„Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln“

1. April 2026 in Kommentar


Papst Leo XIV. und die Chance eines realistisch-großzügigen Weges im Umgang mit den liturgischen Spaltungen. Eine kirchenpolitische Stellungnahme. Von Archimandrit Dr. Andreas-Abraham Thiermeyer


Eichstätt (kath.net/pl) Einleitung
Die jüngst bekannt gewordene Botschaft Papst Leos XIV. an die Französische Bischofskonferenz verdient weit über den französischen Kontext hinaus besondere Aufmerksamkeit. Denn in ihr wird ein Ton erkennbar, der im gegenwärtigen innerkirchlichen Klima keineswegs selbstverständlich ist: ein Ton nüchterner Klarheit, aber nicht der Verhärtung; ein Ton pastoraler Weite, aber nicht der Preisgabe kirchlicher Form; ein Ton, der die liturgische Frage weder als Randproblem behandelt noch in eine ideologische Frontstellung überführt. Gerade darin liegt ihr kirchenpolitisches Gewicht.

Wenn der Papst von einer „schmerzlichen Wunde“ im Blick auf die Feier der Messe spricht und zugleich um „praktische Lösungen“ bittet, die jene „großzügig einbeziehen“, die dem Vetus Ordo verbunden sind, dann berührt er nicht bloß ein liturgisches Spezialthema, sondern einen neuralgischen Punkt der gegenwärtigen Ekklesiologie. Denn die Messe ist nicht irgendein Vollzug der Kirche, sondern das Sakrament ihrer Einheit. Wo um ihre Feier dauerhaft Spaltung, Misstrauen und kirchenrechtliche Unklarheit entstanden sind, ist die Kirche im Zentrum ihres Lebens verwundet.¹

Gerade deshalb ist es zu einfach, die gegenwärtige Lage entweder als disziplinarische Randfrage oder als bloßen „Kulturkampf“ innerhalb des Katholizismus zu deuten. Tatsächlich geht es tiefer: Wie kann die Kirche ihre sichtbare Einheit bewahren, ohne legitime Bindungen an die liturgische Tradition gewaltsam zu marginalisieren? Wie kann sie pastorale Rücksicht üben, ohne Parallelstrukturen zu dulden, die auf Dauer der sakramentalen Gestalt der Kirche widersprechen? Und wie kann der Papst als sichtbares Prinzip der Einheit so handeln, dass Wahrheit und Geduld, Norm und Mütterlichkeit, Amt und Einbeziehung nicht gegeneinander ausgespielt werden?²

Eine verantwortliche kirchenpolitische Antwort auf diese Fragen muss von einem Grundsatz ausgehen: Einheit ist in der katholischen Kirche weder bloßes Einvernehmen noch administrative Zweckordnung. Sie ist sakramentale, sichtbare und hierarchisch verfasste Wirklichkeit. Darum ist sie nicht beliebig verhandelbar. Aber gerade weil sie sakramental ist, darf sie auch nicht auf Verwaltung, Sanktion und Formalismus reduziert werden. Einheit muss nicht nur behauptet, sondern geheilt, sichtbar gemacht und geistlich getragen werden.

I. Die liturgische Spaltung ist keine Nebensache, sondern eine Wunde der sichtbaren Communio
Die erste Stärke der päpstlichen Intervention liegt darin, dass sie die Lage offenbar nicht primär als Geschmacksstreit behandelt. Es geht nicht um zwei liturgische „Stile“, die sich zufällig nicht vertragen, sondern um eine Verwundung der kirchlichen Communio. Wenn die Feier der Messe zum Ort dauerhafter wechselseitiger Entfremdung wird, betrifft dies das Herz der Kirche. Denn Eucharistie, Episkopat und Einheit gehören untrennbar zusammen. Schon Ignatius von Antiochien bindet die kirchliche Eucharistie an die Einheit mit dem Bischof; Cyprian von Karthago beschreibt den Episkopat als ungeteilte Wirklichkeit, an der jeder Bischof Anteil hat, ohne dass die Einheit zerreißt.³

Von hier aus wird auch deutlich, warum die Frage unerlaubter Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat nicht als reine Verwaltungsfrage verharmlost werden darf. Das Mandat ist nicht bloß ein bürokratischer Zustimmungsvorgang, sondern Ausdruck der sakramentalen Ordnung des Episkopats in der Communio mit dem Nachfolger Petri. Die Weihe ohne Mandat bedeutet deshalb mehr als einen Disziplinverstoß: Sie stabilisiert eine Struktur, in der sakramentale Gültigkeit und kirchliche Einheit auseinanderfallen.⁴ Gerade diese „gültige Illegitimität“ ist kirchlich hochproblematisch, weil sie Loyalitäten spaltet, Gewissen belastet und eine Parallelform von Apostolizität erzeugt.

Wenn Papst Leo XIV. hier von einer Wunde spricht, dann ist dies daher theologisch präzise. Die Wunde ist nicht nur psychologisch oder soziologisch. Sie ist ekklesiologisch. Sie betrifft die sichtbare Gestalt der Kirche. Darum kann Rom nicht gleichgültig sein. Aber ebenso folgt daraus: Heilung kann nicht allein im Modus der Grenzziehung erfolgen. Denn eine bloß juristisch exekutierte Einheit, die pastoral nicht trägt und geistlich nicht überzeugt, bleibt äußerlich und fragil. Die kirchliche Kunst besteht vielmehr darin, die Form der Einheit zu schützen, ohne Menschen, Gruppen und Frömmigkeitswelten in einen Zustand dauerhafter Fremdheit gegenüber der Kirche hineinzudrängen.

II. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, Wahrheit der Einheit und pastorale Weite zusammenzuhalten
Die gegenwärtige Situation ist deshalb so schwierig, weil zwei kirchliche Güter gegeneinander zu stehen scheinen. Auf der einen Seite steht die Pflicht, die sichtbare Einheit der Kirche, den Primat und die sakramentale Ordnung des Episkopats zu wahren. Auf der anderen Seite steht die pastorale Berufung auf die Sorge um die Seelen, die Sakramentenversorgung, die liturgische Tradition und die Treue zu einer gewachsenen Form katholischer Frömmigkeit. Eine seriöse kirchenpolitische Stellungnahme darf keines von beiden leichtfertig abtun.

Gerade hier scheint die mögliche Linie Leos XIV. bemerkenswert zu sein. Seine Mahnung zu einem „tieferen Verständnis der jeweiligen Empfindlichkeiten“ deutet darauf hin, dass die Kirche nicht nur Recht setzen, sondern auch die inneren Beweggründe der Beteiligten verstehen muss. Das heißt nicht, alle Positionen seien gleichermaßen legitim. Es heißt aber, dass die Kirche sich nicht damit begnügen darf, Konflikte zu benennen, sondern Wege der versöhnlichen Einbeziehung suchen muss. Eine kirchliche Autorität, die nur korrigiert, ohne zu hören, wird am Ende vielleicht Gehorsam erzwingen, aber keine Einheit heilen.

In diesem Zusammenhang ist die Grundfigur der Theologie Benedikts XVI. weiterhin lehrreich. Sein Handeln war von einer Communio-Ekklesiologie geprägt, die in der Einheit nicht zuerst ein Machtproblem, sondern eine sakramentale Wirklichkeit sah. Daraus ergab sich jene für ihn charakteristische Verbindung von Klarheit in der Substanz, Weite in der Form und Geduld im Verfahren.⁵ Diese Linie könnte unter Leo XIV. neu aufgenommen werden. Eine großzügige Einbeziehung der dem Vetus Ordo verbundenen Gläubigen wäre dann nicht Schwäche, sondern Ausdruck einer Kirche, die ihrer Identität so sicher ist, dass sie Vielfalt nicht reflexhaft als Bedrohung wahrnehmen muss.

Kirchenpolitisch wäre das von erheblicher Bedeutung. Denn die katholische Kirche hat in den vergangenen Jahren auf liturgische Konflikte oft so reagiert, als müsse jede größere Großzügigkeit automatisch zur Erosion der Konzilsbindung führen. Ebenso wurde umgekehrt bisweilen so argumentiert, als sei jede Konzilstreue notwendig ein Bruch mit der Tradition. Beide Verkürzungen haben die Lage verschärft. Ein realistischer Weg kann nur darin bestehen, dass Rom weder das Konzil relativiert noch jene Gläubigen verliert, deren Bindung an die ältere Liturgie nicht aus Rebellion, sondern aus echter religiöser Beheimatung hervorgeht.

III. Deeskalation ist kein politischer Trick, sondern eine eucharistische Pflicht
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang der Gedanke, dass Deeskalation nicht zuerst Taktik, sondern eine Pflicht aus der Eucharistie ist. Wer bekennt, dass die Eucharistie die Kirche erbaut, kann nicht zugleich Schritte setzen, die ihre sichtbare Einheit weiter beschädigen. Darum wäre ein Moratorium im Blick auf irreversible Akte – etwa weitere Bischofsweihen ohne Mandat – keineswegs Gesichtsverlust, sondern Ausdruck kirchlicher Nüchternheit und Verantwortung. Es wäre ein geistlicher Verzicht auf jene Tat, die die Wunde vertiefen würde.

Ein solcher Schritt hätte freilich nur dann Sinn, wenn er nicht als einseitige Unterwerfung erscheint. Genau hier beginnt die eigentliche Aufgabe Roms. Deeskalation kann nur gelingen, wenn der Heilige Stuhl gleichzeitig glaubwürdig zeigt, dass er die reale pastorale Lage sieht und nicht bloß Zeit gewinnen will. Wer einen Aufschub verlangt, muss zugleich eine Perspektive eröffnen. Sonst wird aus dem Moratorium nur eine vertagte Eskalation.

Deshalb ist die von vielen tradierten Gemeinschaften vorgetragene Sorge um den Fortbestand sakramentaler Versorgung ernst zu nehmen. Ohne Priester keine Eucharistie; ohne Eucharistie verarmt kirchliches Leben. Gerade deshalb genügt es nicht, Notstandsargumente lediglich als Vorwand zurückzuweisen. Die Kirche muss diese Sorge praktisch beantworten. Das könnte etwa durch mandatierte bischöfliche Versorgung, geregelte Firmungen, Visitationen, Weihen nach klaren Kriterien und transparente Verfahren geschehen. Gerade dadurch würde deutlich: Die Kirche überlässt jene Gläubigen, die an der älteren Form hängen, nicht einer Logik der Selbsthilfe, sondern trägt selbst Verantwortung für sie.

Kirchenpolitisch ist das entscheidend. Denn nur wenn Rom selbst pastoral handelt, kann es glaubwürdig verhindern, dass pastorale Not zur dauerhaften Rechtfertigung kirchenrechtlicher Ausnahmestrukturen wird. Der Satz „die Seelen nicht im Stich lassen“ darf nicht exklusiv von jenen beansprucht werden, die sich an den Rändern der regulären Communio bewegen. Er muss sichtbar der Satz der Kirche selbst sein.

IV. Der Weg nach vorn verlangt einen methodisch klaren theologischen Dialog und stabile Rechtsformen
Die Krise wird allerdings nicht allein durch gute Gesten gelöst. Es gibt reale theologische Differenzen, vor allem im Blick auf das Zweite Vatikanische Konzil, die liturgische Reform und die Frage der Verbindlichkeitsgrade kirchlicher Lehre. Deshalb braucht die Kirche mehr als Appelle zur Brüderlichkeit. Sie braucht einen methodisch klaren Dialog. Gerade Lumen gentium 25 bietet hierfür einen wichtigen Ausgangspunkt, weil dort das Verhältnis von authentischem Lehramt, abgestufter Zustimmung und theologischer Arbeit präzisiert wird.⁶

Ein solcher Dialog müsste von zwei Illusionen frei sein. Einerseits darf nicht der Eindruck entstehen, das Konzil könne nachträglich „neu verhandelt“ oder relativiert werden. Andererseits wäre es ebenso falsch, jede Frage der Auslegung bereits als Akt des Ungehorsams zu behandeln. Die katholische Kirche lebt nicht nur aus Definition, sondern auch aus Vertiefung, Rezeption und theologischer Klärung. Was sie nicht hinnehmen kann, ist nicht die Frage, sondern die kirchentrennende Konsequenz aus der Frage für die keine versöhnliche Antwort gesucht wird.

Daher müsste Rom einen Gesprächsraum schaffen, in dem die neuralgischen Themen – Religionsfreiheit, Ökumene, Kollegialität, liturgische Hermeneutik, Verhältnis von Reform und Kontinuität – sachlich und mit klaren methodischen Regeln bearbeitet werden. Ziel wäre nicht ein fauler Formelkompromiss, sondern eine belastbare Hermeneutik der kirchlichen Einheit.

Parallel dazu braucht es auf Dauer stabile kirchenrechtliche Formen. Eine Kirche, die Gruppen über Jahre oder Jahrzehnte in Grauzonen hält, erzeugt zwangsläufig Unsicherheit, Lagermentalität und identitäre Verhärtung. Benedikts Anglicanorum coetibus hat gezeigt, dass legitime Vielfalt durch geordnete Räume integriert werden kann.⁷ Nicht Gleichmacherei, sondern rechtlich gefasste Einheit wäre hier das Ziel. Übertragen auf die gegenwärtige Lage könnte dies bedeuten: klare Personalstrukturen, approbierte liturgische Räume, geregelte Ausbildung, transparente Jurisdiktion und definierte Beziehungen zu den Ortsbischöfen. Nur dort, wo Vielfalt rechtlich und kirchlich Gestalt gewinnt, kann sie aufhören, als Gegenwelt zu existieren.

Schluss
Papst Leo XIV. könnte – folgt man der inneren Logik seiner Botschaft – einen Weg eröffnen, der zugleich weit, klar und kirchlich ist: weit gegenüber jenen, die aufrichtig am Vetus Ordo hängen; klar im Blick auf die Nichtverhandelbarkeit der sichtbaren Communio; kirchlich in dem Sinn, dass weder bloße Machtlogik noch fromme Parallelität den Maßstab bilden, sondern die sakramentale Gestalt der Kirche selbst.

Eine solche Linie wäre weder restaurativ noch progressistisch im politischen Sinn. Sie wäre katholisch. Sie würde die Einheit nicht verengen, aber auch nicht verflüssigen. Sie würde die Wunde nicht durch bloße Verwaltung überdecken, sondern durch einen Prozess aus Deeskalation, Versorgung, Dialog und rechtlicher Ordnung heilen wollen. Gerade darin läge ihre eigentliche Stärke.

Denn die Kirche lebt nicht aus liturgischen Parteien, sondern aus der einen Eucharistie. Und diese Eucharistie verlangt nicht Uniformität, wohl aber Communio. Darum wird die Frage der Zukunft nicht sein, ob man Verschiedenheit duldet oder verbietet, sondern ob es gelingt, Verschiedenheit so zu ordnen, dass sie nicht länger Spaltung erzeugt. Wenn Leo XIV. hierfür „praktische Lösungen“ sucht, dann berührt er in Wahrheit das Zentrum katholischer Kirchlichkeit: die Einheit, die sichtbar sein muss, weil sie sakramental wahr ist.

Endnoten
1.    Papst Leo XIV. hat den Bischöfen Frankreichs geschrieben und sie ermutigt, „praktische Lösungen“ zu finden, um liturgische Spaltungen zu heilen und die Einheit mit Gemeinschaften zu fördern, die dem traditionellen römischen Ritus (vetus ordo) verbunden sind. Veröffentlicht  durch ein  Schreiben von Kardinal Pietro Parolin, ROM, 25. März 2026, verfasst am18. März 2026; vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen gentium (21.11.1964), bes. Nr. 11 und 23.
2.    Vgl. Lumen gentium, Nr. 23; Erstes Vatikanisches Konzil, Pastor aeternus (18.07.1870), DS 3050–3075, bes. DS 3060–3064.
3.    Ignatius von Antiochien, Ad Smyrnaeos 8,1–2; Cyprian von Karthago, De catholicae ecclesiae unitate 5.
4.    Vgl. Codex Iuris Canonici (1983), can. 1382 in der klassischen Zählung; zur Problemlage der unerlaubten Bischofsweihen ferner die römischen Bewertungen seit 1988.
5.    Vgl. Benedikt XVI., Brief an die Bischöfe der katholischen Kirche über die Aufhebung der Exkommunikation der vier 1988 geweihten Bischöfe (10.03.2009); ders., Brief an die Katholiken in der Volksrepublik China (27.05.2007).
6.    Vgl. Lumen gentium, Nr. 25.
7.    Vgl. Benedikt XVI., Apostolische Konstitution Anglicanorum coetibus (04.11.2009) samt ergänzenden Normen.
8.    Zur in der vorliegenden Stellungnahme vorausgesetzten päpstlichen Intervention an die Französische Bischofskonferenz vgl. den von Diane Montagna am 25.03.2026 publizierten Text mit dem im Namen Papst Leos XIV. übermittelten Schreiben Kardinal Parolins vom 18.03.2026.
9.    Zur theologischen Grundfigur der Communio-Ekklesiologie bei Joseph Ratzinger vgl. Joseph Ratzinger, Zur Gemeinschaft gerufen. Kirche heute verstehen, Freiburg i. Br. 1991.
10.    Vgl. Benedikt XVI., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Sacramentum caritatis (22.02.2007), bes. Nr. 14–15.
11.    Zu den pastoralen Zugeständnissen für Gläubige im Umfeld der Priesterbruderschaft St. Pius X. vgl. Franziskus, Apostolisches Schreiben Misericordia et misera (20.11.2016), Nr. 12; ferner die römischen Regelungen zur Eheschließung von 2017.
12.    Der Ausdruck „realistisch-großzügiger Weg“ meint hier keine Relativierung dogmatischer oder sakramentaler Grundsätze, sondern den Versuch, kirchliche Einheit durch geordnete Einbeziehung, klare Verfahren und sichtbare Zeichen der Communio zu heilen.

 

Archimandrit Dr. Andreas-Abraham Thiermeyer ist der Gründungsrektor des Collegium Orientale in Eichstätt. Er ist Theologe mit Schwerpunkt auf ökumenischer Theologie, ostkirchlicher Ekklesiologie und ostkirchlicher Liturgiewissenschaft. Er studierte in Eichstätt, Jerusalem und Rom, war in verschiedenen Dialogkommissionen tätig. Er veröffentlicht zu Fragen der Ökumene, des Frühen Mönchtums, der Liturgie der Ostkirchen und der ostkirchlichen Spiritualität. Weitere kath.net-Beiträge von ihm: siehe Link.
 


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