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Es gibt kein gutes Töten

19. Juni 2007 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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"Entweder sind Menschen immer Personen, oder sie werden es nie", bemerkt Professor Robert Spaemann in einem Kommentar zur Euthanasiedebatte.


Einsiedeln (www.kath.net, sb)
Wer ein Tabu bricht, hat zunächst einen argumentativen Vorsprung. Nicht nur Borniertheit, Dumpfheit und Unmündigkeit leben ja vom passiven, schweigenden, unreflektiertes Einverständnis, auch die Fundamente der Humanität bedürfen der Verankerung in der Tiefe des Selbstverständlichen und der Fähigkeit zur schlichten Empörung, wo sie in Frage gestellt werden.

„Wer sagt, man dürfe auch die eigene Mutter töten“, schreibt Aristoteles „hat nicht Argumente, sondern Zurechtweisung verdient.“

Zurechtweisung ist kein Argument. Der Zurechtgewiesene kann, wenn er insistiert, den Diskurs am Ende erzwingen und zum Nachdenken über die Gründe der Selbstverständlichkeit nötigen. Schon Sokrates wusste dem Zyniker Kallikles für eine solche Nötigung Dank.

Durch sie findet eine Scheidung jener Tabus, deren Gründe das Licht scheuen müssen, von jenen anderen statt, die, einmal ans Licht getreten, Empörung über ihre Verletzung verfangen. Es wäre ja etwas in einer menschlichen Zivilisation nicht in Ordnung, wenn der Satz „Das Leben eines neugeborenen Kindes ist weniger wert als das eines ausgewachsenen Schweins“ nicht - allem Nachdenken vorausgehend - einen Reflex des Abscheus hervorrufen würde.

Der australische Tierschutzphilosoph und Ethiker Peter Singer, der diesen Satz in seiner „Praktischen Ethik“ niederschrieb, würde diesen Reflex als Ausdruck eines kruden „Speziezismus“, das heisst unreflektierter Parteilichkeit für die eigene Spezies abtun.

Ist er das? Und wenn er es wäre - sind Menschen tatsächlich zu einem „view from nowhere“ verpflichtet, die ihr natürliches Koordinatensystem kurzerhand außer Kraft setzt, das über Nähe und Ferne entscheidet?

Ist nicht vielmehr dieser Versuch, den Gottesstandpunkt einzunehmen, eher die äußerste Form menschlicher Hybris, weil er die kreatürliche Gemeinschaft mit allem Lebendigen auf der Erde zerschneidet?

Die zivilisatorische Situation

Die Verblüffung durch die Thesen Peter Singers und seine Durchbrechung des seit 1945 herrschenden Euthanasie-Tabus beginnt erst allmählich einem sokratischen Nachdenken über die guten Gründe für dieses Tabu zu weichen. Zunächst haben wir es zu tun mit der demographischen Situation der westlichen Industrieländer.

Sie ist historisch beispiellos. Während der medizinische Fortschritt dazu geführt hat, daß immer mehr Menschen immer älter werden, propagieren seit drei Jahrzehnten alle relevanten öffentlichen Meinungsbildner einen Lebensstil, aufgrund dessen nun bald immer weniger junge Menschen diese älteren Menschen zu ernähren haben.

Die „Pille“, wie immer man sonst über sie denken mag, begünstigte diese Entwicklung. Außerdem war der sogenannte Generationenvertrag nicht als Drei-Generationen-Vertrag, sondern leider als Zwei-Generationen-Vertrag konzipiert, also so, daß er diejenigen ökonomisch privilegiert, die es vorziehen, sich im Alter von den Kindern anderer Leute erhalten zu lassen. Daß diese Kinder davon einmal, wenn es soweit ist, nicht begeistert sein würden, war zu erwarten.

Es ist nun bald soweit. Und es gehört schon ein hohes Maß an Naivität dazu, im Ernst an Zufall zu glauben, wenn ausgerechnet in diesem Augenblick und ausgerechnet in ebenjenen westlichen Industrieländern die Tötung kranker oder alter Menschen, legalisiert oder deren Legalisierung gefordert und ernsthaft diskutiert wird.

Nicht, als ob die demographische Situation in diesem Zusammenhang als Argument auftauchte und Euthanasie als Lösung empfohlen würde. Das wäre kontraproduktiv. Der Zusammenhang entfaltet gerade als latenter erst seine volle Wirkung. Auch die Psychiater im Dritten Reich, die das mörderische Euthanasieprogramm exekutierten, argumentierten nicht sozialpolitisch, sondern vom „wohlverstandenen“ Lebensinteresse des einzelnen aus.

„Lebensunwertes Leben“ hieß auch im damaligen Sprachgebrauch jenes Leben, das für den, der es zu leben hat, nichts mehr wert ist. Und der Film „Ich klage an“, mit dem Joseph Goebbels Akzeptanz für das Vernichtungsprogramm zu erzeugen suchte, propagierte lediglich die Einstiegsdroge „Tötung auf Verlangen“. Die Tötung sollte als Tat der Liebe und des Mitleids, als Hilfe zu „menschenwürdigem Sterben“ erscheinen.

Der Film war, im Sinne seiner Zielsetzung, hervorragend gemacht. Die Einwände des ärztlichen Ethos werden von einer sympathischen Figur mit großem Ernst vorgebracht, so daß deren Gesinnungswandel dann umso eindrucksvoller wird. Und natürlich darf der Pfarrer nicht fehlen, der sich von seiner traditionellen Rolle als Prediger der Leidensbereitschaft emanzipiert mit dem Argument, daß schließlich Gott den Menschen mit Vernunft ausgestattet hat, damit er diese Vernunft gebraucht.

Wahrscheinlich gibt es heute noch keine Gruppe von Mächtigen, die das Mitleid im Dienst einer bevölkerungspolitischen Strategie bewußt instrumentalisiert. Aber es gibt objektive Interessenlagen. Es gibt Trends, die sich aus diesen Interessen lagen ergeben, und Forderungen, deren Chance darin liegt, daß sie genau in diese Trends passen. Es gibt das, „was in der Luft liegt“.

Zwei Faktoren verstärken die Plausibilität der Forderung, Euthanasie zu legalisieren. Da ist zunächst die enorme Steigerung der Möglichkeit, Leben durch Apparate zu verlängern. Die alte berufsethische Regel, der Arzt müsse jederzeit alles tun, was er kann, um den Tod eines Menschen zu verhindern - und das kann ja immer nur heißen: hinauszuschieben-, wird problematisch, wenn dieses Können ein bestimmtes Maß überschreitet.

Prothesen können inzwischen Lebensfunktionen eines Organismus substituieren und moribunde Menschen künstlich am Leben erhalten, mit oder ohne deren Einverständnis. Der Entschluß, von diesen Mitteln keinen Gebrauch zu machen oder den Gebrauch irgendwann zu beenden, scheint einer Tötung durch Unterlassung gleichzukommen, vor allem, wenn der Übergang vom Handeln zum Unterlassen nur durch ein erneutes Handeln zu bewerkstelligen ist, also zum Beispiel durch das Abstellen einer Maschine.

Weil aber ein solcher Entschluß oft plausibel und manchmal einfach unvermeidlich ist, liegt die Frage nahe, was denn ein solches Unterlassen von „aktiver Sterbehilfe“ unterscheidet. Welchen Unterschied macht es, so fragt Peter Singer, ob eine Mutter ihr Kind mit einem Kissen erstickt oder ob sie es verdursten läßt? Dabei unterstellt er, verdursten lassen und auf den Anschluß an ein Beatmungsgerät verzichten sei die gleiche Art von Unterlassen, nur weil beides zum Tode führt.

Der andere und entscheidende Faktor liegt in einer Grundstimmung der westlichen Zivilisation, die es einerseits als höchstes Ziel des Menschen betrachtet, sich zu vergnügen oder wenigstens sich wohl zu fühlen, und andererseits als höchste moralische Pflicht, die Welt durch Vermehrung der Menge angenehmer Gefühle zu optimieren.

(Sogar Gottesdienste werden daran gemessen, ob sie „Spaß machen“, ohne daß man bedenkt, daß Geistliche, die sich als Spaßmacher verstehen, gegenüber jedem Clown oder professionellen TV-Unterhalter unvermeidlich ins Hintertreffen geraten.) Heideggers Begriff der „Seinsvergessenheit“ ist in diesem Zusammenhang hilfreich.

Was die Welt in dieser Sicht kostbar macht, ist nicht das Sein von Menschen, Tieren oder Pflanzen, sondern es sind bestimmte Zustände und Erlebnisse, und Menschen nur insofern, als sie Träger solcher Zustände sind. Was vor allem nicht sein soll, sind unangenehme Zustände. Leiden muß um jeden Preis beseitigt werden. Und wo es nicht anders beseitigt werden kann als durch Beseitigung des Leidenden, da ist eben diese angezeigt.

„Wert des Lebens“?

Schon die Rede von einem „Wert des Lebens“, von lebenswertem oder lebensunwertem Leben, beruht auf dem Vergessen, daß es so etwas wie „Wert“ oder „Unwert“ doch nur unter der Voraussetzung von Leben geben kann. Inzwischen hat Georg Meggle, ein deutscher Philosophieprofessor, doch tatsächlich einen Kalkül entwickelt, der es erlauben soll, den Wert des Lebens zu einem gegebenen Zeitpunkt in einen DM-Betrag umzurechnen, und zwar, wohlgemerkt, den Wert des jeweils eigenen Lebens; denn wenn man davon absieht, daß Menschen Personen sind, kann der Wert meines Lebens für andere natürlich ebenso wie der des Lebens einer Kuh taxiert werden, das Leben kann für sie nützlich oder unnütz sein.

Aber das setzt immer wieder das in sich selbst untaxierbare Leben anderer voraus. Das eigene Leben unter dem Begriff des Wertes zu denken, für den es eine objektive Berechnungsskala geben könnte, ist absurd.

Der Fehler dieses Versuchs liegt darin, daß er von der Möglichkeit, den Wert eines Lebensabschnitts, zum Beispiel eines einzelnen Tages im Verhältnis zum Ganzen des Lebens, zu bestimmen, auf die Möglichkeit schließt, das Ganze des Lebens zu taxieren, weil dessen Wert nur der Wert der Summe der einzelnen Lebensabschnitte sei.

Dieser Gedanke drückt einen beängstigenden Grad von Selbstentfremdung aus. Töten ist ja nicht deshalb verwerflich, weil es auf die Länge des Lebens ankäme - nach dem Motto: je länger desto besser -, sondern weil in jedem Abschnitt des Lebens das ganze Leben gegenwärtig ist.

Einen Tag des Lebens vernichten heißt: an diesem Tag das Leben, also die Person selbst vernichten. Im Verhältnis wozu aber kann der Wert der Existenz der Person bestimmt werden? Nur im Verhältnis zu ihrer Nichtexistenz, also zum Tod.

Die Frage, zu der sich Meggle bekennt, lautet denn auch: „Wie schlimm ist es, tot zu sein?“ Schlimm für wen? Wie kann für jemanden, der tot ist, etwas gut oder schlimm sein? Hier wird mit Worten gespielt. Allenfalls ein sehr spezielles und problematisches Verständnis von der Unsterblichkeit der Seele könnte die Frage überhaupt verständlich machen.

Im übrigen aber erinnert der Kalkül eher an das alte Studentenlied „Ick wollt' ick wär' ein Louisd'or / Da kooft' ick mir n' Bier dafor“. Wenn es nur auf bestimmte qualitative Zustände ankäme und diese Zustände nicht des Menschen wegen, sondern der Mensch dieser Zustände wegen existierte, würde in der Tat jenes Inkommensurable verschwinden, das wir meinen, wenn wir wie Kant sagen, der Mensch habe keinen Wert, also auch keinen Preis, sondern „Würde“.

Nun ist es allerdings gerade der Begriff der Menschenwürde, der im Zusammenhang mit der Forderung nach legaler Tötung eine große Rolle spielt. Vom „Recht auf menschenwürdiges Sterben“ war in dem genannten Film der Nationalsozialisten die Rede, und genau diesen Begriff interpretiert nun der katholische Theologe Hans Küng im gleichen Sinn wie der Pfarrer in diesem Film und gibt damit ein wesentliches Element jenes Ethos auf, welches alle großen Religionen miteinander verbindet. Menschenwürdig soll es sein, den Zeitpunkt des eigenen Todes selbst zu wählen: „Hat nicht Gott dem Menschen die Vernunft gegeben?“

Zur Beurteilung des Selbstmords

Aus dem Recht, sich selbst zu töten, wird nun sogleich das Recht, sich töten zu lassen, abgeleitet. Diese Ableitung ist irrig. Die Straflosigkeit des Selbstmords ist ganz unabhängig von seiner sittlichen Beurteilung und bedeutet auch nicht, daß er „gesetzlich erlaubt“ wäre, sondern sie bedeutet, daß er sich der rechtlichen Normierung prinzipiell entzieht.

Es gibt zwar auch einige Gesetze, die den Menschen „paternalistisch“ gegen sich selbst schützen, aber dies geschieht immer in stellvertretender Wahrnehmung eines immer unterstellten Interesses an der eigenen Existenz. Die Handlung, mit welcher jemand dieses Interesse definitiv negiert und aus dem Beziehungsnetz auszuscheiden sucht, das alles Lebendige, insbesondere aber alle Menschen miteinander verbindet, kann nicht mit den Maßen gemessen werden, die innerhalb dieses Netzes gelten.

Alle Handlungen und Unterlassungen anderer aber, die den Selbstmord eines Mitmenschen verhindern, fördern oder stellvertretend exekutieren, finden innerhalb dieses Beziehungsnetzes statt und unterliegen also dessen Gesetzen. Selbstmord ist nicht ein „Recht“, sondern eine Handlung, die sich der Rechtssphäre entzieht. Von ihr führt kein Weg zu irgendeinem Recht, einen andern zu töten beziehungsweise von einem anderen getötet zu werden.

Wenngleich sich auch der Selbstmord einer rechtlichen Normierung entzieht, so ist es für ein Gemeinwesen doch von großer Bedeutung, wie er sittlich beurteilt wird. Die Verurteilung des Selbstmords in unserer Zivilisation ist keineswegs, wie immer wieder behauptet wird, nur jüdisch-christlichen Ursprungs. Sie entspricht vielmehr einer großen philosophischen Tradition, die von Sokrates über Spinoza und Kant bis zu Wittgenstein reicht.

Der platonische Sokrates sieht im Leben eine Aufgabe, die wir uns nicht selbst gestellt haben und der wir uns nicht eigenmächtig entziehen dürfen. Der Sinn des Lebens ist offensichtlich sowenig von uns selbst gesetzt wie das Leben selbst, und er enthüllt sich uns deshalb auch nicht in irgendeinem Augenblick des Lebens vollständig.

„Wenn der Selbstmord erlaubt ist, dann ist alles erlaubt“, heißt es deshalb bei Wittgenstein. Warum, das lesen wir am ehesten bei Kant. Für Kant ist der Selbstmord nicht Ausdruck von, sondern Absage an Autonomie und Freiheit des Menschen, denn mit diesem Akt wird ja gerade das Subjekt von Freiheit und Sittlichkeit vernichtet.

Der Selbstmord ist deshalb jener Akt der Selbstvergessenheit, mit welchem ein Mensch dokumentiert, daß er sich selbst nur noch als Mittel zur Erreichung oder Erhaltung wünschenswerter Zustände versteht, als Mittel, das sich, wenn es versagt, selbst beiseite räumt.

Wir stehen aber zu unserem eigenen Leben, das die Bedingung jedes instrumentellen, auf Zwecke gerichteten Handelns ist, nicht nur in einem rein instrumentellen Verhältnis. Der Versuch, sich vom Leiden zu befreien, hat immer befreites Leben zum Ziel. Aber wer ist das Subjekt einer „Befreiung vom Leben“?

Niemand kann den Menschen daran hindern, sich als bloßes Mittel zu betrachten. Und in den meisten Fällen ist die Selbsttötung ja tatsächlich Ausdruck von extremer Schwäche und geminderter Zurechnungsfähigkeit. Wo sie als legitime Handlung, ja als Ausdruck der Menschenwürde gilt, da ergibt sich unweigerlich eine verhängnisvolle Folge, die durch die Legalisierung aktiver Sterbehilfe noch verstärkt wird.

Wo das Gesetz es erlaubt und die Sitte es billigt, sich zu töten oder sich töten zu lassen, da hat plötzlich der Alte, der Kranke, da hat der Pflegebedürftige alle Mühen, Kosten und Entbehrungen zu verantworten, die seine Angehörigen, Pfleger und Mitbürger für ihn aufbringen müssen. Nicht Schicksal, Sitte und selbstverständliche Solidarität sind es mehr, die ihnen dieses Opfer abverlangen, sondern der Pflegebedürftige selbst ist es, der sie ihnen auferlegt, da er sie ja leicht davon befreien könnte.

Er läßt andere dafür zahlen, daß er zu egoistisch und zu feige ist, den Platz zu räumen. Wer möchte unter solchen Umständen weiterleben? Aus dem Recht zum Selbstmord wird so unvermeidlich eine Pflicht. Schon Stoiker haben, so berichtet Diogenes Laertius, diese Konsequenz gezogen und so noch eine moralische Prämie auf den Selbstmord gesetzt.

Wer freiwillig aus dem Leben scheidet, kann das in dem Bewußtsein tun, dem Vaterland oder den Freunden gegenüber seine Pflicht zu erfüllen.

Hinter dieser Sicht steht das Ideal des stoischen Weisen, der sich als reines Vernunftsubjekt begreift, frei von individuellen menschlichen Regungen, frei von Furcht und Hoffnung, von Liebe, Mitleid und Haß. Nicht von ungefähr berichtet Diogenes Laertius unmittelbar anschließend an die Selbstmordpassage, daß unter den stoischen Weisen Promiskuität herrsche, daß Eifersucht in Liebessachen unbekannt sei und daß die Weisen allen Kindern als ihren eigenen zugetan sind.

Nähe und Ferne existieren für sie nicht, weil diese Kategorien dem Menschen als endlichem Lebewesen zugehören. Selbstmord ist für den Weisen immer dann angeraten, wenn seine reine Vernunftautonomie durch biologische Beeinträchtigungen gefährdet ist.

Die Stoiker wußten allerdings selbst nicht, ob es den Weisen in diesem Sinne überhaupt gibt. Er ist ein „Ideal“. Allerdings ein Ideal, dem man sich nicht schrittweise nähern kann. Denn die Weisheit, die alle Tugenden in sich schließt, hat man entweder ganz oder gar nicht. Augustinus hat auf die Unmenschlichkeit dieses Ideals hingewiesen.

Der Weise „freut sich nicht mit den Fröhlichen und weint nicht mit den Weinenden“. Und er verzichtet auch auf den Wunsch oder die Erwartung, daß jemand mit ihm weint. Wenn etwas geeignet ist, dem Leidenden sein Leben als lebensunwert erscheinen zu lassen, dann ist es die Entsolidarisierung der Gesellschaft durch moralische Rehabilitierung des Selbstmords und durch Legalisierung der Tötung auf Verlangen, also durch den stillen Hinweis: „Bitte, da ist der Ausgang.“

Die Einstiegsdroge

Im übrigen ist die Tötung auf Verlangen nur die Einstiegsdroge für die Enttabuisierung der Tötung „lebensunwerten Lebens“ - auch ohne Zustimmung. „Wissen Sie“, sagt der alte Father Smith in Walker Percys „Thanatossyndrom“, „wohin Sentimentalität führt? ... In die Gaskammer. Sentimentalität ist die erste Maske des Mörders.“

Im Gefolge der Prozesse gegen die Euthanasieärzte des Dritten Reiches schrieb der amerikanische Arzt Leo Alexander 1949, „daß allen, die mit der Frage nach dem Ursprung dieser Verbrechen zu tun hatten, klar wurde, daß diese Verbrechen aus kleinen Anfängen wuchsen. Am Anfang standen zunächst feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung.

Es begann mit der Auffassung, die in der Euthanasiebewegung grundlegend ist, daß es Zustände gibt, die als nicht mehr lebenswert zu betrachten sind. In ihrem Frühstadium betraf diese Haltung nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurde der Bereich jener, die unter diese Kategorie fallen, erweitert und auch die sozial Unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten dazugerechnet.

Entscheidend ist jedoch zu erkennen, daß die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der winzige Auslöser war, der diesen totalen Gesinnungswandel zur Folge hatte.“

Daß es sich hier nicht um ein historisch zufälliges Zusammentreffen, sondern um einen gesetzmäßigen Zusammenhang handelt, zeigt das Beispiel der Niederlande, in denen inzwischen bereits ein Drittel der jährlich legal Getöteten - es handelt sich um Tausende - nicht mehr auf eigenes Verlangen getötet wird, sondern auf das Urteil von Angehörigen und Ärzten hin, die darüber befinden, daß es sich hier um lebensunwertes Leben handelt.

Das Erschreckendste ist, daß angesichts dieser Tatsache nicht ein Schrei des Entsetzens durch die ganze zivilisierte Welt geht. C. S. Lewis trog sein Blick nicht, als er 1943 in „The Abolition of Man“ schrieb: „Der Prozeß, der, falls man ihm nicht Einhalt gebietet, den Menschen zerstören wird, spielt sich unter Kommunisten und Demokraten ebenso augenfällig ab wie unter Faschisten. Die Methoden mögen sich zunächst in der Brutalität unterscheiden. Aber manch ein sanftäugiger Naturgelehrter mit Zwicker, manch ein erfolgreicher Dramatiker, manch ein Amateurphilosoph in unserer Mitte verfolgt auf die Länge genau dasselbe Ziel wie die herrschenden Nazis in Deutschland.“

Daß sich die Katastrophe ausgerechnet in Holland, also in einem Land ereignet, das dem Nationalsozialismus so eindrucksvoll Widerstand geleistet hat, und daß Peter Singer ein Nachfahre von Opfern des Mordes ist, dessen Methode an Debilen zuerst erprobt wurde, ist tragisch, kommt aber nicht von ungefähr. Die Gewißheit, ohnehin auf der guten Seite zu stehen, kann leicht blind machen für die eigene Versuchbarkeit.

Der Übergang von der Tötung auf Verlangen zur Tötung ohne Verlangen ist im übrigen von der gleichen Konsequenz wie der Übergang von der gesellschaftlichen Akzeptanz des Selbstmords zur Legalisierung der Tötung auf Verlangen. Die Tötung auf Verlangen wird mit dem unveräußerlichen Recht auf Selbstbestimmung begründet. Aber wäre das ernst gemeint, so müßte jeder Todeswunsch eines erwachsenen, zurechnungsfähigen und informierten Menschen erfüllt werden.

Das verlangt aber tatsächlich niemand. Immer wird die Einschränkung gemacht, aktive Sterbehilfe dürfe nur gewährt werden, wenn die Gründe für den Todeswunsch „rational“ seien: rational, das heißt nachvollziehbar von denjenigen, die diese Hilfe leisten sollen. Und als nachvollziehbar gilt für viele ausschließlich der Grund unheilbarer Krankheit.

Eine solche Einschränkung hat nun aber mit dem Prinzip der Selbstbestimmung nichts zu tun, ja sie widerspricht ihr sogar. Warum sollte nicht jeder Mensch das Recht haben, die Kriterien für die Bewertung seines Lebens selbst zu bestimmen? Warum sollte der „Bilanzselbstmord“ benachteiligt werden? Warum der Selbstmord aus Liebeskummer?

Man sagt, ein solcher Selbstmordkandidat sei später froh, wenn er an der Ausführung der Tat gehindert wurde. Aber wenn man ihm zum Zeitpunkt seiner Verzweiflung ebendies vor Augen stellt und er antwortet: „Ich weiß, daß die Zeit die Bewertung des eigenen Lebens ändert und auch bei mir ändern würde. Aber ebendiese Abhängigkeit von der Zeit verabscheue ich. Ich will als der sterben, der ich jetzt bin“ - was will man ihm entgegnen?

Er argumentiert wie manche Frauen, die das Angebot späterer Adoption ihres Kindes als Alternative zur Abtreibung ablehnen. Ihr Argument ist, daß sie bereits jetzt wissen, daß sie später an dem Kind hängen und es nicht zur Adoption hergeben werden. Und ebendiese Liebe zu ihrem Kind wollen sie erst gar nicht entstehen lassen.

Wer einmal grundsätzlich die Selbstbestimmung über die Möglichkeitsbedingungen der Selbstbestimmung, also über das Leben, stellt, wie kann der jemandem vorschreiben wollen, wie er das Verhältnis seines Lebens zur Zeit zu verstehen hat? Ist das nicht der Rückfall in einen illiberalen Paternalismus?

Und wer will entscheiden, ob es irrational ist, die Glückssumme des Lebens prinzipiell für negativ zu halten und sich deshalb umzubringen? Wenn wir nicht davon ausgehen, daß Selbstmord immer irrational ist, wird jedes differenzierende Rationalitätskriterium zu einer unbegründbaren Bevormundung. Wenn es letzten Endes nicht auf die Selbstbestimmung als solche, sondern auf die Rationalität des Todeswunsches ankommt, und wenn Dritte über diese Rationalität entscheiden dürfen, dann können diese Dritten auch im Falle der Unfähigkeit des Todeskandidaten zur Selbstbestimmung in stellvertretender Wahrnehmung seines „wohlverstandenen Interesses“ über sein Leben entscheiden.

Der Übergang von der Tötung auf Verlangen zur Tötung ohne Verlangen ist damit geschaffen, und Gott gnade uns, wenn wir den Verstand verlieren oder zu schwach werden, uns zu wehren!

Die Entsolidarisierung

Die Forderung, ungestraft töten zu dürfen, wird paradoxerweise mit zwei einander entgegengesetzten Argumenten begründet. Einmal damit, daß Menschen Personen und deshalb Subjekte unbedingter Selbstbestimmung sind, das andere Mal damit, daß bestimmte Menschen nicht Personen sind, keine Menschenwürde besitzen und es deshalb über sich ergehen lassen müssen, in ihrem eigenen Interesse oder im Interesse anderer getötet zu werden.

Ja, auch im Interesse anderer.

Peter Singer plädiert dafür, „missratene“ Säuglinge beiseite zu räumen, um für besser geratene Platz zu schaffen, also für solche, die eine größere Kapazität haben, sich ihres Lebens zu freuen. Das nämlich optimiert den Zustand der Welt, und allein darauf kommt es an. „Person sein“ heißt in diesem Verständnis nicht, „jemand“ sein, der seiner Natur nach dazu angelegt ist, sich zeitweise in bestimmten personspezifischen Zuständen zu befinden, also in Zuständen des Selbstbewußtseins, der Erinnerung und eines bewußten Interesses am eigenen Leben, sondern „Person sein“ besteht nur in der Aktualisierung dieser Zustände.

Babys sind danach keine Personen, Debile sind es nicht, und Schlafende sind es auch nicht. Diese Sicht geht übrigens auf John Locke zurück. Aber schon Leibniz, Kant und Thomas Reid haben auf den Widerspruch hingewiesen, in dem sich diese Sicht zu unseren fundamentalen Intuitionen und zu unserem Sprachgebrauch befindet.

Jeder von uns sagt: „Ich wurde dann und dann geboren“, obgleich er das nach jener Ansicht nicht sagen dürfte, weil der, der damals geboren wurde, zwar ein Mensch, aber nicht die Person war, die jetzt spricht, ja überhaupt keine Person, weil er nämlich damals nicht „ich“ sagte. Aber niemand von uns hätte gelernt, „ich“ zu sagen, wenn seine Mutter zu ihm nicht wie zu einer Person gesprochen und ihn nicht wie eine Person behandelt hätte. Entweder sind Menschen immer Personen, oder sie werden es nie.

Aber auch wenn Menschen ihr Personsein ausdrücken und „ich“ sagen können, sind sie nicht das, wofür die liberalen Individualisten sie halten: Wesen, die einsam, in souveräner Autonomie über ihr Leben und ihren Tod entscheiden und dabei auf professionelle Exekution dieser Entscheidung Anspruch erheben können.

Personen existieren nur in der Mehrzahl, das heißt nur als Mitglieder einer universalen Personengemeinschaft. Was diese Gemeinschaft wesentlich konstituiert, ist die gegenseitige, vorbehaltlose und an keine Vorbedingung geknüpfte Bejahung der Existenz eines jeden anderen bis zu deren natürlichem Ende, ja, die Mitverantwortung für diese Existenz.

In der Geschichte von Kain und Abel fragt Gott den Brudermörder: „Wo ist Dein Bruder?“ Und Kain antwortet: „Bin ich denn der Hüter meines Bruders?“ Die Entsolidarisierung, die in dieser Antwort liegt, wird in dieser Geschichte als die Gesinnung des Mörders geschildert. Die Frage Gottes beschränkt sich nicht auf die Forderung, den Bruder am Leben zu lassen, sondern sie enthält die weitergehende Pflicht, zu wissen, wo er ist. Die Frage appelliert an die fundamentale Solidarität, welche alle Menschen miteinander verbindet. Diese Sicht ist nicht schon deshalb in einer säkularen Gesellschaft irrelevant, weil sie in der Bibel steht.

Eine säkulare Gesellschaft wird barbarisch, wenn sie auf alle Weisheitstradition der Menschheit verzichtet. Auch das Sterben ist noch ein Vorgang, der, wenngleich von der Natur verhängt, eingebettet ist in Riten menschlicher Solidarität. Wer sich eigenmächtig aus dieser Gemeinschaft entfernen will, muß das allein tun. Anderen - und gar Ärzten, deren Ethos sich definiert durch den Dienst am Leben - zumuten, bei dieser eigenmächtigen Entfernung behilflich zu sein, heißt, dieses Fundament aller Solidarität zu zerstören.

Es heißt, dem anderen zuzumuten zu sagen: „Du sollst nicht mehr sein.“ Diese Zumutung ist eine Ungeheuerlichkeit. Die damit verbundene Zerstörung des Ethos muß sich unvermeidlich in Kürze gegen die Leidenden selbst kehren. Wir wissen heute, daß der Suizidwunsch in der weitaus größten Zahl der Fälle nicht die Folge körperlicher Beschwerden und extremer Schmerzen ist, sondern der Ausdruck einer Situation des Sich-verlassen-Fühlens. (Eine Studie in den Niederlanden weist 10 von 187 Fällen aus, wo Schmerzen der einzige Grund für den Euthanasiewunsch waren; in weniger als der Hälfte spielten Schmerzen überhaupt eine Rolle.)

Die Palliativmedizin hat inzwischen solche Fortschritte gemacht, daß in jedem Stadium der Krankheit die Schmerzen fast immer kontrollierbar sind und nicht die Unerträglichkeitsgrenze erreichen. Intensive Zuwendung verändert dann auch meistens den Suizidwunsch: das Bewußtsein, daß jemandem daran liegt, daß ich noch da bin.

Der Arzt repräsentiert dem Patienten gegenüber die Bejahung seiner Existenz durch die Solidargemeinschaft der Lebenden, auch wenn er ihn nicht zum Leben zwingt. Gerade in Situationen seelischer Labilität ist das Bewußtsein katastrophal, der Arzt oder auch der Psychiater könnten auf meinen Wunsch spekulieren, mich aus dem Weg räumen zu lassen, und insgeheim darauf warten, diesen Wunsch exekutieren zu können.

Katastrophal ist schon der Gedanke, ich könne ihn überhaupt dazu bringen, daß er findet, ich solle nicht mehr sein.

Die Fiktion der souveränen Willensentscheidung ausgerechnet in der Situation extremer Schwäche ist zynisch, vor allem im Hinblick auf die ohnehin im Leben Benachteiligten wie Arme, Einsame und auch Frauen. Es sind nämlich mehr ältere Frauen arm, verwitwet, chronisch krank und weniger gut versichert als ältere Männer. Das Angebot des assistierten Selbstmords wäre der infamste Ausweg, den die Gesellschaft sich ausdenken kann, um sich der Solidarität mit den Schwächsten zu entziehen - und der billigste.

Der billigste Ausweg aber ist der, der in unserer durchökonomisierten Zivilisation mit Sicherheit am Ende gewählt wird, wenn er nicht durch Gesetz und Sitte so fest verriegelt bleibt, daß diejenigen, die seine Öffnung fordern, vollständig entmutigt werden. Die Erfahrung, die unser Land vor einem halben Jahrhundert mit diesem Ausweg gemacht hat, legitimiert und verpflichtet uns zu besonderer Entschiedenheit.

Es gibt, wie schon Platon wußte, immer Grenzfälle, für die das Gesetz nicht gemacht ist und denen es nicht gerecht werden kann. Moraltheologen und Moralphilosophen stürzen sich heute mit einem verdächtigen Interesse auf solche Grenzfälle und konstruieren, von ihnen ausgehend, Forderungen für die Formulierung der Gesetze. Ausnahmen sollen nicht mehr als Bestätigung der Regel gelten, sondern die Regel aushebeln.

So auch in diesem Fall. Aber wer wirklich einem Freund in einer Extremsituation auf eine Weise helfen möchte, die vom Gesetz nicht gedeckt ist, ohne damit die Schutzfunktion des Gesetzes zu zerstören, der wird bereit sein, für seinen Freundschaftsdienst die vom Gesetz vorgesehene Strafe auf sich zu nehmen, falls der Richter nicht in der Lage ist, seiner besonderen Situation Rechnung zu tragen. Er wird in dem Bewußtsein handeln, mit der Intention von Gesetz und Sitte im Tiefsten im Einklang zu stehen und als Ausnahme die Regel zu bestätigen.

Das heißt übrigens nicht, daß das deutsche Gesetz bleiben kann, wie es ist. Es muß geändert werden. Die direkte aktive Sterbehilfe, „Tötung auf Verlangen“, steht in Deutschland zwar - wie in fast allen Ländern der Welt - unter Strafe, und so wird es wohl fürs erste auch bleiben.

Was das deutsche Gesetz für die Euthanasiebefürworter überall in der Welt attraktiv macht, ist die Tatsache daß es die Beihilfe zum Selbstmord nicht bestraft. Das war bisher ohne große Bedeutung, obgleich es in einem seltsamen Widerspruch zur Strafbestimmung für unterlassene Hilfeleistung steht. So ist es erlaubt, einem Menschen Gift zu geben, mit dem er sich umbringen kann.

Hat er es aber genommen, und ist er inzwischen ohnmächtig, dann ist jeder Angehörige oder Arzt, also auch der, der ihm das Mittel gab, verpflichtet, für das Auspumpen seines Magens zu sorgen. Das ist offenbar nicht vernünftig.

Solange Selbstmord eine tolerierte, aber gesellschaftlich geächtete Handlung ist, bleibt das Problem der Beihilfe marginal. Im Zusammenhang mit der Euthanasiebewegung wird die deutsche Rechtsbestimmung jedoch zu einer gefährlichen Einbruchsstelle. Schon hat das Europäische Patentamt ein Selbstmordpräparat patentiert.

Über den Einspruch dagegen wird wohl der Europäische Gerichtshof zu entscheiden haben. Daß Firmen an der Gesundheitsfürsorge verdienen, ist in Ordnung. Daß sie aus der Beihilfe zur Tötung kranker oder depressiver Menschen ein Geschäft machen, ist sittenwidrig.

Leben verlängern um jeden Preis?

Unter den objektiven Gründen für die Renaissance des Euthanasiegedankens nannte ich die neuen Praktiken der Lebensverlängerung und die Explosion der Kosten des Gesundheitswesens. Der Widerstand gegen die Euthanasieversuchung kann seine Entschiedenheit nur rechtfertigen und durchhalten, wenn er diesen objektiven Faktoren Rechnung trägt und auf sie eine alternative Antwort gibt.

Es ist ja wahr, daß das Sterben in unserem Land seit langem menschenunwürdig geworden ist. Es findet immer häufiger in Kliniken statt, also in Häusern, die eigentlich nicht fürs Sterben, sondern fürs Geheiltwerden da sind. In der Klinik wird naturgemäß ständig gegen den Tod gekämpft.

Der Kampf endet zwar bei jedem Menschen schließlich mit Kapitulation, aber die Kapitulation geschieht oft viel zu spät. Nachdem kranke oder alte Menschen auf alle Art zum Leben gezwungen wurden, bleibt ihnen keine Zeit und kein angemessener Raum mehr, „das Zeitliche zu segnen“.

Das Sterben degeneriert zum bloßen Verenden, die Sterberituale verkümmern. Angehörige verdrücken sich, wenn es ernst wird. Die Folge all dessen ist, daß immer mehr Menschen sterben müssen, die in ihrem Leben niemals einen Sterbenden gesehen haben. Das ist ein ganz unnatürlicher Zustand, und er fördert natürlich die stumme Angst vor dem Tod.

Die „aktive Sterbehilfe“ ist die Kehrseite jenes Aktivismus, der bis zum letzten Augenblick etwas „machen“ muß. Wenn man das Leben nicht mehr machen kann, muß der Tod gemacht werden. Die Patienten, die im Herbst 1996 beim Obersten Bundesgericht der USA gegen den Staat New York auf Genehmigung der Euthanasie klagten, waren überhaupt nur noch am Leben, weil sie mit eigener Zustimmung apparativen Maßnahmen der Lebensverlängerung ausgesetzt waren.

Immer häufiger hat das Leben schon mit dem Machen eines Menschen in der Retorte angefangen. Beides ist nicht zu rechtfertigen. Wenn Menschen nicht von Natur entstünden und von Natur stürben, hätten wir nämlich nie einen hinreichenden Rechtfertigungsgrund, das Leben oder den Tod eines Menschen herbeizuführen.

All unsere Rechtfertigungsgründe setzen schließlich das Leben immer schon voraus. Die Medizin kann nicht mehr dem Prinzip folgen, jederzeit jedes menschliche Leben so lange zu erhalten, wie das technisch möglich ist. Sie kann es nicht aus Gründen der Menschenwürde, zu der auch das menschenwürdige Sterbenlassen gehört. Sie kann es auch nicht aus ökonomischen Gründen.

Der Wert jedes menschlichen Lebens ist zwar inkommensurabel, daher das unbedingte Tötungsverbot. Es gibt aber in moralischer Hinsicht einen Unterschied zwischen Handlungsgeboten und Unterlassungsgeboten. Nur Unterlassungsgebote können unbedingt sein, Handlungsgebote nie.

Handlungsgebote unterliegen immer einer Abwägung der Gesamtsituation, und dazu gehören auch die zur Verfügung stehenden Mittel. Sie sind nicht beliebig vermehrbar. Bei ihrer Verteilung müssen wir also das an sich selbst inkommensurable Leben des Menschen durch sekundäre Kriterien vergleichbar machen.

Bei der Knappheit von Spenderorganen ist das evident. Aber es muß auch gelten für operativen und apparativen Aufwand. Ist es sinnvoll, daß der finanzielle Aufwand für die Gesundheit der Menschen in ihrem letzten Lebensjahr so unverhältnismäßiggroß ist? Für den Pflegeaufwand leuchtet das ein. Aber auch für den medizinischen Aufwand?

Muß eine 88jährige, die eine Hirnblutung bekommen hat und ohnmächtig ist, zwei Tage vor ihrem Tod eine aufwendige Hirnoperation über sich ergehen lassen? Und muß die Solidargemeinschaft der Versicherten damit belastet werden? Das ärztliche Berufsethos muß angesichts der ständig wachsenden Möglichkeiten der Medizin Kriterien der Normalität entwickeln, Kriterien für das, was wir jedem Menschen, und gerade den kranken und alten, an Zuwendung, an Pflege, an medizinischer Grundversorgung schulden, und für das, was statt dessen abhängig gemacht werden muß von Alter, Heilungsaussicht und persönlichen Umständen.

Wer jeden Verzicht auf den Einsatz der äußeren Mittel als Tötung durch Unterlassen brandmarkt, der bereitet - und zwar oft absichtlich - den Weg für das aktive Umbringen. Die Hospizbewegung, nicht die Euthanasiebewegung ist die menschenwürdige Antwort auf unsere Situation. Wo Sterben nicht als Teil des Lebens verstanden und kultiviert wird, da beginnt die Zivilisation des Todes.

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