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Von der Wendung der Altäre ist im Konzilstext nicht die Rede

5. Juli 2007 in Spirituelles, keine Lesermeinung
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Gedanken von Josef Kardinal Ratzinger / Papst Benedikt XVI. über das Verschwinden der lateinischen Sprache und die Wendung der Altäre zum Volk hin


Linz (www.kath.net)
KATH.NET dokumentiert aus aktuellem Anlass das Vorwort von Josef Kardinal Ratzinger (Papst Benedikt XVI.) aus dem Buch „Conversi ad dominum“ von P. Uwe Michael Lang:

Zwei Dinge erscheinen für den normalen Kirchenbesucher als die greifbarsten Ereignisse der Liturgiereform des II. Vatikanischen Konzils: das Verschwinden der lateinischen Sprache und die Wendung der Altäre zum Volk hin. Wer die Texte des Konzils selber liest, wird mit Erstaunen feststellen, dass weder das eine noch das andere in dieser Form in den Konzilsbeschlüssen zu finden ist. Gewiss, der Volkssprache sollte- vor allem im Bereich des Wortgottesdienstes- nach dem Konzil Raum gegeben werden, aber die vorausgehende Generalregel des Konziltextes lautet: „Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht“ (SC 36,1).

Von der Wendung der Altäre zum Volk hin ist im Konzilstext nicht die Rede; sie erscheint erst in nachkonziliaren Anweisungen, deren wichtigste sich in der Nummer 262 der „Institutio Generalis Missalis Romani“, der Allgemeinen Einführung in das neue Römische Messbuch von 1969 findet. Dort wird gesagt:“ Der Hauptaltar soll von der Wand getrennt gebaut werden, so dass er leicht umschritten werden und auf ihm die Zelebration versus populum (zum Volk hin) ausgeführt werden kann…“ Die Einführung in die Neuauflage des Missales vom Jahre 2002 hat diesen Text unverändert übernommen, aber am Schluss noch einen Nebensatz angefügt, der so lautet: „Dies sollte der Fall sein, wo immer es möglich ist.“

Diese Ergänzung wurde von vielen Seiten als eine Verschärfung des Textes von 1969 in dem Sinn aufgefasst, dass es nun eine allgemeine Verpflichtung gäbe, die Altäre „wo immer möglich“ zum Volk hin gewendet zu bauen. Die zuständige Kongregation für die göttliche Liturgie hat aber bereits am 25. September 2000 diese Auslegung abgewiesen und erklärt, das Wort „expedit“ (sollte der Fall sein) drücke keine Verpflichtung, sondern eine Empfehlung aus. Die physische Ausrichtung, so die Kongregation, müsse von der geistlichen unterschieden werden. Wenn der Priester „versus populum“ feiert, solle seine geistliche Ausrichtung doch immer „versus Deum per Iesum Christum“ (auf Gott hin, durch Jesus Christus) sein. Riten, Zeichen, Symbole, und Worte könnten den inneren Vorgang des Heilsgeheimnisses nie ausschöpfen, und daher müsse man einseitige verabsolutierende Positionen vermeiden.

Dies ist eine wichtige Klärung, weil sie das Relative der äußeren symbolischen Formen ins Licht setzt und sich damit Fanatismen entgegenstellt, die in den letzten vierzig Jahren im Streit um die Liturgie leider nicht selten gewesen sind. Zugleich wird die in den äußeren Formen nie vollständig auszudrückende innere Richtung des liturgischen Geschehens verdeutlicht, die für Priester wie für Volk gemeinsam ist: zum Herrn hin- zum Vater durch Christus im Heiligen Geist. Die Antwort der Kongregation sollte damit auch ein neues, entspannteres Klima der Diskussion schaffen, in dem ohne gegenseitige Verurteilungen um sorgsamen Hören auf die anderen, aber besonders auf die innere Weisung der Liturgie selbst nach den besten Weisen praktische Verwirklichung des Heilsgeschehens gesucht werden kann. Eilfertige Abstempelungen einzelner Positionen als „vorkonziliar“, als „reaktionär“, als „konservativ“ oder auch als „progressistisch“ oder „glaubensfremd“ sollten aus der Debatte verschwinden und einer neuen gemeinsamen Offenheit im Ringen um die beste Verwirklichung des Vermächtnisses Christi Platz machen. [(c) Papst Benedikt XVI.]

KATH.NET-Buchtipp: Conversi ad dominum

Coming next: kath.net-Interview mit P. Lang



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