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Wechsel vom Islam zum Christentum kann Asylgrund sein

15. Jänner 2009 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Freiburger Gericht: Konvertiten droht im Iran schwere Verfolgung


Freiburg (kath.net/idea)
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat den Religionswechsel eines Flüchtlings als Asylgrund anerkannt. Mit seiner „nachhaltigen Entschlossenheit, sein Leben als Christ zu führen und dies nach außen kundzutun“, riskiere der aus dem Iran stammende Mann in seiner Heimat schwere Verfolgungen, heißt es in dem jetzt bekannt gewordenen Urteil von Ende November.

Bei seiner Einreise nach Deutschland im Jahr 2002 war der 44-Jährige noch Moslem gewesen. In den folgenden Jahren bekam er Kontakt zu einer Baptistengemeinde, wurde Christ und ließ sich taufen.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sah in der Hinwendung zum Christentum jedoch nur einen Versuch, der drohenden Abschiebung zu entgehen. Anders sah es das Gericht. Zur Religionsfreiheit gehöre das Recht, den christlichen Glauben anzunehmen und sein Leben daran auszurichten. Diese Absicht habe der klagende Flüchtling überzeugend dargelegt.


Bei der Urteilsbegründung verwies das Gericht auf Erkenntnisse der Schweizer Flüchtlingshilfe, dass iranische Behören bei einer Abkehr vom Islam zugleich eine regimekritische Haltung vermuteten. Eine Gefährdung bestehe nur dann nicht, wenn religiöse Handlungen in privaten Räumen so vorgenommen würden, dass niemand etwas davon erfahre. Gottesdienstbesuche und missionarische Aktivitäten könnten jedoch als oppositionelle Aktivitäten angesehen und wie Spionage bestraft werden. Bei einer Verhaftung drohe Folter. Ein Gesetz sehe sogar die Todesstrafe für Konvertiten vor. Deshalb müsse der Christ als Flüchtling anerkannt werden, so das Verwaltungsgericht.

Hoffnungssignal für bekennende Christen

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Oswald Seitter (Stuttgart), der den Iraner vor Gericht vertrat, ist das Urteil ein Hoffnungssignal für alle Asylbewerber, die in Deutschland bekennende Christen werden. Der Jurist, der von 1984 bis 1995 Präsident der württembergischen Landessynode war, hatte bereits mehrere Entscheidungen zugunsten von Konvertiten erwirkt. Laut Seitter geht das jetzige Urteil über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom September 2006 hinaus. Dieses hatte die Anerkennung von Konvertiten als Flüchtlinge davon abhängig gemacht, dass diese ihren Wechsel zum christlichen Glauben durch ein ungewöhnlich großes religiöses Engagement unter Beweis stellen.


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