Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  2. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  3. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  4. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  5. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  6. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  7. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  8. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  9. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  10. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  11. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  12. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  13. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  14. Leere der kirchlichen Lehre
  15. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf

EU-Schelte für Kirchen

9. September 2008 in Chronik, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Eine Entschließung des Europäischen Parlaments fordert das Recht auf Abtreibung als Teil der reproduktiven Gesundheit. Nur der kirchliche Widerstand stört. Von Angela Reddemann.


Brüssel (kath.net/Zenit.org) Sexuelle und reproduktive Gesundheit bedeutet, ein befriedigendes und ungefährliches Sexualleben haben zu können, fordert eine jüngste Entschließung des Parlaments der Europäischen Gemeinschaft. Schade sei nur der absolute Widerstand der Kirchen gegen das Recht auf Abtreibung, wird von der EU argumentiert.

Die Förderung reproduktiver Gesundheit und reproduktiver Rechte soll ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer zukunftsweisenden Familienplanung und Bevölkerungspolitik im Sinne von Punkt V der Millenniumsziele der Vereinten Nationen sein.

Die jüngste, nicht rechtsverbindliche Entschließung des Europäischen Parlaments, die am 4. September verabschiedet wurde, will deshalb das uneingeschränkte körperliche und seelische Wohlbefinden in Bezug auf alle Bereiche, die die Sexualität und die Fortpflanzung der Menschen betreffen, sichern.

Sie bedeutet für die EU das Recht auf Freiheit von sexuellem Zwang und sexueller Gewalt. Der Begriff bezieht sich auf alle Phasen des Lebens, also auch auf die Zeiten, in denen die Menschen keine Kinder mehr erwarten. Für Eltern, die sich Kinder wünschen, bedeutet reproduktive Gesundheit, die Fähigkeit zur Fortpflanzung zu haben.

Sie bedeute aber auch, die freie Entscheidung darüber treffen zu können, ob, wann und wie viele Kinder man sich wünscht, also einen straflosen, legalen und medizinisch gefahrenlosen Zugang zu Formen der Tötung ungeborenen Lebens, erläutert die Tageszeitung des Vatikans, der L'Osservatore Romano, am vergangenen Freitag.


Das Argument der Politiker ist, dass neben der besseren medizinischen Betreuung von Schwangeren und der Geburtshilfe Familienplanungsdienste die Müttersterblichkeitsrate bei der Geburt erheblich senken könnten: „Zeitabstände von mindestens zwei Jahren zwischen den Geburten mindern das Gesundheitsrisiko für Mütter und ihre Kinder erheblich. Wenn alle Frauen Zugang zu Informationen und modernen Familienplanungsmethoden hätten, gäbe es weltweit mindestens ein Drittel weniger Fälle von Müttersterblichkeit“, heißt es in einer Veröffentlichung.

Deshalb beklagt die Resolution das Verbot des uneingeschränkten Gebrauchs von Verhütungsmitteln durch die Kirchen.

Msgr. Giuseppe Merisi, Bischof von Lodi und Vertreter der italienischen Bischofskonferenz bei der COMECE, dem Zusammenschluss aller nationalen katholischen Bischofskonferenzen auf europäischer Ebene, beklagte die Formulierung der EU, die auf das „Recht auf Abtreibung“ pocht.

Wahre Hilfe für die Betroffenen in den Entwicklungsländern bedeute vom Ansatz her etwas vollkommen anderes, nämlich „Lebensschutz und Verurteilung von Abtreibung, die kein Recht ist“.

Jedes Jahr sterben 529.000 Mädchen und Frauen an Komplikationen während der Schwangerschaft oder bei der Geburt, 99 Prozent davon in den Entwicklungsländern. Weitere 20 Millionen Frauen leiden ihr Leben lang an Gesundheitsschäden nach Komplikationen bei der Geburt wie Scheidenfisteln, Anämie, Unfruchtbarkeit, Inkontinenz oder Unterleibsschmerzen.

Bischof Merisi warnte die EU vor einer „diffusen Sensibilität“. Die meisten dieser Todesfälle und Gesundheitsschäden könnten durch eine Achtung der „großen Werte des Lebens und der Menschenwürde“ verhindert werden.

Das Risiko für Frauen während der Schwangerschaft oder bei der Entbindung zu sterben, liegt in Entwicklungsländern bei 1:48. In Ländern Afrikas südlich der Sahara stirbt sogar eine von 16 Frauen. Für Mädchen zwischen 15 bis 19 Jahren sind Komplikationen bei der Schwangerschaft oder Geburt weltweit die Haupttodesursache.

Schon bei der Vorlage der ersten Resolution zum Thema Reproduktive Gesundheit hatte die COMECE mit einer klaren Stellungnahme Position bezogen.

„Die Europäische Union hat keinerlei Entscheidungsbefugnis oder Kompetenz bezüglich Abtreibung oder irgendeiner Frage, die im Bezug zu Leistungen sexueller und reproduktiver Gesundheitsdienste steht“, so die europäischen Bischöfe in ihrer Erklärung.

„Dieser Bereich gehört zur ausschließlichen Kompetenz der Mitgliedstaaten, wie David Byrne, Europäischer Kommissar für Gesundheit, während der Parlamentsdebatte am 2. Juli 2002 bekräftigte. Während dieser Grundsatz im ersten Absatz des Berichts anerkannt wird, wird er im übrigen Text missachtet.

Es ist bedauernswert und unangemessen, dass das Europäische Parlament versucht, in einem Bereich, für den es keinerlei Kompetenz hat, die Politik nicht nur in den EU-Mitgliedstaaten, sondern auch in den Kandidatenstaaten zu beeinflussen“.

Bei der Schlußabstimmung über den Text vom vergangenen Donnerstag stimmten aus Deutschland und Österreich FDP und LIF, Linkspartei, Grüne, SPD und SPÖ sowie der fraktionslose österreichische Abgeordnete Hans-Peter Martin für die Entschließung. CDU, CSU und ÖVP stimmten geschlossen dagegen.

Europaweit bestand die Mehrheit für den Text aus nahezu allen Liberalen (einer enthielt sich), Sozialisten und Sozialdemokraten (einer enthielt sich) und Grünen (einer enthielt sich). Hinzu kamen je eine liberale Minderheit aus EVP und Europa der Nationen. Die Ablehnungsfront bestand aus der großen Mehrheit der EVP, des Europa der Nationen, der Unabhängigkeitsdemokraten und der Fraktionslosen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  2. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  3. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  4. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  5. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen
  6. US-Bischöfe rufen Amerikaner zu Gebet und Aktionen gegen Abtreibungspillen auf
  7. Zürcher ‚Marsch fürs Läbe‘ erneut nach Oerlikon verlegt
  8. GRÜN-Politikerin möchte das Töten von zwölf ungeborenen Kindern finanzieren
  9. ‚Marsch fürs Läbe‘: Organisatoren beharren auf Kundgebung in der Zürcher Innenstadt
  10. Knappe Mehrheit der US-Amerikaner für Abtreibung nur in wenigen Ausnahmen






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Universität Texas A&M: 650 Personen bereiten sich auf Eintritt in die katholische Kirche vor
  4. Zwei muslimische Feiertage könnten bald in Kalifornien staatlich anerkannt werden
  5. Tausende beim „March for Life“ durch London – 15 katholische Bischöfe mit dabei
  6. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  7. Die Freiheit der Liebe und die Einheit im Gebet
  8. „Wenn mich jemand fragen würde, ob ich der Kirche vertraue…“
  9. Papst Leo XIV. spricht mit Erzbischof Gänswein
  10. Wie die Dominikaner auf den Hund kamen
  11. Lopatka: EU muss Religionsfreiheit weltweit stärker schützen
  12. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  13. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  14. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  15. Ein Schlag ins Gesicht: Wenn der Schutzengel zur Rüge greift

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz