Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. EWTN-Chefin Maria Montserrat Alvarado wird neue Kommunikationspräfektin
  2. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  3. Vatikan-Bischof lobt John Lennons atheistisches ‚Imagine‘ als ‚schönstes Lied der Welt‘
  4. Deutliche Kritik an 'Amoris Laetitia' im Vorfeld des Papstbesuches
  5. Die 'Akte Lügenfritz': Wenn Staatsgläubigkeit die Meinungsfreiheit verdrängt
  6. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!
  7. Wahrheit ist heilsrelevant
  8. 'Armutsindustrie' in der Kritik: Statistik misst Ungleichheit, nicht echte Not
  9. Papst Pius X.: ‚Was brauchen wir heute am meisten, um die Gesellschaft zu retten?
  10. Es gibt keine zweite Chance mehr
  11. Akademie Johannes Paul II. fordert Kard. Grech auf, den pro-LGBT-Synodenbericht zurückzunehmen
  12. Erbärmlich! Lieber Peter Thiel, die meisten Österreicher sind nicht so!
  13. Technisch brillant, geistig obdachlos
  14. Ritus, Zeichen und Symbol: Der Weg zum Mysterium
  15. Großes Kardinalstreffen mit dem Papst - KI statt Liturgie

Wechsel vom Islam zum Christentum kann Asylgrund sein

15. Jänner 2009 in Aktuelles, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Freiburger Gericht: Konvertiten droht im Iran schwere Verfolgung


Freiburg (kath.net/idea)
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat den Religionswechsel eines Flüchtlings als Asylgrund anerkannt. Mit seiner „nachhaltigen Entschlossenheit, sein Leben als Christ zu führen und dies nach außen kundzutun“, riskiere der aus dem Iran stammende Mann in seiner Heimat schwere Verfolgungen, heißt es in dem jetzt bekannt gewordenen Urteil von Ende November.

Bei seiner Einreise nach Deutschland im Jahr 2002 war der 44-Jährige noch Moslem gewesen. In den folgenden Jahren bekam er Kontakt zu einer Baptistengemeinde, wurde Christ und ließ sich taufen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sah in der Hinwendung zum Christentum jedoch nur einen Versuch, der drohenden Abschiebung zu entgehen. Anders sah es das Gericht. Zur Religionsfreiheit gehöre das Recht, den christlichen Glauben anzunehmen und sein Leben daran auszurichten. Diese Absicht habe der klagende Flüchtling überzeugend dargelegt.


Bei der Urteilsbegründung verwies das Gericht auf Erkenntnisse der Schweizer Flüchtlingshilfe, dass iranische Behören bei einer Abkehr vom Islam zugleich eine regimekritische Haltung vermuteten. Eine Gefährdung bestehe nur dann nicht, wenn religiöse Handlungen in privaten Räumen so vorgenommen würden, dass niemand etwas davon erfahre. Gottesdienstbesuche und missionarische Aktivitäten könnten jedoch als oppositionelle Aktivitäten angesehen und wie Spionage bestraft werden. Bei einer Verhaftung drohe Folter. Ein Gesetz sehe sogar die Todesstrafe für Konvertiten vor. Deshalb müsse der Christ als Flüchtling anerkannt werden, so das Verwaltungsgericht.

Hoffnungssignal für bekennende Christen

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Oswald Seitter (Stuttgart), der den Iraner vor Gericht vertrat, ist das Urteil ein Hoffnungssignal für alle Asylbewerber, die in Deutschland bekennende Christen werden. Der Jurist, der von 1984 bis 1995 Präsident der württembergischen Landessynode war, hatte bereits mehrere Entscheidungen zugunsten von Konvertiten erwirkt. Laut Seitter geht das jetzige Urteil über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom September 2006 hinaus. Dieses hatte die Anerkennung von Konvertiten als Flüchtlinge davon abhängig gemacht, dass diese ihren Wechsel zum christlichen Glauben durch ein ungewöhnlich großes religiöses Engagement unter Beweis stellen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Islam

  1. Der ‚reaktionäre‘ Islam und die Herausforderung für den liberalen Verfassungsstaat
  2. Islamexperte Mansour warnt: Europa hat ‚naive Haltung‘ zum Islam
  3. Wien: Viele junge Muslime stellen religiöse Vorschriften über österreichische Gesetze
  4. Öffentliche Wiener Mittelschulen: Jeder zweite Schüler ist Moslem
  5. Pakistans Scharia-Gericht billigt Entführung, Vergewaltigung, Kinderehe einer 13-jährigen Christin
  6. Islamistengruppe ‚Nūr al-ʿIlm‘ breitet sich in Norddeutschland aus
  7. Wien: Einziger Christ in der Klasse wird "Schwein" genannt
  8. In muslimischen Regionen müssen Christen den Ramadan nicht selten mitbefolgen
  9. Kardinal Schönborn: "Wenn sich bei uns so viele Menschen vom Christentum verabschieden..."
  10. „Wir führen Einzelgespräche mit Muslimen im persönlichen Kontakt“






Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG noch bis 22. JUNI!
  2. Episkopale Arbeitsverweigerung in einem kleinen Video
  3. Der synodale Prozess, eine Totgeburt von Anfang an!
  4. EWTN-Chefin Maria Montserrat Alvarado wird neue Kommunikationspräfektin
  5. Deutliche Kritik an 'Amoris Laetitia' im Vorfeld des Papstbesuches
  6. RTL-Journalistin Liv von Boetticher: „Habe die Bundespolizei zwei Nächte lang auf Streife begleitet“
  7. Erbärmlich! Lieber Peter Thiel, die meisten Österreicher sind nicht so!
  8. Schottischer Pfadfinderjunge verweigert Verbeugung vor Allah in der Moschee
  9. Das brennende Herz des heiligen Philipp Neri: Ein wissenschaftlich dokumentiertes Pfingstwunder
  10. Warum haben alte Kirchen einen verborgenen Raum unter dem Altar?
  11. Vatikan-Bischof lobt John Lennons atheistisches ‚Imagine‘ als ‚schönstes Lied der Welt‘
  12. Schönborn: Glaube braucht Tradition und kirchliche Einheit
  13. Akademie Johannes Paul II. fordert Kard. Grech auf, den pro-LGBT-Synodenbericht zurückzunehmen
  14. Fossile Bäume lösen Debatte um Arche Noah und die Sintflut aus
  15. Wahrheit ist heilsrelevant

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz