„Die echte Segnung der Mutter Kirche ist die Wahrheit, die uns frei macht“

22. Dezember 2023 in Kommentar


Hinweise zur Erklärung „Fiducia Supplicans“. Von Kardinal Gerhard Ludwig Müller


Vatikan (kath.net) Diese Hinweise des emeritierten Präfekten der Glaubenskongregation, Gerhard Ludwig Kardinal Müller, zu Fiducia Supplicans erscheinen zeitgleich in „Infovaticana“ (spanisch), in „The Pillar“ (englisch), in „La nuova bussola quotidiana“ (italienisch) und in „kath.net“. Die originale Textvorlage ist in spanischer Sprache verfasst – © für die Arbeitsübersetzung aus dem Spanischen: kath.net

Der Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre (= DDF) hat mit der Erklärung Fiducia supplicans (= FS) zur pastoralen Bedeutung des Segens eine beispiellose Aussage in der Lehre der katholischen Kirche getroffen. Nun, dieses Dokument bestätigt, dass es einem Priester möglich ist, nicht liturgisch, sondern privat Paare zu segnen, die außerhalb der Ehe Sexualität leben, einschließlich gleichgeschlechtlicher Paare. Die zahlreichen Fragen von Bischöfen, Priestern und Laien, die als Reaktion auf diese Aussagen aufkamen, verdienen eine klare und deutliche Antwort.

Steht diese Aussage nicht im direkten Widerspruch zur katholischen Lehre? Sind die Gläubigen verpflichtet, diese neue Lehre anzunehmen? Ist es dem Priester gestattet, solche neu erfundenen privaten Segnungen zu vollziehen? Und kann der Diözesanbischof sie verbieten, wenn sie in seiner Diözese vorkommen? Um dies zu beantworten, schauen wir uns an, was genau dieses Dokument lehrt und welche Argumente es unterstützt.

Das fragliche Dokument, das von der Generalversammlung der Kardinäle und Bischöfe dieses Dikasteriums weder diskutiert noch genehmigt wurde, erkennt an, dass die darin vorgeschlagene Hypothese (oder Lehre?) völlig neu ist und dass sie vor allem auf dem pastoralen Magisterium von Papst Franziskus fußt. Gemäß dem katholischen Glauben können der Papst und die Bischöfe bestimmte pastorale Akzente setzen und die Wahrheit der Offenbarung kreativ mit den neuen Herausforderungen jeder Zeit in Verbindung bringen, beispielsweise im Bereich der Soziallehre oder der Bioethik, und dabei gleichzeitig die Grundsätze der christlichen Anthropologie respektieren. Aber diese Neuerungen können nicht über das hinausgehen, was ihnen von den Aposteln als Gotteswort ein für alle Mal offenbart wurde (Dei verbum 8). Tatsächlich gibt es keine biblischen Texte oder Texte von Kirchenvätern oder Kirchenlehrern oder früheren Dokumenten des Lehramtes, die die Schlussfolgerungen von FS stützen. Darüber hinaus handelt es sich um einen Sprung in der Lehre. Denn von einer Lehrentwicklung kann nur dann gesprochen werden, wenn die neue Erklärung zumindest implizit in der Offenbarung enthalten ist und vor allem nicht im Widerspruch zu dogmatischen Definitionen steht. Und eine doktrinäre Entwicklung, die zu einem tieferen Sinn der Lehre führt, muss schrittweise über eine lange Zeit der Reifung hinweg stattgefunden haben (vgl. Dei verbum 8). Die letzte lehramtliche Stellungnahme zu diesem Thema wurde von derselben Kongregation für die Glaubenslehre im März 2021, also vor weniger als drei Jahren, abgegeben und lehnte kategorisch die Möglichkeit ab, diese Verbindungen zu segnen. Dies gilt sowohl für öffentliche Segnungen als auch für private Segnungen für Menschen in sündigen Lebensumständen.

Wie rechtfertigt es FS, dass es eine neue Doktrin vorgibt, ohne dass sie den Aussagen des vorherigen Dokuments von 2021 widerspricht?

FS erkennt zunächst einmal an, dass sowohl das Responsum als auch die traditionelle gültige und verbindliche Segenslehre es nicht zulassen, Situationen zu segnen, die dem Gesetz Gottes und dem Evangelium Christi widersprechen, wie dies bei sexuellen Verbindungen außerhalb der Ehe der Fall ist. Dies gilt für die Sakramente, aber auch für andere Segnungen, die Fiducia supplicans als „liturgisch“ bezeichnet und die zu den Riten gehören, die die Kirche als „sakramental“ bezeichnet hat, wie im Rituale Romanum nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil beschrieben. Bei diesen beiden Arten von Segnungen muss eine Übereinstimmung zwischen dem Segen und der Lehre der Kirche bestehen (FS 9-11).

Um den Segen von Situationen anzunehmen, die im Widerspruch zum Evangelium stehen, schlägt das DDF daher eine eigenständige [originelle] Lösung vor: die Erweiterung des Segensbegriffs (FS 7,12). Dies wird folgendermaßen begründet: „Wir müssen zugleich die Gefahr vermeiden, die Bedeutung des Segens allein auf diesen Gesichtspunkt [der „liturgischen“ Segnungen der Sakramente und Sakramentalien] zu reduzieren, denn das würde dazu führen zu beanspruchen, für einen einfachen Segen dieselben moralischen Bedingungen zu verlangen, wie sie für den Empfang der Sakramente gefordert werden.“ (FS 12). Das heißt, es ist ein neuer Segensbegriff notwendig, der über die Sakramente hinausgeht, um auch den Weg derjenigen begleiten zu können, die in Sünde leben.

Diese Erweiterung über die Sakramente hinaus vollzog sich nun tatsächlich bereits durch die Sakramentalien. Die Kirche verlangt nicht die gleichen moralischen Bedingungen für einen Segen wie für den Empfang eines Sakraments. Dies geschieht zum Beispiel für einem Büßer, der seine Sündensituation nicht aufgeben möchte, der aber demütig um einen persönlichen Segen bitten kann, damit der Herr ihm Licht und Kraft gibt, um eines Tages die Lehren des Evangeliums zu verstehen und zu befolgen. Dafür wäre keine neue Art von Segen erforderlich.

Warum ist es dann notwendig, die Bedeutung eines Segens zu erweitern, wenn Segen im Rituale Romanum über die Sakramente hinausgeht?

Die Sache ist die, dass der Segen im traditionellen Sinne, obwohl er über die Sakramente hinausgeht, nur Segnungen von „Dingen, Orten oder Zufälligkeiten“ erlaubt, „die nicht dem Gesetz oder dem Geist des Evangeliums widersprechen“ (FS 10, unter Berufung auf das Rituale Romanum). Und das ist der Punkt, der überwunden werden soll, denn man will Umstände segnen, die der Norm und dem Geist des Evangeliums widersprechen, etwa eine stabile Beziehung zwischen Menschen des gleichen Geschlechts. Zwar kann die Kirche „neue Sakramentalien“ zu den bereits bestehenden hinzufügen (Vatikan II: Sacrosanctum Concilium 79), ihre Bedeutung jedoch nicht so ändern, dass sie die Sünde trivialisieren, insbesondere in einer ideologisch aufgeladenen kulturellen Situation, die obendrein die Gläubigen irreführt. Und genau dieser Bedeutungswandel geschieht in FS, das eine neue Segenskategorie erfindet, die über die hinausgeht, die mit einem Sakrament oder Sakramentalien verbunden ist, wie die Kirche sie bisher verstanden hat. FS sagt, dass es sich hierbei um nicht-liturgische Segnungen handele, die typisch für die Volksfrömmigkeit seien. Wir hätten also diese drei Ebenen:

a) Mit den Sakramenten verbundene Gebete, die darum bitten, dass die Person in der Gnade ist, sie zu empfangen, oder dass sie sich von der Sünde trennen möchte.

b) Segnungen, wie sie im Rituale Romanum enthalten sind und wie die katholische Lehre sie immer verstanden hat, die an Menschen gerichtet werden können, auch wenn sie in Sünde leben, aber nicht an „Dinge, Orte oder Umstände, die der Norm oder dem Geist des Evangeliums widersprechen“ (FS 10, unter Berufung auf das Rituale Romanum). So könnte beispielsweise eine Frau, die eine Abtreibung hatte, gesegnet werden, nicht aber eine Abtreibungsklinik.

c) Die von FS vorgeschlagenen neuen Segnungen wären pastorale Segnungen, keine liturgischen oder rituellen Segnungen. Daher hätten sie nicht länger die im Rituale Romanum beschriebene Einschränkung der Segnungen (Typ „b“). Sie könnten nicht nur, wie in den Segnungen des Rituale Romanums, auf Menschen in Sünde angewendet werden, sondern auch auf Dinge, Orte oder Umstände, die im Widerspruch zum Evangelium stehen.

Die Neuheit liegt in diesen Segnungen vom Typ „c“, den „pastoralen Segen“, die, da sie nicht liturgischer Natur sind, sondern vielmehr der „Volksfrömmigkeit“ dienen, laut FS die Lehre des Evangeliums nicht beeinträchtigen würden und auch nicht mit moralischen Normen oder der katholischen Lehre vereinbar sein müssten.

Was können wir über diese neue Kategorie von Segnungen sagen?

Eine erste Beobachtung ist, dass es weder in den angeführten Bibeltexten noch in einer früheren Erklärung des Lehramtes eine Grundlage für diese neue Verwendung gibt. Selbst die von Papst Franziskus angebotenen Texte bieten keine Unterstützung für diese neue Art von Segen. Nun, die Segnungen nach dem Rituale Romanum (Typ „b“) ermöglichen es uns, jemanden zu segnen, der in Sünde lebt. Und diese Art des Segens kann problemlos auf jemanden angewendet werden, der im Gefängnis oder in einem Rehabilitationsheim ist, wie Franziskus sagt (zitiert in FS 27). Die neuen pastoralen Segnungen (Typ „c“) gehen über das hinaus, was Franziskus gesagt hat, da mit diesen Segnungen auch eine dem Gesetz Gottes widersprechende Realität gesegnet werden könnte, beispielsweise eine außereheliche Beziehung. Tatsächlich würde es nach den Kriterien dieser pastoralen Segnungen bis zur Absurdität reichen, beispielsweise eine Abtreibungsklinik oder eine Mafia-Gruppe segnen zu können.

Daraus ergibt sich eine zweite Beobachtung: Es ist immer riskant, neue Begriffe zu erfinden, die im Widerspruch zum aktuellen Sprachgebrauch stehen. Denn diese Vorgehensweise führt zu willkürlichen Machtausübungen. In unserem Fall hat der Segen seine eigene Objektivität und kann nicht so umdefiniert werden, dass er einer subjektiven Absicht entspricht, die dem Wesen eines Segens widerspricht, da er sonst der Willkür verfallen würde. Humpty Dumptys berühmter Satz aus „Alice im Wunderland“ fällt mir ein: „Wenn ich ein Wort benutze, dann hat es genau die Bedeutung, die ich wähle – nicht mehr und nicht weniger.“ Alice antwortet: „Die Frage ist, ob du die Wörter dazu bringen kannst, dass sie so viel Verschiedenes bedeuten.“ Und Humpty Dumpty sagt: „Die Frage ist, wer hier das Sagen hat; das ist alles.“

Die dritte Beobachtung bezieht sich auf den eigentlichen Begriff des „nichtliturgischen Segens“, der nichts sanktionieren soll (FS 34) und der der pastorale Segen wäre (Typ „c“). Wie unterscheidet er sich von dem im Rituale Romanum vorgesehenen Segen (Typ „b“)? Der Unterschied besteht nicht in der Spontaneität, die bei Segnungen vom Typ „b“ bereits möglich ist, da es nicht unbedingt erforderlich ist, dass sie im Rituale geregelt oder genehmigt werden. Auch in der Volksfrömmigkeit gibt es keinen Unterschied, da die Segnungen nach dem Rituale Romanum bereits für eine solche Volksfrömmigkeit geeignet sind, die der Segnung verschiedener Gegenstände, Orte und Menschen bedarf. Es wirkt so, dass dieser pastorale Segen (Typ „c“) ad hoc geschaffen wurde, um Situationen zu segnen, die der Norm oder dem Geist des Evangeliums widersprechen.

Dies führt uns zu einer vierten Beobachtung, die sich auf den Gegenstand dieses pastoralen Segens bezieht, der ihn vom Segen nach dem Rituale Romanum unterscheidet, da der pastorale Segen in Situationen erteilt wird, die dem Evangelium widersprechen. Beachten Sie, dass hier nicht nur sündige Menschen gesegnet werden, sondern durch die Segnung des Paares auch die sündige Beziehung selbst gesegnet wird. Nun kann Gott seine Gnade nicht auf eine Beziehung senden, die Ihm direkt entgegengesetzt ist und die nicht auf einen Weg zu Ihm gerichtet werden kann. Die sexuelle Beziehung, die der Ehe fremd ist, kann als sexuelle Beziehung den Menschen nicht näher zu Gott bringen und sich daher nicht dem Segen Gottes öffnen. Selbst wenn diese Segnung durchgeführt würde, bestünde ihre einzige Wirkung darin, die Menschen zu verwirren, die sie empfangen oder an der Segnung teilnehmen, weil sie denken würden, dass Gott gesegnet hat, was Er nicht segnen kann. Es ist wahr, dass Kardinal Fernández in Erklärungen gegenüber Infovaticana schon klargestellt hatte, dass es nicht erlaubt ist, die Ehe zu segnen, sondern das Paar – aber das ist ein Wortspiel, da das Paar genau durch ihre Verbindung definiert wird.

Die Schwierigkeit, die Verbindung zu segnen, wird im Fall der Homosexualität besonders deutlich. Nun, Segen hat in der Bibel mit der von Gott geschaffenen Ordnung zu tun, die er für gut hielt. Diese Ordnung basiert auf der sexuellen Verschiedenheit von Mann und Frau, die dazu berufen sind, ein Fleisch zu sein. Die Segnung einer Realität, die sich der Schöpfung widersetzt, ist nicht nur unmöglich, sondern stellt Gotteslästerung dar. Auch hier geht es nicht darum, Menschen zu segnen, die „in einer Verbindung leben, die in keiner Weise mit der Ehe verglichen werden kann“ (FS Nr. 30), sondern darum, dieselbe Verbindung zu segnen, die nicht mit der Ehe verglichen werden kann. Zu diesem Zweck möchte FS eine neue Art von Segen schaffen (FS 7; FS 12).

In FS erscheinen einige Argumente, um diese Segnungen zu rechtfertigen. Erstens die Möglichkeit von Bedingungen, die moralische Schuld ausschließen. Aber diese Bedingungen beziehen sich auf die Person, nicht auf die Beziehung selbst. Es wird auch gesagt, dass das Bitten um den Segen das mögliche Gute ist, das diese Menschen in ihren Konditionen erreichen können, als ob das Bitten um den Segen bereits eine Offenheit für Gott und eine Umkehr darstellen würde. Das gilt zwar vielleicht für den Menschen, der um den Segen für sich selbst bittet, nicht aber für den Menschen, der um den Segen seiner Beziehung oder seines Partners bittet, denn dieser will dann die Beziehung selbst vor Gott rechtfertigen, ohne sich dessen bewusst zu sein, dass genau eine solche Beziehung ihn von der Person Gottes distanziert. Schließlich wird behauptet, dass es positive Elemente in der Beziehung gebe und dass diese gesegnet werden können, aber diese positiven Elemente (z. B. der anderen Person bei einer Krankheit zu helfen) sind jedoch sekundärer Natur aus dieser Beziehung, deren Natur darin besteht, Sexualität zu teilen, und sie ändern nichts an der Natur dieser Beziehung, die in keinem Fall auf Gott gerichtet sein kann, wie bereits im Responsum der Kongregation für die Glaubenslehre von 2021 angedeutet. Auch in einer Abtreibungsklinik gibt es positive Elemente, von den Anästhesisten, die den körperlichen Schmerz der Person vermeiden, bis hin zum Wunsch der Ärzte, das Lebensprojekt der Frau zu schützen, die eine Abtreibung vornehmen lässt.

Eine fünfte Beobachtung betrifft die innere Kohärenz dieses pastoralen Segens (Typ „c“). Kann ein außerliturgischer Segen gegeben werden? Oder ein Segen, der nicht offiziell die Lehre Christi und der Kirche repräsentiert? Der Schlüssel zur Antwort liegt darin, nicht zu wissen, ob die Riten offiziell genehmigt wurden oder im Gegenteil spontan improvisiert wurden. Der Punkt ist, dass die Person, die den Segen ausführt, ein Priester ist, ein Repräsentant Christi und der Kirche. FS bekräftigt, dass es für den Priester kein Problem ist, sich am Gebet von Menschen zu beteiligen, die sich in dieser Situation befinden, die im Widerspruch zum Evangelium steht (FS 30), aber in diesem pastoralen Segen schließt sich der Priester nicht dem Gebet an, sondern ruft die Herabkunft der Gaben Gottes auf die Beziehung selbst an. Da der Priester im Namen Christi und der Kirche handelt, bedeutet der Versuch, diesen Segen von der Lehre zu trennen, einen Dualismus zu postulieren zwischen dem, was die Kirche tut, und dem, was die Kirche sagt. Aber die Offenbarung erfolgt, wie das Zweite Vatikanische Konzil lehrt, durch Zeichen und Worte, die untrennbar miteinander verbunden sind (Dei Verbum 2), und auch die Predigt der Kirche kann Zeichen und Worte nicht trennen. Gerade die einfachen Menschen, die das Dokument durch die Förderung der Volksfrömmigkeit begünstigen will, sind am stärksten gefährdet, durch ein der Lehre widersprechendes Zeichen getäuscht zu werden, da sie den Lehrgehalt des Zeichens intuitiv erfassen.

Kann ein gläubiger Katholik vor diesem Hintergrund die Lehre von FS akzeptieren? Angesichts der Einheit zwischen Zeichen und Wort im christlichen Glauben kann man nur dann akzeptieren, dass es gut ist, diese Verbindungen in irgendeiner Weise zu segnen, wenn man davon ausgeht, dass solche Verbindungen nicht objektiv gegen das Gesetz von Gott verstoßen. Daraus folgt, dass Papst Franziskus, solange er weiterhin bekräftigt, dass homosexuelle Beziehungen immer im Widerspruch zum Gesetz Gottes stehen, implizit bekräftigt, dass solche Segnungen nicht gegeben werden können. Die Lehre der FS steht daher im Widerspruch zu sich selbst, was einer weiteren Klärung bedarf. Die Kirche kann nicht das Eine feiern und das Andere lehren, denn wie der heilige Ignatius von Antiochia schrieb, war Christus der Lehrer, „der sagte, und es geschah“ (Epheser 15,1), und sein Fleisch kann nicht von seinem Wort getrennt werden.

Die andere Frage, die wir uns stellten, war, ob ein Priester zustimmen kann, diese Vereinigungen zu segnen, von denen einige mit einer rechtmäßigen Ehe koexistieren oder bei denen ein Partnerwechsel keine Seltenheit ist. Laut FS könnte dies mit einem pastoralen Segen erfolgen, nicht mit einem liturgischen oder offiziellen Segen (Typ „c“). Das würde bedeuten, dass der Priester diese Segnungen geben müsste, ohne im Namen Christi und der Kirche zu handeln. Dies würde aber bedeuten, nicht als Priester aufzutreten. Tatsächlich müssten diese Segnungen nicht von jemandem erfolgen, der Priester Christi ist, sondern von jemand, der Christus abgeschworen hat. Nun, der Priester, der diese Verbindungen segnet, stellt sie mit seinen Gesten als einen Weg zum Schöpfer dar. Deshalb begeht er eine sakrilegische und blasphemische Tat gegen den Plan des Schöpfers und gegen den Tod Christi für uns (damit wir den Plan des Schöpfers zur Vollendung bringen können). Auch der Diözesanbischof ist davon betroffen. Als Pfarrer seiner Ortskirche ist er verpflichtet, diese sakrilegischen Taten zu verhindern, sonst würde er sich daran beteiligen und auf den Auftrag verzichten, den Christus ihm gegeben hat, seine Brüder im Glauben zu stärken.

Priester müssen allen Menschen die Liebe und Güte Gottes verkünden und auch Sünder und Schwache, die Schwierigkeiten haben, sich zu bekehren, mit Ratschlägen und Gebeten unterstützen. Das ist etwas ganz anderes, als mit selbsterfundenen aber trügerischen Zeichen und Worten darauf hinzuweisen, dass Gott nicht so anspruchsvoll mit der Sünde umgeht und so zu verbergen, dass Sünde in Gedanken, Worten und Taten uns von Gott entfernt. Nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Bereich gibt es keinen Segen für sündige Lebensumstände, die objektiv dem heiligen Willen Gottes widersprechen. Und es ist kein Beweis für eine gesunde Hermeneutik, dass die mutigen Verteidiger der christlichen Lehre als Rigoristen gebrandmarkt werden, die mehr an der legalistischen Erfüllung ihrer moralischen Normen als an der Erlösung bestimmter Menschen interessiert sind. Denn das ist es, was Jesus zu den einfachen Menschen sagt: „Kommt alle zu mir, die ihr mühselig und beladen seid! Ich will euch erquicken. Nehmt mein Joch auf euch und lernt von mir; denn ich bin gütig und von Herzen demütig; und ihr werdet Ruhe finden für eure Seele. Denn mein Joch ist sanft und meine Last ist leicht.“ (Mt 11,28-30). Und der Apostel erklärt es so: „Und seine Gebote sind nicht schwer. Denn alles, was aus Gott gezeugt ist, besiegt die Welt. Und das ist der Sieg, der die Welt besiegt hat: unser Glaube. Wer sonst besiegt die Welt, außer dem, der glaubt, dass Jesus der Sohn Gottes ist?“ (1 Joh 5,4-5). In einer Zeit, in der eine falsche Anthropologie die göttliche Institution der Ehe von Mann und Frau mit Familie und Kindern untergräbt, sollte sich die Kirche an die Worte ihres Herrn und Haupts erinnern: „Geht durch das enge Tor! Denn weit ist das Tor und breit der Weg, der ins Verderben führt, und es sind viele, die auf ihm gehen. Wie eng ist das Tor und wie schmal der Weg, der zum Leben führt, und es sind wenige, die ihn finden.“ (Mt 7,13-14).

Cancel-Culture der Agentur der Deutschen Bischofskonferenz @dbk_online - @KNA_Newsroom findet halt einen Sissi-Film wichtiger als eine umfassende Stellungnahme von Kardinal Müller auf https://t.co/rkqCgiF7b6 https://t.co/wjdpPYbhzi - p.s. Jeder hat seine Prioritäten ? pic.twitter.com/RcWpkcEkuV

— KATH.NET (@KatholikenNet) December 22, 2023

Archivfoto: Kardinal Müller im Presseraum des Vatikans (c) Michael Hesemann


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