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| ![]() Britische Fluglinie darf christliche Symbole an der Uniform verbieten11. Jänner 2008 in Aktuelles, keine Lesermeinung Koptisch-orthodoxe Christin verliert Prozess: Sie hatte sich Ende 2006 geweigert, einen Kreuzanhänger abzulegen, wenn sie am Schalter Fluggäste abfertigte. London (www.kath.net / idea) Eine Angestellte der Fluggesellschaft British Airways hat einen Arbeitsgerichtsprozess wegen religiöser Diskriminierung verloren. Die heute 56-jährige koptisch-orthodoxe Christin Nadia Eweida (London) hatte sich Ende 2006 geweigert, einen Kreuzanhänger abzulegen, wenn sie am Schalter Fluggäste abfertigte. Die Kleiderordnung verbot es, ein solches religiöses Symbol in Uniform zu tragen. Frau Eweida betrachtete dies als diskriminierend, auch weil Musliminnen Kopftücher und Sikhs Turbane tragen durften. Vier Monate lang wurde sie in unbezahlten Urlaub geschickt. Nach starkem Druck der Öffentlichkeit etwa aus dem Unterhaus, vom damaligen Premierminister Tony Blair und der anglikanischen Kirche lenkte British Airways ein und erlaubte Angestellten, religiöse Symbole als Anstecker an die Uniform zu heften. Ein Arbeitsgericht in London gab jetzt jedoch im Nachhinein British Airways Recht. Die Fluglinie dürfe ihren Beschäftigten in Uniform das Tragen von Kreuzanhängern verbieten. Das Unternehmen zeigte sich erfreut: Wir haben immer darauf bestanden, dass unsere Kleiderordnung nicht gegen Christen diskriminiert. Frau Eweida hingegen ist enttäuscht. Das Gericht habe der Fluggesellschaft ermöglicht, den Beschäftigten ihren Willen aufzuzwingen. Frau Eweida will mit Kreuzanhänger an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Die Fluglinie hat über 30.000 uniformierte Angestellte. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuGroßbritannien
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