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| Maria Bernarda Bütler wird heiliggesprochen2. März 2008 in Schweiz, keine Lesermeinung Benedikt XVI. feierte Konsistorium: Schweizerin wird heiliggesprochen, zusammen mit drei anderen Seligen. Vatikan (www.kath.net/RV) Um elf Uhr waren Papst Benedikt XVI. und die in Rom anwesenden Kardinäle im Apostolischen Palast zusammengekommen, um diesen für das Leben der Kirche wichtigen Akt zu begehen. Gemeinsam beteten sie die Sext, also die Mittagshore des Stundengebets. Höhepunkt ist das Dekret, dass vier Selige am 12. Oktober heiliggesprochen werden sollen. Unter Ihnen ist die Schweizer Ordensfrau Bernarda Bütler. Geboren 1848 in Auw (Kanton Aargau) wanderte Bernarda 1888 mit sechs Schwestern nach Ecuador aus, wo sie vor allem in der Krankenpflege und im Schulwesen wirkten. Als in Ecuador eine Katholiken-Verfolgung ausbrach, flüchteten die Schwestern 1895 nach Cartagena im Norden Kolumbiens. Dort gründete Bernarda Bütler ihre Kongregation. Am 19. Mai 1924 starb Maria Bernarda Bütler in Cartagena. Neben der Schweizerin wurden der aus einem Vorort von Neapel stammende Priester und Ordensgründer Gaetano Errico (1791-1860), die erste Selige Indiens, die Klarisse Alfonsa von der Unbefleckten Empfängnis (1910-1946) und die peruanische Dominikanerterziarin Narcisa von Jesus Martillo Moran (1632-1669) zur Ehre der Altäre erhoben. Außerdem erhob Papst Benedikt XVI. einige Titelkirchen von Kardinälen in Rom in ihrem Rang. So wurde beispielsweise die Titelkirche des Kurienkardinal Darío Castrillón Hoyos von der Kommission Ecclesia Dei vom Kardinaldiakonsitz zum Kardinalpriestersitz erhöht, und zwar pro hac vice, also nur auf seine Person hin. Bei der nächsten Besetzung ist seine Titelkirche Santissimo Nome di Maria am Traianischen Forum wieder der Sitz eines Kardinaldiakons. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuHeilige
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