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Die Rückkehr zum Hochaltar

13. Oktober 2006 in Österreich, keine Lesermeinung
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Das Wiener Oratorium des hl. Philipp Neri wird ab 1. Adventsonntag den Hochaltar statt den Volksalter als Zelebrationsaltar verwenden - Entscheidung mit Kardinal Schönborn abgesprochen.


Wien (www.kath.net/ news.stjosef)
Das Oratorium des hl. Philipp Neri in Wien, St. Rochus, wird in der bekannten Wiener Rochuskirche wiederum ab 1. Adventsonntag den Hochaltar zum Zelebrationsalter verwenden. Pfarrer Felix Selden schreibt dazu in einer Erklärung: „Der Hochaltar wird ab 1. Adventsonntag wieder zum Zelebrationsaltar in der Rochuskirche. Dieser für manche überraschende Entschluss des Oratoriums kam erst auf Drängen des Altarbeirates der Erzdiözese anlässlich der Innenrestaurierung der Rochuskirche zustande, den provisorischen Volksaltar durch einen feststehenden, konsekrierten Volksaltar zu ersetzen. Wir sind sehr dankbar, dass wir damals (im Jahr 2001) durch den PGR unterstützt worden sind, keinen neuen Steinaltar errichten lassen zu müssen. Dennoch wurden wir gleichzeitig von unserem Erzbischof gemahnt, in absehbarer Zeit zu einer Lösung zu kommen, da provisorische Volksaltäre nicht mehr gestattet sind.“

Die Entscheidung des Wiener Oratoriums ist mit Kardinal Schönborn abgesprochen und folgt den Empfehlungen der römischen Gottesdienstkongregation für die liturgische Praxis in alten, künstlerisch wertvollen Kirchen, sowie namhafter Theologen und Liturgiewissenschaftler wie z. B. Josef Andreas Jungmann SJ. In der Erklärung heißt es weiters: „Den Oratorianern ist bewusst, dass die Aufgabe der Zelebration am Volksaltar für viele Gottesdienstbesucher eine schmerzhafte Umstellung bedeutet, ähnlich wie sie das für manche vor vierzig Jahren durch die Einführung des Volksaltars ad experimentum bedeutet haben mag.“ Daher wird das Oratorium versuchen, bis auf weiteres die Verwendung eines provisorischen Volksaltars wenigstens bei der 9.30 Uhr-Messe und bei Messen mit Kindern beizubehalten.“

www.oratorium.at

KATH.NET dokumentiert die Erklärung von Dr. Barbara Innitzer, Vorsitzende des Liturgieausschusses des PGR der Pfarre St. Rochus:

Unser Erzbischof Kardinal Dr. Christoph Schönborn, hat der Kongregation des Oratoriums die Entscheidung überlassen, ob sie einen feststehenden Volksaltar errichten lassen oder zur Verwendung des bestehenden Hochaltars übergehen will.

Was sagen die liturgischen Dokumente dazu?

In den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils wird weder die Zelebration der Messe in Richtung Gemeinde, noch ein Altar erwähnt, der zum Volk hin ausgerichtet sein soll. Die Rubriken des Missale Romanum Pauls VI. scheinen eine Gleichrichtung von Priester und Gemeinde bei der Eucharistiefeier vorauszusetzen. Dies geht daraus hervor, daß beim Eucharistischen Hochgebet bei drei Gelegenheiten jeweils angeführt wird, daß der Priester sich hierfür zur Gemeinde wendet: bei der Gebetsaufforderung vor dem Gabengebet („Betet, Brüder und Schwestern...“), beim Friedensgruß („Der Friede des Herrn sei allezeit mit euch!“) und beim „Seht das Lamm Gottes...“. Diese Bestimmungen implizieren, daß der Zelebrant vorher dem Altar zugewandt ist. Auch in der dritten Auflage des erneuerten Missale Romanum, die von Papst Johannes Paul II. im April 2000 approbiert wurde und im Frühjahr 2002 erschien, sind diese Rubriken beibehalten worden.

Eine Zelebration zum Volk hin wurde zum ersten Mal in der Instruktion „Inter Oecumenici“ vom 26. September 1964 offiziell erwähnt, wo es im Kapitel über die Neuerrichtung von Kirchen und Altären heißt, daß Altäre freistehend errichtet werden sollen, sodaß „sie leicht umschreitbar sind und eine Zelebration zum Volk hin möglich ist.“[1] Doch wird ein Jahr später in Beantwortung der Frage, ob es erlaubt sei, einen tragbaren Altar fest vor dem Hochaltar zu errichten, um die Messe zum Volk hin feiern zu können (und nochmals 1966 durch Kardinal Lercaro [Vorsitzender des Consiliums zur Ausführung der Liturgiekonstitution]) präzisiert: „An sich ist es erlaubt, es wird aber nicht dazu geraten. Denn die Gläubigen nehmen an der nach der Norm der neuen Ordnung gefeierten Messe vorzüglich teil, auch wenn der Altar so aufgestellt ist, daß der Zelebrant dem Volk den Rücken zuwendet. Denn der ganze Wortgottesdienst wird am Priestersitz oder am Ambo zum Volk hin gefeiert.“[2]
Insbesondere solle auf „die Architektur und künstlerische Ausstattung“ bereits bestehender Kirchen geachtet werden.

In diesem Sinn ist wohl auch die Anordnung in der „Allgemeinen Einführung zum Meßbuch“ zu verstehen: „Beim Neubau von Kirchen soll nur ein Altar errichtet werden, der ja in der Versammlung der Gläubigen den einen Christus und die eine Eucharistie der Kirche versinnbildlicht. Wenn in einer bestehenden Kirche der alte Altar so angeordnet ist, daß er die Teilnahme der Gemeinde erschwert, und er nicht ohne Schaden seines künstlerischen Wertes versetzt werden kann, soll ein anderer feststehender Altar errichtet werden, der künstlerisch gestaltet und ordnungsgemäß geweiht ist; und nur auf ihm dürfen die heiligen Feiern stattfinden. Damit die Aufmerksamkeit der Gläubigen nicht vom neuen Altar abgelenkt wird, soll der alte keinen besonderen Schmuck erhalten.“[3]Tatsächlich hat die römische Gottesdienstkongregation das Verständnis dieses Paragraphen im Lauf der Jahre immer so ausgelegt, daß prinzipiell geraten wird, im Fall von alten, kunsthistorisch wertvollen Kirchen den bestehenden Altar weiter zu verwenden.: „Man muß jene Fälle berücksichtigen, wo das Presbyterium eine Ausrichtung des Altars nicht zuläßt, oder wo der vorhandene Altar in seiner Gestaltung nicht bewahrt werden kann, wenn ein zum Volk hin gewandter Altar als Hauptaltar hervorgehoben werden soll. In diesen Fällen entspricht es dem Wesen der Liturgie besser, am vorhandenen Altar mit dem Rücken zum Volk zu zelebrieren, als zwei Altäre im selben Presbyterium zu erhalten.“[4]
Ähnlich die Stellungnahmen in den Jahren 1984,1986 und 2000.

Wesentlich ist also, daß der Wortgottesdienst vom Priestersitz und vom Ambo (Lesepult) aus der Gemeinde zugewandt gefeiert wird, die Frage der Zelebrationsrichtung während des Eucharistischen Hochgebets wird als zweitrangig betrachtet. Hier hat die Hinwendung zur Gemeinde keinen „theologischen“ Grund.

Doch in jedem Fall – ob an einem Volksaltar oder an einem Hochaltar – muß das Hochgebet in seiner inneren Dynamik immer durch Jesus Christus an Gott gerichtet verstanden werden: „Wie immer aber die Stellung des zelebrierenden Priesters sein mag, es ist klar, daß das eucharistische Opfer dem einen und dreieinigen Gott dargebracht wird und daß der eigentliche ewige Hohepriester Jesus Christus ist, der durch den Dienst des Priesters handelt.... Die physische Stellung, besonders hinsichtlich der Kommunikation zwischen den verschiedenen Mitgliedern der Versammlung, muß unterschieden werden von der inneren geistlichen Ausrichtung aller: Es wäre ein schwerer Irrtum sich vorzustellen, die grundsätzliche Ausrichtung der Opferhandlung sei auf die Gemeinschaft hin. Wenn der Priester versus populum zelebriert, was legitim und oft ratsam ist, sollte seine geistliche Haltung stets versus Deum per Jesum Christum sein, stellvertretend für die ganze Kirche. Auch die Kirche, die konkrete Form annimmt in der teilnehmenden Versammlung, ist in ihrer geistlichen Bewegung ganz zu Gott gewandt.“[5]Soweit die kirchlichen Dokumente zur Altarposition.

Mir persönlich schien diese Frage zunächst nicht so wesentlich, was damit zusammenhing, daß ich mich nicht ausreichend damit befaßt hatte. Aber je mehr ich mich in dieses Thema vertiefte, und hiezu empfehle ich jedem insbesondere die Lektüre von „Der Geist der Liturgie“ von Joseph Ratzinger, jetzt Benedikt XVI., desto bewußter wurde mir, wie sehr die gemeinsame Gebetsrichtung von gläubigem Volk und Priester zu Gott hin gewandt die Größe und Weite der Eucharistie erst klar macht.

KATHPEDIA: Hl. Eucharistie

KATH.NET-Forum: Die Diskussion

Fußnoten:
[1] Sancta Congregatio Rituum (1964), 898 (Nr.91)
[2] Consilium ad exsequendam constititionem de sacra liturgia, Notitiae, Mai 1965, 251
[3] Allg. Einführung in das Römische Meßbuch, Editio typica 3a (2002), (private Übersetzung) Nr.303
[4] Kongregation f. d. Gottesdienst, ”Editoriale:Pregare ad orientem versus”,Notitiae 29, Nr.332(1993), S. 249, 3
[5] Antwort der Gottesdienstkongregation auf eine Anfrage nach der Ausrichtung des Priesters bei der Messe, 25.Sept.2000

Foto: (c) oratorium.at



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