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Das Recht zur Errichtung einer Personalpfarrei

23. Mai 2008 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Vor wenigen Tagen wurde in Rom eine eigene Personalpfarrei für die Eucharistiefeier nach dem Missale von 1962 eingerichtet - EXKLUSIV auf KATH.NET das Dekret in deutscher Sprache in einer eigenen Übersetzung


Vatikan (kath.net)
Vor wenigen Tagen wurde in Rom auf besonderen Wunsch von Papst Benedikt XVI. eine eigene Personalpfarrei für die Eucharistiefeier nach dem Missale von 1962 eingerichtet. Die Betreuung der kleinen Kirche San Gregorio dei Muratori in unmittelbarer Nähe des Mausoleums des Augustus und der Ara Pacis am Tiber wurde der Petrusbruderschaft übermittelt. KATH.NET veröffentlicht exklusiv das offizielle Dekret zur Errichtung dieser Personalpfarrei erstmals in deutscher Sprache in einer eigenen Übersetzung:

CAMILLO mit Titel der S. Agnese fuori le Mura und der Heiligen Römischen Kirche KARDINAL RUINI, Generalvikar Seiner Heiligkeit für die Diözese Rom.

PFARREI SS. TRINITÀ DEI PELLEGRINI

ERRICHTUNGSDEKRET

Allen ist die pastorale Sorge Seiner Heiligkeit Benedikt XVI., der als Vikar Jesu Christi und höchster Hirte glücklich regiert, für das Wohl der universalen Kirche bekannt. Er pflegt in jedem Falle eine spezielle Vorliebe für die Kirche von Rom, die ihm durch göttliche Fügung als dem Nachfolger des heiligen Apostels Petrus auf seinem Bischofsstuhl anvertraut ist.

Derselbe Heilige Vater hat im Motu Proprio SUMMORUM PONTIFICUM nach der Feststellung, daß "in manchen Gegenden durchaus nicht wenige Gläubige den früheren liturgischen Formen, die ihre Kultur und ihren Geist so grundlegend geprägt hatten, mit derart großer Liebe und Empfindung anhingen und dies
weiterhin tun, sodaß Papst Johannes Paul II., geleitet von der Hirtensorge für diese Gläubigen, im Jahr 1984 mit dem besonderen Indult 'Quattuor abhinc annos', das die Kongregation für den Gottesdienst entworfen hatte, die Möglichkeit zum Gebrauch des Römischen Meßbuchs zugestand, das von Johannes
XXIII. im Jahr 1962 herausgegeben worden war; im Jahr 1988 forderte wiederum Johannes Paul II. die Bischöfe mit dem als Motu Proprio erlassenen Apostolischen Schreiben 'Ecclesia Dei' auf, eine solche Möglichkeit weitherzig und großzügig zum Wohl aller Gläubigen, die darum bitten, einzuräumen" in Art. 10 festgelegt: "Der Ortsordinarius hat das Recht, wenn er es für ratsam hält, eine Personalpfarrei nach Norm des Canon 518 für die Feiern nach der älteren Form des römischen Ritus zu errichten ... entsprechend dem Recht".


In Übereinstimmung mit den obigen Bestimmungen und ebenso unter Berücksichtigung des Vorschlages des Kardinalvikars hat der Heilige Vater angeordnet, daß im Sektor "Zentrum der Diözese Rom" - und zwar präzise im Municipio I in einem für den Kult geeigneten Gebäude, und zwar in der
Kirche "SS. Trinità dei Pellegrini ai Catinari", welche der Erzbruderschaft der "SS. Trinità dei Pellegrini e Convalescenti" angeschlossen und ein
untergeordneter Gottesdienstort der Pfarrei "Santi Biagio e Carlo ai Catinari" ist - eine Personalpfarrei errichtet werde, die geeignet ist, eine
angemessene religiöse Unterstützung für die gesamte Gemeinschaft der in derselben Diözese ansässigen traditionalistischen Gläubigen zu gewährleisten.

Deshalb errichte ich kraft der mir vom Heiligen Vater zuerkannten regulären Vollmachten mit diesem Dekret die Personalpfarrei zur Ehre des ALLMÄCHTIGEN GOTTES sowie mit dem Titel "SS. TRINITÀ DEI PELLEGRINI" für die Gemeinschaft der traditionalistischen Gläubigen und vertraue sie der Priesterbruderschaft St. Petrus an.

Dieser neuen Pfarrei und ihren Pfarrherren werden pro tempore dieselben Rechte zuerkannt, welcher sich die anderen Pfarreien der Ewigen Stadt und deren Pfarrherren erfreuen, gemäß dem allgemeinen Recht (vgl. can. 518 CIC) und gemäß legitimer Gewohnheit. Umgekehrt übernimmt die neue Pfarrei dieselben Verpflichtungen, welche die anderen römischen Pfarreien und deren Pfarrer haben, wohingegen für die Verwaltung und für den angemessenen Unterhalt des Pfarrers und der anderen dauerhaft in der Seelsorge eingesetzten Priester die von der Katholischen Bischofskonferenz Italiens und von diesem Vikariat promulgierten Normen beachtet werden müssen.

Der Heilige Vater erteilt mittels meiner der neuen Pfarrei und dem hochwürdigen Herrn Pfarrer, allen Priester und allen Gläubigen von Herzen die Stärkung des Apostolischen Segens und erbittet dadurch die himmlischen Gnaden.

Gegeben zu Rom, am Sitz des Apostolischen Lateranpalastes, am Sonntag, dem 23.

März im Jahr des Herrn 2008, Paschafeier der Auferstehung.

Prot. n. 633/08 - Camillo Card. Ruini, Notar

Copyright der Übersetzung by kath.net - Weiterverbreitung nur nach Genehmigung!


Kommentar von Dr. Alexander Pytlik zur Errichtung von Personalpfarreien



Foto: (c) kath.net


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