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| ![]() ,Ein Minarett ist kein zwingender Bestandteil der Moschee3. Mai 2007 in Schweiz, keine Lesermeinung Pierre Bürcher, Weihbischof von Lausanne, Genf und Freiburg und Präsident der "Arbeitsgruppe Islam" der Schweizer Bischofskonferenz, zur heiklen Frage des Minarettbaus. Lausanne (www.kath.net) Der Bau eines Minaretts soll erlaubt sein, wenn er in allen Punkten mit den Gesetzen in Einklang steht; er soll verboten sein, wenn mit dem Bau offensichtlich oder unterschwellig Ziele verfolgt werden, die den Religionsfrieden in der Schweiz gefährden können. Das erklärte Weihbischof Pierre Bürcher, Präsident der Arbeitsgruppe Islam der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), in einer Stellungnahme am Donnerstag. Ein Minarett ist kein zwingender Bestandteil der Moschee, sagte er. Es nütze außerdem wenig, gegen den Bau eines Minaretts zu kämpfen, ohne zu wissen, welche Aktivitäten in der Moschee angeboten werden. In einer Moschee könne es neben den Gebetsräumen auch eine Bibliothek, ein Büro für den Imam, eine Cafeteria, Schulungsräume und Läden, z.B. eine Metzgerei, geben. In der Schweiz ist der Legalität und der Kontrolle der Aktivitäten einer Moschee mehr Gewicht beizumessen, als der Frage, ob der Bau eines Minaretts angebracht ist oder nicht, betonte Bürcher. Vor allem dann, wenn das Minarett stumm bleiben soll und damit nicht dem Aufruf zum Gebet dienen kann. Der Weihbischof erinnerte auch an ein anderes Faktum: In vielen Ländern mit muslimischer Mehrheit haben die Kirchen keinen Kirchturm. Es solle weder einen Feldzug gegen die Minarette geben noch eine uneingeschränkte Hinnahme der inneren Organisation der Moscheen in der Schweiz, schloss Bürcher. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuIslam
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