Iran stammende Mann in seiner Heimat schwere Verfolgungen, heißt es in dem jetzt bekannt gewordenen Urteil von Ende November.

Bei seiner Einreise nach Deutschland im Jahr 2002 war der 44-Jährige noch Moslem gewesen. In den folgenden Jahren bekam er Kontakt zu einer Baptistengemeinde, wurde Christ und ließ sich taufen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sah in der Hinwendung zum Christentum jedoch nur einen Versuch, der drohenden Abschiebung zu entgehen. Anders sah es das Gericht. Zur Religionsfreiheit gehöre das Recht, den christlichen Glauben anzunehmen und sein Leben daran auszurichten. Diese Absicht habe der klagende Flüchtling überzeugend dargelegt.


Bei der Urteilsbegründung verwies das Gericht auf Erkenntnisse der Schweizer Flüchtlingshilfe, dass iranische Behören bei einer Abkehr vom Islam zugleich eine regimekritische Haltung vermuteten. Eine Gefährdung bestehe nur dann nicht, wenn religiöse Handlungen in privaten Räumen so vorgenommen würden, dass niemand etwas davon erfahre. Gottesdienstbesuche und missionarische Aktivitäten könnten jedoch als oppositionelle Aktivitäten angesehen und wie Spionage bestraft werden. Bei einer Verhaftung drohe Folter. Ein Gesetz sehe sogar die Todesstrafe für Konvertiten vor. Deshalb müsse der Christ als Flüchtling anerkannt werden, so das Verwaltungsgericht.

Hoffnungssignal für bekennende Christen

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Oswald Seitter (Stuttgart), der den Iraner vor Gericht vertrat, ist das Urteil ein Hoffnungssignal für alle Asylbewerber, die in Deutschland bekennende Christen werden. Der Jurist, der von 1984 bis 1995 Präsident der württembergischen Landessynode war, hatte bereits mehrere Entscheidungen zugunsten von Konvertiten erwirkt. Laut Seitter geht das jetzige Urteil über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom September 2006 hinaus. Dieses hatte die Anerkennung von Konvertiten als Flüchtlinge davon abhängig gemacht, dass diese ihren Wechsel zum christlichen Glauben durch ein ungewöhnlich großes religiöses Engagement unter Beweis stellen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Islam

  1. Muslime größte Religionsgemeinschaft an öffentlichen Wiener Pflichtschulen
  2. Bistum Hildesheim: Kein Verständnis für Kritik an Auftritt eines Imams bei Abschlussfeier
  3. Imam mit Verbindung zur IGMG predigt bei Abschlussfeier einer katholischen Schule
  4. Berlin: Fastenbrechen mit ‚Allahu akbar‘-Rufen vor evangelischer Kirche
  5. Berliner Schule wollte Nicht-Muslime zum Ramada-Fastenbrechen verpflichten
  6. Vatikan bekräftigt zum Ramadan Gemeinsamkeiten mit Muslimen
  7. Erstmals in Berlin: Bezirksrathaus erhält Ramadan-Beleuchtung
  8. Moschee unter Salafismus-Verdacht zitiert Koranstelle mit Aufforderung zur Tötung Ungläubiger
  9. Progressive Imamin Ateş: Österreich ist ein ‚Hotspot für Islamisten‘ geworden
  10. Muhammad erstmals beliebtester Vorname in England und Wales






Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. R.I.P. Charlie Kirk - Ein Attentat erschüttert die USA
  3. Kardinal Burke wird alte Messe im Petersdom feiern - Dazu darf der Kathedra-Altar genutzt werden
  4. Drei Nonnen für ein Halleluja
  5. Feminismus, Queer-Kultur – Wer ist die neue Präsidentin der Päpstlichen Akademie für die Künste?
  6. Vatikan sieht die Welt "am Rand des Abgrunds"
  7. Deutscher ZDF-Korrespondent Theveßen steht vor dem Rauswurf aus den USA
  8. Die Gender-Sprachpolizei des Bistums Limburg macht mobil
  9. Mordfall Charlie Kirk: Transgender-Parolen und antifaschistische Sprüche auf Patronen
  10. USA verhängen Einreisesperre für ausländische Charlie-Kirk-Mord-Jubler!
  11. US-Präsident ehrt am 8. September erneut die Muttergottes
  12. „Ich liebe euch! Geht zur Messe!“
  13. Papst betet für Familie des ermordeten Charlie Kirk
  14. Bischof Barron über Charlie Kirk: Er war ‚in erster Linie ein leidenschaftlicher Christ‘
  15. Leo XIV.: 'Demokratie nicht notwendigerweise die beste Lösung für alles.'

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz