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'Es gibt kein Recht auf Abtreibung'

31. März 2008 in Deutschland, keine Lesermeinung
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ALfA warnt Europarat vor Resolutionsentwurf der SPÖ-Politikerin Gisela Wurm


Berlin (www.kath.net) „Es gibt kein Recht auf Abtreibung. Wer etwas anderes behauptet, ist entweder schlecht informiert oder behauptet wider besseren Wissens die Unwahrheit.“ Mit diesen Worten kommentierte die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), Claudia Kaminski, Presseberichte vom Wochenende, denen zufolge die „Parlamentarische Versammlung des Europarates“ Mitte April über einen Resolutionsentwurf der österreichischen SPÖ-Politikerin Gisela Wurm abstimmen soll.

Kaminski, die im vergangenen Jahr selbst bei einer Expertenanhörung des Europarates gehört worden war, nannte es einen „Skandal“, dass der in englischer und französischer Sprache vorliegende Resolutionsentwurf mit dem Titel „Zugang zu sicherer und legaler Abtreibung in Europa“ nun „den Unterschied zwischen ‚legal’ und ‚straffrei’ völlig unterschlägt und auch auf die seelischen Schäden nicht eingehen, die viele Frauen in der Folge von Abtreibungen davontragen“.

„Aus der Tatsache, dass der Gesetzgeber in vielen Ländern von einer Bestrafung von Frauen abgesehen habe, die im Falle einer ungewollten Schwangerschaft nicht die Kraft aufbringen, sich für das Leben des Kindes zu entscheiden, kann kein Recht auf eine vorgeburtliche Kindstötung abgeleitet werden. Der Verzicht auf Strafe ist etwas völlig anderes als die Einräumung eines Rechtes“, so Kaminski weiter.

Weiter kritisierte Kaminski, dass der Resolutionsentwurf auf die Abschaffung sämtlicher Fristen dränge, weil diese „de jure und de facto den Zugang zu sicherer Abtreibung behinderten.“

Kaminski: „Diese Forderung zeugt von absoluter Ahnungslosigkeit. Die vielerorts geltende Fristenregelung ist nicht eingeführt worden, um das Leben des Kindes im Mutterleib zu schützen, sondern um die betroffene Frauen davor zu bewahren, bei der Abtreibung des Kindes selbst Schäden davon zutragen.

Denn je weiter die Entwicklung des Kindes im Mutterleib voranschreitet, desto größer ist die Gefahr, dass die Mutter bleibende Schäden bei der Abtreibung ihres Kindes davonträgt. Das können Verletzungen der Gebärmutter sein oder auch seelische, die unter dem Sammelbegriff Post-Abortion-Syndrom subsumiert werden und längst Eingang in die Fachliteratur gefunden haben.“

„Die ALfA appelliert an den Europarat, den Resolutionsentwurf abzulehnen. Er ist unabhängig von der Frage, was im Zweifel höher zu bewerten sei – das Lebensrecht wehrloser und unschuldiger ungeborener Kinder oder das Selbstbestimmungsrecht ungewollt schwangerer Frauen – völlig ungeeignet, den mit der Abtreibung verbundenen Problemen gerecht zu werden", so Kaminski abschließend.



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