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| ![]() Pakistan: Wird Todesstrafe bei Religionswechsel Vorschrift?12. Mai 2007 in Aktuelles, keine Lesermeinung Gesetzesinitiative von Islamisten Zunehmende Gewalt gegen Christen befürchtet. Islamabad/Frankfurt am Main (www.kath.net/idea) Das Gesetz wurde von sechs überwiegend islamistischen Parteien eingebracht. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) befürchtet, dass ein Apostasiegesetz weiterem islamischem Terror Vorschub leisten würde. Die Organisation mit Sitz in Frankfurt am Main hat die Sorge, dass sich aufgrund der wachsenden Islamisierung die Gewalt gegen Christen verstärkt. Das Blasphemiegesetz, das bei Beleidigung des Propheten Mohammed mit der Todesstrafe droht, werde immer wieder missbraucht, um gegen Christen vorzugehen. Oft seien Neid und Habgier Motive für entsprechende Anschuldigungen. Im jüngsten Fall habe am 9. Mai ein muslimischer Angestellter eines Autohauses seinen 84-jährigen Chef beschuldigt, einen Koran verbrannt zu haben. Hintergrund sei ein Streit um den Verkauf von Land. Der Autohändler Walter Fazal Khan wurde verhaftet und befindet sich in Samanabad bei Lahore in Haft. Seine 86-jährige Ehefrau sei mit Gewalt zum Übertritt zum Islam gezwungen worden, so die IGFM. Sie appelliert an den pakistanischen Präsidenten Pervez Musharraf, das Apostasiegesetz zu stoppen und die von ihm versprochene Abschaffung des Blasphemiegesetzes in die Wege zu leiten. Nach Angaben der IGFM wurden im vergangenen Jahr 48 neue Fälle angeblicher Blasphemie registriert. 38 Mal sind Muslime betroffen und zehn Mal Christen. Deren Bevölkerungsanteil liegt aber bei lediglich 2,3 Prozent. 96 Prozent der 152 Millionen Einwohner sind Muslime. Bild: © Kirche in Not Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuChristenverfolgung
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