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Das Weihesakrament

2. März 2008 in Chronik, keine Lesermeinung
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Die Sakramente in der Ostkirche Teil 4 - Christoph Brey, Bamberg.


Bamberg (www.kath.net)
Das Weihesakrament

Die Ostkirche kennt wie die Westkirche das dreistufige Weiheamt: Diakon, Priester und Bischof. Daher gibt es auch drei verschiedene Weihen: die Diakonenweihe, die Priesterweihe und die Bischofsweihe. Alle Sakramente der Orthodoxen Kirche können von einem Priester gespendet werden. Die große Ausnahme bildet hierbei allerdings das Weihesakrament, das allein dem Bischof vorbehalten ist.

Die Ostkirche nennt die Weihe auch Handauflegung (griech. cheirotonia). Diese unterscheidet sich aber in ihrem sakramentalen Charakter von der cheirotesia, den niederen Weihen zum Lektor, Akolythen und Subdiakon. Diese niederen Weihen waren früher auch in der Westkirche üblich. Durch die begriffliche Unterscheidung soll zum Ausdruck kommen, dass es sich bei den niederen Weihen nicht um ein Sakrament, sondern um eine Beauftragung handelt als Vorstufe zur eigentlichen Weihe.

Das Weihesakrament wird stets innerhalb einer Göttlichen Liturgie vollzogen und jede Weihestufe hat ihren eigenen Platz im Gottesdienst. In der Westkirche findet die Weihe in der Regel nach der Homilie, also am Ende des Wortgottesdienstes statt. In der Orthodoxen Kirche wird die Diakonenweihe vor der Kommunionspendung vollzogen. Die Priesterweihe hat ihren Platz vor der Anaphora, dem Eucharistischen Hochgebet, und die Bischofsweihe wird vor den Lesungen aus der Heiligen Schrift gespendet. Dadurch soll zum Ausdruck kommen, welch unterschiedliche Funktion die einzelnen Weiheämter, auch innerhalb der Liturgie, haben.

Bei der Weihe ruft der Bischof jeweils aus „axios“. Das ist griechisch und bedeutet „er ist würdig“. Die anwesenden Kleriker bestätigen dies ihrerseits mit einem „axios“ so wie auch die Gläubigen. Das zeigt, dass auch die anwesende Gemeinde in die Weihe einbezogen ist. Der Geweihte übernimmt ein Dienstamt, Dienst am Nächsten und an der Gemeinde. Diese Gemeindebeteiligung ist ein wesentliches Element der Weiheliturgie.

Diakonen- und Priesterweihe wird vom Bischof vollzogen, die Weihe des Bischofs muss allerdings von mindestens drei Bischöfen gespendet werden (vgl. die Kanones des Konzils von Nizäa). In der Ostkirche ist es üblich die Weihe immer nur Einzelnen zu spenden, daher ist es auch möglich, dass mehrmals im Jahr Weihen stattfinden.

Weihekandidaten

Wie in der Westkirche kennt auch die Ostkirche das Weiheamt nur für Männer. Dies erinnert an die Person Christi, welchen der Priester im liturgischen Vollzug verkörpert. Priester und Diakone der Orthodoxen Kirche dürfen heiraten, die Gemeindepfarrer sollen sogar verheiratet sein. Allerdings muss die Ehe bereits vor der Weihe geschlossen werden.

Wird ein Unverheirateter zum Diakon oder Priester geweiht, so muss er zölibatär leben. Die Bischöfe hingegen müssen unverheiratet sein, daher kommen sie in der Ostkirche auch meist aus dem Mönchsstand. Diese Tradition des verheirateten Klerus haben auch die mit Rom unierten Kirchen des Ostens.

Dies führt zu der Tatsache, dass es auch in der katholischen Kirche viele verheiratete Priester gibt. Das Verständnis des Weiheamtes ist deckungsgleich zwischen orthodoxer und katholischer Kirche, unterscheidet sich nur in der eben genannten praktischen Ausgestaltung.

Aufgaben

Aufgabe des Diakons ist es, dem Bischof oder Priester bei der Feier der Liturgie und der Sakramente zu helfen. Der Priester verkörpert die Person Christi in der Liturgie und spendet im Auftrag seines Bischofs die Sakramente. Der Bischof hat das Recht alle Sakramente zu spenden und er wacht über die Ordnung und Frömmigkeit in der Kirche.

Kathpedia: Orthodoxe Kirchen

Foto: © www.kath.net



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