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Der biblische Weg zur persönlichen Freiheit

17. November 2008 in Chronik, keine Lesermeinung
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Warum ein Buch von Abtprimas Notker über die "Die Zehn Gebote" nicht uneingeschränkt zu empfehlen ist - Von Dr. Josef Spindelböck


St. Pölten (kath.net)
Der jetzige Abtprimas der Benediktiner und frühere Erzabt von St. Ottilien Dr. Notker Wolf hat gemeinsam mit dem Kirchenjournalisten Matthais Drobinski von der „Süddeutschen Zeitung“ ein Taschenbuch mit dem Titel „Regeln zum Leben“ herausgegeben, das die Zehn Gebotes Gottes als „Provokation und Orientierung für heute“ zum Thema macht. Auf 158 Seiten widmen sich die Autoren dem Anliegen, die biblischen „Zehn Worte“ für die Gegenwart zu verlebendigen und in ihrem Anliegen als Ethos der Freiheit neu zu erschließen. Sie seien „in einem jahrhundertealten Prozess entstanden und das Ergebnis immer wieder neuer Redaktionsarbeiten“ gewesen, jedoch nicht als historische „Mosesoffenbarung auf dem Sinai“ dem Volk Israel übergeben worden (20), meinen die Autoren; sie führen für diese Auffassung entgegen der kirchlichen Tradition freilich keine Belege an.

Im Bemühen um eine lebendig-konkrete Darstellungsweise wollen die Autoren eine kasuistische Darlegung vermeiden, deren Kunst darin bestehe, „alle Gebote so zu wenden, bis sie in diesem speziellen Fall nicht mehr gelten“ (90). Wohl aber meinen sie in fast situationsethischer Formulierung, die von der Lehre der Kirche so nicht gedeckt ist, das Gebot der Liebe zu Gott, zum Nächsten und zu sich selbst sei so groß und entscheidend, dass „um des Liebesgebotes willen … die Vorschriften der Zehn Gebote gebrochen werden“ könnten, „ohne dadurch ungültig zu werden“ (21).

Eben aus der „liebenden Verantwortung heraus“ könne es „die Lüge aus Liebe“ oder den „Diebstahl aus Verantwortung“ geben (151). So würden sich die Gebote als Weg zur Freiheit erweisen, nicht als Korsett oder Konvention.

Das erste Gebot Gottes stelle unter der uns fremd anmutenden Vorstellung der Eifersucht Gottes, der keine anderen Götter neben sich duldet, das gleichsam maßlos verrückte Verliebt-Sein Gottes in die Menschen vor. Gott wolle das Beste des Menschen, und eben darum sei der „anspruchsvoll liebende Gott … kein Willkürgott, wie auch eine anspruchsvolle Liebe nicht willkürlich sein darf“ (39). Obwohl das erste Gebot den einzigen Gott herausstellt und daher jene Religion, die diesen Einzigen verehrt, auch Anspruch auf Wahrheit erheben muss, dürfe man nicht der Versuchung erliegen, diesen Anspruch mit Gewalt durchzusetzen. Gott selbst „hat kein Gefallen am Blut, und nicht vernunftgemäß zu handeln, ist dem Wesen Gottes zuwider“, zitieren die Autoren den griechischen Kaiser Manuel, wie dies auch Papst Benedikt XVI. in seiner Regensburger Rede vom 12. September 2006 getan hat. Das erste Gebot fordere und ermögliche die Freiheit von allen möglichen, auch modernen Götzen, die letztlich trotz aller ihrer Versprechungen unmenschlich sind.


Im zweiten Gebot geht es darum, den Namen Gottes nicht zu missbrauchen. Diese Forderung sei zwar von „Generationen von Eltern und Lehrern, Kaplänen und Pfarrern“ als Verbot gesehen worden, „Flüche und Kraftausdrücke zu gebrauchen“ (49). Auch habe man damit unbequeme Kritiker des Gottesglaubens mundtot gemacht.

In Wirklichkeit besage das Gebot vor allem, man dürfe den Namen Gottes nicht zur Rechtfertigung des eigenen Tuns missbrauchen und sich nicht als Arm und Mund Gottes missverstehen. Der schlimmste Missbrauch des Namens Gottes geschieht dort, „wo er hergeholt wird, um Folter oder Mord zu rechtfertigen“ (57).
Das dritte Gebot bezieht sich auf das Gebot der Heiligung des Sabbats bzw. Sonntags. Es ist nach Auffassung der Autoren ein Gebot der individuellen und sozialen Freiheit und enthalte eine dreifache Aufforderung: „Achte Deine Zeit und Deine Lebenszeit! Achte den Tag des Herrn als Tag der kollektiven freien Zeit! Und heilige diese Zeit, indem Du Gott und den Menschen begegnest!“ (64) Zentral wird auf die Mitfeier der Eucharistie hingewiesen.

Auf „Stil, Feinheit und Würde im Gottesdienst“ sei zu achten; dies bedeute auch, „den Gläubigen eine eigene Würde zukommen zu lassen.“ Zugleich sei eine „Überbetonung der Riten und der Ästhetik fehl am Platz“, wie sie bei Befürwortern der „alten, sogenannten tridentinischen Messe“ mitunter vorzufinden seien.

Im 4. Gebot der Ehrfurcht und des Gehorsams gegenüber Vater und Mutter gehe es nicht zuerst um die Gehorsamspflicht der Kinder gegenüber den Eltern, sondern um die Verantwortung der Eltern, Voraussetzungen zu schaffen, unter denen ein menschlicher und verantwortbarer Gehorsam überhaupt gelebt werden könne und sinnvoll sei. Ein früher ökonomisches Gebot, dass erwachsene Kinder für ihre arbeitsunfähigen Eltern sorgen sollten, sei ein soziales Gebot geworden: Eltern und Kinder sollen sich gegenseitig respektieren. Die Familien als Orte des Lebens sollten damit gestärkt werden. Weder Kindergärten und Kinderkrippen, so notwendig sie auch manchmal seien, könnten die Eltern ersetzen, da Kinder immer Hauptbezugspersonen suchen und Vater und Mutter brauchen.

Das 5. Gebot, dessen ursprüngliche Fassung „Du sollst nicht morden!“ lautet, offenbart nach Wolf und Drobinski eine Spannung eigener Art, da es eigentlich das Ziel sein sollte, überhaupt keinen Menschen zu töten, auch nicht in Notwehr oder in einem Verteidigungskrieg und ebenso nicht durch die Todesstrafe. Freilich könne „ein Staat, eine Staatengemeinschaft … in das furchtbare Dilemma geraten, das Unrecht des bewaffneten Kampfes auf sich nehmen zu müssen, um größeres Morden zu verhindern“ (94), was freilich den Krieg nicht gerecht mache. Kritisch wird auf die Abtreibung des ungeborenen Kindes hingewiesen, obwohl hier manche Formulierungen verwendet werden, die einen absoluten Standpunkt der Ablehnung der Abtreibung in echten oder vermeintlichen Notsituationen zu relativieren scheinen. Gewisse Entwicklungen der Biotechnologie, wie die verbrauchende Embryonenforschung und die Präimplantationsdiagnostik, werden klar als Verstöße gegen das 5. Gebot angeführt. Der Schutz des Lebens gilt auch dem alten und kranken Menschen; hier sind trotz des Eintretens der Autoren für echte Sterbebegleitung und Ablehnung der Euthanasie gewisse begriffliche Unschärfen vorhanden (z.B. die fehlende Prägnanz einer Unterscheidung von „aktiver“ und „passiver“ Sterbehilfe, statt richtiger von „direkter“ und „indirekter“ Tötung zu sprechen).

Bezüglich des 6. Gebotes („Du sollst nicht die Ehe brechen!“) führen die Autoren Wichtiges an, was den Schutz von Ehe und Familie sowie deren aktive Förderung betrifft. Die Gebote Gottes seien auch in diesem Bereich, obwohl von manchen für überholt gehalten, notwendig, da sie dem Leben und der Liebe dienen. Hinweise auf andere Sünden als den Ehebruch und die sexuelle Untreue fehlen freilich; auch können sich die Verfasser einen Seitenhieb auf die kirchliche Ablehnung der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene nicht ersparen.
Im Hinblick auf das 7. Gebot („Du sollst nicht stehlen!“) betonen die Verfasser zugleich die Unverletzlichkeit des Rechts auf persönliches Eigentum und dessen soziale Verpflichtung. Wer viel hat, soll dies mit anderen teilen bzw. seinen Reichtum zur Hilfe anderer einsetzen. Hingewiesen wird auf sozialpolitische Implikationen dieses Gebotes, und zwar im Kleinen, aber auch im Großen – bis hin zu einer Kultur globaler Solidarität.

Das 8. Gebot Gottes („Du sollst kein falsches Zeugnis ablegen!“) schützt den Anspruch der menschlichen Person und der menschlichen Gemeinschaft auf Wahrheit. Freilich gelangen die Autoren zu manchen Relativierungen, wenn sie zwar die systematische Lüge ablehnen, aber in bestimmten Situationen eine unwahre Sprechweise akzeptieren, denn „die Lüge ist nicht immer schlecht, im Gegenteil“ (132). Es müsse aber auch den Mut zur notwendigen Wahrheit geben, und weil dieses Gebot die Heuchelei ausschließe, sei es ein „Gebot zur Freiheit“ (139).

Das 9. und 10. Gebot schließlich („Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Frau. Du sollst nicht begehren Deines Nächsten Gut!“) zielt auf die Gesinnung des Menschen, die Abstand nehmen soll vom Bösen, was letztlich nur – so wie die Erfüllung aller übrigen Gebote – im Bemühen um die Verwirklichung des Doppelgebotes der Gottes- und Nächstenliebe gelingen kann.

Fazit: Das Buch „Regeln zum Leben“ ist interessant und herausfordernd, und zwar nicht nur für Glaubende, sondern sicher auch für viele andere, sich der Verantwortung für Gut und Böse bewusste Menschen. Aufgrund mancher Defizite der inhaltlichen Reflexion und der Ausdrucksweise ist das erfreulich lebensnah gehaltene Buch leider nicht uneingeschränkt zu empfehlen!

Rezension zu: Abtprimas Notker Wolf / Matthias Drobinski, Regeln zum Leben. Die Zehn Gebote – Provokation und Orientierung für heute, Freiburg i.Br. 2008 (Herder), ISBN 978-3451030178,
Dieser Beitrag erschien als Kurzfassung in: Die Tagespost, 15.11.2008, 4

Dr. theol. habil. Josef Spindelböck ist Professor für Moraltheologie und Ethik an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Diözese St. Pölten sowie Gastprofessor am International Theological Institute in Gaming.


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