Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  2. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  3. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  4. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  5. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  6. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  7. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  8. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  9. „Das Ende von Maria 2.0“
  10. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  11. US-Bischof Robert Barron: „Der Kommunismus erlebt in unserem Land gerade ein Comeback“
  12. Politisch aber auch innerkirchlich „gibt es derzeit wieder viel Konfliktpotenzial“
  13. Bekannte US-Influencerin und Mutter von neun Kindern konvertierte zum Katholizismus
  14. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund
  15. Papst Leo: „Diese vier Tage waren buchstäblich erfüllt mit vielen Segnungen, fast schon Wundern“

Wechsel vom Islam zum Christentum kann Asylgrund sein

15. Jänner 2009 in Aktuelles, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Freiburger Gericht: Konvertiten droht im Iran schwere Verfolgung


Freiburg (kath.net/idea)
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat den Religionswechsel eines Flüchtlings als Asylgrund anerkannt. Mit seiner „nachhaltigen Entschlossenheit, sein Leben als Christ zu führen und dies nach außen kundzutun“, riskiere der aus dem Iran stammende Mann in seiner Heimat schwere Verfolgungen, heißt es in dem jetzt bekannt gewordenen Urteil von Ende November.

Bei seiner Einreise nach Deutschland im Jahr 2002 war der 44-Jährige noch Moslem gewesen. In den folgenden Jahren bekam er Kontakt zu einer Baptistengemeinde, wurde Christ und ließ sich taufen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sah in der Hinwendung zum Christentum jedoch nur einen Versuch, der drohenden Abschiebung zu entgehen. Anders sah es das Gericht. Zur Religionsfreiheit gehöre das Recht, den christlichen Glauben anzunehmen und sein Leben daran auszurichten. Diese Absicht habe der klagende Flüchtling überzeugend dargelegt.


Bei der Urteilsbegründung verwies das Gericht auf Erkenntnisse der Schweizer Flüchtlingshilfe, dass iranische Behören bei einer Abkehr vom Islam zugleich eine regimekritische Haltung vermuteten. Eine Gefährdung bestehe nur dann nicht, wenn religiöse Handlungen in privaten Räumen so vorgenommen würden, dass niemand etwas davon erfahre. Gottesdienstbesuche und missionarische Aktivitäten könnten jedoch als oppositionelle Aktivitäten angesehen und wie Spionage bestraft werden. Bei einer Verhaftung drohe Folter. Ein Gesetz sehe sogar die Todesstrafe für Konvertiten vor. Deshalb müsse der Christ als Flüchtling anerkannt werden, so das Verwaltungsgericht.

Hoffnungssignal für bekennende Christen

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Oswald Seitter (Stuttgart), der den Iraner vor Gericht vertrat, ist das Urteil ein Hoffnungssignal für alle Asylbewerber, die in Deutschland bekennende Christen werden. Der Jurist, der von 1984 bis 1995 Präsident der württembergischen Landessynode war, hatte bereits mehrere Entscheidungen zugunsten von Konvertiten erwirkt. Laut Seitter geht das jetzige Urteil über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom September 2006 hinaus. Dieses hatte die Anerkennung von Konvertiten als Flüchtlinge davon abhängig gemacht, dass diese ihren Wechsel zum christlichen Glauben durch ein ungewöhnlich großes religiöses Engagement unter Beweis stellen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Islam

  1. Meloni kündigt Burka- und Niqab-Verbot, Ausländerquoten an Italiens Schulen an
  2. Der 11. September und die Notwendigkeit eines kämpferischen Christentums
  3. Zwei muslimische Feiertage könnten bald in Kalifornien staatlich anerkannt werden
  4. Ehemaliges Priesterseminar auf Long Island soll muslimisches Internat werden
  5. 'Weil die andere Option darin bestand, in der Hölle zu brennen, ewig an meinen Haaren aufgehängt.'
  6. Historiker Raymond Ibrahim: Kreuzzüge waren Antwort auf islamische Aggression
  7. Berliner Studie: 41 Prozent der islamischen Neuntklässler geben religiösen Regeln Vorzug
  8. Dokumentation zeigt die Islamisierung Birminghams
  9. Italienischer Bischof ruft zur Evangelisierung von Muslimen auf – Unterstützung von Konvertiten
  10. Der ‚reaktionäre‘ Islam und die Herausforderung für den liberalen Verfassungsstaat







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Leo an Bischöfe: „Liebe Brüder, wir müssen immer wieder in die Schule des Kreuzes zurückkehren“
  3. Chefredakteur Philippe Marie: „Ich werfe dem Erzbistum Paris vor, die Pressefreiheit zu verletzen“
  4. Dem Leben verpflichtet: Johanna Gräfin von Westphalen
  5. Kurienkardinal Parolin nennt „Lebensschutz“ eines der Schwerpunktthemen von Leos Frankreichreise
  6. USA: Medienbischof Fulton Sheen ist nun seliggesprochen!
  7. Eine Stadt im völligen Ausnahmezustand: Hohe Sicherheitsstufe für Papstbesuch in Paris
  8. Priester bei Messer-Attacke in polnischem Kloster getötet
  9. Anerkanntes Wunder von Fulton Sheen: Baby nach 61 Minuten Atemstillstand lebt, heute kerngesund
  10. Pater Stanisław Tasiemski OP vor Papstreise: „Wohin gehst du, Frankreich?“
  11. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  12. 'Putin ist auf dem besten Weg, in diesem Jahr mehr Christen zu töten als der ISIS'
  13. Der evangelischen Theologischen Hochschule Basel soll die Akkreditierung entzogen werden
  14. Über das Dämonische
  15. Bekannte US-Influencerin und Mutter von neun Kindern konvertierte zum Katholizismus

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz