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| Bischof Kapellari gegen Nitsch-Auftritt in Pfarrkirchevor Minuten in Österreich, keine Lesermeinung Nitsch hat sich von "unerträglichem Umgang mit der Gestalt Christi" nicht distanziert und soll in Sakralräumen der Diözese Graz nicht mehr auftreten Graz (kath.net/KAP) Der Grazer Diözesanbischof Egon Kapellari hat schwereBedenken und "Missfallen" gegen einen Auftritt des AktionskünstlersHermann Nitsch in der Pfarrkirche St. Ulrich in Greith zum Ausdruckgebracht. In einem am Freitagnachmittag publizierten "Offenen Brief"an den zuständigen Pfarrer Johann Hölbing weist Kapellari darauf hin,dass Nitsch in einem seiner Werke auf "unerträgliche Weise" mit derGestalt Jesu Christi umgegangen sei. "Die von mir geachtete Freiheit der Kunst findet in unseren Kirchenihre Grenze, wenn ein Künstler die Würde Jesu Christi schwerwiegendverletzt und sich seither davon nicht distanziert hat", betont derBischof. Daher wünsche er, dass Nitsch "in Sakralräumen meinerDiözese in Hinkunft nicht tätig wird" - auch wenn Nitschinternational als ein Künstler von Rang gelte. Es bleibe Nitsch"hinreichend Gelegenheit, im öffentlichen Raum außerhalb derSakralräume meiner Diözese tätig zu sein". Wie der Bischof weiter erklärt, habe er erst Freitagnachmittag - auchinfolge von Klagen aus der Gemeinde Sulmeck-Greith - erfahren, dassder Aktionskünstler Nitsch am Freitagabend ein Orgelkonzert in derPfarrkirche St. Ulrich in Greith geben soll. "Ich bin in Österreich oft als Brückenbauer zwischen Gegenwartskunstund Kirche bezeichnet worden und will dies auch sein", betont BischofKapellari. "Mit Herrn Nitsch habe ich im vergangenen Jahr in derAkademie der Bildenden Künste in Wien öffentlich diskutiert. Dabeihabe ich auf seinen unerträglichen Umgang mit der Gestalt JesuChristi im Libretto 'Die Eroberung von Jerusalem' hingewiesen." Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuGesellschaft
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