US-Präsident Biden will das Töten kleiner, ungeborener Kinder gesetzlich festlegen

27. Jänner 2024 in Prolife


Die unter dem Urteil ‚Roe v. Wade’ geltende, freizügige Abtreibungsregelung soll per Gesetz in allen Bundesstaaten der USA gelten, wenn die Demokraten bei den Wahlen im November die Mehrheit im Kongress erhalten.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
US-Präsident Joe Biden hat bei einer Pro-Abtreibungsveranstaltung angekündigt, er werde das 2022 vom Obersten Gerichtshof aufgehobene Abtreibungsurteil „Roe v. Wade“ kodifizieren lassen, sollte die Demokratische Partei in beiden Häusern des Kongresses nach den Wahlen im November die Mehrheit haben. Vizepräsidentin Kamala Harris hat indessen erneut behauptet, dass Christen Abtreibung gutheißen können.

Die Entscheidung Roe v. Wade hat Spätabtreibungen zugelassen, wenn die Bundesstaaten diese nicht verbieten. Einschränkungen der Abtreibung waren unter „Roe v. Wade“ aber nur für die späte Phase der Schwangerschaft erlaubt, in welcher das Ungeborene außerhalb des Mutterleibes lebensfähig wäre. Eine Kodifizierung von Roe v. Wade könnte also bedeuten, dass Abtreibungen bis zur Geburt legal wären.

Biden versprach, sein Veto gegen ein Gesetz einzulegen, welches die Abtreibung einschränkt. Abtreibungseinschränkungen seien gegenüber den betroffenen Frauen „grausam“, behauptete der Präsident weiter. Frauen seien „gezwungen“, hunderte Meilen zu reisen um, wie er wörtlich sagte, „medizinische Grundversorgung“ – gemeint ist Abtreibung – zu erhalten. Biden behauptete auch, dass Frauen in Bundesstaaten mit Abtreibungsverboten oder -einschränkungen von Notaufnahmen abgewiesen würden, obwohl alle Lebensschutzgesetze der Bundesstaaten garantieren, dass schwangere Frauen jede notwendige medizinische Behandlung erhalten, auch bei Eileiterschwangerschaften oder Fehlgeburten.

In seiner Rede kündigte Biden an, ein Schlupfloch in einem Bundesgesetz nutzen zu wollen, um das Angebot an Abtreibungen zu erweitern. Ein Bundesgesetz verpflichtet Krankenhäuser und Ambulanzen zu „notfallmedizinischer Versorgung“. Der Präsident will das Gesetz nun so interpretieren, dass Abtreibungen unter „notfallmedizinische Versorgung“ fallen. So könnten Notaufnahmen im ganzen Land dazu gezwungen werden, Abtreibungen durchzuführen. Bundesgerichte haben solche Versuche allerdings bereits untersagt, beispielsweise in einem Urteil für den Bundesstaat Texas vom 2. Januar dieses Jahres.

Vizepräsidentin Kamala Harris hat in einer Rede erneut behauptet, dass niemand „seinen Glauben oder seine tiefsten Überzeugungen aufgeben“ müsse, um Abtreibung gutzuheißen. Sie hat diese Ansicht bereits mehrmals vertreten, ohne sie zu begründen. (Siehe Link)

Legale Abtreibung sei vielmehr ein Ausdruck des Mitgefühls, behauptete sie weiter. „Wir haben einen Präsidenten, der – und das ist von kritischer Bedeutung – das Mitgefühl und auch die Entschlossenheit und die Fähigkeit hat, unsere Vision für unser Land und für unsere Zukunft zu realisieren“, sagte sie wörtlich. Biden sei „ein mutiger Kämpfer für unsere grundlegendsten Freiheiten als Amerikaner einschließlich der Freiheit, Entscheidungen über unseren eigenen Körper zu treffen, ohne dass die Regierung uns sagt, was wir tun sollen“, fuhr sie fort.

 


© 2024 www.kath.net