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Menschenrechtler: Christen sind im bevorstehenden Ramadan gefährdet

20. September 2006 in Weltkirche, keine Lesermeinung
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Bereits in den Vorjahren kam es rund um den Ramadan zu Übergriffen auf Christen - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam wurde 25 Jahre alt.


Frankfurt/M. (www.kath.net) Angesichts der scharfen Kritik islamischer Politiker und Kleriker an den Äußerungen von Papst Benedikt ist die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) besorgt darüber, dass christliche Minderheiten wie in den Vorjahren zum Ziel von Übergriffen während des am 24. September beginnenden Ramadan werden könnten.

Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam“, die am 19. September 25 Jahre alt wurde, als erstes großes multinationalen Menschenrechtsdokument der islamischen Welt keine eindeutige Aussage zur Gleichberechtigung von Nichtmuslimen und keine Erwähnung der Freiheit des Religionswechsels trifft.

Bedrohungen und Übergriffe

In den vergangenen Jahren ist es laut Beobachtung der IGFM immer wieder zu Übergriffen und zur Bedrohung von Christen in islamischen Ländern unmittelbar vor und während des Ramadan gekommen. Zumeist gingen diesen Übergriffen lancierte Meldungen voraus, nach denen Christen den muslimischen Glauben beleidigt oder sich an ihm vergangen haben sollen.

Am 21. Oktober 2005 kam es beispielsweise im ägyptischen Alexandrien zu Ausschreitungen zwischen tausenden islamischen Demonstranten, christlichen Kopten und Sicherheitskräften, bei denen vier Personen getötet und mindestens 90 verletzt wurden. Auslöser war die vermutlich von Islamisten selbst lancierte Verteilung von DVDs mit einem angeblich islamkritischen Theaterstück.

Anschläge auf Kirchen

Im Irak kam es am 16. Oktober 2004 zu Beginn des Ramadan zu Anschlägen auf fünf Kirchen in Bagdad. In Saudi Arabien brachte das Innenministerium am 10. Oktober 2004 eine Verlautbarung heraus, wonach alle Nichtmuslime des Landes verwiesen würden, wenn sie die Gebote des Ramadan nicht einhielten.

Die IGFM appelliert an die im saudiarabischen Jiddah angesiedelte „Organisation der Islamischen Konferenz“, sich für den Schutz der Nichtmuslime während des Ramadan in den 57 angeschlossenen Mitgliedsstaaten einzusetzen.

Die Menschenrechtsorganisation forderte weiterhin dazu auf, dass sich die „Islamische Konferenz“ anlässlich des 25. Jahrestags der Verkündung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam“ als Zeichen ihres Willens im Dialog der Religionen für die Gleichberechtigung der Nichtmuslime und für die uneingeschränkte Freiheit des Religionswechsels aussprechen solle.

Menschenrechte im Islam

Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Islam“ wurde am 19. September 1981 durch den „Islamrat für Europa“ als erstes großes multinationales Menschenrechtsdokument der islamischen Welt verkündet. Trotz weitreichender Garantien für die individuelle Freiheit des Menschen fehlt nach Meinung der IGFM eine eindeutige Aussage zur Gleichberechtigung von Nichtmuslimen und zur Freiheit des Religionswechsels.

Die Aussage in Artikel 12 a (Das Recht auf Gedanken-, Glaubens- und Redefreiheit), nach der jeder denken, glauben und zum Ausdruck bringen könne, „was er denkt und glaubt, ohne dass ein anderer einschreitet oder ihn behindert, solange er innerhalb der allgemeinen Grenzen, die die Scharia vorschreibt, bleibt“, beinhaltet eine deutliche Einschränkung der Glaubensfreiheit für Nichtmuslime, die der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen von 1948 widerspricht.

Daraus abgeleitete Folgen wie die Bestrafung der Konversion bis hin zum Vollzug der Todesstrafe in Afghanistan, Mauretanien, Saudi Arabien, im Sudan und im Iran sind im Falle des von der Hinrichtung bedrohten afghanischen Konvertiten Abdul Rahman im März 2006 erinnerlich.

Die Aussage in Artikel 20 b: „Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott die einen von ihnen (die Männer) vor den anderen bevorzugt hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen gemacht haben (Koran 4,34)“ hält die IGFM ebenfalls in deutlichem Gegensatz zum Grundsatz der Gleichberechtigung stehend.



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